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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute,
und wiederum ein Neuer der alle Forumsmitglieder grüßt! Tja, und nun die Frage nach Eurer Meinung, ob man letztendlich doch noch mit etwas Unerwartetem rechnen muss. Ich versuche es mal in Kurzfassung. Im Jahr 1999/2000 Bootstrailer mit grünem Kennzeichen verkauft ohne Vertrag. (klar, Fehler) vor drei Tagen einen Hinweis des Privat-TÜVs bekommen, »mein Fahrzeug unter Kennzeichen xxxxx wäre im Mai HU fällig. Völlig aus der Erinnerung verloren. Nachgefragt, ja, Sie waren im Mai 2010 beim Technischen Überwachungsverein und wollten zum nächsten Zeitpunkt erinnert werden. TÜV aufmerksam gemacht, ich besitze seit 12 Jahren keinen Trailer mehr. Die haben sich freundlicherweise in der Zulassungsstelle meines Kreises informiert, und siehe da, das Kennzeichen vom Jahr 2000 wird immer noch unter meinem Namen geführt. Habe den damaligen Käufer meines Trailers ausfindig machen können und ihn eine Bestätigung der Übernahme des Trailers als auch der Papiere im Jahre 2000 unterschreiben lassen. Dieses Schreiben bei der Zulassungsstelle eingereicht. Kennzeichen wird weiter geführt mit meinem Namen, aber, falls der neue Besitzer (der damalige Käufer hat den Trailer schon lange nicht mehr) mit dem Trailer ohne HU oder abgelaufene HU auf öffentlichen Straßen fährt, ich nicht mehr haftbar gemacht werden kann, weil nun dieses Schreiben vorliegt. IST DAMIT DIE SACHE NUN TATSÄCHLICH FÜR MICH BEENDET? Was meint ihr? Es grüßt ganz herzlich, Hannes |
#2
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Ich hätte den damaligen Käufer auch unterschreiben lassen, dass er veranlasst, dass der jetzige Inhaber UNVERZÜGLICH den Trailer auf seinen Namen ummelden MUSS. Persönlich würde ich es nicht akzeptieren, dass irgendwo ein Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen ist, für das ich nicht selber die Verantwortung trage.
Liebe Grüße Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#3
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Wieso wird das Kennzeichen immer noch weiter auf deinen Namen geführt
![]() ![]() Es sei denn, du hast dir beim Verkauf bescheinigen lassen (Kaufvertrag), das sich der neue Besitzer verpflichtet, den Trailer innerhalb gewisser Zeit um- bzw. abzumelden.
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Gruß, Markus.
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#4
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Es wird noch auf meinen Namen geführt, weil nach mir es keiner Ab- oder umgemeldet hat.
also, wenn man die Zeit berücksichtigt, 1999/2000, zu diesem Zeitpunkt mussten Trailer der kleinen Größe noch nicht zur HU. Somit bestand damals im Prinzip keine Gefahr irgendetwas würde auf mich zurückkommen. Richtig ist aber auch, ohne diesen Hinweis im Vertrag, der neue Besitzer sollte ummelden, besteht auch so die Verpflichtung des Käufers auf Ummeldung innerhalb eines Zeitraumes. Mal abgesehen, dass ich den Fehler gemacht hatte, keinen Kaufvertrag auszuführen, ist dieses dennoch nun 12 Jahre später geschehen. Kurios. Damit sollte ich eigentlich »aus dem Schneider« sein. Dieses kürzlich angefertigte Schreiben mit der Bestätigung des damaligen Käufers auf Kauf des Trailers im Jahre 2000, wurde von der Zulassungsstelle akzeptiert. Im Prinzip hat er nun das Problem, weil auch er keine Papiere und Trailer mehr hat. |
#5
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Letztlich kannst Du froh sein, das es in der Zwischenzeit nicht zu einem Vorfall mit dem Gefährt kam. Sonst wäre es wohl eng geworden.
Wenn Du den Käufer schon ausfindig gemacht hast, sofortige Ab- bzw. Ummeldung und Bestätigung verlangen. Zur Sicherheit würde ich die Kopie der Übernahmebestätigung auch der Zulassungsstelle schicken.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#6
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Grüße Michael |
#7
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Deshalb bei windigen Geschichten Kennzeichen abschrauben, behalten und gut ist.
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Grüße Michael |
#8
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Du hast völlig recht, ich habe reichlich Glück gehabt....
Die unterschriebene Übernahmebestätigung habe ich gestern persönlich bei der Zulassungsstelle eingereicht. Lt. Aussage der Zulassungsstelle wird er nun angeschrieben, mit der Aufforderung auf Ab- oder Ummeldung. Weil er sich wegen des nun verpäteten Kaufvertrages als Eigentümer gezeigt hat. |
#9
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nur – er hat weder Trailer noch Papiere und kann sich nicht erinnern an wen er weiter verkauft hat....
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#10
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Ist alle kein Problem, wenn Du es damals der Zulassungstelle geledet hast - dann bist Du auch bei einer möglichen Haftung aus dem Schneider!
Selbst erlebt - Däne hat mein Boot gekauft und nie (bis heute) ab/umgemeldet. Mir wurscht, denn ich habe den Verkauf bei der Zulassungstelle angezeigt - und gut! Mehr brauchst Du auch heute nicht zu machen. Melde Dich mal dort
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#11
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nein – nicht ganz so, ich habe es damals der Zulassungsstelle nicht bekannt gegeben. Erst 12 Jahre später!
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#12
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Besser spät als gar nicht.
Es ist ja wohl bis jetzt auch kein Haftungsverlangen aufgezeigt worden? Grundsätzlich ist der Trailer ja auch erstmal über das Zugfahrzeug versichert. Geht nja nur um die nicht Erfolgte Information des Eigentümer-Wechsels. Ist das eine Ordnungswidrigkeit ? Wäre natürlich ärgerliches Geld ![]() Und spätestens ab jetzt ist ja der damalige Käufer im Zwang.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#13
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ja, das weiß ich auch nicht so genau, ob es eine Anzeigepflicht des Verkäufers gibt, wenn der Eigentümer wechselt. Pflicht und so die Aussage des Amtes ist es, dass der neue Eigentümer die Übernahme des Fahrzeuges dem Amt anzeigen muss, in Form einer An- oder Abmeldung.
Allerdings, wie die Rechtslage vor zwölf Jahren war – keine Ahnung, wohl nicht anders. Eine Versicherung spielt wohl keine bis eine untergeordnete Rolle. Bei der verspäteten Vertragsunterschrift am gestrigen Tage meinte der frühere Käufer, es wäre ohnehin alles garnicht notwendig, den Namen in den Papieren zu ändern. Dass es doch gravierend anders ist, wird jetzt deutlich. Gruß, Hannes
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#14
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Auszug aus "meldebox.de", gilt sicher neben Autos auch für alle anderen zugelassenen Fahrzeuge, also auch Bootstrailer, und auch ganz sicher schon 2000:
Wenn Sie ein Auto verkaufen oder verschenken, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, die Veräußerung unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, die dem Auto (zuletzt) ein amtliches Kennzeichen erteilt hat. Dies gilt auch bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen. Zur Mitteilung des Autoverkaufs reicht es aus, den Kaufvertrag in Kopie an die Kfz-Zulassungsstelle zu übersenden oder zu faxen. Ein Behördengang extra für den Autoverkauf ist nicht zwingend notwendig. Wichtig: Im Kaufvertrag muss dokumentiert sein, dass Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II beim Autokauf bzw. Autoverkauf an den Käufer übergeben wurden. Außerdem müssen der vollständige Name des Käufers und seine Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente zum Auto verkaufen muss vom Käufer quittiert werden, d.h. der Kaufvertrag muss vom Käufer eigenhändig unterzeichnet sein. Der Autokäufer benötigt darüber hinaus den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU) und die Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU), sofern aufgrund des Fahrzeugalters solche Untersuchungen bereits fällig waren.
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Gruß Heinz, ![]() |
#15
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ja, das erschließt sich mir. Diese Mitteilung findet man auch in jedem Kfz-Schein/Brief.
So ein 600 Kg-Trailer hatte zur damaligen Zeit (1999), so meine ich mich zur erinnern, lediglich eine ABE. Das war kein amtliches Dokument. Was natürlich nicht ausschließt, ich den Verkauf hätte damals dennoch anzeigen müssen. Dieses grüne Kennzeichen bekam ich, weil der Trailer sportlichen Zwecken diente und nur das allein hatte ein grünes Kennzeichen zur Folge. |
#16
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Ist mir auch schon passiert, der Trailer wurde sogar nochmals weiter verkauft-alles mit meiner Zulassung. Von der Zulassungsstelle war damals keine Hilfe zu bekommen, da grünes Kennzeichen. Ich mußte damals mit persönlichem Nachdruck "nachhelfen".
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#17
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Istv alles schön ich hab einen Trailer mit Boot nach Ösiland verkauft der Käufer hat das Kennzeichen abgeschraubt und den Fahrzeugschein zurückgeschickt.
Beim Straßenverkehrsamt wollte man meinen ehemaligen Trailer nicht abmelden da ich den Brief nicht zeigen konnte. ![]() ![]() Also hab ich der guten Dame gesagt dann las ich den eben angemeldet auch wenn er nicht mehr vorhanden ist er kostet weder Steuern noch Versicherung. Das Kennzeichen und der Schein liegen im Stahlschrank und gut ists ![]()
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#18
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also formal gesehen, da ich vor 12 Jahren bei der Übergabe des Trailers kein Vertrag gemacht und ich beim Amt 12 Jahre unter diesem Kennzeichen geführt wurde, war ich bis vorgestern immer noch Eigentümer. Seht ihr das anders?
Gruß Hannes |
#19
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Du warst im rechtlichen Sinne zumindest der Halter.
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran. |
#20
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und wer Halter ist, ist auch Eigentümer? Gilt das nicht für alle Fahrzeuge?
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#21
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Nöö, Eigentümer kann auch eine Bank sein.
Halter, Besitzer und Eigentümer sind drei grundverschiedene Rechtsverhältnisse.
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Gruss Vestus |
#22
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Gerade bei Bootstrailern ist die geschilderte Vorgehensweise nicht selten!
Habe das ganze auch im letzten Jahr durchgemacht ![]() Mir hat ein netter Herr vom Ordnungsamt geholfen ![]() ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#23
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jetzt wird es kompliziert... und wer teilt nun den Wechsel nach Verkauf an das Amt? Halter, Besitzer oder Eigentümer...
ich glaube, jetzt fange ich an zu langweilen... |
#24
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Im Falle eines Fahrzeuges der Halter, um das Ende seiner Steuer- und Versicherungspflicht anzuzeigen, sowie sich von sonstigen Pflichten eines Halters zu entledigen, z.B. verkehrstüchtiger Zustand, Einhalten des HU-Termines etc.
Abgefahrene Reifen z.B. ergeben Punkte in Flensburg sowohl für den Fahrer als auch den Halter.
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Gruss Vestus |
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