|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Die Vorteile einer Zustellung per Gerichtsvollzieher
Immer wieder wird empfohlen, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was kann so ein Rückschein überhaupt beweisen? Letztlich nur, dass irgendein Schriftstück zugestellt wurde. Der konkrete Inhalt des Schriftstückes könnte im Streitfall vom Empfänger bestritten werden.
Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Die Kosten für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sind mit 7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale nur wenig höher als die Kosten eines Einschreibens. Die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher hält dem Adressaten den Ernst der Angelegenheit nochmal deutlich vor Augen. Außerdem kann der Empfänger die Annahme des Schriftstückes nicht einfach verweigern, da der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde einen Vermerk schreibt, wann das Schreiben zugestellt wurde. Örtliche Zuständig für die Zustellung ist der Gerichtsvollzieher bei dem der Empfänger seine Wohnung bzw. seinen Geschäftssitz hat. Der Zustellungsauftrag kann an die sogenannte Gerichtsvollzieher - Verteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts mit einer Abschriften des zuzustellenden Schreibens übersendet werden. Das Gericht leitet dann den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher einfach weiter. Preis bitte vorher anfragen!!! Das ist keine Werbung für diesen Anwalt http://www.123recht.net/Die-Vorteile...-__a81062.html
__________________
viele Grüße Ulrich Brandt https://www.facebook.com/extremeboat/ http://extremeboat.de Experiment. Surfbrett mit Gleitflächen |
#2
|
||||
|
||||
Habe ich in WISO auch gesehen .....
__________________
Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
|
#3
|
||||
|
||||
Weitere Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Boten.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Schriftstück vor den Augen des Boten einkuvertiert wird und dieser den Inhalt kennt, der Bote den Adressaten persönlich kennt und diesem das Schriftstück persönlich aushändigt. Der Bote sollte diese Vorgehensweise nach Ablieferung formfrei schriftlich für den Anwalt festhalten.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
|
#4
|
||||
|
||||
Die "gelbe Post" muß von einer Amtsperson persönlich übergeben werden.
Das kann kein Bote und schon garnicht die Post leisten.
__________________
. . Akki irgendwas ist ja immer...
|
#5
|
|||
|
|||
Zitat:
du scheinst noch keine "gelbe Post" erhalten zu haben, sei froh. Mir wurde die "gelbe Post" noch nie von einer Amtsperson zugestellt. Das erledigt die Post mit Datums-/Zeitvermerk auf dem Briefumschlag. Das ist nicht einmal Einwurfeinschreibenniveau. Ob das rechtlich richtig ist, ist eine andere Frage. Viele Grüsse Danny |
#6
|
||||
|
||||
Kannst du wegschmeißen, gilt als "nicht zugestellt".
__________________
. . Akki irgendwas ist ja immer...
|
#7
|
|||
|
|||
Hi Akki,
leider hier bei uns aber gängige Praxis. Wie gesagt, mir wurde solch ein Brief noch nie per Amtsperson überreicht. Eigentlich ist das anders geregelt, das ist schon klar. Glücklicherweise gibt es ja Anwälte. Zurück zum Thema: Einen Gerichtsvollzieher habe ich für wichtige Zustellungen auch noch nicht bemüht. Alleine die Wörter Auslagenpauschale und insbesondere Wegegeld lassen mich an einer günstigen Alternative zweifeln. Hat jemand Erfahrung hiermit? Es macht sicher mehr Eindruck auf manche Personen, als ein Einschreiben. Viele Grüsse Danny |
#8
|
|||
|
|||
Fällt mir gerade so ein. Eine von beiden Seiten lesbare, eingeschriebene Postkarte, könnte auch ihre Wirkung haben und den Inhalt kann man schlecht anzweifeln.
|
#9
|
||||
|
||||
Die sogenannten "gelben Umschläge" sind eine Zustellung per Postzustellungsurkunde. Und rechtlich ist das absolut wasserfest. Zumindest in der Praxis.
|
#10
|
||||
|
||||
Du meintest sicherlich in der Theorie
Vor Gericht hat das kein Bestand, wenn es hart auf hart kommt.
__________________
. . Akki irgendwas ist ja immer...
|
#11
|
|||
|
|||
Ähm...wir reden jetzt beide von der PZU?
|
#12
|
||||
|
||||
Bei der PZU gibt es immer einen Zeugen der Zustellung nämlich den Zusteller, das hat ausnahmslos Bestand vor Gericht. Sonst bitte mal Quelle zitieren, wo das nicht so gewesen sein soll...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
|
#13
|
||||
|
||||
habe schon einige Schreiben unter Zeugen eingeworfen / abgegeben .. der zeuge hat dann auf meinem Exemplar bestätigt das dass eingeworfenen diesem Exemplar gleich ist .. ging bisher immer gut
__________________
By Karsten
|
#14
|
|||
|
|||
PZU ist 100% wasserdicht. Sonst würde sie nicht von Behören, insbesondere Amtsgerichten, genutzt werden...
|
#15
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo, Habe ich schon so praktiziert.... Kommt sehr gut an, vor allem wenn die Übergabe noch Andere mitbekommen....
__________________
Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
|
#16
|
|||||
|
|||||
Zitat:
PZU = Postzustellungsurkunde. Der Briefträger vermerkt darauf "persönlich ausgehändigt", "übergeben an _______ im Haushalt" oder "eingeworfen im Briefkasten" samt Uhrzeit und Datum auf Umschlag und Urkunde, die er wieder mitnimmt. Durch den dokumentierten Einwurf in Deinen Briefkasten ist der Brief in Deinem Machtbereich gelandet wie es so schön heisst. Und das reicht. Hat mich 2 Monate Fahrverbot gekostet und D damit 2 Monate Absenz meiner Person, hat halt Kroatien das Geld bekommen...
__________________
...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
|
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
http://www.bild.de/regional/dresden/...9210.bild.html Deshalb ist das kein Beweis.
__________________
. . Akki irgendwas ist ja immer...
|
|
|