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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Freunde,
ich habe eine kleine Jaka die sich auf einem HEKU Trailer befindet der BJ. 1971 ist. Das Paar habe ich vor 2 Jahren gekauft da war der TÜV gerade neu abgenommen. Die erste HU wurde wegen Lichtanlagendefekt verweigert. Die 2 te HU wurde dann bestanden. Ich selber habe nun die Bremsen komplett erneuert und habe selber eine neue Lichtanlage installiert. Heute hat der DEKRA den Trailer stillgelgt wegen angeblicher schwerer Mängel. Auf der Hauptachse (4 Kantrohr) wurden an meherern Stellen Eisenplatten aufgeschweisst vermutlich um Löcher abzudecken. Die Fahrgestellnummer ist nicht sichtbar- leider keine Ahnung wo sich die im Rahmen befindet. Natürlich möchte ich ungern einen neuen Trailer kaufen. Allerdings kann ich dem TÜV nicht beweisen, das der Trailer vor 2 Jahren schon den selben Zustand hatte. Es ist weiterhin eine Schraube im Hauptrohr dessen Funktion nicht bekannt ist. Habe HEKU angeschrieben aber habe keine Hoffnung dort unterstützung zu bekommen. Übrigens der Prüfer der vor 2 Jahren den Trailer abgenommen hat, kann sich an nichts erinnern. Wer kann helfen ? War eventuell damals solche Reparaturen an der Zugachse zulässig ? |
#2
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Was steht denn genau im Mängelbericht?
Das sich ein Prüfer nach zwei Jahren an die damalige Abnahme nicht erinnern kann, ist nachvollziehbar. Und von Heku wird nach 41 Jahren auch nicht viel zu erwarten sein.
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Gruss Vestus |
#3
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Hallo kiasportage,
ich würde mal zum Tüv fahren, die haben alle so ihre Marotten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#4
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Wenn Dir jetzt der TÜV den Trailer wegen schwerer Mängel stilllegt, dann mußt Du das akzeptieren, dafür ist er da um Mängel festzustellen.
Warum gehst Du nicht den Verkäufer von vor 2 Jahren an? Wer weiß denn schon wo er seinerzeit den TÜV hat machen lassen? Möglicherweise wirst Du einen neuen Trailer brauchen, wenn der jetzige Trailer grundsätzliche Fehler hat. ![]()
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#5
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![]() Zitat:
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Gruss Vestus |
#6
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![]() Zitat:
![]() Die Fahrgestellnummer würde ich einfach irgendwo einschlagen. Gruß Hubert |
#7
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Hi,
im Prinzip darf an der Achse,Zugrohre Zugrahmen nicht geschweißt,gebohrt oder was verändert werden! Meißt hat die Achse vom Werk her ein oder zwei Platten, worauf der restliche Rahmen "Kraftbündig" befestigt ist, meist Bügel! Mach mal ein Foto! Würde mich mal interessieren wo was geschweißt wurde!? |
#8
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Aber wer weiß, wie die Achse unter den Metallplatten aussieht?
Das mit den Löchern ist ja nur eine Vermutung! Risse??? Ich habe mal irgendwo gelesen, das man auf einer Achse nicht schweißen darf, da diese geschwächt werden kann. (Ob das stimmt weiß ich nicht) Wenn wir uns einen Trailer (mit oder ohne Boot kaufen) seh ich mir die Achse ganz genau an. Auf dieses Bauteil wirken ja erhebliche Kräfte! Kauf dir eine neue Achse und dann bist du auf der sicheren Seite. Eine neue Achse z.b 1500 Kg bekommt man für ca 400€ Aber dann ist ja wieder die Frage, ob es sich lohnt 400€ wenn nicht sogar noch mehr in einen 41 Jahre alten Trailer zu investieren. Wir haben selber vor einer ähnlichen Entscheidung gestanden, Achse und Bremse defekt. (1,3 Tonnen Trailer Bj 1985) Wir haben dann einen guten gebrauchten trailer Bj 2004 gekauft. Geändert von Bastler (03.07.2012 um 20:17 Uhr) |
#9
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Hallo Freunde, erst mal danke für Eure Meinungen und Ratschläge.
Leider bekomme ich hier keine Bilder hochgeladen. Ist ja auch egal. Habe mir folgenden Plan überlegt: Ich habe Bilder zum Zeitpunkt des Kaufs gemacht. Die Bilder haben ja alle ein Datum und eine Uhrzeit. Ich werde erst mal ganz normal den Trailer vorstellen. Wenn ich merke es gibt Stress, werde ich das Protokoll der letzen Prüfung vorlegen. Mal sehen was dann passiert. Mein Joker sind dann das Datum des Kaufvertrags, dazu die Bilder mit Datumstempel die belegen eindeutig, das die Schweissstellen schon kurz nach der Abnahme vorhanden waren. Mal sehen was dann passiert. Entweder der prüfer haut seinen Kollegen in die Pfanne und verweigert die Plakette, oder er deckt ihn und ich bekomme 2 Jahre Zeit für die Suche nach einem anderen Trailer. Wenn er den Kollegen in die Pfanne haut, dann kann der sich warm anziehen. Die angeblichen Mängel sind eindeutig und das alter von Schweissnähten lässt sich auch bestimmen. Dann wird es vermutlich später einmal einen Tüv Prüfer weniger geben..... ich werde euch berichten. Trotzdem wenn jemnd einen Trailer verkaufen will dann bitte melden. |
#10
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Du hast einen Trailer der vermurkst ist und gehst jetzt über Leichen nur um TÜV zu bekommen... ab in die Ecke und schäm dich!!!
Solche Trailer haben nun mal nichts auf den Straßen zu suchen.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#11
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Richtig!!
Außerdem wirst du so nicht mit durchkommen! Die Bilder zeigen ja immer nur das grade eingestellte Datum der Kamera an.Sowas hat null Beweiskraft!! Ich würde den Trailer schnellstens austauschen,schon aufgrund des Alters! Nach Verkauf meiner Fletcher ist dem Käufer auf der Rückfahrt die Achse gebrochen!War im Vierkanrohr durchgerostet! Der Trailer war Baujahr 1995!!Alko Achse!! Ich werde so alte Trailer nicht mehr anfassen.Kein mensch kann sehen wie die gummigelagerte Achse in dem Vierkantrohr aussieht!! Mfg Michael |
#12
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habe noch eine 1300kg Achse liegen ..
![]() kannste für 50.-e bei Abholung in Hannover haben ..
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By Karsten
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#13
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altes Unrecht (unberechtigter TÜV) lässt sich nicht durch neues Unrecht heilen.
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#14
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Hallo kiasportage,
warum sollte ein Prüfer einen Kollegen decken und dafür dann selbst mit drinnhängen falls etwas passiert ? Im Übrigen geht es doch auch um Deine bzw. die Sicherheit Deiner Autoinsassen. Wenn Du wissen willst wie es unter den angeschweißten Platten aussieht, flex sie ab und Du siehst dann die Bescherung. Gegen Sachkundige Schweißarbeiten hat der Tüv in der Regel nix, aber nicht von Hobbyschweißern mit Baumarktgeräten.
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Grüße, ein Schwabe wieder in Schwaben. Dean Je älter der Bock, desto steifer das Horn! |
#15
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Eher haut der jetzige Prüfer seinen Kollegen in die Pfanne, als sich im Zweifelsfall in die Nesseln zu setzen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#16
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Gruss vom Rhein , Marc |
#17
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![]() Zitat:
![]() Keiner hat diesen Fehler gesehen bzw. es wurde nicht geahndet Wenn Du dann beim 2. Mal erwischt wirst, beschwerst Du Dich dann, dass es beim 1. Mal nicht gesehen wurde???? Sei doch froh, dass dieser Mangel von dem Prüfer erkannt wurde, und nicht von einerm Sachverständigen, der einen Unfall zu rekonstruieren hat. Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer |
#18
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Hallo,
Ich muss jetzt meine Kollegen in Schutz nehmen. Wenn ein Fahrzeug Mängel hat und nicht vorschriftsmäßig ist muss dieser Zustand geändert werden , sonst gibts keine HU , egal was früher war !!! Wenn die Achse von einem Prüfer VU eingestuft wurde, dann ist das sicher auch so - denn Stress gibt sich i.d. R. Keiner umsonst es gibt ja auch noch EM. Achsen sind quasi Normteile und auch Verschleißteile und sind einfach und relativ günstig zu tauschen. Such doch mal einen Fahrzeugaufbauer auf, da kann Dir sicher geholfen werden. Viel Erfolg
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#19
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Hol Dir einfach ein Überführungskennzeichen bei der KFZ-Zulassung und fahr zu einer anderen Prüfstelle.
Wenn der dortige Prüfer den Trailer ebenfalls mit erheblichen Mängeln einstuft, weist du woran Du bist. Die Hauptuntersuchung beschreibt den Zustand eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Überprüfung nach Meinung bzw. Prüfung des Sachverständigen. Der Zustand des Fahrzeugs kann sich im Prinzip kurz nach Verlassen des TÜV-Geländes schon verändern. Dem TÜV-Prüfer kannst Du deswegen keinen Vorwurf machen. Auch hast Du keinen Anspruch darauf, dass jeder Sachverständige jeden Fehler findet ![]()
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#20
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![]() Zitat:
![]() ![]() ...,die ich benutzen müsste, um nicht gesperrt zu werden. ![]()
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gregor ![]() |
#21
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![]() Zitat:
Wie andere vor mir, prophezeie auch ich dir, dass du dabei den kürzeren ziehst, von evtl. Konsequenzen für dich mal ganz abgesehen. Was du vorhast nennt man Erpressung und die ist laut Gesetz strafbar. Nimm das Angebot von Karlson an wenn die Achse passt oder kauf dir für etwas mehr Geld eine passende Neue und baue die ein. Dann bist du und die anderen Verkehrsteilnehmer auf der sicheren Seite.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#22
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![]() Zitat:
![]() Ich bin ja schon schwer verblüfft zu lesen, dass du tatsächlich zum TÜV gefahren bist, ohne dass dein Licht richtig funktioniert hat. Sowas sollte eigentlich nicht passieren. Weiterhin hast du ja selbst schon festgestellt, dass die besagten Mängel schon bei der letzten HU vorhanden waren, nur vom Prüfer nicht wahrgenommen wurden. Fehlende Fahrgestellnr. ist zwar nicht Sicherheitsrelavant, aber ein Mangel. Richtig Mist ist aber eben, und das musst du zugeben, eine Achse, wo man nicht weiß, wann die die Grätsche macht. Nun ist die Frage, ob du Sicherheit für dich haben willst oder nicht. Die bekommst du sicher nicht mit einer erschlichenen Plakette. Das Ding kannst du so ja ohne Weiteres als Hafentrailer benutzen oder du machst ihn Verkehrssicher. Sehe die Sache doch mal aus einem anderen Blickwinkel, nämlich, dass dir der Prüfer nix Böses wollte, sondern vor Schaden bewahren. Schaut blöd aus, so eine Jaka auf der Strasse..... ![]()
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#23
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Solche Prüfer haben aber nichts in dem Geschäft zu suchen Oder?
Ausserdem wer kann denn mit 100 % Sicherheit sagen das der Trailer mit neuen Bremsen unsicher ist. Schämen tu ich mich bestimmt nicht, denn der Trailer war amtlich abgenommen !!!! Oder machst du erst ein Fachstudium in Elektrotechnik bevor du dir einen Fernseher aus China kaufst..... Denk mal drüber nach ... |
#24
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Der Prüfer kann das ruhig lesen und alle anderen auch.
Der Trailer wurde 2 x vorgestellt - nicht von mir sondern vom Vorbesitzer. Ich habe aufgrund einer Urkunde (so nennt man ja das Dokument was ich gestempelt vom TÜV erhalte), einen Gegenstand gekauft, der nicht den gesetzlichen Bestiummungen entspricht. Wenn ich also dieses als Grundlage nehme und z.b. einen Unfall verursachen würde bei dem der Trailer als Ursache ermittelt würde, dann würde ein Gericht über einen Sachverständigen das Gerät prüfen. Ich kann mir kaum vorstellen das dann das TÜV Gutachten unter den Teppich gekehrt werden würde. Hallo wir reden hier über eine amtliche Institution!!!! Ist aber auch egal, Ein Karrosseriebauer hat mittlerweile die Zugachse und die Schweissungen begutachtet. Von Gefahr ist hier keine Spur. Alles ist fachmännisch und ordentlich verschweisst worden. Da die Bremsen ja auch Top und mittlerweile neu sind, habe ich kein schlechtes Gewissen. Übrigens Kurzzeitkennzeichen fallen auch weg, da diese nicht mit einer Last auf dem Trailer verwendet werden dürfen. Aber auch hier machen einige Strassenzulassungs Behörden große Unterschiede.... Deutschland und seine Gesetze Und Erpressung ist was ganz anderes. Ich werde natürlich die fachliche Kompetenz des Prüfers akzeptieren, aber für den Kollegen wird das ein Nachspiel haben.... Das sieht mein Anwalt übrigens auch so. Zitat:
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#25
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Du hast ein "paar hundert Euro" Problem und möchtest, dass ein Prüfer seinen Job verliert?
Dafür dass er den Job verliert, setzt du auch noch einen Anwalt ein? Hast Du denn gar keine Skrupel oder schlechtes Gewissen davor? Mir fehlen die Worte! In einem anderen Forum, in dem ich Gründungsmitglied/Admin bin, wärst du sofort vor die Tür gesetzt worden. Grüße Sascha |
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