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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich muß demnächst 2 kleine Boote lackieren. Da ich das in meiner Werkstatt machen muß stellt sich die Frage wie ich eine Kabine bauen kann. In meiner Werkstatt ist genügend Fachwerk vorhanden so das ich rings um das Boot aus starker PE-Folie eine Kabine bauen werde. Was ich nicht genau weiß ist wie es sich mit der Abluft verhält? Ist es zwingend erforderlich eine Absaugung zu installieren? Wenn ja wie? Etwas hab ich mir ja schon aus dem Donzi Trööt von Henning abgeschaut. ![]() Ich würde dann einen Rahmen bauen in den ich Filterflies einer Abzugshaube rein machen würde. Aber was kann ich zum absaugen nehmen? Kann ich einfach einen normalen Lüfter von innen in die Folie integrieren damit er die Luft raus bläßt? Oder muß es sogar ein EX-geschützter sein? Brauch ich die Lüftung wirklich? Die Boote sind jeweils nur ca. 4m lang. Den Fußboden würde ich vor dem lacken nass machen.
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#2
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![]() Zitat:
Brauch ich die Lüftung wirklich?...........JA.....empfehlenswert viel farbpartikel und staub......... ![]() MfG Kevin
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#3
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Ich würde auch die Folie nass machen wegen dem Staub. Wenn du damit leben kannst das die ganze Bude stinkt brauchst du nicht zwangsläufig eine Ablüftung. Ich wurde es aber empfehlen da sonst beim ablüften Kocher entstehen können. Zur Not gehen auch Badezimmerlüfter.
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#4
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Hi
Also ich habe meine Fletcher ohne Absaugung lackiert zumindest die obere hälfte, die untere hat Andi. für mich gemacht. Den unterschied kann man deutlich sehen. Der Farbnebel setzt sich auch Stunden später noch auf den frischen Lack ab so das es Einschlüsse gibt. Auch der Staub setzt sich ab, soll heißen ohne geht nicht wirklich gut. Alles was nicht abgeklebt ist wird vom Farbnebel bedeckt was bei richtigem Lack nie wieder runter geht. ![]() Also ich habe es gelernt was man alles falsch machen kann ![]()
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Gruß aus Hamburg-Bergedorf
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#5
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Nimm zudem eine kurze Verdünnung. Dann zieht der Lack schneller an und du kannst den Farbnebel hinterher leichter wegpolieren.
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#6
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![]() Zitat:
Was sind Kocher??? Die Idee mit dem Badlüfter ist top. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#7
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![]() Zitat:
logisch oder??
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#8
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und Kocher entstehen durch ganz andere sachen....bitte nicht verunsichern lassen...wenn du Tipps brauchst meld dich privat ...geb dirmeine nummer dann.
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#9
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![]() Zitat:
Der Raum hat etwa 30m³. http://www.ebay.de/itm/Wand-Ventilat...item5ae5bea08b (PaidLink)
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#10
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und Badezimmer Lüfter...gehts euch noch?????der is nicht EX geschützt...
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#11
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Also bei mir in der Firma hatten wir lange Probleme mit Kochern, da die Ablüftung in der Kabine nicht gepasst hat. Und in Sachen Badezimmerlüfter das geht schon ist ja nur für zwei mal gedacht und nicht für Dauerbetrieb. Ich lackier schon lange mit sowas und hatte noch nie Probleme.
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#12
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Ja, das war ja wie ich oben schrieb auch meine Befürchtumg....
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]()
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#13
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Moin,
Du benötigst mind. ein mobiles Farbnebelabsauggerät mit Ex-Ventilator und eine entsprechende Zuluft-Einrichtung in Abhängigkeit der Raumgröße. Mind. aber 8000 m3/h. Die Luftwechselrate ist wichtig. Farbnebelfilter sind aus Glasfaservlies, ne 20 m Rolle kostet ca. 80 EUR. Ein Absauggerät ab ca. 2000 EUR. Basteleien würde ich im Ex-Bereich lassen, das kann in die Hose gehen. Im Anhang einige Infos. Die BGI 740 kann ich Dir per mail senden. Bei der Planung/Auslegung kann ich helfen. Geräte kann ich Dir verkaufen. ![]() Ich mache so was beruflich. ![]()
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Gruß von der Ostsee, Andreas ![]() --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#14
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..hehe das cool...sowas such ich später auch noch wenn der bootsschuppen soweit is
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#15
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@ anco...ich hab dich mal als Kontakt gesichert wenns recht is
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#16
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... gerne, kein Problem!
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Gruß von der Ostsee, Andreas ![]() --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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#17
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ähmmm um nochmal aufzuklären was "Kocher" sind...das wird bei uns Lackierern so benannt wenn: ein bereits zuvor beschichteter untergrund noch nicht lang genug abgelüftet hat( vorgeschriebene Ablüftzeit zwischen einzellen Spritzgängen beachten!) und ein nächster Beschichtungsgang erfolgt so treten dienoch nicht vollständig abgelüfteten lösemittel aus dem vorherigen spritzgang durch den zu letzt geführten Spritzgang aus..somit entstehen kleine krater..."sogenannte Kocher"...die Lösemittel kochen praktisch von unten nach oben aus...deswegen soll man ja eben die Ablüftzeiten einhalten .
Hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt... LG Maik
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#18
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![]() Zitat:
Danke für deine Ausführungen. Aber lassen wir die Kirche mal im Dorf. ![]() Ich will nur 2 kleine Boot in einer "Einweglackierkabine" lacken. ![]() Das heißt das die Kabine nicht teuren als das ganze Boot werden soll. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]()
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#19
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stöber bei ebay mal nach ex geschützten Lüftern...der für zuluft sollte ein wenig mehr liefern...um überdruck zu haben und die Farbnebel auf den Boden zu drücken..
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#20
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Jungs, ich denke nicht das man in einer Kabine, in der sich ein zündfähiges Gemisch an Farbdämpfen befindet überhaupt ohne Vollschutzanzug lackieren kann?! Und ein Provisorium wird er ebenfalls kaum hermetisch dicht bekommen...
Meiner Meinung nach kann man auf Ex-Schutz eines Ventilators in solch einem Fall verzichten, solang der die gesamte Zeit durchläuft, während des lackierens und der Trockenzeit danach...- solange der einigermaßen Luftmenge bringt! Gruß tido MEINE MEINUNG....
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Ich will einfach Meer . . . .
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#21
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hier gehts ja nich um arbeitsschutz ...ich denke Atemmaske sollte vorhanden sein...das setzt ich mal voraus
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#22
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Ein großes Problem ist doch noch die Kälte. Er braucht gute 20 Grad beim lacken.
So eine kabine hat 2 große Lüfter pro etwa 5,5 kw. Die Heizung, die man jetzt braucht, hat etwa 100 kw. Zu dieser Jahreszeit sollte man eine Kabine bei einer Firma mieten oder es in wärmere Jahreszeiten verlegen. Das 2 k Zeugs braucht die Wärme zur Reaktion. Das Erwärmen auf 60 - 80 Grad dient neben der schnellen Trocknung auch dem Verlauf der Farbe und somit dem Endergebnis. Also lieber 300 € für ne Kabine mieten als das alles für die katz war. So würde ich es machen.
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Wissen ohne Goggggggggel ![]() |
#23
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da stimme ich dir voll zu...das problem ist die hohe Luftfeuchtigkeit...gibt genug lacke die du auch bei 5 Grad verarbeiten kannst...nur eben die feuchtigkeit wird zum problem.lack und untergrund müssen zum beschichten schon die selbe temperatur haben.
LG Maik
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#24
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Wie gesagt ich lackiere schon länger so und hab nie Probleme gehabt. Hermetisch dicht geht auch nicht, aber für 2 mal lackieren reicht das dicke. Klar Anzug und Maske sind Pflicht.
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#25
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![]() Zitat:
Auf Ex kann in keinem Falle verzichtet werden!!! Und der Motor des Lüfters darf in keinem Falle im Abluftstrom liegen!!! -> d.h. für Abluft keine Kuhstall- oder WC-Lüfter!!! Es ist ja immer die Frage welchen Qualitätsanspruch man hat und welches Risiko man bereit ist zu tragen. Zwei Ziele sollen ja erreicht werden: Gute Qualität der Lackierung und Arbeits- bzw. Gesundheitsschutz. Beide Ziele werden über eine ausreichende, den Regeln der Technik entsprechende Zu- und Ablufteinrichtung erreicht - die kann auch sehr einfach aber sicher gestaltet sein. Auszüge aus der BG-Vorschrift "Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" BGV D 25 (2) Stände, Wände, Kabinen und ähnliche Einrichtungen für das Spritzen und Sprühen von Beschichtungsstoffen müssen mit Absaugeinrichtungen ausgerüstet sein, die ein Austreten von Spritz- und Sprühnebeln aus dem Arbeitsbereich ver- hindern. Die Abluft ist vollständig zu erfassen und ohne Gefahr für die Ver- sicherten zu beseitigen. Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 2: Ähnliche Einrichtungen sind z.B. Absaugtrichter, -kanäle. Ventilatoren innerhalb von Absaugeinrichtungen müssen wegen der möglichen Explo- sionsgefahr nach VDMA-Einheitsblatt 24169 Teil 1 „Bauliche Explosionsschutzmaß- nahmen an Ventilatoren“ ausgeführt sein. Arbeitsbereich ist der unmittelbare Spritz- und Sprühbereich. Das Austreten von Spritz- und Sprühnebeln aus dem Arbeitsbereich kann z.B. verhindert werden durch Luftschleier an den Rändern eines Spritz- und Sprühstandes oder durch genügend hohe Luftgeschwindigkeit. Die Luftgeschwindigkeit an der Eintrittsöffnung eines Spritzstandes richtet sich nach dem Arbeitsverfahren, den Abmessungen des Lackier- gutes und den örtlichen Gegebenheiten. Siehe auch § 5 Arbeitsstättenverordnung. (5) Elektromotoren dürfen nicht im Abluftstrom der Abluftleitungen von Ständen, Wänden, Kabinen und ähnlichen Einrichtungen eingebaut sein. Allgemeine Ausnahme zu § 5 Abs. 5: Gilt für Abluftleitungen, die vor dem 1. April 1988 in Betrieb waren, erst ab 1. April 1998. Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 5: Der Antriebsmotor des Ventilators muss außerhalb des Abluftstromes liegen, da sich sonst im Abluftstrom mitgerissene Beschichtungsstoffe auf oder im Motor nieder- schlagen und zu Bränden führen können. § 7 Bau- und Werkstoffe (1) Stände, Wände, Kabinen und ähnliche Einrichtungen zum Verarbeiten brenn- barer Beschichtungsstoffe sowie die zugehörigen Absaugeinrichtungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 1: Papierauskleidungen jeglicher Art dürfen zur Erleichterung der Reinigung verwendet werden, wenn sie täglich bei Arbeitsende entfernt werden; siehe auch Durchführungs- anweisungen zu § 20 Abs. 1. (2) Den Absaugeinrichtungen von Ständen, Wänden, Kabinen und ähnlichen Ein- richtungen mit Nebelentwicklung müssen nicht brennbare Lacknebelabscheider vorgeschaltet sein. Dies gilt nicht für automatische Auftrageinrichtungen ohne Nebelentwicklung. Trockenabscheider müssen leicht ausgetauscht werden können. Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 2: Brennbare Stoffe sind als Prallflächenabscheider auch dann nicht zulässig, wenn sie durch Imprägnierung schwer entflammbar gemacht worden sind. Ebenso ist feine Stahlwolle nicht zulässig, da Metalle in fein verteilter Form brennbar sind. Wenn bei Absaugeinrichtungen der Spritz- und Sprüheinrichtungen mit Nebelnassaus- waschung Filter im Luftkreislauf liegen, müssen auch sie aus nicht brennbarem Material bestehen, selbst wenn sie während des Betriebes der Spritz- und Sprühanlage nass sind. In wasserberieselten Spritz- und Sprühanlagen sind zur Entfernung der Lackteilchen aus dem Wasser Koksfilter und Holzwollefilter zulässig, wenn sie ständig unter Wasser liegen. (3) Filtermaterial für die Reinigung der Zuluft von Kabinen muss selbsterlöschend sein. Durchführungsanweisung zu § 7 Abs. 3: „Selbsterlöschend“ siehe – DIN 53438 „Prüfung von brennbaren Werkstoffen; Verhalten beim Beflammen mit einem Brenner; Allgemeine Angaben“. Filtermaterial ist z.B. Filtertuch, Filtervlies. In dieser Norm findet man alle relevanten Anforderungen: DIN EN 12215 Beschichtungsanlagen – Spritzkabinen für flüssige organische Beschichtungsstoffe – Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 12215:2004
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Gruß von der Ostsee, Andreas ![]() --------------------------------------------- Aquastar 38 Ocean Ranger - Neustadt i.H.
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