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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 31.12.2012, 12:22
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Yako Yako ist offline
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Standard Spanischer Bootsführerschein in Deutschland gültig?

Hallo zusammen, zuerst mal einen guten Rutsch in das Neue Jahr. Ich habe da die Frage von einem Freund aus Spanien. Ist der Bootsführerschein aus Spanien auch in Deutschland gültig? Er hat den Führerschein für See und Binnen. Vorab schonmal Danke!!! und viele Grüsse
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  #2  
Alt 31.12.2012, 12:27
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Ist dein Freund Spanier oder Deutscher,wo ist sein Wohnsitz
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Servus Willi
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  #3  
Alt 31.12.2012, 12:31
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Zitat:
Zitat von Yako Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, zuerst mal einen guten Rutsch in das Neue Jahr. Ich habe da die Frage von einem Freund aus Spanien. Ist der Bootsführerschein aus Spanien auch in Deutschland gültig? Er hat den Führerschein für See und Binnen. Vorab schonmal Danke!!! und viele Grüsse
Hallo,

wenn dein Freund die Spanische Staatsbürgerschaft besitzt, darf er mit dem Spanischen-Bootsführerschein in Deutschland fahren.


Gruß Klaus
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  #4  
Alt 31.12.2012, 12:32
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Er ist Spanier und möchte nach Deutschland ziehen um hier zu Leben. Danke!!!
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  #5  
Alt 31.12.2012, 12:39
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dann sind die Scheine hier ein Jahr gültig. Danach muss er die deutschen Scheine machen.
Soviel ich weiß, sind die Scheine aus Spanien, da EU, unbegrenzt gültig und können umgeschrieben werden, wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.

Gruß Klaus
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  #6  
Alt 31.12.2012, 12:40
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Vielen Dank Euch allen, das hat schon erheblich geholfen. Ihr seid alle Grosse Klasse. Vielen Dank, Einen guten Rutsch und jede Menge Gesundheit Euch allen.
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  #7  
Alt 31.12.2012, 12:42
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Soviel ich weiß, sind die Scheine aus Spanien, da EU, unbegrenzt gültig und können umgeschrieben werden, wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird.

Gruß Klaus
Als Tourist ein Jahr, sobald der Wohnsitz in D ist braucht er die deutschen Scheine. Hat nix mit EU zu tun.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 31.12.2012, 13:00
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Als Tourist ein Jahr, sobald der Wohnsitz in D ist braucht er die deutschen Scheine. Hat nix mit EU zu tun.
Wenn der spanische Staatsbürger seine Prüfung nach "STCW-Regeln" ( Internationales Übereinkommen für die Ausbildung) abgelegt hat, wird der Führerschein in Deutschland umgeschrieben, nix neu machen.


Gruß Klaus
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  #9  
Alt 01.01.2013, 11:29
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Das hört sich alles gut an,, dann werden wir mal Anfragen was man alles beibringen muss. Nochmals Dank an alle.
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  #10  
Alt 01.01.2013, 12:31
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Wenn der spanische Staatsbürger seine Prüfung nach "STCW-Regeln" ( Internationales Übereinkommen für die Ausbildung) abgelegt hat, wird der Führerschein in Deutschland umgeschrieben, nix neu machen.


Gruß Klaus

Sagt wer -gibt es eine Quelle?

IMHO
Der spanische Schein ist doch relativ neu (vielleicht 10 Jahre) und ist anders gruppiert als unserer. Deren Binnenschein gilt für einen örtlich definierten KÜSTENABSCHNITT in spanischen Gewässern und ist auch Längenbegrenzt.

Deutsche Flagge am Schiff bedeutet in unseren Gewässern auch deutsche Ausbildung. Anerkannte anderweitige Scheine haben 1 Jahr Gültigkeit, ab Anmeldung Wohnsitz.

Alles Andere würde ich gerne per seriöse Quellangabe nachlesen. Das hätte sich dann geändert.


EDit

Ich vergaß: Die STCW 95 gilt für die Ausbildung der Berufsschifffahrt. Wer solchen Befähigungsnachweis hat, bleibt natürlich auch in DLand Seemann. Aber wir reden bestimmt über den Sportbootführerschein.
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...so wie ich mir das in meinem unwissenden Wahn vorstelle, müsste er, wenn er länger als ein Jahr in Deutschland lebt, den deutschen Führerschein machen.
Die spanischen Führerscheine werden NICHT in deutsche konvalidiert!
Ausser vielleicht der "capitan de yate";
in Spanien gibt es keine Unterscheidung zwischen Buten und Binnen,
allerdings 4 verschiede

Umgekehrt... naja wen's interessiert...
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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Alt 09.02.2013, 08:03
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Yako Yako ist offline
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Nochmal das Thema Spanischer Bootsführerschein. Er hat den 'Patron de embarcaciones de recreo' "PER" Wisst Ihr wie das damit ist? Jetzt kommt noch dazu, er sucht auch noch Arbeit in Deutschland. Er hat bisher GFK Boote als selbstständiger gebaut "Astilleros Alboran" ist der Name und verkauft, Bootsliegeplätze vermietet, mit gebrauchten Booten gehandelt, einfach alles rundum Boote. Durch die wirtschaftliche Lage in Spanien ist es fast unmöglich dieses Geschäft zu betreiben und davon zu leben. Einen LKW bis 7,5 T mit Hänger fahren kann er auch, evtl bei einem Abschlappdienst, Spedition o.ä. Er arbeitet viel und ist entgegen unserer Meinung sehr zuverlässig und pünktlich, ein langer Arbeitstag ist für ihn nichts besonderes. Kennt Ihr da vielleicht jemanden, der Arbeit für ihn hat, das sollte möglichst in der Nähe von Duisburg sein. Vorab schonmal Danke!!! Schöne Karnevalstage. Yako
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  #13  
Alt 09.02.2013, 09:43
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Zitat:
Zitat von Yako Beitrag anzeigen
Nochmal das Thema Spanischer Bootsführerschein. Er hat den 'Patron de embarcaciones de recreo' "PER" Wisst Ihr wie das damit ist?
Wenn er in D wohnt ist dieser Schein genauso viel wert wie ein Fahrradführerschein aus Papua-Neuguinea.
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Gruss Vestus
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Alt 09.02.2013, 10:10
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...es gibt den "Titulin" bis 1 BRT und 90 PS, max 5 Sm vom Basishafen,
"Patron de Recreo" , 12m ohne Leistungsbegrenzung, max 12 Sm,
"Patron und dann Capitan de Yate",
Der spanische Schein ist bis zu einem Jahr gültig, damit man Zeit hat, währenddessen den deutschen zu machen.

Der spanische Bootsführerschein muss genauso wie der PKW-Schein alle 10 Jahre (C1 und grösser alle 5!) verlängert werden.

...Fahrrad geht aber noch ohne
(allerdings ausserhalb von Ortschaften ist Helmpflicht)
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Gruss Konny

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  #15  
Alt 09.02.2013, 10:35
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Zitat:
Zitat von Ölfinger Beitrag anzeigen
Der spanische Schein ist bis zu einem Jahr gültig, damit man Zeit hat, währenddessen den deutschen zu machen.
Das gilt nur für Langzeiturlauber. Sobald man in D gemeldet ist Schicht im Schacht.

See: http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm

Keiner Erlaubnis bedürfen .....ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,

Binnen:http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45917.htm

Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
__________________
Gruss Vestus
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