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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mietvertrag über einen Liegeplatz
Hallo Gemeinde,
ich habe mir zum ersten Mal einen Liegeplatz auf dem Rhein angeschaut und es passt einfach alles, außer, dass im Mietvertrag, den ich heute erhalten habe, steht, dass die Jahresmiete gilt vom 01.01 bis zum 31.12 und ist zum 01.01 fällig. Der Vermieter verlangt jedoch zum 15. Mai die volle Jahresmiete. Das heist doch, dass ich 4 Monate dem Mieter schenke? Oder? Ist den das bei den Mietverträgen für Liegeplätze so üblich? Danke im Voraus, Beste Grüße Sersch |
#2
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Hallo Sersch,
sprich doch noch mal mit deinem Vermieter. Könnte ja was falsch gelaufen sein. Ich bezahle nur pro Monat.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#3
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In Treis-Karden (Mosel) ist es sogar üblich, dass mein Jahresliegeplatz bei längerer Abwesenheit, wie z.B. Urlaub, weitervermietet wird. D.h. ich komme nach 3 Wochen aus dem Urlaub und da steht ein fremdes Boot auf meinem Platz. Ich habe dann für einen Tag einen Ausweichplatz bekommen und durfte dann wieder auf meinen gemieteten Platz zurück.
Ist das anderswo auch so üblich???
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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#4
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Sersch, ich verstehe Dich nicht.
Bezahlst Du einmalig am 15. Mai die Miete für das ganze Jahr? Bitte etwas ausführlicher auch die Rechte und Pflichten beschreiben. Was meinst Du zu verschenken?
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Hier stand mal mein Name.
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#5
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Hi,
die volle Jahresmiete wäre sicherlich unseriös. Korrekt wäre "Jahresmiete / 12 x 7,5 Monate zu berechnen". Gruß Heinz
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#6
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Hallo Sersch,
liege ab Samstag auch am Rhein (Maaraue). Ganzjähriger Mietvertrag ist wohl hier üblich (dafür kann ich die Saison selbst bestimmen und muß nicht zu einem bestimmten Termin raus) vieleicht kannst du ja mit dem Vermieter was ausmachen. Würde einfach mal mit Ihm reden. (Handbreit ....)
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Stefan
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#7
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Hi,
einen Liegeplatz in Abwesenheit an Gästelieger zu vermieten macht aus wirtschaftlichen Gründen sicherlich Sinn. Ist bei uns auch so. Jedoch weiß der Hafenmeister ab wann der Liegeplatz wieder von mir benutzt wird und ist dann auch wieder frei. Gruß Heinz |
#8
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und das Boot sollst du auch noch selbst wegfahre oder wird das dann automatisch gemacht.
So etwas habe ich ja noch nie gehört... |
#9
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Das Boot fährt dann der Eigner auf Anweisung des Hafenmeisters weg. Allerdings erst dann wenn ich dem Hafenmeister Bescheid gebe dass mein Platz besetzt ist.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
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#10
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Zitat:
Dann sollen die mir das Geld welches sie in meiner Abwesenheit einnehmen wieder gutschreiben. Das fänd ich in Ordnung.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. |
#11
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Zitat:
VG Sersch
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#12
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Zitat:
..wenn nur jahresplätze angeboten werden ist es halt so....du hättest aber warscheinlich auch nicht mehr davon gehabt...wenn du dein boot am 01.01. ins wasser gepackt hättest...denk dir einfach das dieser liegeplatz schon 4monate dein ist...aber du ihn erst jetzt nutzt...
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#13
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[QUOTE=connor;2640774...denk dir einfach das dieser liegeplatz schon 4monate dein ist...aber du ihn erst jetzt nutzt...[/QUOTE]
die Therapie tut mir sehr gut
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#14
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Naja , ich denke mal das es wohl wenige gibt die eine
Liegeplatz Januar bis April suchen,und somit wird er seine Kalkulation gemacht haben denn würde er "saisonplätze" anbieten wäre die Anlage bis dahin wohl fast leer und Er müsste die Preise erhöhen ! Was dann wohl bedeutet das der Saisonplatz dann den gleichen Preis hat wie der der Jahresplatz,nur das du dann nicht drüber fällst außer das der Preis höher ist! Mein liegeplatz wird in Abwesenheit auch weiter vermietet wovon ich auch nichts hab! Einfach überlegen ob es dir der Platz Wert ist und gut!
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How Up do High Knee ! Gruss Malte
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#15
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#16
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Das du den vollen Jahresmietbeitrag zahlen musst ist nicht unüblich und geht ja auch aus deinem Mietvertrag vor!
Ist an der Ostsee auch fast überall so! Das die Dauerliegeplätze in Abwesenheit der Pächter(Urlaub) weitervermietet werden ist doch völlig in Ordnung-denn auch ich möchte im Urlaub nicht nur auf leere Boxen und rote Schilder treffen! Das man den Hafenmeister über seine Abwesenheit informiert ist ja wohl selbstverstänlich!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#17
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Zitat:
Wenn das nicht gemacht würde, würdest du im Urlaub kaum einen Liegeplatz finden. Diejenigen, die wegfahren, geben anderen die Möglichkeit, irgendwo festzumachen. Außerdem senkt es die Gesamtkosten.. Bei uns ist üblich, daß man dem Hafenmeister Bescheid sagt, wann man zurückkommt - dann ist der Platz auch frei.
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Gruß Ewald
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#18
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Rede mal mit dem vermieter ob man da was machen kann, wenn nicht akzeptier es oder such dir was anderes
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Grüße Michael
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#19
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Bei uns ist es auch ganz normal das du für den Jahres Mietplatz ab 01.01 Zahlst.
du kannst ihn ja auch ab dem Zeitpunkt nutzen. Wenn du ihn nicht nutzt ist dies dein Problem. wir haben Gastlieger die Ihr Boot auch über WInter nicht rausholen. Wir haben auch winterligeplätze. Die gehen von Oktober - Mai und werden wenn ein Jahresmietplatz folgt auf diesen Angerechnet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#20
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Es geht um Angebot und Nachfrage. Wenn im Mai die Jahrespacht rückwirkend ab Januar verlangt wird ist der Vertragspartner wohl sicher jemand zu finden. Es bleibt nichts anderes übrig als zu verhandeln oder woanders zu suchen. Achte darauf, dass dieses Angebot nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres 2012 gekündigt werden kann, denn dann wäre es wirklich unwirtschaftlich und die Suche ginge 2013 wieder los.
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Andreas
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#21
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Hallo Sersch,
wo bzw. bei wem wirst du denn voraussichtlich liegen? Ich liege in Amöneburg (früher war ich im Schiersteiner Hafen beim selben Verpächter). Bei uns werden auch nur noch Ganzjahresverträge gemacht, da fast alle Plätze belegt sind (früher konnte man auch mal kurzzeitig pachten). Allerdings beginnt bei uns der "Jahresvertrag" mit dem Monat des erstmaligen Mietbeginns. Mein Vertrag läuft zum Beispiel immer vom 01.05. - 30.04. (01.05.2012 bis 30.04.2013). Den Vertrag vom 1.1. - 31.12. würde ich nur akzeptieren, wenn er für 2012 die anteilige Miete berechnet (z. B. Jahresmiete / 12 x 8 Monate). Dann wäre der Platz ab 01.05.12 deiner.
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Viele Grüße Thomas
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#22
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Zitat:
Bei uns gibt es nur Fixpreise. Selbst wenn man im Juli kommt und einen Platz will kostet er den Preis eines Jahresplatzes. Aber für einen Solchen fall, den wir im letzten Jahr auch hatten, gibt es noch eine Sonderregelung bei uns in den Satuten, dass man einen Pltz bis zu der Wintersaison wie ein durchreisender Gast bezahlt. Darauf gibt es dann ab einer Bestimmten Tageszahl Rabatt und dann den Winterplatz bis zum Frühjahr bucht. und anschließend fürs Folgejahr einen Jahresplatz. Das muss man sich halt Durchrechnen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Hm?
Wenn ich eine Fußball,Eishockey saisonkarte kaufe erst einen Monat später Bekomme ich die ja auch nicht billiger, oder wenn ich 20min später ins Kino gehe! Ich würde mit solch Gedanken nicht die Saison beginnen! Hoffe lieber auf ne sonnige Saison! Aber fair wäre ein einjahresplatz ab mietbeginn!
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How Up do High Knee ! Gruss Malte
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#24
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Zitat:
Prinzipiell ist es egal ob man einen Boots-Liegeplatz, einen PKW-Stellplatz oder eine Wohnung mietet. Wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag beschrieben ist, darf der Vermieter während des Mietzeitraumes NICHT über die Mietsache verfügen oder gar weiter vermieten. Er hat lediglich ein "Besichtigungsrecht" nach Absprache bzw. Verfügungsrecht im NOTFALL! I. d. R. darfst du deinen Platz auch nicht Anderen überlassen oder untervermieten. Schau mal in deinen Miet-/Pachtvertrag, ob dort so ein Satz drinnen steht, dass DU deinen Liegeplatz NICHT an Dritte weitergeben/ausleihen darfst. Es kommt natürlich auch immer auf das Verhältnis mit dem Vermieter an. Ich habe mit meinem ein sehr Gutes. Habe z. B. einen Schlüssel vom Gästeliegeplatz im Schiersteiner Hafen, obwohl ich in Amöneburg liege. Auch sonst kommt er mir immer mal entgegen. Von daher würde ich jetzt kein Fass aufmachen. Wenn ich jedoch so einen 100-prozentigen Erbsenzähler hätte, würde ich es mir natürlich nicht gefallen lassen. Es ist halt immer ein Geben UND ein Nehmen oder halt auch nicht Wenn du nicht so gut mit deinem Vermieter kannst und/oder einen hohen Preis für deinen Liegeplatz bezahlst, würde ich ihn mal auf einen Mietnachlass für den Zeitraum der Fremdvermietung ansprechen
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Viele Grüße Thomas
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#25
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Zitat:
Ein 25/50er-Kennzeichen (Mofa/Mockick/Roller) ist auch immer für ein Jahr gültig. Vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Wenn du erst im Juni eins kaufst, zahlst du auch nur von Juni bis Ende Februar des Folgejahres. Ist aber auch nicht vergleichbar, da kein Miet-/Pachtvertrag Auf Sonne oder zumindest keine nervigen Regen-/Hagelschauer hoffe ich schon die ganze Zeit... An Sersch seiner Stelle würde ich den Vermieter/Verpächter einfach ansprechen.
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Viele Grüße Thomas |
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