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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 14.02.2012, 15:19
m_n m_n ist offline
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bei uns (österreich) bekomme ich die COC-Papiere nach dem Kauf! um dieses zu erhalten braucht man kaufvertrag, besitzbestätigung und typenschein(typenblatt)

und dann steuern und nova nachzahlen!
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ng michael
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  #27  
Alt 14.02.2012, 15:19
wotan01 wotan01 ist offline
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schaut mal im Internet- gerade Österreich tolleriert das deutsche überführungskennzeichen
nur auf Trailer brauchst du außer KFZ Papiere oder -falls keine Papiere mehr da sind , einen Kaufvertrag vom Verkäufer.
Anders sieht es aus, wenn du aus dem ehemaligen "EU Ostblock" ein altes Fahrzeug holst.
Polen und Tschechien hatten bis vor einigen Jahren die Regelung , dass Fahrzeuge über 35 Jahre alter eine Ausfuhrgenehmigung brauchten. Wurde zwar nie kontrolliert aber einige Oldtimerverkäufer "reisten" auf der Masche , kassierten doppelt und dreifach...
Da gibt es eine "Kulturgutklausel" die sowohl für Antikwaren als auch für Fahrzeuge gilt.
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  #28  
Alt 14.02.2012, 15:20
m_n m_n ist offline
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umsonst wahrscheinlich nicht!
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ng michael
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  #29  
Alt 14.02.2012, 15:21
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Uwe, das ist theoretisch richtig.
Aber in der Praxis kannste das vergessen. Zumindest die dänischen Händler machen sich diesen Zusatzaufwand schlicht nicht. Entweder holst du dort dein Auto so oder du lässt es bleiben.
Ich meine, ich hätte was von Privat gelesen

Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
............
Es würde sich in diesem Fall, wenn überhaupt, um einen älteren Gebrauchtwagen handeln, den ich dann u.U. von Privat kaufen würde.
Wenn dann würde ich ihn mit einem Trailer holen.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #30  
Alt 14.02.2012, 15:22
m_n m_n ist offline
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
schaut mal im Internet- gerade Österreich tolleriert das deutsche überführungskennzeichen
nur auf Trailer brauchst du außer KFZ Papiere oder -falls keine Papiere mehr da sind , einen Kaufvertrag vom Verkäufer.
Anders sieht es aus, wenn du aus dem ehemaligen "EU Ostblock" ein altes Fahrzeug holst.
Polen und Tschechien hatten bis vor einigen Jahren die Regelung , dass Fahrzeuge über 35 Jahre alter eine Ausfuhrgenehmigung brauchten. Wurde zwar nie kontrolliert aber einige Oldtimerverkäufer "reisten" auf der Masche , kassierten doppelt und dreifach...
Da gibt es eine "Kulturgutklausel" die sowohl für Antikwaren als auch für Fahrzeuge gilt.

kaufvertrag brauchst du meines wissen immer! sonst könnte es ja gestohlen sein!
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ng michael
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  #31  
Alt 14.02.2012, 15:23
wotan01 wotan01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Ja, ja, das Leben ist eines der kompliziertesten

Der einfachste Weg wird doch sein, dass der Verkäufer ein Ausfuhrkennzeichen
besorgt und die Kosten weiter gibt
Aber selbst wenn ich ein Auto ausführen möchte, wird eine Versicherung,
der ich an Ort und Stelle die Versicherungssumme löhne, mich versichern.
Was würde dagegen sprechen

Ausfuhrkennzeichen heißt doch, ich möchte etwas AUSFÜHREN und dafür
müssen Möglichkeit geschaffen sein.
Oder habe ich ein Denkfehler

Gruß
UWE
Du bekommst weder in Luxemburg noch in Dänemark und in Spanien keine Versicherung so lange du dort keinen Wohnsitz hast.
Das ist das Problem an der ganzen Geschichte..
Deswegen tollerieren Luxemburg und Dänemark die deutschen Kurzzeitkennzeichen.
Gibt noch die Möglichkeit, das Fahrzeug mit nem Autotransporter zu holen aber eine Versicherung kriegst du dort selbst mit nem Sack voll Gold nicht- kein Wohnsitz-keine Versicherung --erkundige dich
Ist so
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  #32  
Alt 14.02.2012, 15:24
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wENN dU Z:b: IN sCHWEDEN ODER nORWEGEN ANSCHLIESSEND MIT DER fÄHRE ÜBERFÜHRST; KANN DER vERKÄUFER DAS aUTO AUCH INS hAFENGELÄNDE BRINGEN; sCHILDER ABSCHRAUBEN UND IN d SCHRAUBST dU üBERFÜHRUNGSKLENNZEICHEN DRAN:

mFG gUIDO
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  #33  
Alt 14.02.2012, 15:24
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Zitat:
Zitat von m_n Beitrag anzeigen
kaufvertrag brauchst du meines wissen immer! sonst könnte es ja gestohlen sein!
wenn du offizielle papiere hast dann nicht-ist aber immer besser so
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  #34  
Alt 14.02.2012, 15:26
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
wenn du offizielle papiere hast dann nicht-ist aber immer besser so
bin mir nicht ganz sicher kann schon sein aber ich würde auch immer alle offizielle papiere mitführen
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ng michael
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  #35  
Alt 14.02.2012, 15:27
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Zitat:
Zitat von m_n Beitrag anzeigen
bei uns (österreich) bekomme ich die COC-Papiere nach dem Kauf! um dieses zu erhalten braucht man kaufvertrag, besitzbestätigung und typenschein(typenblatt)

und dann steuern und nova nachzahlen!

Also nun mal Butter bei de Fische

Gesetzt den Fall ich fahre von Norddeutschland mit Trailer zu Dir nach Österreich, weil Du einen Wagen hast den ich kaufen will.

Weiter angenommen, ich komme bei Dir gegen 20.00 Uhr auf einem Samstag an, wir würden uns schnell einig werden, ich den Wagen auf meinen mitgebrachten Trailer aufladen und gegen 21.00 Uhr wieder in Richtung Norddeutschland abfahren,

wer, wo, wie händigt mir dann wann die COC Bescheinigung aus

( mit Sicherheit kein Händler der sein WE geniesst )
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #36  
Alt 14.02.2012, 15:30
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Die EU Typgenehmigung gibt es verbindlich seit 1996.
Meines Wissens sind die COC Dokumente seit 2008 bei jedem Neufahrzeug dabei. Alles was älter ist müsste man sich dann selbst besorgen.

Zitat:
Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes Benz C-Klasse von 1993.....
Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #37  
Alt 14.02.2012, 15:33
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
wer, wo, wie händigt mir dann wann die COC Bescheinigung aus
Ist das Fahrzeug neueren Datums, dann sind die COC Dokumente (neuer
Fahrzeugbrief) vom Verkäufer auszuhändigen.
Ist das Fahrzeug älter, musst du zuhause in D die Dokumente beim Hersteller
anfordern. Handelt es sich um einen Typ der so in der EU nicht angeboten
wurde, bekommst du die COC Dok. nicht.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #38  
Alt 14.02.2012, 15:33
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Also nun mal Butter bei de Fische

Gesetzt den Fall ich fahre von Norddeutschland mit Trailer zu Dir nach Österreich, weil Du einen Wagen hast den ich kaufen will.

Weiter angenommen, ich komme bei Dir gegen 20.00 Uhr auf einem Samstag an, wir würden uns schnell einig werden, ich den Wagen auf meinen mitgebrachten Trailer aufladen und gegen 21.00 Uhr wieder in Richtung Norddeutschland abfahren,

wer, wo, wie händigt mir dann wann die COC Bescheinigung aus

( mit Sicherheit kein Händler der sein WE geniesst )
1.bezahlen
2.kaufvertrag
3.besitzbestätigung
4.typeschein
5.aufladen ab nach deutschland
6.montag zu einem händler gehen und COC-Papiere anforden
7.anmelden und fahren
8.und wenn du es in österreich kaufst kannst du noch 1% mwst und die nova holen
__________________
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ng michael
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  #39  
Alt 14.02.2012, 15:34
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Hier mal ein paar Infos zum Thema lohnt sich ein Gebrauchtwagenkauf
im EU Ausland. Es wird sich ja so gerne über unsere deutschen Steuern
aufgeregt.

http://www.eu-import-reimport.de/eu-gebrauchtwagen.htm

Und hier die Erklärung warum es sich für Deutsche lohnt Neuwagen
in Dänemark zu kaufen.

http://www.kfz-euroimport.de/Reimpor...ark.132.0.html

Fazit: Bei Gebrauchtwagen lohnt es sich in kaum einem Land.
Bei Neuwagen kann es sich sehr lohnen.


Viele Grüsse

Danny
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  #40  
Alt 14.02.2012, 15:37
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Der Grund für die verweigerte Versicherung und Kennzeichen ist ganz einfach- in einigen EU Ländern sind die Kennzeichen "Personengebunden" -beui uns ist das Kennzeichen Fahrzeug-Gebunden.
Und Fahrzeuge anmelden- auch mit Überführungskennzeichen- kannst du in diesen Ländern eben nur , wenn du dort gemeldet bist da das Kennzeichen auf eine dort gemeldete Person zugelassen ist.
(Als Ausländer darfst du dort auch nicht mit dem Fahrzeug einer dort lebenden Person fahren-ausgenommen Mietfahrzeuge .)
Bedeutet : Wenn ich in Deutschland ein Fahrzeug kaufe , kann ich das Kennzeichen behalten so ich in dem Landkreis wohne-
In den besagten Ländern verkauft man sein Fahrzeug und behält das Kennzeichen.
Ausname , man wechselt den Verwaltungsbezirk.
Deswegen gibt es dort für Ausländer auch keine Überführungsnummern und Versicherungen.
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  #41  
Alt 14.02.2012, 15:39
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hier mal ein paar Infos zum Thema lohnt sich ein Gebrauchtwagenkauf
im EU Ausland. Es wird sich ja so gerne über unsere deutschen Steuern
aufgeregt.

http://www.eu-import-reimport.de/eu-gebrauchtwagen.htm

Und hier die Erklärung warum es sich für Deutsche lohnt Neuwagen
in Dänemark zu kaufen.

http://www.kfz-euroimport.de/Reimpor...ark.132.0.html

Fazit: Bei Gebrauchtwagen lohnt es sich in kaum einem Land.
Bei Neuwagen kann es sich sehr lohnen.


Viele Grüsse

Danny

Es sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben dass es in diesem Tread nicht um EU Neuwagen geht

Es gibt Gebrauchtwagen die sind recht selten und noch seltener in brauchbarem, oder bezahlbarem Zustand
Da wird man dann ggf manchmal nur im Ausland fündig
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #42  
Alt 14.02.2012, 15:44
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Hi Schraubär,

du hast bis jetzt nur vom Gebrauchtwagen gesprochen, nicht von
einer Rarität. Da würde ich auch viele Hebel in Bewegung setzen.

Mein erster Link handelt aber auch nur von Gebrauchtwagen.

Braucht man für Gebrauchtwagen auch einen COC?

Ich wage zu bezweifeln das die Jungs auf dem Gebrauchtwagenmarkt
Moabit so etwas kennen. Die laden auf und fahren davon.


Viele Grüsse

Danny
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  #43  
Alt 14.02.2012, 15:47
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die ausfuhrbescheinigung wird nur bei neufahrzeugen benötigt.
das ist wegen der mehrwertsteuer und Zoll.
beim gebrauchtfahrzeug brauchst du nichts, da da die steuer bezahlt ist und du in deutschland für einen gebrauchtwagen aus einem anderen eu land keine steuern oder zoll bezahlen musst.
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  #44  
Alt 14.02.2012, 16:10
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
die ausfuhrbescheinigung wird nur bei neufahrzeugen benötigt.
das ist wegen der mehrwertsteuer und Zoll.
beim gebrauchtfahrzeug brauchst du nichts, da da die steuer bezahlt ist und du in deutschland für einen gebrauchtwagen aus einem anderen eu land keine steuern oder zoll bezahlen musst.

aber eventuell kannst du etwas zurückholen
__________________
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  #45  
Alt 14.02.2012, 16:23
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Mir ist nicht bekannt , das du bei Gebrauchtfahrzeugen irgendwelche Steuern zurück bekommst...
Gut , bisher hatte ich da nur mit Oldtimern.
Aber selbst wenn sie im Ausland angemeldet waren- z. B. in Dänemark, da bekam der Vorbesitzer wohl anteilmäßig die Luxusteuer zurück aber du bekommst da eigentlich nichts-zumindest nichts von der Mehrwertsteuer.
Aber - achte drauf, in manchen Ländern müssendie Fahrzeuge "ausgetragen " werden-z.B. England, Holland usw. Da bekommst du auch ein extra Schreiben mit bzw die Papiere werden eingezogen und du bekommst ein ausfuhrdokument.
Dann sind auch diese Fahrzeuge nicht mehr so einfach im Kaufland zulassungsfähig.
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  #46  
Alt 14.02.2012, 16:30
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wenn du ein fahrzeug von österreich nach deutschland importierst kannst du 1% MWst und die in österreich geltende NOVA holen
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ng michael
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  #47  
Alt 14.02.2012, 16:35
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das kann ich dir nun nicht sagen, hab auch schon aus Österreich Motorräder geholt aber - da war mir das mit der Mehrwertsteuer egal-
(kommt halt auf den Preis an ) und die Fahrzeuge sind ja zum Teil schon seit Jahrzehnten abgemeldet gewesen
Und - es ist schon Jahre her....
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  #48  
Alt 14.02.2012, 18:45
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Wir haben dann heute mal mehr oder minder die deutsch/japanische Wirtschaft gestärkt
und 9720eu, für 80PS, Metallic, Klima, Radio CD und Blauzahn Freisprech sind für mich ok, dafür düse ich nicht im Ausland rum
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #49  
Alt 14.02.2012, 18:52
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von m_n Beitrag anzeigen
wenn du ein fahrzeug von österreich nach deutschland importierst kannst du 1% MWst und die in österreich geltende NOVA holen
Bei Gebrauchtfahrzeugen im Privatbereich? (Bei Neufahrzeugen zahlst du ohnehin keine NoVA und Mwst, die wird erst im Importland fällig)
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  #50  
Alt 14.02.2012, 19:02
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Bei Gebrauchtfahrzeugen im Privatbereich? (Bei Neufahrzeugen zahlst du ohnehin keine NoVA und Mwst, die wird erst im Importland fällig)

"Doppelbesteuerung" ist in Deutschland verboten.
Da wir (Deutschland und Österreich ) EU sind ,zählt die im EU (Aus) Land erhobene Steuer als bezahlt und es wird in Deutschland für gebrauchte Fahrzeuge keine weitere Steuer erhoben.
Exportierst du ein gebr. Fahrzeug von D ins Ausland , bekommst du auch keine Steuerrückerstattung.
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