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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
leider finde ich im Netz nicht das Richtige, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wir haben eine genehmigte Garage direkt an der Grenze zum Nachbarn. Nun wollen wir das Dach der Garage als Balkon nutzen, statisch gibt es keine Probleme. Nur darf man laut Landesbauordnung oder Nachbarschaftsschutzgesetz 3 m zur Nachbargrenze nicht nutzen, wie sieht es dann aus wenn die Garage 5 m breit ist? Darf ich dann restlichen 2 m als Balkon nutzen? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man bei einer Grenzbebauung von 3 m einen Streifen von 80 cm nutzen darf???? Wäre super wenn mit jemand weiter helfen kann!! Dankeschön Bernd |
#2
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Ein Anruf bei der Gemeinde/ Bauamt bringt sofort Klarheit!
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#3
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Mein Nachbar hat auch seine an der Grenze liegende Garage mit einer über die gesamte Breite reichende Dachterrasse gekrönt. Mit meiner Erlaubnis war das problemlos. Ohne meine Erlaubnis hätte ein aufwendiges Genehmigungsverfahren durchgezogen werden müssen.
Aber das war in Hessen, die gesetze und Verordnungen in RLP können da erheblich abweichen. Frage doch einfach mal bei deinem Bauamt unverbindlich nach.
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Gruß Ewald |
#4
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Dei Bauvorschriften sind Ländersache. Zusätzlich kann die Gemeinde dies noch verschärfen.
D.H. wenn laut Landesrecht die Nutzung erlaubt ist kann sie im bebauungsplan deiner Gemeinde trotzdem verboten sein. Daher hilft nur ein anruf bei der zuständigen Behörde in deinem Rathaus.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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![]() ![]() Und die sind zumindest bei uns mittlerweile sehr kooperativ ![]() Meine Baugenehmigung für zwei Doppelcarports inklusive aller Abklärungen hat keine 6 Wochen gedauert ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#6
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Hallo,
Beim Bauamt habe ich schon angerufen, die haben mir gesagt ich soll einen Architekten beauftragen! Die Genehmigung von Nachbarn bekomme ich nicht! Bernd |
#7
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Da das Bauwerk bereits vorhanden ist, geht es nur noch um die legale Nutzung als Dachterrasse. Also Umnutzung von Dachfläche zu Dachterrasse
Ggf. wie Du schon selbst schreibst um die Nutzung von Teilen davon, da Du ja z.B. ein Brüstungsgeländer umlaufend anbauen mußt, kann es sein, das Du dieses um die Geländerhöhe von der Grenze fernhalten mußt. Sonst entstehen zusätzliche Abstandsflächen/Baulasten. Eine Genehmigung sollte zumindest für Teile der Fläche kein Problem sein. Wie sieht denn Dein Nachbar die Angelegenheit? Du schreibst "Statik kein Problem"- bist Du sicher? Normalerweise wird für ein Garagendach nicht die Verkehrslast einer Dachterrasse angenommen. Da können in einer Sylvesternacht schnell mal 40 Leute oben stehen und zur Musik anfangen zu wippen... ![]() viele Grüße Gunter
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#8
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Hallo Bernd, in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz steht: "Vor die Wand vortretende Gebäudeteile wie Pfeiler, Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie untergeordnete Vorbauten wie Erker und Balkone bleiben bei der Bemessung der Tiefe der Abstandsfläche außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten; von der gegenüberliegenden Grundstücksgrenze müssen sie mindestens 2 m entfernt bleiben."
Du darfst demnach also theoretisch einen 1m breiten Streifen deiner 3m breiten Garage als Balkon nutzen. Allerdings: In vielen Landesbauordnungen findet sich die Beschränkung solcher vortretender Bauteile auf max. 1/3 Länge der Fassade. Und die Statik wird bestimmt ein Problem werden, denn die Lastannahmen für Dachterrassen sind höher als für Wohnräume! (Wahrscheinlich für den Fall, dass während der Sylvesterparty 50 cm Neuschnee fallen ![]() ![]() Gruß, Haiko |
#9
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Für den Bauantrag schon, nur für die Auskunft nicht, denn ohne Auskunft werde ich kaum einen Architekten beauftragen.
Bei mir hat das Bauamt breitwilligst alle gewünschten Auskünfte erteilt. |
#10
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde einfach mal einen Bauantrag auf Umnutzung von Flachdach auf Dachterrasse stellen. Da mein Nachbar rund um die Garage den Boden aufgeschüttet hat brauche ich kein Geländer. Er hat im Prinzip eine Hecke um unser Garagendach gepflanzt. Mein Vater hatte damals die Garage selbst gebaut, er ist Maurer. Damals war auch geplant das Nachbargrundstück zu kaufen und dann auf der Garagendecke noch ein Geschoß zu bauen, und auf der Garage dann mehr Wohnraum zu schaffen, aus diesem Grund glaube ich, das es statisch keine Bedenken gibt!
Vielen Dank Bernd |
#11
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![]() Zitat:
Es gibt in den Behörden scheinbar immer noch Leute, die den Knall noch nicht gehört haben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#12
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![]() Zitat:
Ich interpretiere die aussage des Bauamtes so das es problemlos möglich ist einen Balkon zu genehmigen, wenn die Statik stimmt und eingereicht wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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Bei einem Antrag auf Umnutzung (so ist es in Bayern), brauchst Du die Unterschrift eines Statikers, der Dir bescheinigt, dass das Garagendach auch nach der Umnutzung Standsicher ist.
Hintergrund: Die DIN1055 (alt) genau so wie die DIN EN 1991-1-1 mit Nationalem Anhang (aktuell) gehen für das Garagendach von einer regulären Schneelast (evtl. mit Anhäufung durch das Hauptdach) und einer einfachen Mannlast von 1,0 kN/m² (=100kg/m²) für Reparaturzwecke etc. aus. Nach der Umnutzung entspräche das Lastniveua Kategorie Z, gleichbedeutend mit Balkonen etc. und man müsste das Dach rechnerisch mit 4,0 kN/m² (also 400kg/m²) belastet nachweisen. Die Erfahrung zeigt, dass auf solchen Dachterassen gerne mal große und schwere Pflanzkübel mit kleinen Bäumen, fahrbare Grills, massive Tischgarnituren etc. stehen. Die Partygäste kommen noch dazu.. Ich kann Dir nur empfehlen, genau hin zu schauen, was im Rahmen des Antrags verlangt wird. Oft haben die zuständigen Behörden bzw. die "Sachbearbeiter" (nicht zu verwechseln mit "Sachverständige" ![]() VG Stephan EDIT: PS: Ein Architekt ist nicht gleich Statiker. EDIT2: Wohnraum entspricht Kategorie A2 und ist mit einer lotrechten Nutzlast von lediglich 1,5 kN je Quadratmeter nachzuweisen. Also weit weg von den 4,0 kN je qm einer Terasse..
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() Geändert von Weißwurschtcommander (04.02.2013 um 13:53 Uhr)
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#14
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Das könnte ein Problem werden..........
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... ![]() |
#15
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Wenn das Gelände vom Nachbarn bis OK Garagendach aufgefüllt wurde, dann dürfte Abstandsfläche nicht das Thema sein. Eine dann zum Nachbarn ebenerdige Terrasse erzeugt keine.
Das- und nur das- kann Deinen Nachbarn auf den Plan rufen. Dann stelle ich mir allerdings die Frage, warum und wen Du fragen willst. Du weckst doch nur schlafende Hunde. Verleg Dir da drauf ein paar Gehwegplatten (wenn möglich auf Stelzlagern), stell einen Tisch und ein paar Stühle auf und warte bis Dir einer sagt, dass Du da oben nicht sitzen darfst. viele Grüße Gunter |
#16
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Bevor du irgendwas machst frag bei deinem zuständigen Bauamt nach, nur das ist sicher. Vorher keinesfalls anfangen.
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#17
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Man muss nicht zwingend eine Genehmigung vom Nachbarn haben, wenn man diese hat gehen die Anträge schneller aber wenn er diese verweigert und nicht begründet dann prüft das Bauamt ob das geplante Bauvorhaben zumutbar für den Nachbarn ist.
Sonst könnte man ja wegen eines "doofen" Nachbarn nie bauen wenn das allein von Ihm abhängig wäre. |
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