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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.05.2012, 10:01
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Standard Unfall mit Fahrrad und vielleicht war ich naiv

Hallo Gemeinde,

letzten Mittwoch hatte ich nachts gegen halb zwölf einen Unfall mit einem Radler. Ich habe seitlich an der Strasse gestanden, hatte die Türen offen (Innebeleuchtung war an) um Sachen auszuladen. Anscheinend hatte er das nicht gesehen und ist an den Türen hängen geblieben. Zum Glück ist ihm nix passiert. Schaden an meinem Auto hält sich in Grenzen, jedoch möchte die Werkstatt für die Smartrepair 330,00 Euro sehen. Gutgläubich wie ich bin, habe ich nur seine Personalien aufgenommen und wir vereinbarten die Sache ohne die Rennsportleitung+Versicherung abzuwickeln. Nun habe ich das Problem, dass der Knabe sich nicht meldet (Handy seit Tagen aus) und auch an seinem Wohnort nicht mehr anzutreffen ist. Geld wollte er mir geben, wenns wieder auf der Kasse klingelt....sprich zum Anfang des Monats. So...jetzt !! Ich habe ihm eine Nachricht geschrieben, dass ich ihn nachträglich anzeigen werden....sollte ich bis Samstag nix von ihm hören. Ziel ist es dann, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, die sich dann halt das Geld von ihm wiederholt.

Ähm..ich hab ich jetzt Gedankenquark oder kann ich das so machen? Zeugen für den Unfall wären vorhanden.

Grüße aus Berlin

Jens
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  #2  
Alt 03.05.2012, 10:09
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ich bin kein Rechtsverdreher, aber eine Mitschuld wird dir vermutlich mindestens angerechnet werden. Waren die Türen zur Strassenseite oder zum Bürgersteig offen? War ein Radweg vorhanden? Wurde dieser vom Radler benutzt?
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #3  
Alt 03.05.2012, 10:14
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Ich glaube eher, dass du froh sein musst, wenn dich der Radler nicht anzeigt, weil du in der Nacht ungesichert deine Autotür offen gelassen hast.
Ich an seiner Stelle würde sofort nen Anwalt nehmen und gegen dich Anzeige erstatten wegen Gefährdung .

Hat alles 2 Seiten....
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  #4  
Alt 03.05.2012, 10:15
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Türen waren zur Straßenseite offen und einen Radweg gibt es dort nicht. Warum Teilschuld? Soll ich nachts ein Warnband aufspannen oder einen Flutlichtmast auf's Auto richten, damit jeder sieht das ich die Türen offen habe ??
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  #5  
Alt 03.05.2012, 10:18
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Jo! Genau das!

Das wird dir zumindest der Ordnungshüter vorwerfen, dass du das nicht getan hast. Momentan sehe ich die besseren Karten beim Radler!
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  #6  
Alt 03.05.2012, 10:20
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Hi !

Für das Fahrrad gilt das gleiche wie für andere Verkehrsteilnehmer: er hat innerhalb seiner Sichtweite anhalten zu können !

Ob da nun eine Autotür im Weg ist oder sonst was.. Anders sieht es aus, wenn die Tür gerade in dem Moment geöffnet wird, wo er dran vorbei will.

Hinterher ists immer leicht zu sagen: aber ich hätte die Rennleitung dazu geholt. Wer weiss ob der Knabe nicht alkoholisiert war ?
Wie dem auch sei, sowas regelt man sofort. Zuerst durch die Polizei um den Sachverhalt neutral aufnehmen zu lassen und den Rest durch die Versicherungen - egal wer schuldig ist, dafür hat man sowas schliesslich.

Gruß, Jörg
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  #7  
Alt 03.05.2012, 10:25
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§14 der StVO über Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen:

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #8  
Alt 03.05.2012, 10:29
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Deswegen naiv...er hatte mich quasi angebettelt, dass ich die Rennsportleitung nicht hole, da er wohl mit denen schon unangenehm zu tun hatte. Des Weiteren sind die Umstände nicht ganz einfach, da ich weiß warum er keine Polizei wollte. Er hat seine Geschäftstätigkeit in einen Bereich gelegt, bei dem die Polizei auf jeden Fall was dagegen hätte. So...nun hab ich halt das Problem, dass ich wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleibe und das selber bezahlen darf.
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  #9  
Alt 03.05.2012, 10:29
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.... Ihr könnt jetzt Paragraphen rausholen wie Ihr wollt ich würde mein Geld auf Jens setzen
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Markus

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  #10  
Alt 03.05.2012, 10:31
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
§14 der StVO über Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen:

(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden.

Aaargs...das klingt nicht gut

Allerdings verstehe ich nicht, wie man in einem Abstand von ca. 60cm an Autos vorbeifahren kann....und das nachts, wenns dunkel ist.
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  #11  
Alt 03.05.2012, 10:31
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
.... Ihr könnt jetzt Paragraphen rausholen wie Ihr wollt ich würde mein Geld auf Jens setzen
Ringfreigabe ?
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  #12  
Alt 03.05.2012, 10:44
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Wenn der Fahrradfahrer nur eine Hautabschürfung erlitten hat geht es um fahrlässige Körperverletzung und um mindestens fünf Punkte. Ich würde den eigenen Schaden lieber abschreiben, zumal Fahrradfahrer keine Haftpflicht haben müssen...
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Andreas
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  #13  
Alt 03.05.2012, 10:51
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Ok...es scheint, dass sich die Sache zusehr verkompliziert. Ich werde probieren den Typen zu erreichen und wenn nicht, dann regulier ich das selber. Man lernt ja nie aus im Leben.
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  #14  
Alt 03.05.2012, 10:53
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Ich verstehe zwar nicht, warum man seine Türen nicht wieder schließen kann, aber das ist jetzt ein anderes Thema.

Grundsätzlich gilt, dass die Gefahr vom Auto ausgeht. Besonders, wenn man meint, die Türen unnötig offen zu halten. Allerdings muss der Radfahrer auch um ein Hindernis herumfahren können. Nachts ist es von Interesse, ob das Fahrzeug beleuchtet war, ob es unter einer Laterne stand, wie die Straßenführung war. Das würde ein Richter berücksichtigen. Ich sehe den größten Verschuldensanteil beim Radfahrer.

Ich würde meine Ansprüche auf jeden Fall geltend machen. Dies mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Wenn der Typ keine Haftpflichtversicherung hat, und keine Kohle, dann hat man einen Titel. Irgendwann kommen die Leute auf jeden Fall zu Geld.

VK - falls vorhanden - wird wohl wegen der Selbstbeteiligung ausscheiden. In keinem Fall wird der Versicherer den Selbstbehalt regressieren. Damit ist es auf jeden Fall dein Thema.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #15  
Alt 03.05.2012, 10:54
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Zitat:
Zitat von Markus Nbg Beitrag anzeigen
.... Ihr könnt jetzt Paragraphen rausholen wie Ihr wollt ich würde mein Geld auf Jens setzen
Bin ich Deiner Meinung zumal kein Radweg da war.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #16  
Alt 03.05.2012, 10:56
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http://www.adfc-weyhe.de/radwege/gehwege.php
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #17  
Alt 03.05.2012, 11:34
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Der TE hat doch erklärt,
"Türen waren zur Straßenseite offen ....."
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Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 03.05.2012, 11:35
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Mir wurde mal von der Rennleitung erklärt, das ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #19  
Alt 03.05.2012, 11:41
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Markus Nbg Markus Nbg ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Mir wurde mal von der Rennleitung erklärt, das ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann.
yes, und dann wurde mir noch erklärt ich muss immer damit rechnen das eine Türe aufgemacht wird und muss abstandhalten ........ und und und .... ist schon lange her ich war jung und unerfahren mit meinem Fahrrad deshalb meine Aussage in Beitrag #9
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Markus

es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit
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  #20  
Alt 03.05.2012, 11:43
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich verstehe zwar nicht, warum man seine Türen nicht wieder schließen kann, aber das ist jetzt ein anderes Thema.

Grundsätzlich gilt, dass die Gefahr vom Auto ausgeht. Besonders, wenn man meint, die Türen unnötig offen zu halten. .
Na dann erklär mir doch mal wie ich meine Schrankteile aus dem geschlossenen Fahrzeug bekomme. Zumal ich noch nicht mal erwähnt hatte, dass meine Freundin zum Zeitpunkt des Einschlages mit dem Oberkörper im Auto war und der Typ sie um ca. 10cm verfehlte. Soweit zum Thema....unnötig offene Türen.
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  #21  
Alt 03.05.2012, 11:50
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Mir wurde mal von der Rennleitung erklärt, das ein stehendes Fahrzeug keinen Unfall verursachen kann.
Wenn du an einen Rennleiter gerätst, der der gleichen Meinung ist, wird alles gut.
Häufig sieht es aber leider so aus, dass die Rennleiter die armen benachteiligten
Radler in Schutz nehmen. Als Autofahrer bist du immer der Doofe.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #22  
Alt 03.05.2012, 12:01
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Letztes Jahr vor meinem Grundstück abends eingeparkt und bevor ich ausstieg,natürlich kurz in den Spiegel geschaut!-Auf dem Radweg war nichts zu sehen-also Tür auf und aussteigen!
Meine Frau öffnet ebenfalls die Tür auf der Beifahrerseite und schon knall es fürchterlich. Leider hatte Sie den auf dem Fußweg ohne Licht in falscher Richtung fahrenden Knallkopf nicht gesehen. Dieser flog nun im hohen Bogen über meine Tür und landete in meiner Hecke!Gottseidank ist ihm nichts weiter passiert!
Bevor der sich gesammelt hatte,war die Rennleitung schon informiert und wenige Minuten später vor Ort!
Schaden am Fahrzeug 800€
Schaden an der Hecke 80,-€
Schaden bei meiner Frau!-neue Jacke!

Hat der Radler (übrigens der ehemalige Lehrer meines Sohnes!-was ich aber erst später erfuhr!) alles ohne Murren gezahlt!
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  #23  
Alt 03.05.2012, 12:07
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Digger das darfst Du aber nicht vergleichen, hier liegt der Fall anderst. Wichtig ist, wird die Türe gerade geöffnet oder war diese schon länger offen.

In Deinem Fall hattest Du Glück das der Radler ohne Licht auf dem Fußweg unterwegs war.

Edit: gerade gefunden, hier eine paar Infos zur Rechtslage
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Markus

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Geändert von Markus Nbg (03.05.2012 um 13:42 Uhr) Grund: Fettschrift
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  #24  
Alt 03.05.2012, 12:11
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Zitat von alaska Beitrag anzeigen

Der TE hat doch erklärt,
"Türen waren zur Straßenseite offen ....."
I'm so sorry

Hast Recht!!!
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  #25  
Alt 03.05.2012, 12:15
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Zitat:
Zitat von mylo_74 Beitrag anzeigen
Zumal ich noch nicht mal erwähnt hatte, dass meine Freundin zum Zeitpunkt des Einschlages mit dem Oberkörper im Auto war und der Typ sie um ca. 10cm verfehlte. Soweit zum Thema....unnötig offene Türen.
Denke mal daran, was passieren hätte können, wenn der Radfahrer ein Autofahrer gewesen wäre.
Das war scheinbar eine gefährliche Aktion im Dunkeln ohne das Fahrzeug ausreichend zu sichern.
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