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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.12.2012, 12:36
dressi dressi ist offline
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Standard Ortskundenachweis bei Mietwagenkonzession

Hola Allwissendes Forum,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, da ich ein kleines Verstaendnisproblem habe:

Ich moechte eine Mietwagenkonzession im Umland von Muenchen erwerben und gewerbsmaessig einen Limousinenservice gruenden. Da die Gemeinde unter 50.000 Einwohner hat wird erstmal kein Ortskundenachweis fuer den Personenbefoerderungsschein benoetigt. Nun sagte mir aber das Landratsamt, dass ich, sobald ich nach Muenchen Stadt fahre, eben fuer Muenchen einen Ortskundenachweis benoetige.

Auch $48 der Fahrerlaubnisverordnung schreibt folgendes (Absatz6, Satz 2):
"Wird ein Führer eines Mietwagens oder eines Kranken- kraftwagens in einem anderen Ort mit 50000 Einwohnern oder mehr tätig als in demjenigen, für den er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muß er diese Kenntnisse für den anderen Ort nachweisen."

Das bedeutet, sobald ich in eine Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einfahre, benoetige ich einen lokalen Ortskundenachweis.
Das kann doch nicht sein!

Wuerde bedeuten, wenn ich einen Kunden nach Frankfurt, Ulm, Stuttgart, Augsburg, ... fahre, benoetige ich jeweils einen Ortskundenachweis???

Ist das wirklich so? Das wuerde ja bedeuten, dass bundesweite Limoservices fuer alle Grossstaedte einen Ortskundenachweis besitzen muessen oder eben staendig den Fahrer wechseln muessen.

Wer hat mehr Infos hierzu?

Danke im voraus,
Dressi
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  #2  
Alt 17.12.2012, 12:49
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Raccoonhotel Raccoonhotel ist offline
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Standard

ich würde vermuten, dass sich das auf die Basis (Firmensitz) bezieht von der aus die Fahrten stattfinden. Dein Zitat bezieht sich ja auch auf Krankenwagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fahrer bei einer Verlegungsfahrt in eine andere Stadt jedes mal eine Ortskenntnis nachweisen müssen.

Verlagerst du deinen Firmensitz, dann wird für den Ort die Prüfung fällig, wenn über 50.000 Einwohner.

Schau mal hier.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kartenführerschein
  • nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
  • Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
  • Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Bei Taxi: Nachweis über Ortskundeprüfung
  • Bei Mietwagen: Nachweis über Ortskundeprüfung
    (nicht notwendig bei Firmensitz in Orten unter 50.000 Einwohnern)
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
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Geändert von Raccoonhotel (17.12.2012 um 12:54 Uhr)
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  #3  
Alt 17.12.2012, 12:51
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Akki Akki ist gerade online
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Es bezieht sich allein auf den Betriebssitz. Verbleibt der Betriebssitz in
dem Dorf unter 50.000 Einwohnen, sollte diese Regelung nicht gelten.
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Akki

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  #4  
Alt 17.12.2012, 12:59
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München ist eben anders

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Gruß Ralf


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  #5  
Alt 17.12.2012, 14:43
dressi dressi ist offline
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Zitat:
Zitat von Raccoonhotel Beitrag anzeigen
.... Dein Zitat bezieht sich ja auch auf Krankenwagen. .....[/LIST]
Bezieht sich leider eben auch auf Mietwagen. Infos zu den benoetigten Unterlagen habe ich bereits - dennoch Danke

@Akki: Laut Aussage des Landratsamts Muenchen benoetige ich einen Ortskundenachweis sobald ich jemanden nach Muenchen fahre oder dort abhole. Das ist es, was mich stutzig macht .....

Dressi
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  #6  
Alt 17.12.2012, 14:44
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Ein Omnibus ist ja auch ein Mietwagen im weitesten Sinne.

Ich hab aber noch nicht gehört dass ein Busfahrer (mein Vater ist Busfahrer) für jede Stadt in der er fährt einen eigenen Ortskundenachweis benötigt.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #7  
Alt 17.12.2012, 14:51
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Moin Dressi,

es ging mir nicht darum, was für Unterlagen du benötigst, sondern um den Zusatz mit dem Firmensitz.
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  #8  
Alt 17.12.2012, 14:56
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Mit der Formulierung "in München tätig zu sein" ist der Fall gemeint, dass
Du Deine Leistungen auch in München anbietest, bzw. Dein regelmässiges
Fahrgebiet München umfasst.

Mit "tätig sein" ist nicht das Fahren im Auto gemeint. Natürlich darf ein
Taxi- oder Mietwagenfahrer seine Fahrgäste überall hinfahren, wo sie hin-
wollen.
__________________
Viele Grüße, TOM
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  #9  
Alt 17.12.2012, 14:57
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Zitat:
Zitat von dressi Beitrag anzeigen

@Akki: Laut Aussage des Landratsamts Muenchen benoetige ich einen Ortskundenachweis sobald ich jemanden nach Muenchen fahre oder dort abhole. Das ist es, was mich stutzig macht .....

Dressi

Wissen sie um deinen Firmensitz im Outback, oder dachten sie,
du willst ausschließlich in München City fahren
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Akki

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  #10  
Alt 17.12.2012, 15:02
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In München hat überhaupt kein Taxifahrer Ortskenntnisse, zumindest, wenn der Fahrgast kein Bayrisch spricht. Es ist mir oft passiert, dass die Fahrer am Hauptbahnhof erstmal die gegengesetzte Richtung eingeschlagen haben, bis sie von mir darauf aufmerksam gamacht wurden,
Siggi
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  #11  
Alt 17.12.2012, 15:17
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
In München hat überhaupt kein Taxifahrer Ortskenntnisse, zumindest, wenn der Fahrgast kein Bayrisch spricht...
Der Münchner Taxifahrer spekuliert erst mal darauf, dass der Fahrgast
keine Ortskenntnis hat, gerade wenn er aus dem Bahnhof kommt.

Beste Story dazu kam vom Hotelier meiner Standard-Absteige in München.
Ein englischer Zugreisender hatte für die Taxifahrt bis zum Hotel über 80
Euro bezahlt....

Das Hotel ist in der Hirtenstraße... Luftlinie 200m vom Taxistand.
__________________
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.

Akki

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  #12  
Alt 17.12.2012, 15:25
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das Hotel ist in der Hirtenstraße... Luftlinie 200m vom Taxistand.
Kenn ich. Rotlichtviertel!
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 17.12.2012, 15:32
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Deshalb haben die sich auch immer so gefreut, wenn ich ihnen den richtigen Weg gezeigt habe, gab dann auch keine Diskussionen um Trinkgeld,
Siggi
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  #14  
Alt 17.12.2012, 15:36
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Der Münchner Taxifahrer spekuliert erst mal darauf, dass der Fahrgast
keine Ortskenntnis hat, gerade wenn er aus dem Bahnhof kommt.

Beste Story dazu kam vom Hotelier meiner Standard-Absteige in München.
Ein englischer Zugreisender hatte für die Taxifahrt bis zum Hotel über 80
Euro bezahlt....

Das Hotel ist in der Hirtenstraße... Luftlinie 200m vom Taxistand.

Ja Story ist der richtige Ausdruck ....heißt in München Märchen ...und so wird es auch sein..

Luja sog i ,so a Schmarrn , würde Engel Aloisius dazu sagen ....

Gruss aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist .
( K. Valentin )
Gruß Josef
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  #15  
Alt 17.12.2012, 15:37
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Busfahrer brauchen keine Ortskenntnisprüfung, Mietwagenfahrer schon, einen Fahrgast nach München, Frankfurt oder Bangkok kutschieren darfst Du, nur keinen anderen Fahrgast von München holen, deinen Fahrgast darfst Du kreuz und quer ( sogar ausserhalb Bayerns) kutschieren. Auftragsort, dein Dorf mit weniger als 50 000 Einwohner.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
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  #16  
Alt 17.12.2012, 15:54
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Commander
 
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Ganz einfach, Du brauchst den Nachweis, wenn Du Deine Dienste in München anbietest, also von Münchener Hotels, Firmen oder Privatadressen abholen willst. Fährst Du einen Fahrgast in eine Großstadt, ist das egal...

@jociza, das mit den Umwegen hat der ADAC beim jährlichen Taxitest auch schon festgestellt, die hatten dann Karten in der ADAC - Zeitung, wo die Fahrstrecke drauf war, die hat sich sogar mehrfach gekreuzt...

LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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  #17  
Alt 17.12.2012, 16:00
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Zitat:
Zitat von jociza Beitrag anzeigen
Ja Story ist der richtige Ausdruck ....heißt in München Märchen ...und so wird es auch sein..

Luja sog i ,so a Schmarrn , würde Engel Aloisius dazu sagen ....

Gruss aus München
Nur ein Beispiel: U-Bahn Olympiastadion, Unterkunft am Frakfurter Ring. Fahrer fährt los und biegt direkt in Richtung Innenstadt ab. Auf die Bemerkung hin, dass der Frankfurter Ring doch genau entgegengesetzt läge kam die lahme Ausrede, er hätte nicht richtig verstanden,
Siggi
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  #18  
Alt 17.12.2012, 16:17
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Ort: Seevetal+Falshöft

des kon scho sei......wo Du herkommst...

nix für ungut

http://www.youtube.com/watch?v=jgRjdxbMtNE
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  #19  
Alt 17.12.2012, 16:27
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...folgender Vorfall:

Familienfeier. Es wird ein Großraumtaxi beordert. Die letzte Tour ging dann von Schwiegereltern zu uns nach hause. Der Taxifahrer war ein Angestellter eines guten Bekannten. Ich war schön angeschickert und der Fahrer meinte dann was von "...das ist ne Abkürzung..." Ich hab ihn erstmal fahren lassen. Und wie Taxifahrer so sind, fing er dann das Diskutieren an. Ich wollte ihn dann erstmal nicht bezahlen und das Ganze am nächsten Tag mit seinem Chef klären (Nachbar von Schwiegereltern). Saskia hat mich dann dran gehindert.

Als wir am nächsten Tag bei Schwiegereltern unser Auto abholten, war der Fahrer schon dagewesen und hatte wohl tierisch Muffensausen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #20  
Alt 17.12.2012, 17:12
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Zitat:
Zitat von dressi Beitrag anzeigen
Das bedeutet, sobald ich in eine Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einfahre, benoetige ich einen lokalen Ortskundenachweis.
Das kann doch nicht sein!

Wuerde bedeuten, wenn ich einen Kunden nach Frankfurt, Ulm, Stuttgart, Augsburg, ... fahre, benoetige ich jeweils einen Ortskundenachweis???

Ist das wirklich so? Das wuerde ja bedeuten, dass bundesweite Limoservices fuer alle Grossstaedte einen Ortskundenachweis besitzen muessen oder eben staendig den Fahrer wechseln muessen.

Wer hat mehr Infos hierzu?

Danke im voraus,
Dressi

Hallo Dressi,

nein, dem ist nicht so.

die Genehmigungsurkunde wird für den jeweiligen Betriebssitz ausgestellt. Das Fahrzeug muss in diesem Zulassungsbezirk zugelassen sein. Und nur von diesem aus dürfen Fahrten angeboten werden (was aber nicht ausschliesst erteilte Aufträge von ausserhalb auszuführen).

Der Fahrer dieses Mietwagens, nicht der Konzessionsträger, muss im Besitz eines FzF sein mit der Ortskunde für den Betriebssitz, sofern über 50T EW.

Das hier könnte für Dich als Randmünchener interessant sein: http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

Ebenso ist die nachzuweisende Ortskunde für Mietwagenfahrer eine gänzlich andere als für Taxler.

Für den Mietwagen reicht es i.A. Hotels, Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfe und Flughäfen zu kennen und diese irgendwie über Hauptstrassen zu erreichen, während Taxler zwischen allen möglichen Objekten die geografisch kürzeste Strecke zu wählen haben, und davon gibt es meist nur eine.

Den Fachkundenachweis scheinst Du noch nicht zu haben, die IHK deines Vertrauens informiert dich.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 17.12.2012, 17:55
dressi dressi ist offline
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@ Peter und Vestus:

Also geht es nur darum, wo ich Auftraege entgegennehme - naemlich am Betriebssitz. Aber wenn mich einer anruft und aus Muenchen Stadt abgeholt und zum Flughafen gebracht werden moechte, so darf ich dies ohne weiteres tun.

Habe ich dies so richtig verstanden?


Sorry fuer meine dumme Fragerei, aber die Aussage vom Landratsamt hat mich etwas verunsichert.

DANKE, Dressi
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  #22  
Alt 17.12.2012, 18:30
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Zitat:
Zitat von dressi Beitrag anzeigen
@ Peter und Vestus:

Also geht es nur darum, wo ich Auftraege entgegennehme - naemlich am Betriebssitz. Aber wenn mich einer anruft und aus Muenchen Stadt abgeholt und zum Flughafen gebracht werden moechte, so darf ich dies ohne weiteres tun.

Habe ich dies so richtig verstanden?
Eine Mietwagenkonzession ist doch was anderes als ein Limousinenservice.
Bei einer Mietwagenkonzession handelt es sich ja um eine Taxi ähnliche Dienstleistung.

Weitere Infos bekommst du hier: http://www.taxi-bayern.de/


Eine Ortskundeprüfung leitet sich ja vom sogenanntenn Pflichtfahrgebiet (Betriebssitz) bei Taxiunternehmen ab. Ein Taxi-/Mietwagenfahrer der für ein Unternehmen fährt, welches seinen Betriebssitz (Pflichtfahrgebiet) in München hat, muß die Ortskundeprüfung für München ablegen.
Achtung! Es gibt noch eine Regelung für das Gebiet "München Land". Die Infos kannst du über den obigen Link bekommen.

Die Fahrer eines Limousinenservice benötigen lediglich einen Personenbeförderungsschein. Ich wäre sehr vorsichtig über diese Krücke einen Taxi ähnliche Beförderung anzubieten. Da sind die Münchenertaxi-/Mietwagenunternehmer sehr wachsam.

Geändert von schimi (18.12.2012 um 10:16 Uhr)
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  #23  
Alt 17.12.2012, 18:32
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vestus vestus ist offline
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Richtig.

Das massgebliche Personenbeförderungsgesetz wurde übrigens vor ein paar Jahren diesbezüglich geändert.

Bis dahin durften nur Aufträge am Betriebssitz eingegenommen werden und die zurückkommenden Fahrer dann per Funk umdisponiert werden, wo die Reichweite beschränkt war.

Inzwischen dürfen die Fahrer auch fernmündlich, sprich Handy, Aufträge entgegen nehmen, was die Reichweite erheblich vergrössert hat.
__________________
Gruss Vestus
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  #24  
Alt 17.12.2012, 18:41
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Zitat:
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Eine Mietwagenkonzession ist doch was anderes als ein Limosinenservice.
Erklärst Du mal den Unterschied?
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 17.12.2012, 18:51
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
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Für den Mietwagen reicht es i.A. Hotels, Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfe und Flughäfen zu kennen und diese irgendwie über Hauptstrassen zu erreichen, während Taxler zwischen allen möglichen Objekten die geografisch kürzeste Strecke zu wählen haben, und davon gibt es meist nur eine.

also der Unterschied war damals bei mir nur die Fülle an Fragen ...


Mietwagen 10 Ziele auf kürzester Strecke
Taxi waren es 30 Ziele

und Straßen aufzählen:

Mietwagen mündlich
Taxi schriftlich


Mfg Bassti,


der den Mietwagen und Güterkraftverkehr"Darf"schein hat
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