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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Guten Morgen.
Vielleicht hat jemand ähnliches schon mal erlebt und eine Lösung hierfür: - A erteilt Auftrag für Leistungen am eigenen Haus - nach Ausführung und Rechnungslegeung keine Reaktion mehr von A - Rechnung und Mahnung werden zugestellt (!) - Keine Reaktion von A - Letzte Mahnung kann plötzlich nicht zugestellt werden - Rechtsanwalt beauftragt: Post von diesem kann ebenfalls nicht zugestellt werden. Mit Sicherheit wohnt A nach wie vor in diesem Haus, dennoch kann nichts zugestellt werden. Melderegisterauskunft bestätigt den Wohnsitz von A in ebendieser Adresse. Es kann doch nicht so einfach sein, sich Zahlungsverpflichtungen zu entziehen, indem man einfach den eigenen Namen von Briefkasten abkratzt??????
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#2
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Macht ein Kumpel von mir auch; bzw. er hat einen anderen Namen am Törchen stehen.
Man kann diesen Menschen sehr gut helfen, wenn man das persönliche Gespräch sucht. Ist meine Erfahrung.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Lass ihn durch deinen Rechtsanwalt zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben,
dann hast du eine ladungsfähige Zustelladresse, wenn er mal in irgend eine Polizeikontrolle kommt.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#4
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Andere Möglichkeit, einen Vermerk auf den Briefumschlag: Falls verzogen nicht nachsenden, mit neuer Anschrift zurück an den Absender.
Falls er einen Nachsendeauftrag erteilt hat, bekommst dann die neue Anschrift von der Post ![]() Oder selber mal hinfahren ???
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#5
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![]() Zitat:
Wenigstens die Kosten für einen Mahnbescheid würde ich aber noch dem guten Geld hinterherwerfen. Gewerbsmäßige Betrüger kommen doch immer wieder mal zu Geld, und dann macht es Sinn, einen Titel zu haben. Alle Kosten sorgfältig sammeln! sea u in denmark
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#6
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Erfüllt meiner Meinung nach alle Merkmale für vorsätzlich versuchten Leistungsbetrug. Ich würde sofort durch den Anwalt beanzeigen lassen.
Interessant ist, dass sich solche Fälle vor Gericht gerne in Luft auflösen, also eingestellt werden, aber nur gegen Zahlung der offenstehenden Summe. ![]() |
#7
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![]() Zitat:
ich würde an deiner Stelle mal einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen. Das kostet nicht die Welt und der gute Mann stellt auch "normale" Post zu. Viel Glück wünsche ich dir. Gruß Bernhard
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The rest is silence.
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#8
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Leute, die schon falsche Namen an ihre Türen schreiben, sind
den Gerichtsvollziehern meistens schon bestens bekannt. Ich würde vielleicht einmal kurz über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle am zuständigen Amtsgericht den zuständigen GV heraus suchen lassen und ihn dann anrufen. Der wird dir schon sagen können, wie es um diesen Kumpel steht. GV's sind meist sehr nett, wenn man ihnen Aufträge erteilen will. ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#9
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Lang ist es her, da arbeitete ich noch für meinen ersten Arbeitgeber.
Als die Buchhaltung mir mitteile, ein gewisser, supernetter Kunde zahle konsequent nicht habe ich einen leeren Karton genommen, die Mahnung reingelegt und einen Fahrer losgeschickt, die Lieferung gegen Nachnahme auszuliefern. Hat gefunkt. O.K. ist nicht ganz legal, aber würde mich dann auch nicht interessieren. Leider lerne auch ich immer wieder: sofort abkassieren oder ich verliere (eine Menge Nerven und Geduld) Zur Frage: Real hilft da entweder eine Zustellung per Gerichtsvollzieher, solange der Schuldner noch an der Adresse gemeldet ist, wenn der erfolglos war und ein Verfahren anhängt, öffentliche Zustellung. Good luck,. Guido
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#10
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Genau so ein Verhalten ist der Grund, warum wir bei allen Aufträgen - egal in welcher Höhe - auf Barzahlung bei Abholung bestehen.
Wenn es dem Kunden nicht passt, kann der gerne auch die vereinbarte Summe vorab überweisen, aber wenn das Boot vom Hof geht, habe ich mein Geld ![]() ![]() Du machst ein-zweimal eine schlechte Erfahrung, schaust teilweise deinem Geld mit dem Ofenrohr hinterher - nene darauf habe ich keine Bock. Gibt auch überhaupt keinen Grund, warum der Kunde nicht sofort bezahlen sollte, schließlich hat er auch die Leistung erhalten und abgenommen.
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#11
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hier schon mal geschaut ob er schon die Finger gehoben hat ??
https://www.insolvenzbekanntmachung....in/bl_suche.pl
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By Karsten
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#12
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![]() Zitat:
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Grüße Michael |
#13
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Diese Vorgehensweise musst du mit dem Auftragsnehmer aber VOR dem Vertragsabschluß abklären, denn ohne besondere Vereinbarung hat der Auftragnehmer einen Rechtsanspruch auf vollständige Begleichung des fälligen Betrages bei Fertigstellung.
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#14
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![]() Zitat:
Hallo zusammen Für größere Sachen ist das vielleicht eine Alternative: http://www.treuhandwerk.de/ Grüße Joachim |
#15
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Nun ja das ist eben ein leidiges Thema. Hatte auch einige solcher Kanidaten. Aber seitdem es bei uns auf Innungssbene einen Service gibt der soche Post durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Sind die Postrückläufer auf einmal gegen Null. Ist halt ein amtlich zugestellter Brief da gibts auch keine Annahmeverweigerung. Sollte er dann nicht zahlen kommt der liebe Mann eben nochmal zwecks eintreiben der Schulden.
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Gruß Volker Nur Tischler können Frauen glücklich machen ![]() |
#16
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Kenne leider genug Handwerker,für die diese Möglichkeiten zu spät kommen
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#17
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185 ZPO würde mir da einfallen - öffentliche Zustellung. An deiner Stelle solltest Du dir gleich nen Titel besorgen. Denn Mahnbescheid im Zweifel öffentlich zustellen lassen. Dann kannst Du den GV zum pfänden losschicken.
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#18
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![]() Im Ernst: dafür gibt es die Abnahme und wenn der Kunde sagt, Werk ist in Ordnung, sind 100% der ausgemachten Summe zur Zahlung fällig. So und nicht anders ist es für beide Seiten ein faires Geschäftsgebahren. Und sollte wirklich nachträglich ein Problem vorhanden sein, gibt es die ganz normalen Regelungen des Werkvertrages. Und bei denjenigen, die Probleme mit so einer Vereinbarung haben - erbrachte erhaltene Leistung gegen sofortige Zahlung - gab es hinterher auch immer Probleme, dass wir unser Geld bekommen haben. Deswegen sage ich auch ganz frei: wer sich auf die in meinen Augen mehr als faire Geschäftsbasis nicht einlässt, kann sich gerne an einen anderen Sattler wenden, habe ich überhaupt keine Probleme damit.
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#19
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Wenn einer Geld zurückhält ohne diesen Mängelbericht, sorgt ein Mahnbescheid für ordentlich Wallung. Alles andere ist gespielt und in den seltensten Fällen zielführend. Eddi |
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