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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo !
Wir bringen unser Boot (bayliner 2655, bj 93) dieses Jahr auf einem Trailer mit dem Auto Nach Kroatien. Er wird dort bestimmt 2 bis 3 Jahre bleiben. Hat hier bestimmt auch schon jemand im Forum so gemacht. meine frage: Der TÜV wird ja abgelaufen sein bevor ich das Teil wieder nach Deutschland zurückhole, selbst dann, wenn ich den Trailer kurz vorher in Deutschland noch über denTüv bringe. Also? Kann ich den Trailer in Kroatien problemlos vor der Rückreise über den TÜV bringen ? Gibt es sonst was besonderes zu beachten ? Mit dem Zoll, wenn es so lange dort bleiben soll ? Vielen Dank! Jürgen. |
#2
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In Kroatien kannst du ihn nicht zum TÜV bringen, aber man sollte die nächstgelegene TÜV Stelle nach der Grenze in D anfahren, wobei niemand von dir verlangen kann wenn du Samstag einreist bis Montag zu warten, also für Montag beim TÜV in deiner Nähe Termin vereinbaren und heimfahren....so würde ich es praktizieren
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Gruß Jörg |
#3
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Hallo Charliechen,
wenn das Boot im Land bleiben soll, muß es unter Zollverschluß gelagert werden, das bietet so ziemlich jeder größere Hafen an
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#4
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![]() http://www.boote-forum.de/showthread...ighlight=T%DCV http://www.boote-forum.de/showthread...ighlight=T%DCV
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#5
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Jörg, würdest du wirklich ganz ohne TÜV nach Hause fahren ?
Gibt es in Slowenien, Österreich und Kroatien keine Probleme, wenn ich ohne TÜV fahre ? Das Problem mit dem abgelaufenen TÜV musste ja jeder haben, wenn er sein Boot nach mehr als 2 Jahren abholen möchte. Ich denke da an Versicherungsprobleme bei Unfällen oder bei Problemen in Routinekontrollen. Dann sitze ich nachher in Kroatien mit meinem Gespann fest ?? |
#6
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Hallo noch einmal !
Ich habe mir mal die angegebenen Links durchgelesen und bitte mal um Prüfung, ob ich alles richtig auf dem Schirm habe: 1) TÜV Interessiert nur in Deutschland. Hat für Österreich Slowenien und Kroatien keine Relevanz. Wenn ich das Boot 2 Jahre in Kroatien habe und dann mit abgelaufenem TÜV wieder nach Deutschland hole, kann mir nichts passieren, wenn ich nachweisen kann, dass ich sofort am Folgetag auf den Ankunftstag in Deutschland einem TÜV Termin habe. An den Grenzen kann nicht einfach mein Gespann stillgelegt werden. (man kann ja auch nicht zaubern. In Kroatien gibt es keinen TÜV und um in Deutschland zum TÜV zu gehen, müssen die mich ja erstmal reinlassen!) 2) Ausfuhr bzw. Wiedereinfuhr Ich muss auf jeden Fall mir direkt an der Grenze bei der Ausfuhr aus der Eu , also an der kroatischen Grenze, einen Einfuhrbeleg ausstellen lassen, damit ich bei der Wiedereinfuhr beweisen kann, dass das Gespann nicht länger als 3 jahre aus der eu war und bei Kontrollen in Kroatien den Einfuhrzeitpunkt ebenfalls bei Bedarf belegen kann. 3) Zoll Ohne irgendwelche Zollprobleme kann das Boot 18 Monate in Kroatien auf dem Trailer stehen. Mit "Zollverschluss " auch länger. Dazu habe ich einige Fragen? a) man soll belegen,dass das Boot in Deutschland versteuert wurde. Aber ich habe einen Bayliner 2655 bj 1993 Ich glaube hier muss man das nicht belegen- gilt das nicht nur für Boote ab 1998? Ich habe nur einen Kaufvertrag, dass das ich das Teil gebraucht gekauft habe von Privat. Irgendwelche Belege, wer vor 20 Jahren mal wann welche MwSt bezahlt hat , habe ich nicht. Ist das ein Problem? b) wo kann ich denn den Einfuhrbeleg genau bekommen? Gibt es da ein "Häuschen " direkt hinter der Grenze ? Ich habe Sorge vor großen Suchaktionen mit meinem langen Gespann und würde gerne wissen, wo genau diese Stelle ist. c) kann mir jemand erklären was Zollverschluss bedeutet, wie das praktisch abläuft und was das kostet. Welchen Sinn hat das ? Vielen dank, Jürgen |
#7
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![]() ![]() ![]() Einen Nachweis dass das Boot in der EU war und nicht bei der Wiedereinfuhr versteuert werden muss, kannst du umgehen, in dem du dir das INF3 Formular beim Zoll holst, es ausfüllst und mit Formular und Boot beim Zoll vorstellst. die Stempeln es dir ab und du hast einen höchst offiziellen Nachweis. http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=inf3 http://www.boote-forum.de/showthread...highlight=inf3 http://www.boote-forum.de/showthread...&highlight=inf
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#8
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Blöde frage- wo finde ich denn "den Zoll"
Wo soll ich denn hinfahren - zur nächsten Grenze ? Welche Unterlagen brauche ich für dieses Formular Inf. 3 Wie gesagt: es ist ein Bayliner 2655 und das Baujahr ist 1993. Außer einem ganz normalem privaten Kaufvertrag, dass ich das Boot Vor 2 Jahren in Holland gekauft habe, habe ich nichts. Originalrechnungen Wer vor 20 Jahren, welche Steuern bezahlt hat auch nicht. Das Boot ist in Deutschland zugelassen und hat auch einen Internationalen Bootsschein des dmyv auf meinen Namen. Reichen dem Zoll denn diese Formulare ? So wirklich kann ich nicht nachweisen, wer welche MwSt abgeführt hat, Aber ist das auch für fast 20 Jahre alte Boote so wichtig ?? |
#9
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der ist in jedem größeren Ort, frag mal Google nach dem Zollamt in ?????
das Formular bekommst du dort ausgehändigt und kannst es einfach ausfüllen, dem Zoll genügt es das Formular und das Boot zu sehen ... und mit dem Formular kannst du das beantragte Teil, in diesem Fall dein Boot, aus der EU ausführen und wieder einführen ohne MwSt. zu zahlen.... gleichzeitig dient es als Nachweis, dass es in der EU (Datum) war und damit sozusagen automtisch vermehrwertsteuert ist ![]() Fragt dich wirklich mal einer bis Mitte 2013 bei der Einreise nach dem Nachweis, hast du ein höchst offizielles Formular dabei, welches dieses aufzeigt.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#10
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Vielen dank. So werde ich es machen beim nächsten Zollamt.
Kann mir jemand noch erklären, wie das mit dem Zollverschluss funktioniert ? Ich habe das Boot auf dem Trockenplatz der Marina des Campingplatzes Solaris in Sebenik Für 2 Jahre stehen. Wenn wir dort sind (2-3 mal pro Jahr für je 1-2 Wochen) Wollen wir es ins Wasser Krahnen und sonst soll es dort an Land stehen. Wird das dann an Land wenn wir abreisen irgendwie verplombt ? Was kostet das ? |
#11
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Aber das Inf. 3 beweist doch dann nur dass das Boot in der Eu war. Aber evt. Ja auch schon illegal ? Unversteuert.
Muss ein Boot bei der Einfuhr denn versteuert oder verzollt werden. Beides ? Oder ist damit das gleiche gemeint? wenn es nichtbdas Gleiche ist. Wiewohl sind den Zollkosten ? |
#12
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![]() Zitat:
guck mal die Bilder an, dann weißt Du ob Solaris Zolllager ist oder nicht, gruss dieter |
#13
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Dieter, Geht es hier nicht um die Insel Krk ?
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