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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo,
Ich empfehle Dir dringend einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Da Du nicht Schuld bist, übernimmt die Kosten die Versicherung des Gegners . Aus meiner Sicht, Dein Gegner ist der Kleinwagen, seine Versicherung holt sich die Kosten dann beim LKW .... Bei Problemen wegen ausländischem Fahrzeug hilft Dir GDV .... Ein RA ( ein guter Verkehrsanwalt) klärt das alles für Dich und Du brauchst Dich um nichts zu kümmern. Ich habe tägl. Mit Unfällen, Schäden und Versicherungen zu tun, mit Gutem RA ist die Abwicklung schneller, einfacher und unkomplizierter. Ich empfehle dies jedem meiner Kunden. Wegen der Frau brauchst Du wegen dem RA kein schlechtes Gewissen habe. Das läuft alles über Versicherer, außerdem ist es Dein gutes Recht. Dieses Recht hat Sie ja auch - jeder muss seinen Schaden ordentlich reguliert bekommen. Viel Erfolg! Tobias |
#27
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2) eine kleine "Knusper"versicherung, dazu noch eine von weit ausserhalb, wird den Schaden womoeglich etwas laenger verwalten/regulieren, als eine heimische ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]()
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#28
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Hallo Sascha,
gehe mit der Geschichte auf jeden Fall zu einem Anwalt. Wenn die polnische Versicherung ein Abkommen mit einer deutschen Versicherung hat, wird die Sache relativ schnell geregelt sein. Tritt keine deutsche Versicherung ein, kann sich das über Monate hinziehen. Ich arbeite in einem Autohaus und bin zuständig für die komplette Karosserie- und Lackabteilung, ist also mein tägliches Geschäft. In solch einem Fall bleibst Du definitiv auf allen Kosten sitzen, solange keine Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung vorliegt. Bei mir und auch bei den großen Autovermietern müssen in so einem Fall die Kunden für alle beauftragten Leistungen (Gutachten, Reparatur, Mietwagen) in Vorkasse gehen. Ich gehe davon aus, daß Dein Anwalt Dich entsprechend beraten wird und das Gleiche sagt. Falls Du AD*C plus Mitglied bist, würde dieser Dir einen Mietwagen für sieben Tage kostenlos zur Verfügung stellen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich meine Du kannst die sieben Tage sogar splitten, wenn Du nicht permanent ein Ersatzfahrzeug benötigst. Gruß Andre |
#29
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#30
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Es ist entscheidend, wo der Unfall passiert ist. Da ist es von der Sache her unerheblich, welcher Nationalität die Beteiligten angehören.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#31
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Richtig. Die ganze Abhandlung und das deutsche Strassenverkehrsrecht wird in diesem Fall angewandt. Aber was nützen die Gesetze und auch eine geklärte Schuldfrage, wenn nicht feststeht, wer die Musik bezahlt?! Klar, wenn die Versicherung bekannt ist aber keinen deutschen Ableger hat und nicht sofort reagiert, kann man klagen. Man wird auch irgendwann gewinnen, es kann halt nur Ewigkeiten dauern. Es gibt aber noch eine Möglichkeit, das Auto vorab schnell reparieren zu lassen. Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, kann man den Schaden über diese abwickeln und zahlt seine Selbstbeteiligung. Auch wird man hochgestuft. In diesem Fall würde aber die eigene Versicherung dann gegen den Verursacher klagen und wenn dieses erfolgreich beendet ist, bekommt man sein Geld zurück und wird auch wieder zurückgestuft. Allerdings darf dann wegen des Sachschadens nicht über einen eigenen Anwalt geklagt werden. Sollte also VK vorhanden sein, einfach mal bei seiner eigenen Versicherung nachfragen. Gruß Andre |
#32
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Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt das DBGK die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ein ausländisches Kfz in Deutschland. Das ist der Fall auf der Grundlage einer Grünen Karte bzw. auf der Basis des amtlichen Kennzeichens für Kfz aus solchen Ländern, für die die Pflicht zum Mitführen eines Versicherungsnachweises (Grüne Karte) entfallen ist. Das trifft zu für die Kfz aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Andorra, Island, Kroatien, Norwegen, Serbien sowie die Schweiz. Deshalb kann das DBGK wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden."
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Beste Grüße John
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#33
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Also vollkommen egal wo der Verursacher her kommt, solange er legal mit grüner Versicherungskarte unterwegs ist.
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#34
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Moin Wolf
Ja ich glaub bei Deutschen LKW wäre das etwas anders,aus dem einfachen Grund,weil du da in der Regel mit einer deutschen Versicherung zu tun hast,alle anderen haben eine grüne Karte und das könnte die Schadensregulierung etwas schwieriger machen. Das ist der einzige Unterschied zwischen Polnischen,Spanischen usw mfg der Bootspeti ![]() |
#35
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habe mich gestern noch einmal schlau gemacht...
Ja: die Ansprüche sind an die Versicherung des LKW zu stellen. Aber: sie könnten auch an die des Kleinwagen gestellt werden, die es dann weiterleitet .
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By Karsten
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#36
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Wie ich schon schrieb, scheint das Unfallereignis für den kleinen Flitzer ein unabwendbares Ereignis zu sein. Hierzu sagt die ständige Rechtssprechung, dass keine Haftung besteht. Bestenfalls könnte man die Beriebsgefahr des Kraftfahrzeuges anrechnen; sprich die sogenannte Gefährdungshaftung nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Hinweis mit der Vollkasko ist übrigens sinnvoll. Hat aber den Nachteil, den Rückstufungsschaden berechnen zu müssen. Das haut i.d.R. nicht ganz sauber hin. Wenn irgendwie möglich, sollte man seine Ansprüche auf der Haftpflichtseite durchsetzen. Die VK zahlt ja keinen Nutzunsgausfall und die anderen Nebenkosten. Aber wie angedeutet; manchmal ist es besser schnell per VK abzurechnen, als jahrelang auf das Geld vom Haftpflichtversicherer zu warten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#37
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Das ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich war einmal mitten drin in einen Reihenunfall verwickelt. Der eine wurde auf den anderen geschoben... Die Versicherer lössten den Fall im Pool.
Im angefragten Fall , da die eutsche Versicherung erst einmal greifbarer ist, wende Dich an die deutsche Versicherung der Fahrerin des Kleinweagens, deren Versicherung hat sowieso den Hauptteil mit der Versicherung des LKW zu regeln. Und natürlich mit entweder Anwalt oder ggf. die eigene Versicherung fragen. Kostenabtretung? Das ist das eigentliche Geschäft der Werkstätten. Ohne Gutachter wird da nicht viel laufen, der sollte seitens der Versicherung gestellt werden. Gefällt Dir der Gutachter nicht, kannst Du einen eigenenb einschalten, tritts aber in Vorlage und kannst ggf. die Abwicklung des Schadens ganz anders vornehmen. Schaden nach Gutachter abzgl. MST vergüten lassen und selbst reparieren lassen. Lohnt sehr oft und ist legal. Somit... bliiligsten Mietwagen überhaupt. LG, Viel Glück, Guido |
#38
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ich denke auch das dein Unfallgegner erst mal der Kleinwagen ist.
Diese wird die Abwicklundg direkt weiterleiten. Daher kommt auf die Verletzte Fahrerin nichts zu. Anwalt wird auch bezahlt also kein Risiko. Die meisten Anwälte werden das gern komplett in die Hand nehmen. Gutachten würd ich auf alle Fälle von unabhängiger Seite machen lassen. Meist haben Werkstätten einen freien Gutachter in der Hand oder besser noch vom TÜV machen lassen. Diese Gutachten werden von Versicherungen immer akzeptiert. Mietwagen nur wenns nötig ist. ÖPNV verwenden wenn möglich. Hast du ein Protokoll der Polizei ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#39
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![]() Zitat:
nicht mehr rekonstruieren lässt.
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Beste Grüße John |
#40
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Das sind dann die klassischen Massenunfälle auf der BAB.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#41
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Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Du hast einen Haftpflichtschaden. Die Kosten werden von der gegenrischen Versicherung gezahlt.
Gerade wegen dem ausländischen LKW (egal woher). Der Anwalt kümmert sich um alles und vor allem darum, welche Versicherung zuständig ist. Ich hatte mal in England einen Unfall mit einem Engländer. Ich habe 2 Jahre auf mein Geld gewartet. Nie wieder ohne Anwalt. Gruß Ingolf
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Dehler Delanta 76 Baujahr 1975
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#43
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Danke für alle Antworten und Tipps.
Ich habe heute einen Anwalt eingeschaltet der aus dem Stadtteil ist. Der kennt die Straße am Unfallort und das damit verbundene Prozedere bei der Findung der/des Schuldigen. Vielen Dank nochmals...Ach ja und die Nennung des polnischen LKWs hat nix mit evtl. Fremdenfeindlichkeit zu tun... Ich hätte besser für einige hier geschrieben "LKW mit Halter im europäischem Wirtschaftsraum"
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Gruß Sascha __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
#44
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![]() Zitat:
![]() Trotz eindeutiger Schuldfrage und Korrespondenzversicherung - Victoria/Ergo - dauerte es weit über ein Jahr, bis ich 95% des Schadens ersetzt bekommen hatte. Für den Rest hätte ich auf eigene Kosten klagen müssen, das war mir zu riskant. Die Victoria hat es fertiggebracht, mir acht Monate nach dem Unfall einen Zweitgutachter zu schicken, der ein bestimmtes, zerstörtes Teil begutachten sollte ... |
#45
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Mich hat vor 1 1/2 Jahren ein vollbeladener lettischer 30-Tonner mit meinem 7,5-Tonner von der Autobahn gefegt. Fand mich dann auf dem Bankett rechts wieder, ohne dass ein Grashalm beschädigt war. Muss also geflogen sein!
Den Wagen haben die bei EUROPCAR sicherlich sofort bezahlt. Über meine Sachen auf der Ladefläche prozessiere ich - mit RA - heute noch!!!! Die wollen von jedem Schraubenschlüssel etc. einen eigenen Beleg haben, nur um mir nachher zu sagen, dass das geringwertig Wirtschaftsgüter sind (GWG) und demzufolge schon abgeschrieben. Ich musste mir aber trotzdem alles wieder neu kaufen! Ausserdem bezweifeln sie mein Schleudertrauma und wollen permanent irgendwelche neuen Gutachten von den diversen Ärzten haben - mein Hausarzt, der mich 3 Wochen krank geschrieben hat, weigert sich inzwischen, zum 10. mal eine Begründung für's Schmerzensgeld auszustellen! Denke, solche Verzögerungstaktiken passieren auch bei deutschen Versicherungen... Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#46
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Bei mir war es ja eine deutsche Versicherung, nämlich die Victoria, die massiv verzögert hat.
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#47
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![]() Da ich nahe der Grenze wohne und hier massenweise vor allem tschechische Laster rumfahren, ist das schon für mich interessant, aber wenn eine deutsche Versicherung in der Haftung ist, kann ich den Unterschied echt nicht finden. |
#48
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Moin,
Ich "fasse dann mal zusammen" 1. der, der den direkten Schaden verursacht, haftet auch - in diesem Fall der PKW. 2. das ganze sofort mit Anwalt machen - persönlich sicher ein Schicksalsschlag für die, die im Krankenhaus liegt, aber ihr Problem, das nichts mit den Ansprüchen ihr gegenüber zu tun hat. woher deren Versicherung sich das Geld wieder holt ist deren Problem! 3. natürlich direkt einen Leihwagen -am besten direkt zur unfallstelle bringen lassen. (da dann für die Gegnerische Versicherung "die Kosten hochlaufen", wird sie sich hüten,das ganze in die Länge zu ziehen) 4. das mit dem LKW, der mehrere autos zusammen schiebt und alle vorderungen direkt an ihn gehen, stimmt nur bei einer sogenannten "massenkarambolage". sollen das doch die versicherer untereinander ausmachen, wäre mir "völlig latte", ich wollte nur ganz schnell möglichst viel Geld zurück. |
#49
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So...also heute bin ich beim Anwalt gewesen...
Grundsätzliche Aussage: Ich bin nicht schuld da sogar im Unfallbericht der Polizei vermerkt ist dass mein Fahrzeug stand. Nun offensichtlich ist der LKW schuld - aber, so mein Anwalt, könnte der LKW Fahrer versuchen der Fahrerin des Kleinwagens eine Teilschuld zukommen zu lassen. Es könnte also eine längerfristige Geschichte werden. Die Betonung liegt auf "könnte" Lustigerweise kann ich noch kein Schadensgutachten machen lassen, da ich keine Versicherungsnummer vom Verursacher habe...Ich kann mir aber auch keinen Leihwagen nehmen weil eben diese fehlt, und selbst dann, so der Anwalt, würden die nur die Reparaturdauer bezahlen. Mein Auto kann ich aber auch nicht fahren da die Achse einen weg hat. Nee so ein Mist, ehrlich
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Gruß Sascha __________________________________________________ __________________________________________________ _____________________ Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles! |
#50
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Zu Punkt 3: Du hast immer Schadensminderungspflicht !! Also nicht irgendein Leihwagen , sondern kostengünstig Leihwagen nur, wenn dieser auch benötigt wird Zu Punkt 4: Die Aussage möglichst viel Geld könnte man schon als Versuchten Versicherungbetrug auslegen. Man hat nur Anspruch auf den wirklich entstandenen Schaden Tobias |
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