![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Hallo zusammen,
jetzt brauche ich mal das gesammelte Boote-Forum-Wissen, da ich folgendes Problem habe: Schweizer Privatkunde will sich Verdeck machen lassen, dafür das Boot aus der Schweiz zu uns bringen und dann wieder heim mit dem Boot. Da die USt. in der Schweiz deutlich geringer ist als bei uns, würde er die Arbeit natürlich gerne bei ihm versteuern und sich so den Differenzbetrag dt.-schweizerische USt. sparen. Im Augenblick habe ich zwei völlig unterschiedliche Auskünfte, wie das abläuft: einmal Zollamt, einmal Steuerberater. Steuerberater sagt: Rechnung mit dt. USt. erstellen, das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" ausfüllen, Kunde muss es an der Grenze beim Rücktransport abstempeln lassen und dann kann ich ihm die USt. zurück überweisen Wenn ich mir das hier aber durchlese, gibt es für Boote bzw. Arbeiten daran keine Steuerbefreiung: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...einkaufen.html "Von der Steuerbefreiung im Reiseverkehr sind ausgenommen:
Hauptzollamt sagt: Bei der Einreise nach Deutschland das Boot beim Zoll anmelden und einen Ausbesserungsschein ausstellen lassen, dann soll sogar eine Nettorechnung an einen Privatkunden möglich sein?!? Kann ich mir irgendwie beim besten Willen nicht vorstellen, dass das gehen soll, lerne aber gerne hinzu. Hat wer schon solche Fälle in der Praxis gehabt und kann mir sagen, was jetzt richtig ist und auf welche Fallstricke man achten sollte? Rentiert sich der ganze Aufwand wegen der USt-Erstattung überhaupt, denn die Schweiz wird doch nicht nur ihre USt. erheben, sondern auch noch einen Zollaufschlag draufhauen, oder nicht?
__________________
Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Björn
da Schweiz ein Drittland ist kann das mit der "Duty Free" Lieferung funktionieren, so wie es Dein Steuerberater sagt. Der deutsche Staat muss nicht beurteilen für welchen Zweck die Lieferung ist. schau mal: http://www.berlin.de/tourismus/infos...rstattung.html mfg Guido
|
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hi Guido,
das Problem ist nur der Ausschluß der USt-Rückerstattungen, da der "Gegenstand für die Ausrüstung und Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Pkw, Motorboot, Flugzeug bestimmt ist)". Diesen Ausschluß findet man eben auf Seite 2 des Formulars unten, was für mich bedeuten würde, dass es bei Autos und Booten im privaten Bereich keine USt.-Rückerstattung für Schweizer gibt.
__________________
Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#4
|
||||
|
||||
![]()
Ich gehe mal davon aus, daß das eigentlich so gemeint ist, daß man nicht z.B. nach einem Unfall eine neue Stoßstange montieren und die USt. zurückbekommen kann. Wenn man nach D fährt, um eine Stoßstange zu kaufen, und die im Kofferraum in die Schweiz transportiert, müsste das eigentlich gehen - so jedenfalls mein Verständnis der Angelegenheit. Ich verstehe das so, daß es um Dinge zur unmittelbaren Ausrüstung des derzeitigen Fortbewegungsmittels geht.
Da ich aber von der Thematik mangels Erfahrung keine wirkliche Ahnung habe, würde ich dazu raten, in diesem Grenzfall (oh welch Wortspiel) einen in dieser Hinsicht erfahrenen Rechtsverdreher zu Rate zu ziehen. Gruß Jan
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Hall,
ich kann Euch folgendes dazu sagen: Bei der Ausfuhr in ein Drittland, wo die MwSt erstattet werden soll, geht es nur bei Artikeln, welche für sich alleine nutzbar sind! Das ist wichtig. Z. Bsp. Autoradio - nicht alleine nutzbar - keine Erstattung. Gilt demzufolge m. E. nach auch für das Verdeck. Vorsicht: Man kann dem Kunden das Formular mitgeben, er kann es sich an der Grenze abstempeln lasse, aber der Zöllner vergisst ein Feld auszufüllen ( absichtlich oder unabsichtlich) und Du hast dem Kunden dann die MwSt erstattet, hast Du im Falle einer Prüfung verloren. Und eine Rechnung an eine Privatperson auszustellen ohne MwSt ist nicht erlaubt. Also erkundige Dich nochmal bei Deinem StB, er soll den Gesetzestext nachlesen. Dann wird er mir zustimmen. Gruß Gaby
|
#6
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Ein USt.-Erstattung an den Kunden würde ich sowieso erst dann machen, wenn ich das abgestempelte Formular des Zolls vor mir hätte, hier bei mir müsste er ganz normal erstmal den Bruttobetrag bezahlen. Ich hab mich gestern auch nochmal durch die Zollunterlagen gewühlt, so wie ich es gelesen habe, ist bei Autos und Booten bzw. Fahrzeugen generell jegliche USt-Erstattung ausgeschlossen. Würde sich dann auch mit deinem Wissen decken, mein Steuerberater hat wohl einfach vergessen, sich das Formular zu Ende durchzulesen bzw. was wir eigentlich machen ![]() Wobei ich mich frage, was der Zoll in der Schweiz noch auf den Nettowarenwert drauf schlägt und dann kommt ja erst die schweizer Umsatzsteuer. Dürfte der "Gewinn" auch deutlich schrumpfen. Was mich nur erstaunt hat war das Unwissen beim Zoll, als ich direkt dort angerufen habe (man hat im Hintergrund gehört, wie der ganze Raum mit den Kollegen laut mitgedacht hat ![]()
__________________
Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#7
|
||||
|
||||
![]()
Hallo
Der Zoll prüft nicht, was man darf und was nicht in steuerlichen Angelegenheiten. Das sind 2 verschiedene Sachen. Beim Zoll wird nur geprüft, ob es in ein Drittland geht und ob die dazu vorgeschriebenen Angaben vorhanden sind. Und ob es wirklich raus geht. Deswegen muß ja auch draufstehen, was ausgeführt wird. Früher gab es z. B. grüne Formulare für die Ausfuhr, welche vom Zoll noch ausgefüllt und abgestempelt werden mussten. Da musste vom Zoll an verschiedenen Stellen noch Kreuzchen gesetzt werden. Wenn diese nicht oder nicht an den richtigen Stellen waren, durft die MwSt nicht ausgezahlt werden. Und diese Belege, die Du ja nach Auszahlung in Deiner Buchführung hast, werden bei einer Prüfung kontrolliert. Also Vorsicht. Besser dann über Taxfree abwickeln. Die sitzen direkt an den Grenzposten und sind dann selber für die Prüfung verantwortlich. Dein Kunde bekommt dann zwar etwas weniger Geld zurück als den tatsächlichen Betrag, aber Du bist raus. Und Dein Kunde behält seine Rechnung und alles ohne hin und her.
|
#8
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
normal läuft das so ab. Er kauft die Ware bei Dir und bezahlt den vollen Preis inkl. 19% Er bekommt ein Formular, für den MwSt. Ausgleich von Dir mit Kaufbeleg. Er lässt sich das ganze am deutschen Zoll abstempeln, dass er es ausgeführt hat. Er schickt Dir den abgestempelten Zollbeleg und Du kannst ihm das Geld (19%) überweisen. Im Gegenzug kannst Du das ganze bei der Vorsteuer voll geltend machen. Gruß jan
|
#9
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Das ist ja mittlerweile klar. Die Frage ist aber, ob das im Bootsbereich überhaupt geht, da es ein Fahrzeug ist und ob damit der Ausschlußgrund für die USt-Erstattung vorliegt. Deswegen interessiert es mich auch, ob es hier im Forum Schweizer gibt, bei denen schon mal das Problem vorlag. Das Gleiche gilt ja auch, wenn z.B. Ersatzteile für Auto / Boot in die Schweiz geschickt würden, auch da dürfte eigentlich keine USt-Erstattung möglich sein.
__________________
Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote |
#10
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Björn,
ich habe noch mal nachgehakt. Am besten bei Deinem Finanzamt nach dem Hauptsachbearbeiter für Umsatzsteuer fragen. Der kann Dir hierzu sicher eine erschöpfende ( und auch korrekte ) Auskunft erteilen. Da hast Du es dann ziemlich genau. Grüße Gaby
|
![]() |
|
|