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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.12.2012, 14:25
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tommes-os tommes-os ist offline
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Das kann ich dir auch nicht sagen Akki... Hat mir mal ein TÜV-Onkel gesagt
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Gruß Thomas


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  #27  
Alt 05.12.2012, 14:30
Leafde Leafde ist offline
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Artikel 5.18.34 van het Voertuigreglement zegt over de bevestiging aan de trekauto het volgende:
2. Indien de aanhangwagen is voorzien van een losbreekreminrichting, moet deze zodanig met een vast deel van het trekkend voertuig of met een daartoe bestemde inrichting aan de trekhaak daarvan zijn verbonden, dat de inrichting slechts in werking treedt na het losraken van de aanhangwagenkoppeling.

also es muß ein extra halter installiert sein.

http://www.trailerworld.nl/informatie/losbreekkabel


damit dürften alle fragen geklärt sein

Geändert von Leafde (05.12.2012 um 14:40 Uhr)
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  #28  
Alt 05.12.2012, 15:08
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
damit dürften alle fragen geklärt sein
Auf jeden Fall für die holländischen BF-User...
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  #29  
Alt 05.12.2012, 15:23
murphys law murphys law ist gerade online
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Hallo Andreas,
Endlich mal eine konkrete Aussage
Wobei hier natürlich noch die Zweifel bestehen, gilt dies auch für andere Fahrzeuge aus dem EU Land, die in NL nicht regestriert sind?
Dies würde aberdenke ich wirklich hier den Rahmen sprengen und weiter nur zu den üblichen Diskussionen führen.
Was mich noch interessiert und es wäre prima, wenn Du dazu auch noch etwas fundiertes sagen könntest :"Wie sieht es denn damit aus ,wenn ich nund das Sicherungsseil an der Abschleppöse befestige?
Man kann ja dumm sein muß sich nur zu helfen wissen..
Die Holländer sind in solchen Dingen ja eigentlich recht slim..
Über die länge des Seiles wird ja eigentlich nichts gesagt, sondern nur über Zugkraft und Stabilität. Die Befestigung an dem Haken der Öse ist eine Möglchkeit, oder ist es die einzige , verpflichtende Stelle?
Gebe nochmals zu bedenken, eine Anbringung an klapparen Vorrichtungen teilweise nicht möglich. Meiner Beobachtung nach sind klappbare Vorrichtuhgen an Fahrzeugen auch recht selten, hat vielleicht auch etwas mit der "Sparseimkeit der NL " zu tun.(nicht bös gemeint)
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Thomas

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  #30  
Alt 05.12.2012, 16:53
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Das Abreißseil muss mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Es steht nirgendwo an welcher Stelle, es besteht die Empfehlung, das bei abnehmbaren Kupplungsköpfen, das Seil nicht über die Kugelkopfkupplung gehängt werden soll.
Sollte der arbeitslose Urlauber gar kein Abreißseil gehabt haben, dann hätte er auch in Deutschland ein Ticket erhalten.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

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Alt 05.12.2012, 17:17
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Zitat:
Zitat von Jokno Beitrag anzeigen
...Sollte der arbeitslose Urlauber gar kein Abreißseil gehabt haben, dann hätte er auch in Deutschland ein Ticket erhalten.
Ja... 15,- €

Ein Abreißseil kostet 2,-€
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Akki

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  #32  
Alt 05.12.2012, 19:53
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Hallo Andreas,
Endlich mal eine konkrete Aussage
Wobei hier natürlich noch die Zweifel bestehen, gilt dies auch für andere Fahrzeuge aus dem EU Land, die in NL nicht regestriert sind?
Dies würde aberdenke ich wirklich hier den Rahmen sprengen und weiter nur zu den üblichen Diskussionen führen.
Was mich noch interessiert und es wäre prima, wenn Du dazu auch noch etwas fundiertes sagen könntest :"Wie sieht es denn damit aus ,wenn ich nund das Sicherungsseil an der Abschleppöse befestige?
Man kann ja dumm sein muß sich nur zu helfen wissen..
Die Holländer sind in solchen Dingen ja eigentlich recht slim..
Über die länge des Seiles wird ja eigentlich nichts gesagt, sondern nur über Zugkraft und Stabilität. Die Befestigung an dem Haken der Öse ist eine Möglchkeit, oder ist es die einzige , verpflichtende Stelle?
Gebe nochmals zu bedenken, eine Anbringung an klapparen Vorrichtungen teilweise nicht möglich. Meiner Beobachtung nach sind klappbare Vorrichtuhgen an Fahrzeugen auch recht selten, hat vielleicht auch etwas mit der "Sparseimkeit der NL " zu tun.(nicht bös gemeint)
hatte heute beim suchen genau das auch gefunden. (abschleppöse)
wenn diese an der seite des auto´s ist darf es auch nicht, da im fall der fälle der hänger dann zur seite geschleudert wird.

anhängerkuplungen hat in der tat etwas mit sparsam zu machen.
nur zur info. auto´s werden hier nach gewicht besteuert.

mein opel safira kostet als benziner "nur" 1000€ steuern. mein omega diesel kahm auf 1700€

daher bei fast allen auto´s die anhängerkuplung
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  #33  
Alt 05.12.2012, 20:09
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Und was kostet die Steuer mit AHK ?
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Akki

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  #34  
Alt 05.12.2012, 21:02
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Hallo zusammen.

Nach meinem Kenntnisstand werden zukünftige Kupplungen die nach ECE R55 geprüft werden, diese Anschluss haben.
Die jetzige Prüfung schreibt dies noch nicht explizit vor.

Dieser ist insbesondere für abnehmbare Kupplungen gedacht - da hier immer die Gefahr besteht, dass durch nicht sachgerechtes montieren der Kupplung zu einer Zugternnung kommen kann.

Wenn das Seil dann nicht am Fahrzeug ist, fährt Euer Boot mit Anhänger allein spazieren.

Da das Not-Bremsseil zum Anhänger gehört, sollte die Verwendung in der Bedienungsanleitung des Anhängers , bzw der Kupplungseinrichtung stehen.

Nur meistens hat man die nicht mehr, oder man kümmert sich nicht drum - hat man ja immer so gemacht....

Sollte aber einmal etwas passieren und ein Mensch zu Schaden kommt, möchte ich nicht in der Haut stecken.

Ich habe mir extra ein längeres Abreißseil besorgt und an die Abschleppöse montiert.
An unserem SUV ist an der Anhängekupplung (Abnehmbar) sogar eine Öse verbaut.
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Geändert von matisbad (06.12.2012 um 12:50 Uhr)
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  #35  
Alt 06.12.2012, 07:40
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Jo Matze, genau so meinte ich das auch...
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  #36  
Alt 06.12.2012, 10:02
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Hallo Andreas,
wenn Du so nett bist, kannst Du mal einen link geben, wo dies extra mit der Abschleppöse steht in holländisch. Ich kann darüber nichts finden.
Technisch gesehen leuchtet es mir ein, daß beim Abriß das Seil schief gezogen wird, wenn an der Abschleppöse befestigt, in der Praxis natürlich Blödsinn, denn wenn der Kupplungskopf vom Kugelkopf etc,.abgeht knallt die Achse auch auf die Straße und es hängt nur an dem Seil und wird jawohl auch nicht mittig in der Spur, sprich hinter dem Haken hinterhergezogen, oder
Wenn es stimmt, daß erst die neueren Haken nach Eu damit ausgerüstet sein müssen, muß es auch eine Übergangsregel geben für davor gefertigte Anlagen. Ist aber für NL unrelevant, weil , wie oben schon geschrieben wurde, NL sich ausgeklammert hat aus den Regelungen. Die haben die Regel und setzen sie auch durch
Sorry, Vermutungen und moralischer Finger, was alles passieren kann, hilft uns hier leider nicht weiter. Ich glaube wir sollten einfach nur die Fakten klären, da es ja für uns alle interessant ist und es geht uns ja hier nicht nur um Kosten wg. Strafe. Es wird doch keiner sich für die 5€ packen sich so eine blöde Klammer daran zu machen, vor allem wenn es wirklich der Sache dienlich ist....
Es ist aber bei einigen Klappvorrichtungen nicht möglich
Der Hersteller Thule (für MB) führt z.B. so etwas garnicht in seinem Programm
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Thomas

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  #37  
Alt 06.12.2012, 11:18
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Ich fahre mit privat drei und in der Firma auch nochmal drei Anhängern
regelmäßig zum TÜV und noch nie hat jemand die Anbringung des
Abreißseils moniert...
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Akki

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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich fahre mit privat drei und in der Firma auch nochmal drei Anhängern
regelmäßig zum TÜV und noch nie hat jemand die Anbringung des
Abreißseils moniert...
Akki, Du hast Recht, siehe mein Beitrag #14, es wird lediglich das Seil als solches auf Funktion geprüft, also ob es verschlissen ist oder der Ring nicht i.O., ich habe beim lesen den Eindruck, viele wissen gar nicht, wozu das Seil überhaupt da ist.
Kurz mal zur Erklärung: Wenn sich aus welchem Grund auch immer, die Kupplung vom Haken verabschiedet, dann wird duch das am Zugfahrzeug befestigte Seil der Handbremshebel angezogen, anschließend öffnet (gewollt) der Ring und gibt den Hänger "frei".
Das Seil "hält" aber nicht den Hänger am Zugfahrzeug, das ist Unsinn.
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Gruß Heinz,


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  #39  
Alt 06.12.2012, 11:30
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
...Das Seil "hält" aber nicht den Hänger am Zugfahrzeug, das ist Unsinn.
Dann würde es ja auch Festhalteseil heißen

Vielleicht wird das verwechselt mit der kleinen Kette, die in manchen Ländern
für ungebremste Anhänger bis 750kg vorgeschrieben ist.
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  #40  
Alt 06.12.2012, 11:37
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Leute lest doch mal den Anfang der Anfrage!
Wir reden hier über NL Vorschriften!!!!!!!
Es soll sich ganz speziell darum drehen und bitte keine Funktionserklärungen, oder ewiges ich weiß noch was Herr Lehrer
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  #41  
Alt 06.12.2012, 11:42
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Ich weiß noch was Herr Lehrer !!

Die Zusatz-Öse ist an deutschen Fahrzeugen, die nach Holland einreisen keine Pflicht.
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  #42  
Alt 06.12.2012, 11:47
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Toll Akki,
solange sie kein Boot hinter sich ziehen. Sie brauchen dann übrigens auch keinen Haken
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  #43  
Alt 06.12.2012, 12:55
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich weiß noch was Herr Lehrer !!

Die Zusatz-Öse ist an deutschen Fahrzeugen, die nach Holland einreisen keine Pflicht.
und auch ich weiß noch was Herr Lehrer....

mein ganz frisches Auto einer namhaften deutschen Nobelmarke, gebaut in Mexico, jedoch zugelassen für den europäischen Wirtschaftsraum....
hat an seiner elektrisch ausklappbaren AHK unterhalb des Kugelhalses eine kleine fest mit eingegossene Öse, in die man z.B. auch das Abreißseil einhängen könnte.....

Nun sind jedoch die normalen Abreißseile in der Länge für eine Umschlingung ausgelegt und würden bei gradliniger Führung zu der Öse nach unten auf der Straße schleifen.

Was nun....
- Seil dauerhaft ändern geht nicht wegen wechselnden Zugfahrzeugen .....
- in jedem Zugfahrzeug ein passendes Seil mitführen und bei Bedarf verwenden.... auch doof....
- nicht nach Holland fahren.... - noch blöder....

Man man man, auch diese EU-Richtlinien sind nicht mehr das, was sie mal werden wollten.... - -
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Gruß - Georg
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  #44  
Alt 06.12.2012, 14:10
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
und auch ich weiß noch was Herr Lehrer....

mein ganz frisches Auto einer namhaften deutschen Nobelmarke, gebaut in Mexico, jedoch zugelassen für den europäischen Wirtschaftsraum....
hat an seiner elektrisch ausklappbaren AHK unterhalb des Kugelhalses eine kleine fest mit eingegossene Öse, in die man z.B. auch das Abreißseil einhängen könnte.....

Nun sind jedoch die normalen Abreißseile in der Länge für eine Umschlingung ausgelegt und würden bei gradliniger Führung zu der Öse nach unten auf der Straße schleifen.

Was nun....
- Seil dauerhaft ändern geht nicht wegen wechselnden Zugfahrzeugen .....
- in jedem Zugfahrzeug ein passendes Seil mitführen und bei Bedarf verwenden.... auch doof....
- nicht nach Holland fahren.... - noch blöder....

Man man man, auch diese EU-Richtlinien sind nicht mehr das, was sie mal werden wollten.... - -

denk nicht an probleme sondern lösungen.

nimm ein kleines stück band und wickel das seil einen schlag und knote es fest. ich sehe da kein problem. und die wirkung wird auch nicht eingeschränkt
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  #45  
Alt 06.12.2012, 14:18
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Zitat:
Zitat von Leafde Beitrag anzeigen
denk nicht an probleme sondern lösungen.

nimm ein kleines stück band und wickel das seil einen schlag und knote es fest. ich sehe da kein problem. und die wirkung wird auch nicht eingeschränkt
ich denke an nichts von beidem.... - weil ich weder ein Problem suche, noch eine Lösung dazu....


die hier " - - " in meinem Beitrag bitte nicht übersehen....
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Gruß - Georg
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  #46  
Alt 06.12.2012, 14:43
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Das überwerfen einer Schlinge über die Kupplung ist ja schnell gemacht,
das will ich wohl gerne noch tun. Aber diesen fummeligen Drecks-Haken
immer noch irgendwo unter dem Auto ein zu haken ist mir zu lästig.
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  #47  
Alt 06.12.2012, 14:47
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Na prima, nun sind wie ja wieder in bekannter Form soweit...
O.K. wahr wohl wieder nur ein falscher Versuch von mir etwas mal sachlich bis zum Ende mit Lösung zu diskutieren
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Thomas

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  #48  
Alt 06.12.2012, 15:04
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Meine Anhänger ohne Auflaufbremse haben alle gar keine Abreißseile!-und der Tüv hat das noch nie beanstandet.
Meine gebremsten Trailer haben alle Abreißseile und werden um den Kupplungshaken gelegt-was sich schon durch die Länge ergibt!
Mache ich jetzt schon über 40 Jahre so und wurde noch nie beanstandet
Die neue AHK(abnb) an meiner E-Klasse ( 4 Wochen alt!)hat so eine häßliche
Schelle,die ich allerdings nicht angebaut habe



Nach Holland fahre ich sowieso nicht
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  #49  
Alt 06.12.2012, 15:28
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Hier mal ein Ausschnitt aus der Bedienungsanleitung eines
holländischen Anhänger-Herstellers:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Abreissseil01.jpg
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Größe:	112,5 KB
ID:	409384

Einhaken des Karabiners in eine Öse ist nur in Skandinavien erlaubt,
ansonsten gilt auch für Holland: Umschlingen der Öse oder der Kupplung!
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Akki

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  #50  
Alt 06.12.2012, 16:23
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Also last but least,
Digger was Du und ich seit 40 Jahren machen ist in Deutschland gut und o.k.!!!!!


Akki was Du als Anhang gesendet hast ist für NL falsch und nicht gültig!!
Lies doch mal bitte was Andreas (aus NL) für einen Link angehangen hat!
Lies es doch bitte mal und verstehe es bitte auch!!!

Es macht doch keinen Sinn wenn wir hier weiter uns nur im Nirvana bewegen und führt doch nicht weiter.
Ich finde es ja ganz unterhaltsam manchmal, aber hier will ich aus Eigeninteresse es gerne mal richtig auf den Punkt haben.
Ich habe nämlich keine Lust mich mit den Jungens in NL zu ärgern und eventuell noch 150 Eier abzudrücken für im Grunde genommen solch einen Blödsinn, den sie sich mal wieder m.E.n. aus freier Willkür ausgedacht haben , abweichend von jeder anderen EU Handhabung.
Digger , da steht übrigens in NL auch ganz klar etwasüber die Schlinge bei abnehmbaren Haken. Lehst es doch bitte erst mal!
Der einzige der uns scheinbar weiter helfen kann ist Andreas. Ich finde nichts.
Bei MB und den bekannten deutschen Herstellern finde ich auch keinen Verweis, vor allem nicht bei ihrer werksmäßig eingebauten Klappkupplung, wo es m.E.n. nicht geht
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Thomas

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