boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 01.02.2012, 14:26
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Abbach / Regensburg
Beiträge: 2.392
5.226 Danke in 2.089 Beiträgen
Standard Lieferung bzw. Leistung an Schweizer Privatkunden: wie läuft das ab?

Hallo zusammen,

jetzt brauche ich mal das gesammelte Boote-Forum-Wissen, da ich folgendes Problem habe:

Schweizer Privatkunde will sich Verdeck machen lassen, dafür das Boot aus der Schweiz zu uns bringen und dann wieder heim mit dem Boot.

Da die USt. in der Schweiz deutlich geringer ist als bei uns, würde er die Arbeit natürlich gerne bei ihm versteuern und sich so den Differenzbetrag dt.-schweizerische USt. sparen.

Im Augenblick habe ich zwei völlig unterschiedliche Auskünfte, wie das abläuft: einmal Zollamt, einmal Steuerberater.

Steuerberater sagt:
Rechnung mit dt. USt. erstellen, das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" ausfüllen, Kunde muss es an der Grenze beim Rücktransport abstempeln lassen und dann kann ich ihm die USt. zurück überweisen

Wenn ich mir das hier aber durchlese, gibt es für Boote bzw. Arbeiten daran keine Steuerbefreiung:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...einkaufen.html

"Von der Steuerbefreiung im Reiseverkehr sind ausgenommen:
  • in Deutschland erbrachte Dienstleistungen
    (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen),
  • Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten) und
  • Waren zur Versorgung eines Fahrzeuges wie Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel."
So ähnlich auch auf dem Formular auf Seite 2 angegeben, wo Boote direkt erwähnt werden.




Hauptzollamt sagt:
Bei der Einreise nach Deutschland das Boot beim Zoll anmelden und einen Ausbesserungsschein ausstellen lassen, dann soll sogar eine Nettorechnung an einen Privatkunden möglich sein?!?


Kann ich mir irgendwie beim besten Willen nicht vorstellen, dass das gehen soll, lerne aber gerne hinzu.

Hat wer schon solche Fälle in der Praxis gehabt und kann mir sagen, was jetzt richtig ist und auf welche Fallstricke man achten sollte?

Rentiert sich der ganze Aufwand wegen der USt-Erstattung überhaupt, denn die Schweiz wird doch nicht nur ihre USt. erheben, sondern auch noch einen Zollaufschlag draufhauen, oder nicht?
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 01.02.2012, 14:48
Benutzerbild von Lucky Boatman
Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
Commander
 
Registriert seit: 11.06.2009
Ort: Niederrhein
Beiträge: 306
Boot: Segelboot
408 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Hallo Björn

da Schweiz ein Drittland ist kann das mit der "Duty Free" Lieferung funktionieren, so wie es Dein Steuerberater sagt.

Der deutsche Staat muss nicht beurteilen für welchen Zweck die Lieferung ist.

schau mal:
http://www.berlin.de/tourismus/infos...rstattung.html

mfg

Guido
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 01.02.2012, 15:01
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Abbach / Regensburg
Beiträge: 2.392
5.226 Danke in 2.089 Beiträgen
Standard

Hi Guido,

das Problem ist nur der Ausschluß der USt-Rückerstattungen, da der "Gegenstand für die Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Motorboot, Flugzeug bestimmt ist)".


Diesen Ausschluß findet man eben auf Seite 2 des Formulars unten, was für mich bedeuten würde, dass es bei Autos und Booten im privaten Bereich keine USt.-Rückerstattung für Schweizer gibt.
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 02.02.2012, 11:16
Benutzerbild von NonesensE
NonesensE NonesensE ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.08.2009
Ort: Gifhorn
Beiträge: 170
Boot: Hobie 14
765 Danke in 436 Beiträgen
Standard

Ich gehe mal davon aus, daß das eigentlich so gemeint ist, daß man nicht z.B. nach einem Unfall eine neue Stoßstange montieren und die USt. zurückbekommen kann. Wenn man nach D fährt, um eine Stoßstange zu kaufen, und die im Kofferraum in die Schweiz transportiert, müsste das eigentlich gehen - so jedenfalls mein Verständnis der Angelegenheit. Ich verstehe das so, daß es um Dinge zur unmittelbaren Ausrüstung des derzeitigen Fortbewegungsmittels geht.

Da ich aber von der Thematik mangels Erfahrung keine wirkliche Ahnung habe, würde ich dazu raten, in diesem Grenzfall (oh welch Wortspiel) einen in dieser Hinsicht erfahrenen Rechtsverdreher zu Rate zu ziehen.

Gruß
Jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 02.02.2012, 11:30
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 74
109 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Hall,
ich kann Euch folgendes dazu sagen: Bei der Ausfuhr in ein Drittland, wo die MwSt erstattet werden soll, geht es nur bei Artikeln, welche für sich alleine nutzbar sind! Das ist wichtig. Z. Bsp. Autoradio - nicht alleine nutzbar - keine Erstattung. Gilt demzufolge m. E. nach auch für das Verdeck. Vorsicht: Man kann dem Kunden das Formular mitgeben, er kann es sich an der Grenze abstempeln lasse, aber der Zöllner vergisst ein Feld auszufüllen ( absichtlich oder unabsichtlich) und Du hast dem Kunden dann die MwSt erstattet, hast Du im Falle einer Prüfung verloren. Und eine Rechnung an eine Privatperson auszustellen ohne MwSt ist nicht erlaubt.

Also erkundige Dich nochmal bei Deinem StB, er soll den Gesetzestext nachlesen. Dann wird er mir zustimmen.

Gruß

Gaby
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 02.02.2012, 12:00
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Abbach / Regensburg
Beiträge: 2.392
5.226 Danke in 2.089 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die-Grenzgängerin Beitrag anzeigen
Hall,
ich kann Euch folgendes dazu sagen: Bei der Ausfuhr in ein Drittland, wo die MwSt erstattet werden soll, geht es nur bei Artikeln, welche für sich alleine nutzbar sind! Das ist wichtig. Z. Bsp. Autoradio - nicht alleine nutzbar - keine Erstattung. Gilt demzufolge m. E. nach auch für das Verdeck. Vorsicht: Man kann dem Kunden das Formular mitgeben, er kann es sich an der Grenze abstempeln lasse, aber der Zöllner vergisst ein Feld auszufüllen ( absichtlich oder unabsichtlich) und Du hast dem Kunden dann die MwSt erstattet, hast Du im Falle einer Prüfung verloren. Und eine Rechnung an eine Privatperson auszustellen ohne MwSt ist nicht erlaubt.

Also erkundige Dich nochmal bei Deinem StB, er soll den Gesetzestext nachlesen. Dann wird er mir zustimmen.

Gruß

Gaby

Ein USt.-Erstattung an den Kunden würde ich sowieso erst dann machen, wenn ich das abgestempelte Formular des Zolls vor mir hätte, hier bei mir müsste er ganz normal erstmal den Bruttobetrag bezahlen.

Ich hab mich gestern auch nochmal durch die Zollunterlagen gewühlt, so wie ich es gelesen habe, ist bei Autos und Booten bzw. Fahrzeugen generell jegliche USt-Erstattung ausgeschlossen.

Würde sich dann auch mit deinem Wissen decken, mein Steuerberater hat wohl einfach vergessen, sich das Formular zu Ende durchzulesen bzw. was wir eigentlich machen

Wobei ich mich frage, was der Zoll in der Schweiz noch auf den Nettowarenwert drauf schlägt und dann kommt ja erst die schweizer Umsatzsteuer. Dürfte der "Gewinn" auch deutlich schrumpfen.

Was mich nur erstaunt hat war das Unwissen beim Zoll, als ich direkt dort angerufen habe (man hat im Hintergrund gehört, wie der ganze Raum mit den Kollegen laut mitgedacht hat ).
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 02.02.2012, 14:07
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 74
109 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Hallo

Der Zoll prüft nicht, was man darf und was nicht in steuerlichen Angelegenheiten. Das sind 2 verschiedene Sachen. Beim Zoll wird nur geprüft, ob es in ein Drittland geht und ob die dazu vorgeschriebenen Angaben vorhanden sind. Und ob es wirklich raus geht. Deswegen muß ja auch draufstehen, was ausgeführt wird. Früher gab es z. B. grüne Formulare für die Ausfuhr, welche vom Zoll noch ausgefüllt und abgestempelt werden mussten. Da musste vom Zoll an verschiedenen Stellen noch Kreuzchen gesetzt werden. Wenn diese nicht oder nicht an den richtigen Stellen waren, durft die MwSt nicht ausgezahlt werden. Und diese Belege, die Du ja nach Auszahlung in Deiner Buchführung hast, werden bei einer Prüfung kontrolliert. Also Vorsicht. Besser dann über Taxfree abwickeln. Die sitzen direkt an den Grenzposten und sind dann selber für die Prüfung verantwortlich. Dein Kunde bekommt dann zwar etwas weniger Geld zurück als den tatsächlichen Betrag, aber Du bist raus. Und Dein Kunde behält seine Rechnung und alles ohne hin und her.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 02.02.2012, 14:16
bilderfuerst bilderfuerst ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.07.2010
Ort: Fürth / Mali Losinj
Beiträge: 410
Boot: Zar 65 Suite
492 Danke in 255 Beiträgen
Standard

Hallo,
normal läuft das so ab.
Er kauft die Ware bei Dir und bezahlt den vollen Preis inkl. 19%
Er bekommt ein Formular, für den MwSt. Ausgleich von Dir mit Kaufbeleg.
Er lässt sich das ganze am deutschen Zoll abstempeln, dass er es ausgeführt hat.
Er schickt Dir den abgestempelten Zollbeleg und Du kannst ihm das Geld (19%) überweisen.
Im Gegenzug kannst Du das ganze bei der Vorsteuer voll geltend machen.
Gruß
jan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 02.02.2012, 15:24
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Abbach / Regensburg
Beiträge: 2.392
5.226 Danke in 2.089 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bilderfuerst Beitrag anzeigen
Hallo,
normal läuft das so ab.
Er kauft die Ware bei Dir und bezahlt den vollen Preis inkl. 19%
Er bekommt ein Formular, für den MwSt. Ausgleich von Dir mit Kaufbeleg.
Er lässt sich das ganze am deutschen Zoll abstempeln, dass er es ausgeführt hat.
Er schickt Dir den abgestempelten Zollbeleg und Du kannst ihm das Geld (19%) überweisen.
Im Gegenzug kannst Du das ganze bei der Vorsteuer voll geltend machen.
Gruß
jan

Das ist ja mittlerweile klar. Die Frage ist aber, ob das im Bootsbereich überhaupt geht, da es ein Fahrzeug ist und ob damit der Ausschlußgrund für die USt-Erstattung vorliegt.

Deswegen interessiert es mich auch, ob es hier im Forum Schweizer gibt, bei denen schon mal das Problem vorlag.

Das Gleiche gilt ja auch, wenn z.B. Ersatzteile für Auto / Boot in die Schweiz geschickt würden, auch da dürfte eigentlich keine USt-Erstattung möglich sein.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 02.02.2012, 16:54
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 74
109 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Hallo Björn,

ich habe noch mal nachgehakt. Am besten bei Deinem Finanzamt nach dem Hauptsachbearbeiter für Umsatzsteuer fragen. Der kann Dir hierzu sicher eine erschöpfende ( und auch korrekte ) Auskunft erteilen. Da hast Du es dann ziemlich genau.

Grüße

Gaby
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.