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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.01.2012, 20:07
Benutzerbild von Frank C.
Frank C. Frank C. ist offline
alias Diesel
 
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Standard Bauträger hat Insolvens angemeldet

Moin,
am Wochenende flatterte ein Brief vom Insolvenzverwalter unseres Bauträgers zu uns.
Der will Geld von mir,ich will aber nicht zahlen zumindestens nicht alles.Zu den Fakten:
Das Haus ist seid einem Jahr fertig.
Es sind einige Mängel vorhanden.Die wurden auch angezeigt und sind noch nicht beseitigt.
Ich habe die letzte Rechnung nicht bezahlt.Das Geld will der Verwalter jetzt haben.

Wie ist die rechtliche Lage
Ich habe von einem Fall gelesen das der Verwalter ein teil der Mängel als Gutschrift von der Summe abgezogen hat.(60%) Ist dieses Vorgehen gang und gebe
__________________


Gruß
Frank
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  #2  
Alt 22.01.2012, 20:19
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45meilen 45meilen ist gerade online
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Du solltest Morgen mal mit Dirk ( Averna ) telefonieren

Seine Nummer steht bei ihm rechts oben in der Kopfzeile
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 22.01.2012, 20:25
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Flybridge Flybridge ist gerade online
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Verwalter, Gutschrift,...kann nicht ganz folgen...

Also, für dich ändert sich nichts. Ob dem Bauträger Kohle schuldest oder dem Bauträger über dem Insolvenzverwalter. Ist im Grunde wurscht.

Kann sogar gut sein, wenn das Insolvenzverfahren schlecht läuft, und ein Przess mangels Masse gegen dich nicht durchgeführt werden kann.

Wenn die Abzüge berechtigt sind und du eine starke Position hast, dann aussitzen!!!

So habe ich mal einen Rohbau 40% billiger bekommen. Da meldete sich dann auch der Rechtsanwalt. Bin dann mit Plänen, Fotos und anderen Unterlagen zu ihm hin und habe ihn mein Stnadpunkt dargelegt. Das hat sogar er verstanden, dass da nichts mehr drin war. Nie wieder was gehört... Die Abzüge waren aber auch berechtigt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #4  
Alt 22.01.2012, 20:27
dutschmann dutschmann ist offline
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Frank, Du hast alles richtig gemacht und nicht vorher bezahlt. Du hast ganz viel Zeit.

Sonst liest man das es andersrum ist. Geld vorher bezahlt > Bauträger pleite > Geld weg.

viel Glück
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  #5  
Alt 22.01.2012, 20:29
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Du bist mit Sicherheit nicht der Einzigste der betroffen ist.
Versuche die Geschädigten heraus zu finden, und lasst euch dann gemeinschaftlich von einem Rechtvertreter(verdeher) beraten.
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  #6  
Alt 22.01.2012, 20:32
Benutzerbild von hmigor
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...und dann gaaanz fix zum Rechtsverdreher...

Durch die Insolvenz deines Bauträgers ist dieser finanziell entmündigt worden und der Insolvenzverwalter ist jetzt dessen finanzieller Vormund.

Der Verwalter treibt bzw. versucht alle vom insolventen Bauträger benannten noch offenen Rechnungen/Forderungen einzutreiben, um die Forderungen der Gläubiger (und der Verwalter ist erstrangiger Gläubiger) zu bedienen.

Je nach dem wie "hart" sich der Verwalter anstellt kannst du mit ihm reden oder mußt über einen Anwalt verhandeln.

Auf alle Fälle würde ich dem Verwalter den Sachverhalt schildern und begründen, warum du bis zur endgültigen Klärung einen gewissen Betrag zurückhälst (so wie bei einer Mietminderung).

Wenn du gravierende Mängel hast mit daraus resultieren Garantieansprüchen, dann ist dein Bauträger nach wie vor zur Beseitigung derselben verpflichtet.

Wichtig: Wenn du dem Verwalter Druck machen willst bzw. Druck machen mußt, dann wende dich direkt an den für den Vorgang zuständigen Rechtspfleger am Gericht.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #7  
Alt 22.01.2012, 20:34
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Larson180Sport Larson180Sport ist offline
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Dem Insolvenzverwalter Frist setzen zur Beseitigung der bereits angezeigten Mängel und ihn die Möglichkeit geben mit den Resten der Firma die Sache in Ordnung zu bringen. Alternativ und vorsorglich die Kosten einer ggf. nötigen Instandsetzung durch Fremdfirma als weiterer Gläubiger direkt beim Insolvenzverwalter anmelden.
__________________
Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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  #8  
Alt 22.01.2012, 20:43
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Zitat:
Zitat von Larson180Sport Beitrag anzeigen
Dem Insolvenzverwalter Frist setzen zur Beseitigung der bereits angezeigten Mängel und ihn die Möglichkeit geben mit den Resten der Firma die Sache in Ordnung zu bringen. Alternativ und vorsorglich die Kosten einer ggf. nötigen Instandsetzung durch Fremdfirma als weiterer Gläubiger direkt beim Insolvenzverwalter anmelden.

...dem Verwalter ist das Wurscht. Der bekommt gemäß §54 Inso 54% der Masse als Entlohnung. Somit besteht dessen vornehmliches Interesse darin, möglichst viel Geld einzutreiben. Und dabei stützt er sich auf die Angaben seines Schuldners (Bauträger).
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #9  
Alt 22.01.2012, 20:59
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Danke für die Antworten
die Kosten für die Beseitigung der Baumängel sind sicherlich nicht ganz so hoch wie die offene Forderung der Verwalters. Von der Forderung kann auch noch die Vertragsstrafe wegen Bauverzögerung von 400 Euro netto pro Monat und nicht in Anspruch genommene Leistungen(Türfüllung,Türdrücker) abgezogen werden.
Ich stelle mir einen Vergleich vor das 60% der Summe von der Forderung abgezogen werden.
Der Verwalter ist ja gut beraten den Vorgang schnell abzuwickeln.
Ich denke mal nicht das in der Insolvenzmasse noch Kapital für lange Prozesse vorhanden ist.
__________________


Gruß
Frank
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  #10  
Alt 22.01.2012, 21:16
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Es gibt bei einer Insolvenz nur einen Gewinner. Den Insolvenzverwalter. Er ist erstrangiger Gläubiger vor allen anderen. Und selbst wenn keine Masse vorhanden sein sollte, dann hat der Schuldner nach Ablauf der Fristen bzw. nach Beendigung der Insolvenz sofort die Mindestkosten des Verwalters als Schulden an der Backe.

Der Verwalter als Verhandlungspartner nicht so kompromißbereit wie ein Unternehmer...Der Typ ist für beide Seiten der Alptraum (Schuldner und Gläubiger).
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #11  
Alt 22.01.2012, 21:24
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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Insolvenzverwalter Interesse an schnellem Geld haben. Ruf ihn doch einfach mal an, dann kannst Du eine Jammerorgie über Mängel und Restleistungen anstimmen und Deine Vorstellungen platzieren. Geh nicht zimperlich ran, es wird zugehen wie auf dem Basar...
Insolvenzverwalter haben kein Interesse an Prozessen mit unsicherem Ausgang. Auf den Kosten bleiben sie nämlich sitzen.
Bei Deinen Aufrechnungen musst du auch berücksichtigen, daß Dir für die Gewährleistungszeit nun auch keiner mehr zur Verfügung steht.

Viele Grüße
Gunter
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  #12  
Alt 22.01.2012, 21:35
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Bei Deinen Aufrechnungen musst du auch berücksichtigen, daß Dir für die Gewährleistungszeit nun auch keiner mehr zur Verfügung steht.
Stimmt nicht.

wenn es ein sauberer Vertrag ist gehen die Ansprüche automatisch auf den Handwerker über.


@ Frank,

rest morgen
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  #13  
Alt 22.01.2012, 21:40
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Hallo Dirk,
ich und auch Du kennen weder die Verträge noch die Umstände um die Handwerker.
Bei einer Insolvenz werden diese in der Regel nichts bekommen haben.

Und dann können die auch bei den allerschönsten Verträgen auch wieder aufrechnen.

Ich bin aus der Branche und habe tagtäglich damit zu tun.
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  #14  
Alt 22.01.2012, 21:52
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Ich glaue, länger als Dirk kann man nicht in der Branche sein.

Sava
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  #15  
Alt 22.01.2012, 21:54
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Stimmt nicht.

wenn es ein sauberer Vertrag ist gehen die Ansprüche automatisch auf den Handwerker über.
Ach, ist das jetzt so? Als ich 1998 vom Gericht 110.000 DM Schadensersatz zugesprochen bekam und die Baufirma pleite war, war ich Neese, obwohl die Firma, die den Schden zu verantworten hatte, sich bester Gesundheit erfreute. Da die aber den Auftrag nicht von mir, sondern von der pleite gegangenen Firma bekommen hatten, hätte der Auftraggeber mir die Rechte aus diesem Vertrag abtreten müssen, damit ich an die ran könnte. Haben sie aber nicht gemacht ... Keine Chance für mich.
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  #16  
Alt 22.01.2012, 21:58
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten
die Kosten für die Beseitigung der Baumängel sind sicherlich nicht ganz so hoch wie die offene Forderung der Verwalters. Von der Forderung kann auch noch die Vertragsstrafe wegen Bauverzögerung von 400 Euro netto pro Monat und nicht in Anspruch genommene Leistungen(Türfüllung,Türdrücker) abgezogen werden.
Ich stelle mir einen Vergleich vor das 60% der Summe von der Forderung abgezogen werden.
Der Verwalter ist ja gut beraten den Vorgang schnell abzuwickeln.
Ich denke mal nicht das in der Insolvenzmasse noch Kapital für lange Prozesse vorhanden ist.
Hallo Frank,

also was Ingo zu vor geschrieben hatte stimmt zu 100 % Nur biete dem Verwalter erst einmal nichts an Zeige dem deine Mängel an und warte ab Hast Du eine Gewährleistungsbürgschaft vom Bauträger ? Ansonsten hälst Du 5 % der Bausumme für 5 Jahre ein Wer hat denn abgenommen - bist Du dir sicher dass es keine weiteren Mängel mehr gibt Du kannst auch nach Abnahme egal ob nach VOB oder nach BGB abgenommen wurde - Mängel anzeigen Also halte erst einmal ( nach dem Du alle deine Mängel angezeigt hast ) die Füsse still

Gruß Ralf
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  #17  
Alt 22.01.2012, 22:03
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ach, ist das jetzt so? Als ich 1998 vom Gericht 110.000 DM Schadensersatz zugesprochen bekam und die Baufirma pleite war, war ich Neese, obwohl die Firma, die den Schden zu verantworten hatte, sich bester Gesundheit erfreute. Da die aber den Auftrag nicht von mir, sondern von der pleite gegangenen Firma bekommen hatten, hätte der Auftraggeber mir die Rechte aus diesem Vertrag abtreten müssen, damit ich an die ran könnte. Haben sie aber nicht gemacht ... Keine Chance für mich.
da hattest du eben einen scheiß Vertrag, fertig.
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  #18  
Alt 22.01.2012, 22:13
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ach, ist das jetzt so? Als ich 1998 vom Gericht 110.000 DM Schadensersatz zugesprochen bekam und die Baufirma pleite war, war ich Neese, obwohl die Firma, die den Schden zu verantworten hatte, sich bester Gesundheit erfreute. Da die aber den Auftrag nicht von mir, sondern von der pleite gegangenen Firma bekommen hatten, hätte der Auftraggeber mir die Rechte aus diesem Vertrag abtreten müssen, damit ich an die ran könnte. Haben sie aber nicht gemacht ... Keine Chance für mich.
Wird auch nie passieren, ich kenne keinen Bauträger der es so handhabt, alles Wunschgedanken und wenn der Handwerker eine Handwerkersicherungshypothek verlangt, hat er zum letzten mal für den Bauträger gearbeitet. Ergo ? Wovon sollte der Handwerker das auch übernehmen ? Der hat als erster vom Bauträger kein Geld bekommen Und wie die Realität aussieht, sollte ein so erfahrener Architekt wissen Je nach dem um wie viele Euronen es sich handelt nimm dir, lieber Frank, besser einen guten Anwalt, bevor du hier auf wehn auch immer hörst

Gruß Ralf
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  #19  
Alt 22.01.2012, 22:15
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
da hattest du eben einen scheiß Vertrag, fertig.
Die Aussage finde ich mehr als lächerlich - fertig.
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  #20  
Alt 22.01.2012, 22:16
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Hallo Dirk,
ich und auch Du kennen weder die Verträge noch die Umstände um die Handwerker.
Bei einer Insolvenz werden diese in der Regel nichts bekommen haben.

Und dann können die auch bei den allerschönsten Verträgen auch wieder aufrechnen.

Ich bin aus der Branche und habe tagtäglich damit zu tun.

Schön das du damit zu tun hast...............

Ist aber leider alles nicht so ganz richtig. Es gilt ganz alleine, was im Kaufvertrag bzw. Bauauftrag festgelegt worden ist bzw. steht.

Ein ordentlicher Bauträger oder Hersteller sorgt für solche Fälle vor und hat dieses in seinen sonstigen Vereinbarungen schriftlich fixierd. Da ist es vollkommen egal, was diese wild gewordenen Insolvenzbubis sich ausdenken.

Da wir aber alle nicht wissen, was bei Frank im Vertzrag steht sind alle weiteren Spekulationen hinfällig und irgendwelche Halbweißheiten helfen hier sowoieso nicht weiter.

Sowohl meine früheren Verträge als auch die heutigen Verträge der Firma, die ich vertrete, wurden und werden je nach aktueller Rechtsprechung von Vertragsrechtlern angeglichen

und zwar auch zum Schutz der Bauherren.

Eine ordentliche Firma hat überhaupt kein Interesse daran, bei einer Insolvenz den Bauherren Steine in den Weg zu legen, warum auch.
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  #21  
Alt 22.01.2012, 22:24
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Zitat von ralf 268 vista Beitrag anzeigen
Die Aussage finde ich mehr als lächerlich - fertig.
wollen wir jetzt hier mal eben einen Vertragskursus absolvieren, wird nicht klappen.

Ich kann dir aber sagen, dass ich in meinem Leben unzählige Verträge oder Baubeschreibungen gelesen habe, die ich nie unterschreiben würde da diese ins kriminelle gehen.

Darum meine kurze Antwort.

Es ist müßig - aus bekannten Gründen - an dieser Stelle über ungelegte Eier zu diskutieren, also lassen wir es besser.
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  #22  
Alt 22.01.2012, 22:32
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Wollen wir mal die Sachlage feste halten
Frank kann hier den genauen und kompletten Sachverhalt
gar nicht schildern, sonst müsste er alle Verträge,
geschriebene Mängelrügen und etc. hier einstellen

Wie man sich Rechtssicher gegenüber dem Insolvenzverwalter
verhält, weiß er nicht und sicherlich nur wenige User. Ob die sich
diese User hier öffentlich offenbaren, mag ich stark bezweifeln

Ob sich seine gestellte Forderungen schon in der "Konkursmasse"
befindet oder ob er Ersatzvornahme ankündigen muss,
das kann hier im boote-forum.de keiner beantworten!

Darum mein Tipp, gehe zum Anwalt. Eine Erstberatung
bleibt kostenmäßig im Rahmen.
Der Insolvenzverwalter kennt sich bestimmt mit
Fristen und Rechten besser aus, wie die meisten
"Laienrechtswisenden" und mir wäre das Risiko zu groß

Rechtsberatung kann und darf Frank hier ohnehin nicht bekommen.

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #23  
Alt 23.01.2012, 06:32
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2.174 Danke in 1.025 Beiträgen
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Ich bedanke mich für den interessanten Einblick in die Welt der Bauherrn, die anstelle von Eigenarbeit und Nachbarschaftshilfe offizielle Firmen einsetzen. Natürlich kann ich nicht alles können, aber mir graut vor dem Tag, wo ich mal solche Hilfe brauche...

sea u in denmark
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  #24  
Alt 23.01.2012, 06:59
hossie hossie ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen

Wenn die Abzüge berechtigt sind und du eine starke Position hast, dann aussitzen!!!

So habe ich mal einen Rohbau 40% billiger bekommen. Da meldete sich dann auch der Rechtsanwalt. Bin dann mit Plänen, Fotos und anderen Unterlagen zu ihm hin und habe ihn mein Stnadpunkt dargelegt.
So haben wir es auch zwei Mal getan

Das erste Mal meine Eltern beim Dach => waren Mängel da, Geld aus der Rechnung wurde einbehalten mit Begründung, Firma ging in die Insolvenz und eines Tages meldete sich ein RA ... sauberes Schreiben ... alles dargelegt und gut war

Bei meinem Haus ähnlich, nur etwas umfangreicher, da mehr Schäden und hier Bauträger mit Unterauftragnehmer. Habe auch Geld von der Gesamtbausumme zurück gehalten und einen langwierigen Schriftwechsel begonnen, zuerste noch mit dem Bauträger, nachdem er in der Insolvenz war mit dem Insolvenzverwalter ... einen Teil der Schäden (minimal) wurde abgestellt, der größte Posten und hier fällt z.B. Dach und Heizung mit rein wurde ignoriert. So wie die das ignoriert haben, so habe ich die Geldforderung ignoriert ... ist jetzt ca. 10 Jahre her ...

Einen Anwalt für eine Rechtsberatung haben wir in beiden Fällen nicht kontraktiert. Die Sachlagen waren klar und offen dargelegt und der Insolvenzverwalter hatte zwei Möglichkeiten: 1. Schäden beheben zu lassen oder 2. Geldrückbehalt zu akzeptieren. In beiden Fällen wurde Letzteres gewählt.
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  #25  
Alt 23.01.2012, 07:10
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Wie ist die rechtliche Lage
Die rechtliche Lage hängt, wie hier schon mehrfach erwähnt, vom Vertrag ab. Ich kann dir nur empfehlen, dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich im Baurecht gut auskennt.
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"Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet." - Hans Magnus Enzensberger.
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