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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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bei uns (österreich) bekomme ich die COC-Papiere nach dem Kauf! um dieses zu erhalten braucht man kaufvertrag, besitzbestätigung und typenschein(typenblatt)
und dann steuern und nova nachzahlen!
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------------------ ng michael |
#27
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schaut mal im Internet- gerade Österreich tolleriert das deutsche überführungskennzeichen
nur auf Trailer brauchst du außer KFZ Papiere oder -falls keine Papiere mehr da sind , einen Kaufvertrag vom Verkäufer. Anders sieht es aus, wenn du aus dem ehemaligen "EU Ostblock" ein altes Fahrzeug holst. Polen und Tschechien hatten bis vor einigen Jahren die Regelung , dass Fahrzeuge über 35 Jahre alter eine Ausfuhrgenehmigung brauchten. Wurde zwar nie kontrolliert aber einige Oldtimerverkäufer "reisten" auf der Masche , kassierten doppelt und dreifach... Da gibt es eine "Kulturgutklausel" die sowohl für Antikwaren als auch für Fahrzeuge gilt. |
#28
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umsonst wahrscheinlich nicht!
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------------------ ng michael |
#29
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![]() Zitat:
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#30
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![]() Zitat:
kaufvertrag brauchst du meines wissen immer! sonst könnte es ja gestohlen sein!
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------------------ ng michael |
#31
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![]() Zitat:
Das ist das Problem an der ganzen Geschichte.. Deswegen tollerieren Luxemburg und Dänemark die deutschen Kurzzeitkennzeichen. Gibt noch die Möglichkeit, das Fahrzeug mit nem Autotransporter zu holen aber eine Versicherung kriegst du dort selbst mit nem Sack voll Gold nicht- kein Wohnsitz-keine Versicherung --erkundige dich Ist so |
#32
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wENN dU Z:b: IN sCHWEDEN ODER nORWEGEN ANSCHLIESSEND MIT DER fÄHRE ÜBERFÜHRST; KANN DER vERKÄUFER DAS aUTO AUCH INS hAFENGELÄNDE BRINGEN; sCHILDER ABSCHRAUBEN UND IN d SCHRAUBST dU üBERFÜHRUNGSKLENNZEICHEN DRAN:
mFG gUIDO
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#33
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wenn du offizielle papiere hast dann nicht-ist aber immer besser so
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#34
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bin mir nicht ganz sicher kann schon sein aber ich würde auch immer alle offizielle papiere mitführen
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------------------ ng michael |
#35
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Also nun mal Butter bei de Fische ![]() Gesetzt den Fall ich fahre von Norddeutschland mit Trailer zu Dir nach Österreich, weil Du einen Wagen hast den ich kaufen will. Weiter angenommen, ich komme bei Dir gegen 20.00 Uhr auf einem Samstag an, wir würden uns schnell einig werden, ich den Wagen auf meinen mitgebrachten Trailer aufladen und gegen 21.00 Uhr wieder in Richtung Norddeutschland abfahren, wer, wo, wie händigt mir dann wann die COC Bescheinigung aus ![]() ( mit Sicherheit kein Händler der sein WE geniesst ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#36
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Die EU Typgenehmigung gibt es verbindlich seit 1996.
Meines Wissens sind die COC Dokumente seit 2008 bei jedem Neufahrzeug dabei. Alles was älter ist müsste man sich dann selbst besorgen. Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#37
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Ist das Fahrzeug neueren Datums, dann sind die COC Dokumente (neuer
Fahrzeugbrief) vom Verkäufer auszuhändigen. Ist das Fahrzeug älter, musst du zuhause in D die Dokumente beim Hersteller anfordern. Handelt es sich um einen Typ der so in der EU nicht angeboten wurde, bekommst du die COC Dok. nicht.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#38
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![]() Zitat:
2.kaufvertrag 3.besitzbestätigung 4.typeschein 5.aufladen ab nach deutschland 6.montag zu einem händler gehen und COC-Papiere anforden 7.anmelden und fahren 8.und wenn du es in österreich kaufst kannst du noch 1% mwst und die nova holen
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------------------ ng michael
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#39
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Hier mal ein paar Infos zum Thema lohnt sich ein Gebrauchtwagenkauf
im EU Ausland. Es wird sich ja so gerne über unsere deutschen Steuern aufgeregt. ![]() ![]() http://www.eu-import-reimport.de/eu-gebrauchtwagen.htm Und hier die Erklärung warum es sich für Deutsche lohnt Neuwagen in Dänemark zu kaufen. http://www.kfz-euroimport.de/Reimpor...ark.132.0.html Fazit: Bei Gebrauchtwagen lohnt es sich in kaum einem Land. Bei Neuwagen kann es sich sehr lohnen. Viele Grüsse Danny
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#40
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Der Grund für die verweigerte Versicherung und Kennzeichen ist ganz einfach- in einigen EU Ländern sind die Kennzeichen "Personengebunden" -beui uns ist das Kennzeichen Fahrzeug-Gebunden.
Und Fahrzeuge anmelden- auch mit Überführungskennzeichen- kannst du in diesen Ländern eben nur , wenn du dort gemeldet bist da das Kennzeichen auf eine dort gemeldete Person zugelassen ist. (Als Ausländer darfst du dort auch nicht mit dem Fahrzeug einer dort lebenden Person fahren-ausgenommen Mietfahrzeuge .) Bedeutet : Wenn ich in Deutschland ein Fahrzeug kaufe , kann ich das Kennzeichen behalten so ich in dem Landkreis wohne- In den besagten Ländern verkauft man sein Fahrzeug und behält das Kennzeichen. Ausname , man wechselt den Verwaltungsbezirk. Deswegen gibt es dort für Ausländer auch keine Überführungsnummern und Versicherungen. |
#41
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![]() Zitat:
Es sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben dass es in diesem Tread nicht um EU Neuwagen geht ![]() Es gibt Gebrauchtwagen die sind recht selten und noch seltener in brauchbarem, oder bezahlbarem Zustand ![]() Da wird man dann ggf manchmal nur im Ausland fündig ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#42
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Hi Schraubär,
du hast bis jetzt nur vom Gebrauchtwagen gesprochen, nicht von einer Rarität. Da würde ich auch viele Hebel in Bewegung setzen. ![]() Mein erster Link handelt aber auch nur von Gebrauchtwagen. Braucht man für Gebrauchtwagen auch einen COC? ![]() Ich wage zu bezweifeln das die Jungs auf dem Gebrauchtwagenmarkt Moabit so etwas kennen. Die laden auf und fahren davon. ![]() ![]() Viele Grüsse Danny
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#43
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die ausfuhrbescheinigung wird nur bei neufahrzeugen benötigt.
das ist wegen der mehrwertsteuer und Zoll. beim gebrauchtfahrzeug brauchst du nichts, da da die steuer bezahlt ist und du in deutschland für einen gebrauchtwagen aus einem anderen eu land keine steuern oder zoll bezahlen musst.
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#44
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![]() Zitat:
aber eventuell kannst du etwas zurückholen
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------------------ ng michael |
#45
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Mir ist nicht bekannt , das du bei Gebrauchtfahrzeugen irgendwelche Steuern zurück bekommst...
Gut , bisher hatte ich da nur mit Oldtimern. Aber selbst wenn sie im Ausland angemeldet waren- z. B. in Dänemark, da bekam der Vorbesitzer wohl anteilmäßig die Luxusteuer zurück aber du bekommst da eigentlich nichts-zumindest nichts von der Mehrwertsteuer. Aber - achte drauf, in manchen Ländern müssendie Fahrzeuge "ausgetragen " werden-z.B. England, Holland usw. Da bekommst du auch ein extra Schreiben mit bzw die Papiere werden eingezogen und du bekommst ein ausfuhrdokument. Dann sind auch diese Fahrzeuge nicht mehr so einfach im Kaufland zulassungsfähig. |
#46
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wenn du ein fahrzeug von österreich nach deutschland importierst kannst du 1% MWst und die in österreich geltende NOVA holen
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------------------ ng michael
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#47
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das kann ich dir nun nicht sagen, hab auch schon aus Österreich Motorräder geholt aber - da war mir das mit der Mehrwertsteuer egal-
(kommt halt auf den Preis an ) und die Fahrzeuge sind ja zum Teil schon seit Jahrzehnten abgemeldet gewesen Und - es ist schon Jahre her.... |
#48
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Wir haben dann heute mal mehr oder minder die deutsch/japanische Wirtschaft gestärkt
und 9720eu, für 80PS, Metallic, Klima, Radio CD und Blauzahn Freisprech sind für mich ok, dafür düse ich nicht im Ausland rum ![]()
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#49
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Bei Gebrauchtfahrzeugen im Privatbereich? (Bei Neufahrzeugen zahlst du ohnehin keine NoVA und Mwst, die wird erst im Importland fällig)
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#50
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![]() Zitat:
"Doppelbesteuerung" ist in Deutschland verboten. Da wir (Deutschland und Österreich ) EU sind ,zählt die im EU (Aus) Land erhobene Steuer als bezahlt und es wird in Deutschland für gebrauchte Fahrzeuge keine weitere Steuer erhoben. Exportierst du ein gebr. Fahrzeug von D ins Ausland , bekommst du auch keine Steuerrückerstattung.
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