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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten in Frankreich aufgehoben
01.03.2013 | Die für alle Kraftfahrer bestehende Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten in Frankreich ist nach offizieller Auskunft des französischen Innenministers mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die vorgesehene Einführung eines Bußgeldes zum 01.03.2013 für das Nichtmitführen eines Alkoholtests im Fahrzeug wird nicht umgesetzt. Sah ich gerade im Cargoforum. |
#2
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Korrekt! Diese Bestimmung stammt noch von der alten Regierung und die jetzige hatte die Umsetzung so lange hinausgezögert, bis sie am Ende gekippt werden konnte. Ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass Fahren unter Alkohol verboten ist und vor allem die Franzosen - wenn man erwischt wird - sehr sehr pingelig in der Beziehung sein können. Hier mal ein paar Infos dazu:
Alkohol und Drogen Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Frankreich streng gehandhabt; der gesetzliche Blutalkoholgrenzwert liegt bei 0,5 Promille. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle einen Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille haben, drohen Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 135 €. Bei einem Wert über 0,8 Promille drohen Ihnen eine zweijährige Haftstrafe, eine Geldbuße in Höhe von 4500 €. Die Polizei ist auch befugt, Sie auf Drogen zu kontrollieren. Wenn Sie positiv auf verbotene Betäubungsmittel getestet werden, drohen Ihnen eine zweijährige Haftstrafe, ein Bußgeld in Höhe von 4500 €. Wenn Ihr Blutalkoholgehalt den gesetzlichen Grenzwert übersteigt und Sie zudem positiv auf Drogen getestet werden, drohen Ihnen eine dreijährige Haftstrafe und ein Bußgeld in Höhe von 9000 €.
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#3
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Das eine hat mit dem anderen nicht zwingend zu tun.
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#4
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#5
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Youk, das Alkoholtestgerät war auch für die überwältigende Mehrheit derer bestimmt, die nichts alkoholisches zum Autofahren tringen.
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