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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 13.06.2012, 11:35
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
Commander
 
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Standard Fiananzamtwillkür- Guter Rat?

Guten Tag. Ich wende mich an eventuell vorhandene Experten zu o.g. Thema. Folgender Sachverhalt:
Im Februar 2010 beaftragt mich Frau N. mit Ingenieurleistungen. Frau N erhält die Leistung, nutzt sie zum Umbau Ihres Hauses, zahlt aber nicht. Auf Korrespondenz wird nicht reagiert. Der übliche Weg: Mahnverfahren, Verfahren vorm AG etc pp. Es stellt sich heraus: Frau N. ist Finanzbeamte im einem berliner Finanzamt. Nach einer Verhandlung Ende 2011 kündigt sie an: "Sie werden schon sehen, was sie davon haben. Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt.".
Anfang 2012:
Überraschung- Tiefenprüfung Umsatzsteuer. Das passiert- aber diese Prüfung läuft etwas anders ab:
Man bemängelt einen fünfstelligen Betrag. Zur Begündung bemängelt man u.a. folgendes:

- fehlende Steuernummer auf Rechnung XY. Tatsächlich ist die Steuernummer deutlich lesbar auf der Rechnung vorhanden (bei mehreren Rechnungen)

- fehlende Angabe des Leistungzeitraumes bei einem Einkauf im Elektronikfachmarkt (bei mehrern Rechnungen bemängelt; Datum und Uhrzeit des Kaufes reichen ihm nicht)

- Rechnungen, die nachweislichz vorliegen, werden dennoch als fehlend gerügt

- es wird die gleiche Rechnung gleich doppelt gerügt und doppelt zum Abzug gebracht

- bei einem Ortstermin verweigert der Prüfer, sich bestimmte Büroräume anzuschauen. In der Folge wird bei Einrichtungsgegenständen aus ebendiesen Räumen "nichtunternehmerische Verwendung" unterstellt

- Es wird verlangt, dass z.B. jede einzelne Bauhaus-Rechnung von einem Mitarbeiter der Fa. Bauhaus mit der Büroanschrift, mit dem Klarnamen des Bauhaus-Mitarbeiters und mit dessen Unterschrift versehen wird (insges. 92 Stück) Lt. Fa. Bauhaus und laut meiner Erfahrung wird der Kassenbeleg bei mehr als 150€ Umsatz an ein Rechnungsformular getackert, in das man seinen Adressstempel setzt oder die Adresse einträgt.

- Dito bei Rechnungen anderer Anbieter

- Es werden abziehbare Vorsteuerbeträge willkürlich zu meinen Ungunsten geändert

Hinzu kommt, dass im geprüften Jahr ein Umzug der Firma stattfand. Alle Belege aus der Zeit vor dem Umzug werden zurückgewiesen, weil die Rechnungsadresse nicht der Adresse nach dem Umzug entspricht.

Langsam wird das ganze Existenziell, da ich seit Wochen vollzeit für das FA unterwegs bin, um Rechnungen korrigieren und vervollständigen zu lassen. Allerorten ernet ich Kopfschütteln: das seien die üblichen Rechnungen, die würden normalerweise nie bemängelt. Die Erfahrung des Steuerberaters bestätigt das.

Ich schicke wöchentlich neue Nachweise darüber, welche Fläche privat genutzt wird (Obergeschoss) und welche geschäftlich genutzt wird (Untergeschoss). Man weigert sich, diese einfache Teilung zu verstehen. Einladungen zur Besichtigung, um sich anzuschauen, was jeder Idiot versteht, werden ausgeschlagen. Ich schicke bunt gemalte Grundrisse, Fotos mit farblicher Markierung der einzelnen Bereichen, Grundbuchblätter, Raumbücher- nichts hilft. Man möchte mehr Nachweise.


Seit einigem Wochen ist ein Steuerberater quasi Vollzeit mit meinem Fall beschäftigt.

Meine Frage: was kann man tun, wenn jemand aus dem Finanzamt offensichtlich aus Willkür Fehler sucht und notfalls frei erfindet, um jemanden aus verletztem Stolz zu schädigen?
Kennt sich jemand aus? Presse? Dienstaufsicht? Klage?
Bitte keine Tipps á la "nächstes Mal lieber gleich alle Rechnugen richtig machen".Ach ja, wie kann man die Überschrift korrigieren?
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  #2  
Alt 13.06.2012, 11:55
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
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Ich habe zwar kein "solchen" Erfahrungen, aber folgende gemacht:

Persönliches Gespräch mit dem Dienststellenleiter im Beisein eines unbeteiligten Dritten und den Sachverhalt aus eigener Sicht darlegen. Sollte das nichts bewirken, eine Dientsaufsichtsbeschwerde einreichen und gleichzeitig unter Hilfe eines RA Schadenersatz für entgangenen Gewinn (unnötige Arbeit für das FA) einklagen. Solltest Du Zeugen für die Aussage der Frau N haben, schriftlich geben lassen und dem Dienststellenleiter als Kopie überlassen. Als letztes Mittel würde ich die örtliche Presse zuschalten. Im Übrigen: Wir sind bereits in einer Bananenrepublik. Ich habe des öfteren ähnliche Erfahrungen mit öffentlichen Stellen. (getürkte Ausschreibungen / untere Bauaufsichtzsbehörde usw.) LG Lalao0
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
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  #3  
Alt 13.06.2012, 11:58
murphys law murphys law ist offline
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Hallo,
ich hatte mal ähnliche Schwierigkeiten mit meiner Sachbearbeiterin.
Mir wurde mittgeteilt, man könne einen Sachbearbeiter nicht ablehnen
Eine Empfehlung einer befreundeten stellv. Finanzamtsleiterin half Wunder.
Ich habe auf Ihren Rat einen offiziellen Beschwerdebrief an das Finanzamt geschrieben (gehen alle automatisch über den Schreibtisch des FA Leiters).
Die Feundin sagte mir, man muß dann automatisch antanzen.
Bei mir half es Wunder , von da an lief alles wie von selbst, die Dame war extrem Großzügig und freundlich und kennt jedes Jahr, wenn ich mich telefonisch melde sofort????!!!!!
(Tip: in Richtung Bürgerfreundlichkeit etc. formulieren. eventuell mit versteckter Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Es ist vor jahren eine direkte Anweisung von oben gekommen im Zweifelsfall bürgerfreundlich zu entscheiden ( war auch ein Tip der Freundin))
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #4  
Alt 13.06.2012, 12:09
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Frau Esel Frau Esel ist offline
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Ich habe mir gerade die ganze Geschichte durchgelesen und bin entsetzt. Sicherlich wird in diesem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde das beste sein. Wichtig dabei sind Beweise wie z.B. eine "hoffentlich" schriftliche Absage zur Besichtigung. Um das ganze Procedere zu beschleunigen, würde ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde die Einschaltung der Presse erwähnen. Da ich selber im öffentlichen Dienst arbeite (aber nicht beim FA) weiß ich, das die Presse das letzte ist, was ein Dienststellenleiter im Haus haben möchte. Also wird reagiert....und das dann hoffentlich in Deinem Sinne.
Berichte bitte wie es weitergeht, ich bin gespannt und drücke die Daumen.
__________________
Gruß, Wera
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  #5  
Alt 13.06.2012, 12:40
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felix felix ist offline
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Zitat:
Zitat von PassatoProssimo Beitrag anzeigen
Kennt sich jemand aus? Presse? Dienstaufsicht? Klage?
Genau in der Reihenfolge!
__________________
Servus felix
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  #6  
Alt 13.06.2012, 12:40
Benutzerbild von LairoNor
LairoNor LairoNor ist offline
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Es wurde schon alles erwähnt, noch mal in Kürze
Dienstaufsichsbeschwerde.
RA für Steuerrecht einschalten.
örtliche Presse, bzw. Fernsehen z.B Stern- TV einschalten. (Die lieben solche Bürgergeschichten)
__________________
Andree

Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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  #7  
Alt 13.06.2012, 12:52
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Genau so.
Nur würde ich vorab auch den Brief an die FA-Leitung schreiben.
Viel Glück und halt uns auf dem Laufenden.

Thomas
__________________
Thomas


Rechnen für den guten Zweck http://www.rechenkraft.net
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  #8  
Alt 13.06.2012, 13:38
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hede49 hede49 ist offline
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11.190 Danke in 1.590 Beiträgen
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Bitte einen Brief an die Oberfinanzdirektion deines Bundeslandes an den Leiter des Oberfinanzamtes.
Bitte den Sachverhalt genau so darlegen, nicht unter oder übertreiben.
Hast Du die Möglichkeit dort selber vorstellig zu werden? Dann umgehend, aber auch mit dem fertigen Beschwerdebrief.
Hier handelt es sich um eine versteckte Vorteilsnahme im Amt.
Bitte klar den Grund definieren.
Auftrag – nicht gezahlt – mündliche Aussage der Finanzamtsangestellten – und die erfolgte Tiefenprüfung.
Aber nur wenn Du keine weitere Leichen im Keller hast.
Gruß
Henrik
__________________
Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne.
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  #9  
Alt 13.06.2012, 13:49
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Oh mein Gott,

ehe Du Dich um Kopf und Kragen schreibst, beschwerst oder die Presse einlädst, wie hier empfohlen, nimm Dir bitte einen Fachanwalt für Steuerrecht. Das ist in Summe billiger als Deine Zeit und die Zeit Deines Steuerberaters. Auch ein von ihm entworfenes Schreiben kannst Du immer noch auf Deinem Briefpapier wegschicken zwecks De-Eskalation.

Bloß keine Alleingänge, Beschwerden o.ä. alleine verfassen. Das kann zum richtigen Treibsatz werden, wenn es schon so weit gekommen ist wie oben beschrieben! Vor allem, weil Du Deine Emotionen nun auch nicht ganz heraushalten kannst.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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  #10  
Alt 13.06.2012, 19:36
Benutzerbild von Eckis Andrea
Eckis Andrea Eckis Andrea ist offline
 
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1.847 Danke in 108 Beiträgen
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Ich kann mich den Äußerungen meines Vorgängers nur anschließen. Die Emotionen sind schon mächtig hochgeschaukelt. Ich denke, dass Deeskaltation und Sachlichkeit mehr Gewicht haben.

Der Fachanwalt für Steuerrecht hat nicht nur den Vorzug, Wissen über die steuerrechtliche Seite zu besitzen sondern auch über verfahrensrechtliches. Außerdem gibt es zum Abschluss einer Prüfung immer ein Abschlussgespräch, in dem ein unbeteiligter Dritter die Emotionen wieder sehr schnell auf die sachliche Ebene bringen kann. Verläuft das Ergebnis des Abschlussgespräches nicht zu deiner Zufriedenheit, hast Du immer den Steuerberater und den Fachanwalt beratend an Deiner Seite.

Entscheiden musst Du, welchen Weg du beschreiten wirst. Am besten ein wohl überlegter.

Andrea
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  #11  
Alt 13.06.2012, 23:13
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Akki Akki ist offline
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54.437 Danke in 18.148 Beiträgen
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Was kostet ein Fachanwalt für Steuerrecht ?
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #12  
Alt 14.06.2012, 08:33
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Da würde ich gar nicht lange Fackeln!
Alles in schriftlicher Form niederlegen, in Kopie die ganzen Schreiben des FA und deine Antworten dabei.
An die Oberfinanzdirektion senden, gleich dabei schreiben das du dir einen RA nimmst und prüfen lässt wegen Schadensersatz und du dir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame vorbehältst.
Ebenso würde ich erwähnen das du die Überlegung hast die Medien einzuschalten.
Die Antwort abwarten und dementsprechend Reagieren.
Selbst wenn du noch Dreck am Stecken hast und das FA dich anpinkeln könnte ist das ein saubere Abschluss wie ständig, das hört ja nicht auf, sich schikanieren zu lassen.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #13  
Alt 14.06.2012, 08:56
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Da würde ich gar nicht lange Fackeln!
Alles in schriftlicher Form niederlegen, in Kopie die ganzen Schreiben des FA und deine Antworten dabei.
An die Oberfinanzdirektion senden, gleich dabei schreiben das du dir einen RA nimmst und prüfen lässt wegen Schadensersatz und du dir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Dame vorbehältst.
Ebenso würde ich erwähnen das du die Überlegung hast die Medien einzuschalten.
Die Antwort abwarten und dementsprechend Reagieren.
Selbst wenn du noch Dreck am Stecken hast und das FA dich anpinkeln könnte ist das ein saubere Abschluss wie ständig, das hört ja nicht auf, sich schikanieren zu lassen.
@ Harry,

ich bin zwar auch ein emotional gesteuerter Mensch, aber die Version von Andrea würde ich persönlich auch raten und unbedingt bevorzugen !

Porzellan ist schnell zerschlagen und danach findet man oft keinen Weg mehr zurück ......
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #14  
Alt 14.06.2012, 09:15
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santhos santhos ist offline
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Boot: Prestige 36
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Nimm dir einen Anwalt, die Prüfen dich sonst in den Bankrott
__________________
Grüße
Michael

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  #15  
Alt 14.06.2012, 10:03
Wohnbusfahrer
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Drohungen gleich welcher Art - Presse oder andere Medien - sind wahrscheinlich wenig hilfreich (wenngleich ich auch dazu neige). Ich würde die IHK mit ins Boot holen, die haben bestimmt auch Adressen von Fachanwälten.
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  #16  
Alt 14.06.2012, 10:54
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Frau Esel Frau Esel ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Was kostet ein Fachanwalt für Steuerrecht ?
Das richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dazu kommen noch Gebühren und Auslagen. Schau mal unter "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz".
__________________
Gruß, Wera
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  #17  
Alt 14.06.2012, 11:34
bootsmann bootsmann ist offline
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Ich bin vor vielen Jahren mal wie folgt vorgegangen!

Den kompletten Sachverhalt mit Hilfe meines Steuerberaters in einem Brief an den Amtsleiter dargelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betroffenen Mitarbeiter erwirkt.
In dem Brief darauf hingewiesen, dass Kopien an diverse Presseorgane gehen werden, wenn kein Einlenken zu erkennen ist-allerdings nur,wenn Du keine Leichen im Keller hast
Darauf wurde mein Steuerberater und ich zu einem persönlichen Gespräch (mit Kaffee!) im Beisein des besagten Mitarbeiters eingeladen und innerhalb von 25 Min. war die Sache zu meiner Zufriedenheit geregelt.
Die Rechtslage haben wir vorher allerdings von einem Steuerrechtsanwalt
einschätzen lassen!
Klasse ist ,wenn man solche Post einen Tag vor dem Urlaub bekommt!-so war es damals bei mir
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #18  
Alt 14.06.2012, 11:37
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Warum regelt das nicht Dein Steuerberater? Der sollte einen Steuerfachanwalt einschalten, sobald fehlerhafte Bescheide erfolgen.

Über Sinn und Zweck mancher Arbeitsschritte kannst Du lange grübeln und diskutieren, es hilft nicht, da hat Dich jemand richtig böse angeschwärzt.

LG Guido
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  #19  
Alt 14.06.2012, 17:50
dutschmann dutschmann ist offline
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Guido, Du hast den Thread aber doch von Anfang an gelesen , oder

gruß Jörg
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  #20  
Alt 14.06.2012, 19:24
swath swath ist offline
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in einem "normalen" Fall, wo eine karrierebewusste FA-Beamtin, ein wenig ueber die Gebuehr, aber fuer den Staat Steuer eintreiben moechte, koennte man so in etwa auch vorgehen:
Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Ich bin vor vielen Jahren mal wie folgt vorgegangen!
Den kompletten Sachverhalt mit Hilfe meines Steuerberaters in einem Brief an den Amtsleiter dargelegt und gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betroffenen Mitarbeiter erwirkt.
In dem Brief darauf hingewiesen, dass Kopien an diverse Presseorgane gehen werden, wenn kein Einlenken zu erkennen ist-allerdings nur,wenn Du keine Leichen im Keller hast
Darauf wurde mein Steuerberater und ich zu einem persönlichen Gespräch (mit Kaffee!) im Beisein des besagten Mitarbeiters eingeladen und innerhalb von 25 Min. war die Sache zu meiner Zufriedenheit geregelt.
Die Rechtslage haben wir vorher allerdings von einem Steuerrechtsanwalt
einschätzen lassen!

aber doch nicht in so einem Fall:
Zitat:
Zitat von PassatoProssimo Beitrag anzeigen
Folgender Sachverhalt:
Im Februar 2010 beaftragt mich Frau N. mit Ingenieurleistungen. Frau N erhält die Leistung, nutzt sie zum Umbau Ihres Hauses, zahlt aber nicht. Auf Korrespondenz wird nicht reagiert. Der übliche Weg: Mahnverfahren, Verfahren vorm AG etc pp. Es stellt sich heraus: Frau N. ist Finanzbeamte im einem berliner Finanzamt. Nach einer Verhandlung Ende 2011 kündigt sie an: "Sie werden schon sehen, was sie davon haben. Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt."
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren

Geändert von swath (14.06.2012 um 19:30 Uhr)
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  #21  
Alt 14.06.2012, 20:00
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Mork Mork ist offline
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Was ICH in dem Falle machen würde (und zum beschriebenen Zeitpunkt sicher längst getan hätte), kann ich weder einem anderen
raten noch öffentlich schreiben.

Drohungen vom Amtsmensch? Kommt mir grad recht so einer, brauch' ja eh ab und an ein Ventil für Zeugs, welches sich aus
Diplomatiegründen heraus den inneren Frieden störend ansammelt.

Ich kann ja nur für mich sprechen, aber bei mir ist gelegentlich ein Punkt erreicht, in welchem das Ganze, unter anderem
auch durch dieses Ohnmachtsgefühl, welches ja in diesem Fall sogar noch vorangekündigt wurde mit den Worten "Sie werden
schon sehen...", in blanken Hass umschlägt.
Anders als die meisten werde ich dann vollkommen ruhig, analytisch, strategisch und mit einem Mal steht ein Riesenberg
Energie bereit, der ausschliesslich zum Vernichten des Aggressors verwandt wird.

Natürlich weiss ich in solchen Situationen, dass das für mich u.U. sehr haarig werden kann, das sehe ich aber bereits im
Vorfeld als Kollateralschaden, denn ab diesem Punkt nehme ich's persönlich.
"Du oder ich" heisst es dann - und mir geht's immer noch gut...

Ganz, ganz, ganz sicher zeigte ich dem FA-Huhn, wo der Frosch die Locken hat und auch, WAS ich denn nun sehe und auch wie.
Und zeig' ihr MEINEN Blickwinkel.

Will heissen: Aus allen vertretbaren Rohren gleichzeitig Breitseite gefeuert, die soll mal gucken, ob sie noch zum gucken
kommt.
Nicht gemütlich hintereinander schön eins nach dem anderen, gleichzeitig und vollgas, die Luft soll es ihr nehmen, diesem
selbstherrlichen, ungerechten, macht- und amtsmissbrauchenden, das Vertrauen in die Führung zersetzendem Bürohuhn, welches
es nicht für nötig hält eine empfangene und genutzte Leistung auch noch zu bezahlen.

Und parallel dazu käme dann noch das ein- oder andere Extra, welches ihr sicherlich nachhaltig in Erinnerung bliebe.
Nein, keine körperliche Gewalt oder ein Sachschaden, das ist zu billig. Das geht besser und bleibender.
Die macht sowas nie wieder in ihrem Leben.

Ich merke gerade, wie in mir ein wenig der Groll aufsteigt, merkt man vielleicht...

Wehret den Anfängen!
Wo kommen wir denn dahin, ließe man sich sowas bieten von irgendeiner gefrusteten, ungef**ten und verstaubten Büromamsell
aus dem FA?

Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Oder eben sonst einem der meint,
anderen auf die Schuhe strullern zu können.

Immer unter der Voraussetzung dass sich das Geschehene wirklich so zugetragen hat, meist stellt sich die Situation aus einer
anderen Perspektive heraus betrachtet auch anders dar. Aber eben nur meist - manchmal ist sie auch ganz genau so, wie man
sie erlebt.

Sowas geht gar nicht, niemals, das darf unter keinen Umständen, auch nicht des lieben Friedens willen, toleriert, nicht mal mit
einem Kompromiss zum Abschluss gebracht werden.
Das muss bis zum Ende durchgefochten werden, und das Ziel muss heißen: Die Tante weg von ihrem Amt. Das macht die doch beim
Nächsten wieder so.
Wenn ihr das gefällt, dann soll sie doch Russisch lernen und da wirken, oder sich in irgendeiner mittel/südamerikanischen
Bananenrepublik niederlassen.

Oh gerate ich grad in Wallung... mein armer Blutdruck
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #22  
Alt 14.06.2012, 20:12
Benutzerbild von helmle
helmle helmle ist offline
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Boot: erst mal wieder Charterer :-)
3.272 Danke in 1.486 Beiträgen
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ich hatte auch mal die Holzhammermethode angewandt.

War zwar nicht das Fianzamt sondern ein Mitarbeiter vom Tiefbauamt.
Jedoch war ein Schaden von einigen tausend entstanden.

Mein Brief gieng an den Bürgermeister und Cc an den Betriebsrat sowie den Leiter des Amtes.

Ich denke das was ich richtig gemacht habe war meine Sachlichkeit.
Absolut die Hose runter und alle Faken auf den Tisch gelegt.

Dabei den angeschriebenen Personen nie das Gefühl vermitteln sie angreiffen zu wollen. Keine Unterstellungen und subjektive Äusserungen.

Ich selber arbeite auch bei einer "Art" Behörde.

Und eines ist sicher. Die Amtsleitungen de-eskallieren gerne solche Beschwerden und entscheiden im Zweifel für den Bürger.

Ich hatte zwei Tage später die Etschuldigung !

Gruß
Richi
__________________
Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran
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  #23  
Alt 15.06.2012, 07:42
Benutzerbild von timonolte
timonolte timonolte ist offline
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Ort: Essen
Beiträge: 1.167
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570 Danke in 391 Beiträgen
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Ganz ehrlich, ich glaube dein Steuerberater ist nicht unbedingt die richtige Wahl. Nach dem Sachverhalt den oben beschrieben hast, hätte es gar nicht erst so weit kommen dürfen! Ein guter Steuerberater regelt so Dinge in der Abschlussbesprechung mit dem Prüfer. Fehlende Rechnungsangaben können berichtigt werden, und dann im laufenden Umsatzsteuervoranmeldeverfahren eingereicht werden. Meißtens gibt es auch immer zwei Seiten der Geschicht
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  #24  
Alt 15.06.2012, 14:09
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Guido, Du hast den Thread aber doch von Anfang an gelesen , oder

gruß Jörg
Und, Jörg?

Die Dame ist Finanzbeamtin. Das heisst nicht, das Sie unangreifbar ist.

Nur sollte das ein Profi übernehmen. Ich diskutiere nie mit den Leuten, gebe das immer in kompetente Häne.

LG Guido
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  #25  
Alt 15.06.2012, 14:26
Benutzerbild von TB!
TB! TB! ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 526
Boot: Derzeit bootlos
664 Danke in 328 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen

Die Dame ist Finanzbeamtin. Das heisst nicht, das Sie unangreifbar ist.
Exakt.

Ich kann dazu nur einen anekdotischen Beitrag leisten: Eine Sachbearbeiterin beim FA hatte in Berlin auf einer Party zu jemandem, dessen Steuerangelegenheiten sie offenbar bearbeitet, gesagt "Ach, wir kennen uns ja." Der so Angesprochene fand das nicht lustig und hat sich beim FA beschwert. Das hat der Dame eine Abmahnung des Dienstherrn eingetragen.

Die FA-Angestellten (oder sind das alles Beamte?) sind in einer besonderen Vertrauensposition. Die obige Anekdote deutet darauf hin, dass durchaus empfindlich reagiert wird, wenn ruchbar wird, dass sie diese Vertrauensposition missbrauchen.
__________________
Gruß,
Thorsten
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