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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Hola Allwissendes Forum,
vielleicht kann mir ja jemand helfen, da ich ein kleines Verstaendnisproblem habe: Ich moechte eine Mietwagenkonzession im Umland von Muenchen erwerben und gewerbsmaessig einen Limousinenservice gruenden. Da die Gemeinde unter 50.000 Einwohner hat wird erstmal kein Ortskundenachweis fuer den Personenbefoerderungsschein benoetigt. Nun sagte mir aber das Landratsamt, dass ich, sobald ich nach Muenchen Stadt fahre, eben fuer Muenchen einen Ortskundenachweis benoetige. Auch $48 der Fahrerlaubnisverordnung schreibt folgendes (Absatz6, Satz 2): "Wird ein Führer eines Mietwagens oder eines Kranken- kraftwagens in einem anderen Ort mit 50000 Einwohnern oder mehr tätig als in demjenigen, für den er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muß er diese Kenntnisse für den anderen Ort nachweisen." Das bedeutet, sobald ich in eine Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einfahre, benoetige ich einen lokalen Ortskundenachweis. ![]() Das kann doch nicht sein! Wuerde bedeuten, wenn ich einen Kunden nach Frankfurt, Ulm, Stuttgart, Augsburg, ... fahre, benoetige ich jeweils einen Ortskundenachweis??? Ist das wirklich so? Das wuerde ja bedeuten, dass bundesweite Limoservices fuer alle Grossstaedte einen Ortskundenachweis besitzen muessen oder eben staendig den Fahrer wechseln muessen. Wer hat mehr Infos hierzu? Danke im voraus, Dressi |
#2
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ich würde vermuten, dass sich das auf die Basis (Firmensitz) bezieht von der aus die Fahrten stattfinden. Dein Zitat bezieht sich ja auch auf Krankenwagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fahrer bei einer Verlegungsfahrt in eine andere Stadt jedes mal eine Ortskenntnis nachweisen müssen.
Verlagerst du deinen Firmensitz, dann wird für den Ort die Prüfung fällig, wenn über 50.000 Einwohner. Schau mal hier. Benötigte Unterlagen:
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. Geändert von Raccoonhotel (17.12.2012 um 12:54 Uhr)
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#3
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Es bezieht sich allein auf den Betriebssitz. Verbleibt der Betriebssitz in
dem Dorf unter 50.000 Einwohnen, sollte diese Regelung nicht gelten.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#4
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]()
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#5
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Bezieht sich leider eben auch auf Mietwagen. Infos zu den benoetigten Unterlagen habe ich bereits - dennoch Danke
![]() @Akki: Laut Aussage des Landratsamts Muenchen benoetige ich einen Ortskundenachweis sobald ich jemanden nach Muenchen fahre oder dort abhole. Das ist es, was mich stutzig macht ..... Dressi |
#6
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Ein Omnibus ist ja auch ein Mietwagen im weitesten Sinne.
Ich hab aber noch nicht gehört dass ein Busfahrer (mein Vater ist Busfahrer) für jede Stadt in der er fährt einen eigenen Ortskundenachweis benötigt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Moin Dressi,
es ging mir nicht darum, was für Unterlagen du benötigst, sondern um den Zusatz mit dem Firmensitz. ![]()
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#8
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Mit der Formulierung "in München tätig zu sein" ist der Fall gemeint, dass
Du Deine Leistungen auch in München anbietest, bzw. Dein regelmässiges Fahrgebiet München umfasst. Mit "tätig sein" ist nicht das Fahren im Auto gemeint. Natürlich darf ein Taxi- oder Mietwagenfahrer seine Fahrgäste überall hinfahren, wo sie hin- wollen.
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Viele Grüße, TOM
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#9
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![]() Zitat:
Wissen sie um deinen Firmensitz im Outback, oder dachten sie, du willst ausschließlich in München City fahren ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#10
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In München hat überhaupt kein Taxifahrer Ortskenntnisse, zumindest, wenn der Fahrgast kein Bayrisch spricht. Es ist mir oft passiert, dass die Fahrer am Hauptbahnhof erstmal die gegengesetzte Richtung eingeschlagen haben, bis sie von mir darauf aufmerksam gamacht wurden,
Siggi |
#11
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![]() Zitat:
keine Ortskenntnis hat, gerade wenn er aus dem Bahnhof kommt. Beste Story dazu kam vom Hotelier meiner Standard-Absteige in München. Ein englischer Zugreisender hatte für die Taxifahrt bis zum Hotel über 80 Euro bezahlt.... Das Hotel ist in der Hirtenstraße... Luftlinie 200m vom Taxistand.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#12
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Kenn ich. Rotlichtviertel!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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Deshalb haben die sich auch immer so gefreut, wenn ich ihnen den richtigen Weg gezeigt habe
![]() Siggi |
#14
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![]() Zitat:
Ja Story ist der richtige Ausdruck ....heißt in München Märchen ...und so wird es auch sein.. ![]() Luja sog i ,so a Schmarrn , würde Engel Aloisius dazu sagen .... ![]() ![]() Gruss aus München
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#15
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Busfahrer brauchen keine Ortskenntnisprüfung, Mietwagenfahrer schon, einen Fahrgast nach München, Frankfurt oder Bangkok kutschieren darfst Du, nur keinen anderen Fahrgast von München holen, deinen Fahrgast darfst Du kreuz und quer ( sogar ausserhalb Bayerns) kutschieren. Auftragsort, dein Dorf mit weniger als 50 000 Einwohner.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont Den Tag nutzen und die Nacht geniessen Joerg ![]()
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#16
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Ganz einfach, Du brauchst den Nachweis, wenn Du Deine Dienste in München anbietest, also von Münchener Hotels, Firmen oder Privatadressen abholen willst. Fährst Du einen Fahrgast in eine Großstadt, ist das egal...
@jociza, das mit den Umwegen hat der ADAC beim jährlichen Taxitest auch schon festgestellt, die hatten dann Karten in der ADAC - Zeitung, wo die Fahrstrecke drauf war, die hat sich sogar mehrfach gekreuzt... LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#17
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![]() Zitat:
![]() Siggi |
#18
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Ort: Seevetal+Falshöft
des kon scho sei......wo Du herkommst... ![]() nix für ungut http://www.youtube.com/watch?v=jgRjdxbMtNE
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#19
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...folgender Vorfall:
Familienfeier. Es wird ein Großraumtaxi beordert. Die letzte Tour ging dann von Schwiegereltern zu uns nach hause. Der Taxifahrer war ein Angestellter eines guten Bekannten. Ich war schön angeschickert und der Fahrer meinte dann was von "...das ist ne Abkürzung..." Ich hab ihn erstmal fahren lassen. Und wie Taxifahrer so sind, fing er dann das Diskutieren an. Ich wollte ihn dann erstmal nicht bezahlen und das Ganze am nächsten Tag mit seinem Chef klären (Nachbar von Schwiegereltern). Saskia hat mich dann dran gehindert. Als wir am nächsten Tag bei Schwiegereltern unser Auto abholten, war der Fahrer schon dagewesen und hatte wohl tierisch Muffensausen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#20
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![]() Zitat:
Hallo Dressi, nein, dem ist nicht so. die Genehmigungsurkunde wird für den jeweiligen Betriebssitz ausgestellt. Das Fahrzeug muss in diesem Zulassungsbezirk zugelassen sein. Und nur von diesem aus dürfen Fahrten angeboten werden (was aber nicht ausschliesst erteilte Aufträge von ausserhalb auszuführen). Der Fahrer dieses Mietwagens, nicht der Konzessionsträger, muss im Besitz eines FzF sein mit der Ortskunde für den Betriebssitz, sofern über 50T EW. Das hier könnte für Dich als Randmünchener interessant sein: http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html Ebenso ist die nachzuweisende Ortskunde für Mietwagenfahrer eine gänzlich andere als für Taxler. Für den Mietwagen reicht es i.A. Hotels, Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfe und Flughäfen zu kennen und diese irgendwie über Hauptstrassen zu erreichen, während Taxler zwischen allen möglichen Objekten die geografisch kürzeste Strecke zu wählen haben, und davon gibt es meist nur eine ![]() Den Fachkundenachweis scheinst Du noch nicht zu haben, die IHK deines Vertrauens informiert dich.
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Gruss Vestus
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#21
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@ Peter und Vestus:
Also geht es nur darum, wo ich Auftraege entgegennehme - naemlich am Betriebssitz. Aber wenn mich einer anruft und aus Muenchen Stadt abgeholt und zum Flughafen gebracht werden moechte, so darf ich dies ohne weiteres tun. Habe ich dies so richtig verstanden? Sorry fuer meine dumme Fragerei, aber die Aussage vom Landratsamt hat mich etwas verunsichert. DANKE, Dressi |
#22
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![]() Zitat:
Bei einer Mietwagenkonzession handelt es sich ja um eine Taxi ähnliche Dienstleistung. Weitere Infos bekommst du hier: http://www.taxi-bayern.de/ Eine Ortskundeprüfung leitet sich ja vom sogenanntenn Pflichtfahrgebiet (Betriebssitz) bei Taxiunternehmen ab. Ein Taxi-/Mietwagenfahrer der für ein Unternehmen fährt, welches seinen Betriebssitz (Pflichtfahrgebiet) in München hat, muß die Ortskundeprüfung für München ablegen. Achtung! Es gibt noch eine Regelung für das Gebiet "München Land". Die Infos kannst du über den obigen Link bekommen. Die Fahrer eines Limousinenservice benötigen lediglich einen Personenbeförderungsschein. Ich wäre sehr vorsichtig über diese Krücke einen Taxi ähnliche Beförderung anzubieten. Da sind die Münchenertaxi-/Mietwagenunternehmer sehr wachsam. ![]() Geändert von schimi (18.12.2012 um 10:16 Uhr)
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#23
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Richtig.
Das massgebliche Personenbeförderungsgesetz wurde übrigens vor ein paar Jahren diesbezüglich geändert. Bis dahin durften nur Aufträge am Betriebssitz eingegenommen werden und die zurückkommenden Fahrer dann per Funk umdisponiert werden, wo die Reichweite beschränkt war. Inzwischen dürfen die Fahrer auch fernmündlich, sprich Handy, Aufträge entgegen nehmen, was die Reichweite erheblich vergrössert hat.
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Gruss Vestus |
#24
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Erklärst Du mal den Unterschied
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Gruss Vestus |
#25
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![]() Zitat:
also der Unterschied war damals bei mir nur die Fülle an Fragen ... Mietwagen 10 Ziele auf kürzester Strecke Taxi waren es 30 Ziele und Straßen aufzählen: Mietwagen mündlich Taxi schriftlich Mfg Bassti, der den Mietwagen und Güterkraftverkehr"Darf"schein hat
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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