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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich brauche mal dringend einen Rat von Euch (wie es am schnellsten und unkompliziertesten geht): Die Situation: Mein Schwiegervater (75) hat ein Haus mit Einfahrt. Diese Einfahrt geht ein Stück weiter zu einem später gebautem Haus (Hinterlieger). Er hat ein Schreiben von der Stadt (obs im Grundbuch auch steht weiss ich nicht), dass wenn dieser Hinterlieger jemals eine eigene Strasse an der anderen Seite des Hauses bekommt, dieser Hinterlieger die "alte" Einfahrt wieder in den Urzustand bringen muss (Kostenvoranschlag ca. 4000 Euro). Es ist nun vollbracht (eigene Einfahrt) aber der Hauseigentümer weigert sich da irgendetwas zu machen. Was nun? Meine Idee wäre: - Schreiben per Einschreiben mit der Bitte bis XX.XX.XXXX dieses zu erledigen, ansonsten beauftragen wir mit Rechnung an ihn. - Termin abwarten - Selber machen (lassen) - Rechnung an ihn. - Mahnen (in Verzug setzen) - Einklagen OK so, oder besser alles über Anwalt machen? Gruss Peter
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#2
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Dieser Weg bringt beste Vorraussetzungen für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#3
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Und gestern hat mein SV ihn wieder höflich angesprochen, da bekommt der Nachbar einen kolerischen und verweist meinen SV von seinem Grundstück. Daraufhin ist SV natürlich echt schockiert. Also das mit freundlich geht glaube ich nicht. PS: Mein SV war gestern beim Amt mit diesem Schreiben und dort sagte man ihm er habe Recht (die Hinterlieger müssen handeln) - aber der Beamte schaute keine Akten nach oder ähnliches. PS2: SV hat mit allen Nachbarn ein super Verhältnis (auch mit diesen neu hinzugezogenen). Nur die wollen es einfach nicht machen (die machen auch so nichts ausser TV). ![]()
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#4
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Vielleicht gehst du mal zu dem Nachbarn und versuchst ein vernüftiges Gespräch zu führen, denn du kannst das noch ohne Emotionen.
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#5
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Also dann würde ich die Einfahrt die ja sein eigenes Grundstück ist so umbauen wie ich das heute haben will - und das nicht von einem verkrachten Nachbarn in einen "vorherigen Zustand" zurückbasteln lassen.
Der Nachbar wird sich keinerlei Mühe machen das ordentlich zu bauen. Und gefallen mußes doch dem SV und nicht dem Nachbarn. Also selber machen und anschließend versuchen dem Nachbarn einen Teil der Kosten ans Bein zu binden.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#6
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Gruß Jan |
#7
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Ich würde erst mal die rechtlichen Grundlagen prüfen, bevor man sich mit dem Nachbarn anlegt.
![]() Was ist im Grundbuch eingetragen? Gibt es Grunddienstbarkeiten und/oder Wegerechte? Gibt es andere notarielle Vereinbarungen? Was hat die Stadt mit der privaten Einfahrt zu tun? Ist die Einfahrt evtl. ein städtisches Grundstück, das nur angepachtet ist? Fragen über Fragen. Ich würde mich mal bei einem Rechtsanwalt schlau machen und prüfen lassen, wer für was zuständig ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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#9
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Die Frage die sich stellen sind:
- Warum durft der undankbare Nachbar eigentlich über das Grundstück vom SV fahren, hätte er sonst damals keine Baugenehmigung bekommen? - Wurde damals bereits eine finanz. Entschädigung gezahlt? - Wie ist diese Aussage, dass der Nachbar zurückbauen muss zustande gekommen, also; auf welcher rechtlichen Basis. War es öffentlich rechtlich, soll sich die Stadt drum kümmern, war es privat-rechtlich ist es ein Thema für den RA. Ist diese Forderung irgendwie zusätzlich gesichert? - Ist der Weg für die nachbarn aus irgendeinem Grund noch notwendig, dass ein entsprechendes Recht eingtragen ist? - Wie wichtige ist dem Schwiegervater das nachbarschaftliche Verhältnis, schließlich wohnen die beiden Parteien noch ne weile nebeneinander. Und Streit mit einem Nachbar kann man nur durch Umzug entgehen. Meine Lösung für mich wäre: Den Weg schließen und die Flächen meinerseits nutzen. Viele offene Fragen also.
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#10
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Er war/ ist ja auch bereit die Kosten zu teilen (obwohl er das nicht muss). diese Leute wollen gar nichts tun UOR zahlen. PS: Habe gerade erfahren, dass im Grundbuch bzw. beim Wegerecht genau drinsteht, dass der Hinterlieger es in den Urzustand bringen muss. Die ganze Geschichte zieht sich ja schon 1 Jahr hin, weil SV nie was schriftliches machte (bis heute Abend wenn ich kommen ![]() Gestern sagte SV denen, dass er jetzt die Einfahrt zusperren wird, da sie ja eh eine neue Einfahrt haben....da verwiesen sie SV vom Grundstück und drohten mit Polizei, wenn er das machen würde ![]() MANN wie krank...dabei mussten sie es eh zumachen Na ja mal sehen, was heute Abend noch passiert. Ich denke ich werde es so machen: - Zuerst alle Unterlagen prüfen - dann Kopien und ein freundliches Schreiben zukommen lassen, wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt. Das Ganze ohne Druck. - Nach zwei Wochen ein freundliches Schreiben mit der Bitte um beantwortung des eigenen Schreibens vom YYY, bis zum XXX. erbitten, wieder unter Zeugen einwerfen. - und wenn das nicht funktioniert, dann muss wohl ein Anwalt her, der ein anderes Schreiben erstellt.
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Gruss Peter __________________________________________________ ____ Just because you're paranoid don't mean they're not after you!!! ![]() |
#11
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Die eingetragene Last gilt. Da kann sich der Dahinterwohner auf den Kopf stellen. Ich würde auch mal beim zuständigen Amt auf Amtshilfe vorfühlen. |
#12
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Ich glaube nicht das "das Amt" als öffentlich-rechtliche Einrichtung bei privat-rechtlichen Problemen helfen kann/darf. Eine Entragung im Grundbuch ist ein privatrechtliche Vereinbarung.
Privates Recht (Bürger vs. Bürger) ist Aufgabe der Anwälte und nicht der öffentlichen Verwaltung. So long der Flip
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Motorleistung wird völlig überbewertet. |
#13
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Einem Nachbarn, der mir kolerisch kommt, komme ich mit meinem Anwalt
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#14
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#15
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Da müsste das Amt meiner Meinung nach schon tätig werden. Ansonsten stimme ich dem Digger zu ! ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#16
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Sollte die Zuwegung für die Baugenehmigung notwendig gewesen sein, hätte sie aber auch öffentlich-rechtlich gesichtert werden müssen. Eine reine privatrechtliche Sicherung ist nicht ausreichend. Bei den zur Verfügung stehenden Informationen sind aber zuviele Wenn-und Aber offen. Auch steht nicht fest, welchen Inhalt das Schreiben der Stadt hat, außer der Aussage zum Rückbau.
Zweite Frage: Mit welcher rechtlichen Grundlage sollte das Amt tätig werden und wie?
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#17
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Das mit dem Wegerecht war offensichtlich zeitlich begrenzt, also bis der Nachbar eine eigene Zufahrt hat. Somit ist dieses Wegerecht erloschen. Ich würde dem Nachbarn dies noch einmal explizit mitteilen.
Der zweite Punkt ist die Wiederherstellung des Urzustandes, wozu der Nachbar sich urkundlich verpflichtet hat. Wenn er diesem Punkt nicht nachkommen will, dann geht das halt nur über den Anwalt. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist offensichtlich eh nicht mehr zu retten. Also: Zum Anwalt gehen und ihn das regeln lassen.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]() |
#18
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Hi Peter,
4000 Euro für nen Rückbau...? Sprich mal mit nem Bauunternehmen oder angehenden Häuslebauer...die müssen teilweise hohe Summen bezahlen um den Aushub auf ner Deponie oder einem Recyclinghof abzulagern. Lasst den Schotter drunter und deckt das mit dem Aushub ab...sprich mit den Leuten das Du nichts dafür haben möchtest,außer das sie es Dir verrütteln und geradeziehen.Dann Rasen sähen und der Keks ist gegessen... Viele...zumindest bei uns...die so eine Fläche haben,machen das und teilweise gibts sogar noch was dafür... Anschreiben,Anwalt,Streit das kann man doch umgehen und Geld kannst Du auch noch sparen... Glück Auf! Gunar |
#19
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Ein Nachbar, der mir gegenüber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und hofft, dass ich das dann selbst erledige, wird von mit gnadenlos vor den Kadi gezerrt. Welches nachbarschaftliche Verhältnis sollte ich da wohl noch retten wollen?
Siggi |
#20
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nabend peter,
ich gehe mal davon aus,dass das recht auf eurer Seite ist. ich würde folgendes machen,nachdem anzunehmen ist, dass eine gütliche Einigung nicht mehr möglich ist und nach solchen Reaktionen würde ich dicht machen und handeln. nach der verstrichenen zeit kannst du davon ausgehen, dass du dir dein recht oder das des sv einklagen müsst. meine Vorgehensweise wäre: - nachbarn in Kenntnis setzen,dass du eine Firma mit dem Rückbau beauftragst mit 4 Wochen Schonfrist - Firma mit Rückbau beauftragen - nachbarn bitten die Rechnung zu übernehmen, mit dem Hinweis,wenn er das nicht innerhalb von 4 Wochen erledigt,du zum Anwalt gehst und dieser sich dann den Titel dafür erklagt und dann eine sicherungshypothek auf seine Immobilie eintragen lässt,die dann zwangsvollstreckt wird du müsstest aber den Rückbau vorstrecken können, bekommst du aber zu 100% wieder. selber schon so exerziert und mit erfolg. wenn er nach dieser Androhung immer noch ein kalter Hund ist, dann ab zum Anwalt,den nur ein Anwalt kann diese sicherungshypothek beim Amtsgericht beantragen. ist zwar die ganz harte keule,aber wenn er es so möchte,dann bitte schön, soll er's haben. allerdings ist es mit der netten Nachbarschaft dann komplett gegessen, wenn es das nicht schon jetzt ist. gruß swen
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#21
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Also, Anwalt und den machen lassen, den Vogel selbst in Zukunft ignorieren. Gruß Willy |
#22
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Der Eintragung im Grundbuch liegt sicherlich eine notarielle Urkunde zu Grunde, die würde ich erstmal lesen. Nicht selten übernimmt darin der Bauträger oder oder oder die Verpflichtung zur weiteren Erschließung und etwaigem Rückbau.
Dann könnte auch der Nachbar im Recht sein und man sich nur unnötige Kosten ans Bein binden. Ohne die Details zu kennen, ist das hier recht müßig... Ferner, wenn die Zufahrt nötig war zur Erlangung einer Baugenehmigung für das hintere Haus, kann man das Bauamt hier durchaus in die Verwantwortung nehmen. Beides Grundbuch und Baugenehmigung sollte Dein Schwiegervater also erstmal einsehen, liegt ihm ja hoffentlich ohnehin vor...
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