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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
möchte ein neues Boot (USA) über einen deutschen Händler kaufen. Auf der Website des Herstellers (USA) steht, daß auf die Technik (Motor und Antrieb) 5 Jahre Gewährleistung gegeben wird. Der deutsche Händler erzählt mir jedoch, daß er nach deutschem Recht nur 2 Jahre Gewährleistung gibt. Ich denke, daß das Garantieversprechen des Herstellers weltweit gelten müßte, zumal bei einer Händlersuche zum Kauf eines Bootes auf den deutschen Händler verwiesen wird, bzw meine Daten an den Händler weitergegeben werden. Hat hier jemand Erfahrung, oder kennt sich hier jemand aus? Grüße Heinz |
#2
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Es gelten die Garantiebedingungen des deutschen Importeurs, der wickelt das auch im Schadensfall ab
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Gruß Jörg
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#3
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Motor/Antrieb gibt es nur 2 Jahre,es sei denn der Hersteller der Maschiene gibt ne Zusatzgarantie(meistens gegen Aufpreis)! Beim Boot ist es so das ,wenn der Hersteller eine Garantie/Gewährleistung von mehr als 2 Jahren anbietet es der Importeur weiter geben muss!
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti ![]()
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#4
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Moin,
Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Gewährleistung ist grob definiert die gesetzliche Sachmangelhaftung des Verkäufers mit den entsprechenden Fristen der Beweisführung wann der Mangel aufgetreten ist. Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers eben als Verbraucher diesen Beweis in der Frist nicht führen zu müssen. Das ggü. einem Hersteller aus den USA durchzusetzen wird nicht einfach sein. Das sich ein dt. Importeur dem entzieht ist nachvollziehbar. Ansonsten hätte er den Ärger an der Backe.
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Gruss Vestus
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#5
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![]() Zitat:
![]() Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#6
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Das Teil ist kaputt, mach mal. Die Jahre sind noch nicht um.
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Gruss Vestus
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#7
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![]() Zitat:
![]() Garantie= freiwillige Qualitätszusage des Herstellers an den Kunden Gew.leistung= betrifft das Vertragsverhältnis Händler zum Kunden und ist in Deutschland im BGB zu finden
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#8
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Hallo miteinander,
vielen Dank für Eure Infos und Eure Mühe. Ich denke was über 2 Jahre liegt würde eventuell nur im Wege einer Kulanz zu erreichen sein. Grüße Heinz |
#9
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Die zwei Jahre Gewährleistung in Deutschland sind wie gesagt Gesetz!
Wird noch besser: NUR in den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Schaden schon VOR Kauf vorhanden war! Nach 6 Monaten bist DU in der Beweispflicht! Also musst du nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf da war ![]() Da das idR niemand beweisen kann, oder nur sehr wenige, kann sich der Händler/Hersteller hier querstellen und die Reklamation verweigern! Wenn also ein Händler/Hersteller nach 6 Monaten nach Kauf nicht weiter nachfragt, wieso, woher der Schaden kommt, ist es im Grunde schon Kulanz!! LG Jan
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#10
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Wenn es vom Hersteller kommt steht es in den Bootspapieren(Bedienungsanleitung oder Bootsbeschreibung),ist für das Boot nicht die Maschiene!
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Kraft kommt von Kraftstoff Gruss Basti ![]() |
#11
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Ich meinte, wo es geschrieben steht, dass der deutsche Händler die ihm vom amerikanischen Hersteller gewährten Garantiezusagen an seine
deutschen Kunden weiter geben muss!? Dem ist nämlich nicht so. Der deutsche Händler importiert und kalkuliert seinen Verkaufspreis. Darin kann durchaus eine kürzere Garantiezeit enthalten sein.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#12
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Hatte auch schon mal paar Mängel bei der Erstinspektion des damaligen Neubootes mit angegeben .
Resultat war erschreckend nüchtern , nämlich nichts ![]() Habe es dann selber erledigt (wußte somit auch das es vernünftig ist) und mir den Mund abgeputzt . Wenn´s hart auf hart kommt bleibt der Pott stehen , Besichtigungen durch Gutachter usw. usw. ... die Zeit läuft gegen einen . Es kommt allerdings auch immer auf den Händler an , mit Sicherheit gibt es da auch etliche faire Partner , die einem helfen und Kumpelhaftes Vertrauen aufbauen ![]() Für den Fall der Fälle wäre ja noch die Chinesische Art der Mängelauflistung interessant ![]() http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...807539,00.html
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Gruß Peter . |
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