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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.01.2012, 16:39
Joanna III Joanna III ist offline
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Hallo
möchte mir einen Sprinter mit 3,5t Anhängelast fürn Trailer zulegen, nun meine Frage welche Zulassung ist günstiger als LKW, Wohnmobil oder Kasten
mfg peter
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  #2  
Alt 18.01.2012, 16:51
Benutzerbild von tommy05
tommy05 tommy05 ist offline
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LKW = Kasten und dann kommt es dabei auf die Nutzlast an dann hast du schonmal die Steuer.
2. Versicherung anrufen.
Beim Wohnmobil auch einfach mal das Finanzamt anrufen wegen der Steuer.

Wenn Ihr den Gewerblich zulasst dran denken das nix mit Bötchen hinter spannen ist und dann Sonntags über die Autobahn..
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  #3  
Alt 18.01.2012, 17:06
Joanna III Joanna III ist offline
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Kann ich als Privatpersoan keinen Lkw/Kasten zulassen
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  #4  
Alt 18.01.2012, 17:21
RING18 RING18 ist offline
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Doch kannst Du, bei LKW kann es sein, das der Steuervorteil durch die höhere Versicherung aufgefressen wird.

Wohnmobil musst Du unbedingt vorher mit dem Finanzamt abklären, wenn die sich querstellen war der Umbau für die Katz.

Warum eigentlich einen Sprinter?

Brauchst Du den Platz?

Für 3,5t ist ein SUV/Geländewagen besser.
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  #5  
Alt 18.01.2012, 17:47
wotan01 wotan01 ist offline
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Als Privatperson kann man jeder Zeit einen Transporter mit LKW Zulassung anmelden - wenn er den Kriterien entspricht - im KFZ Schein muss stehen : LKW Geschlossener Kasten.
Ich fahre einen Ford Transit Transporter-älteres Model, der kostet 178 Eu Steuern im Jahr , als PKW - aber dann müsste er Sitze und Sicherheitsgurte haben, würde dieser Wagen mit 2,5 Liter Diesel Motor um die 360 Euro im Jahr kosten.
Die Versicherung beträgt etwa 320 Euro im Jahr

Als PKW muss der Transporter hinten Sitze haben, währe dann ein 6 oder 9 Sitzer.
Dann wird der Transporter oder Van nach Hubraum je nach Schadstoffklasse versteuert.

Wohnmobil - muss im KFZ Brief eingetragen werden und die Kriterien erfükllen, Bett ,Spühle, Schrank und mindesthöhe 2 Meter (Stehhöhe)
Kostet bis 2,8 Tonnen zul. Gesamtgew. (des Fahrzeuges ) 440 Euro Steuern im Jahr-
bei neueren Fahrzeugen geht es nach Schadstoffklasse und Gewicht.

Fahrverbote an Sonn-und Feiertagen
LKW zugelassene Fahrzeuge dürfen mit Sportanhänger und Wohnwagen an den besagten Tagen fahren wenn : Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und des Anhängers nicht über 3,5 Tonnen liegt !!!!

Das Gleiche gilt auch bei PKW- was die Wenigsten wissen ! Großer Geländewagen und schweres Boot auch mit PKW Zulassung fällt unter Fahrverbot !
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  #6  
Alt 18.01.2012, 17:59
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Das Gleiche gilt auch bei PKW- was die Wenigsten wissen ! Großer Geländewagen und schweres Boot auch mit PKW Zulassung fällt unter Fahrverbot
So ein Ärger.
Da fahr ich nun schon jahrelang Sonntags mit meinen 5.5t verbotenerweise an den Rhein und hab noch nie einen Strafzettel
bekommen obwohl die Polizei schon kontrollierte.

Das Wochenendfahrverbot gilt in D nur für LKW über 7,5t oder LKW mit Anhänger.

Schwerer Geländewagen bis 3,5t als PKW und Boot dran ist kein Problem.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #7  
Alt 18.01.2012, 18:01
RING18 RING18 ist offline
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Weil Du nicht gewerblich fährst

Wenn Du gewerblich fährst brauchst Du sogar einen Fahrtenschreiber im Geländewagen
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  #8  
Alt 18.01.2012, 18:13
wotan01 wotan01 ist offline
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Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten

Und dann gibt es noch die 3,5 Tonnen Klausel----
Wikipedia :"Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden."

Das könnt ihr alles im Internet nachlesen.

Aber - ab diesem Jahr soll sich wohl was geändert haben. Angeblich soll eine Versteuerung als LKW nur noch unter Vorlage eines Gewerbescheines zugestanden werden- Da musst du dich beim Finanzamt erkundigen.
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  #9  
Alt 18.01.2012, 19:05
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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[Mal Klugscheiß]

Sorry, aber in deinen Postings steht kaum etwas Richtiges...

Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
... im KFZ Schein muss stehen : LKW Geschlossener Kasten.
...
Als PKW muss der Transporter hinten Sitze haben, währe dann ein 6 oder 9 Sitzer.
...
Es gibt auch 2, 3 oder 4 Sitzer Pkw im Transporter oder Van-Gewand (ohne Trennwand).

Und wie würdest du dieses Fhzg. zulassen (als 2,8t / als 3,5t oder auch als 5t erhältlich),
was steht da im Schein?



Nach den obigen Aussagen gäbe es eine Menge Kfz, die man gar nicht zulassen kann.

Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
..., als PKW - aber dann müsste er Sitze und Sicherheitsgurte haben, würde dieser ...
Ich hoffe die hat er, trotz LKW-Zulassung....

Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
...
Fahrverbote an Sonn-und Feiertagen
LKW zugelassene Fahrzeuge dürfen mit Sportanhänger und Wohnwagen an den besagten Tagen fahren wenn : Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges und des Anhängers nicht über 3,5 Tonnen liegt !!!!

Das Gleiche gilt auch bei PKW- was die Wenigsten wissen ! Großer Geländewagen und schweres Boot auch mit PKW Zulassung fällt unter Fahrverbot !
Allgemein Vorsicht: Die Sportanhängerregelung wird leider nicht von jedem Bundesland akzeptiert!

Und ein Passat mit einem Hobby 560 fiele dann auch darunter, wie die meisten Wohnwagengespanne.

Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
...Angeblich soll eine Versteuerung als LKW nur noch unter Vorlage eines Gewerbescheines zugestanden werden- Da musst du dich beim Finanzamt erkundigen.
Das wird spannend, wenn das Fahrzeug über 3,5t wiegt. Dieser Brabus wäre dann der erste PKW
für den man die Klasse CE benötigt.



[/Mal Klugscheiß]

Ich würde nicht alles in Wikipedia und dem internet glauben und mich zumindest
bei solchen als "Wissen deklarierten Aussagen" etwas exakter formulieren.

__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (18.01.2012 um 19:10 Uhr)
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  #10  
Alt 18.01.2012, 19:06
Joanna III Joanna III ist offline
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An alle Anworten Danke
Klär morgen mal mit Finanzamt die Sache
mfg
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  #11  
Alt 18.01.2012, 19:19
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Hallo zusammen

Wir haben einen Sprinter.
Wegen des Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wurde das Fahrzeug auf Wohnmobil umgemeldet.
Den Umbau hätten wir eh gemacht aber wegen dem Anhänger mussten wir eben auch die Zulassung ändern.
Achtung!!!
Durch die Ummeldung verloren wir unsere Feinstaubplakette !!!
Das lag daran, dass im Brief zwar alle möglichen Normen aufgeführt sind, aber keine Schlüsselnummern, die zu einem Womo gehören.
Zum Glück hatten wir die Plakette vorher schon geholt.
Die Versicherung war bei unserem Vergleich als Womo deutlich günstiger.

Zur Anhängelast: Werden die ganz neuen Sprinter jetzt tatsächlich bis 3,5 t Anhängelast zugelassen??
Bei uns war ab Werk 2,0t, nach Umbau auf eine andere AHK mit zusätzlichen Streben am Rahmen gab es dann 2,8t, bei Zwillingsbereiften Sprintern mit Vmax 100 dann max. 3,0t.

Grüße
Joachim
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  #12  
Alt 18.01.2012, 19:31
Joanna III Joanna III ist offline
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Zur Anhängelast: Werden die ganz neuen Sprinter jetzt tatsächlich bis 3,5 t Anhängelast zugelassen??
Meins Wissen solle dies möglich sein oder ich hab mich bei MB verlesen.
Mfg Peter
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  #13  
Alt 18.01.2012, 20:07
wotan01 wotan01 ist offline
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Gregor --
Inzwischen haben alle Bundesländer den Passus mit den Sportanhängern und LKW bis 3,5 Tonnen übernommen-laut ADAC.
Das mit dem Passat und Anhänger stimmt , das Gesetz hatte (ob es sich 2012 geändert hat-keine Ahnung) nur von 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesprochen- allerdings wurden Fahrzeuge mit Wohnanhänger oder Booten bisher nach interner Regelung nicht belangt-aber so mancher große SUV mit PKW auf dem Anhänger hatte an Sonn -und Feiertagen schon Probleme...
Kannst du auch auch beim ADAC erfahren
LKW-Zulassung - habe mich da vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
LKW kann auch ein Transporter mit langem Radstand und zwei Sitzreihen (6 oder sogar 8 Sitzer) sein- wenn die Ladefläche eine gewisse Größe im Verhältniss zum Fahrerhaus hat...
Und nicht alles was wie ein LKW aus sueht ist auch einer- inzwischen werden die alten ausgemusterten VW T3 Dokas kaum noch von TÜV und Dekra als LKW eingestuft...
Die Verordnung zur steuerlichen Anerkennung -ob LKW oder PKW führt die Finanzbehörde durch,in Zweifelsfällen mussten sogar Fahrzeuge vorgeführt werden. Ein Umbau eines PKW zum LKW mit steuerlicher Anerkennung ist nicht mehr möglich laut Finanzbehörde
Es soll inzwischen eine Bundeseinheitliche Regelung geben, darin steht , dass nur noch (Neu)Fahrzeuge steuerlich begünstigt werden, wenn sie auch zu gewerblichen Zweck genutzt werden. Sprich : ohne Gewerbeschein keine LKW Zulassung...Altbestand hat wohl Bestandsschutz.
Wollte mir einen neuen Transt geschl. Kasten kaufen, der ist LKW geschlossener Kasten- bekomme diesen Wagen aber nicht mehr als LKW versteuert...Da der Schadstoffausstoß LKW nicht mit Dem der PKW überein stimmt - da gibt es wohl unterschiedliche Masseinheiten, währe dieser Transit recht teuer in der Steuer und ich habe erst mal den Kauf gecanzelt...
Werde mir nun wohl eine Van kaufen und die Sitze ausbauen
dann kann ich meine Motorräder auch transportieren...
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  #14  
Alt 18.01.2012, 20:09
wotan01 wotan01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
[Mal Klugscheiß]

Sorry, aber in deinen Postings steht kaum etwas Richtiges...



Es gibt auch 2, 3 oder 4 Sitzer Pkw im Transporter oder Van-Gewand (ohne Trennwand).

Und wie würdest du dieses Fhzg. zulassen (als 2,8t / als 3,5t oder auch als 5t erhältlich),
was steht da im Schein?



Nach den obigen Aussagen gäbe es eine Menge Kfz, die man gar nicht zulassen kann.



Ich hoffe die hat er, trotz LKW-Zulassung....



Allgemein Vorsicht: Die Sportanhängerregelung wird leider nicht von jedem Bundesland akzeptiert!

Und ein Passat mit einem Hobby 560 fiele dann auch darunter, wie die meisten Wohnwagengespanne.



Das wird spannend, wenn das Fahrzeug über 3,5t wiegt. Dieser Brabus wäre dann der erste PKW
für den man die Klasse CE benötigt.



[/Mal Klugscheiß]

Ich würde nicht alles in Wikipedia und dem internet glauben und mich zumindest
bei solchen als "Wissen deklarierten Aussagen" etwas exakter formulieren.
Es ging um einen Bus ,nicht um Unimog oder Pritschenwagen
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  #15  
Alt 18.01.2012, 20:19
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Ich will jetzt nicht wieder widersprechen, aber....


Lies meine Beiträge ruhig mit einem bisschen Humor.

Übrigens lohnen sich oft auch Widersprüche bei der Finanzbehörde, noch lange nicht jeder Sachbearbeiter kennt sich im Wust der eigenen Verordnungen formvollendet aus.
__________________
gregor

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  #16  
Alt 18.01.2012, 20:36
wotan01 wotan01 ist offline
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Mag sein mit den Widersprüchen--
Mein Kumpelhat sichnen Fiat Doblo Hundefänger gekauft- Wohnt HH- Im KFZ Schein : LKW geschlossener Kasten -- vom Finanzamt hat er nun den Steuerbescheid bekommen : Wird nach PKW (Schadstoffklase und Hubraum versteuert)
Hat Widerspruch eingelegt und - gleich nen Zahlschein bekommen, der Widerspruch und erneute Prüfung kostet 30 Euro....
Beim Hyundai Händler hier in Sachsen Anhalt wurde ich bei der Besichtigung des H1 gefragt , warum ich denn einen LKW geschl. Kasten möchte , die währen steuerlich für die Privatperson teurer als der gleiche Wagen mit Sitzen drin...
Wegen des Transits habe ich angerufen -beim Finanzamt und dort wurde ich gefragt , ob ich den Kleintransporter gewerblich nutze oder privat. Denn daran würde sich die Steuer bemessen..Es gäbe inzwischen eine Bundeseinheitliche Regelung über die steuerliche Einstufung bei Transportern mit LKW Zulassung...
Was soll ich da sagen ?
Meinen jetzigen Transit hab ich noch selbst als "LKW" umgebaut, Holztrennwand, Sitze raus, Gurte weg und Halterungen geschlossen...Bekam den Eintrag "LKW geschl. Kasten "
Das soll laut TÜV und Dekra nicht mehr möglich sein....
Dann hatte ich noch ein sehr gutes Angebot eines bekannten Händlers, der Bundeswehrfahrzeuge auf kauft- hätte dort einen VW t3 Sincro mit dem 1900 er Motor haben können, die Doca.
Erst 13000 Km gelaufen , ein Depot Fahrzeug und dazu noch das hintere Hardtop- Top Preis - nicht mal 2000 Euro aber - LKW Zulassung hätte ich nicht bekommen....
So war das "Bootszugfahrzeug" und Motorradtransporter für die wenigen KJilometer die ich damit im Jahr fahre doch zu teuer im Unterhalt...
Werde wohl meinen alten Transit aufmöbeln und ihn weiter fahren denn laut Finanzbehörde haben diese Fahrzeuge Bestandsschutz...
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  #17  
Alt 19.01.2012, 09:31
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Sorry, aber in deinen Postings steht kaum
etwas Richtiges...
Jedenfalls verursacht es erhebliches Stirnrunzeln ...

Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Inzwischen haben alle Bundesländer den Passus mit den Sportanhängern und LKW bis 3,5 Tonnen übernommen-laut ADAC.
Hast du dafür eine Quelle? Mein letzter Stand ist noch der (s. Beiträge ab 33):http://www.boote-forum.de/showthread...09#post1062409

Wenn das immer noch so ist und deine Information nicht stimmt, könntest du Leute, die mit ihren Lkw+Sportanhänger in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Thüringen heurmfahren, in ziemliche Bedrängnis bringen. § 30 StVO wurde jedenfalls noch nicht geändert, wie es einige gehofft hatten.

Also lieber mal bei den örtlich zuständigen Behörden nachfragen, wie es im jeweiligen Bundesland gehandhabt wird.

Sunbeamer
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  #18  
Alt 19.01.2012, 09:57
wotan01 wotan01 ist offline
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Mein Transporter hat auch LKW Zulassung - und ich fahre des Öfteren entweder mit Wohnwagen oder Boot auch in Deutschland rum.
Mich hat das mit dem LKW -Fahrverbot auch sehr interessiert und habe diese Sache mit den einzelnen Bundesländern immer im Auge gehabt.
Im letzten Jahr stand im ADAC Heft, dass endlich auch diese Vorgabe von allen Bundesländern umgesetzt wurde und LKW bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht (incl. Anhänger) mit Sportanhänger oder Wohnwagen an Sonn -und Feiertagen fahren dürfen.
Die genaue Heft- NR weis ich nicht mehr -
Aber ein Anruf beim ADAC oder genbauere Suche im Internet werden schon das Ergebniss bringen.
Das Fahrverbot bezieht sich allerdings auf ein Gesamtgewicht -Zugfahrzeug + Anhänger von zusammen 3,5 Tonnen....
Aber gleichzeitig bezieht sich das Fahrverbot auch auf Sonderfahrzeuge mit Anhänger-laut der ADAC Auskunft auch auf Wohnmobile mit Anhänger über 3,5 Tonnen gesamt Gewicht - da wollte der ADAC aber noch andere Regelungen erwirken. Ausgenommen währen nur Land -und Forstwirtsch. Maschinen und Geräte
Da mich diese Besonderheit nicht weiter interessierte habe ich den Werdegang auch nicht weiter verfolgt.
Diese Regelung soll Anfang letzten Jahres bundesweit umgesetzt worden sein.
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  #19  
Alt 19.01.2012, 09:58
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Bitte denkt daran, dass Zulassung und Besteuerung zwei verschiedene Dinge sind.
Das Finanzamt kann auch bei LKW Zulassung die Besteuerung als PKW festlegen.
Da kannst du dann dagegen klagen. Bis die Klage durch ist, zahlst du erstmal die PKW Steuer.
Danach kommt es darauf an, ob du gewonnen oder verloren hast.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #20  
Alt 19.01.2012, 09:59
Benutzerbild von NiceSound
NiceSound NiceSound ist offline
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Kleiner Versicherungstip noch bei der Zulassung von Kastenwagen als LKW.

Ich habe Ende November meinen neuen Jumpy Langkasten zulassen wollen und habe mir von den Versicherungen Angebote zukommen lassen - alle inkl. VK bei rund 1.600 Euro p.A. (ja LKW Versicherung ist teuer). Nachdem ich noch mal bei meiner bisherigen Versicherung nachfragte, sagte mir ein Sachbearbeiter das die Prämie von dem maximalen Gewicht abhängig sei. Ab 3 Tonnen steigt es rapide an. Wenn ich auf 200 kg Zuladung verzichten könne, würde es wesentlich preiswerter. In Zahlen: vorher 3,18 Tonnen - ablasten auf 2,98 Tonnen - stört mich nicht. Ich brauche hauptsächlich die Ladelänge und nicht das Gewicht. Also auf zur DEKRA und dort eintragen lassen, hat keine 5 Minuten gedauert und jetzt bezahle ich knapp 900 Euro im Jahr.

Habe also 700 Euro gespart (entspricht 437 Kölsch in meiner Lieblingskneipe)
__________________
Gruss Michael
Heimathafen Flevostrand .... dort wo immer ein kühles Bier steht
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  #21  
Alt 19.01.2012, 10:22
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Bitte denkt daran, dass Zulassung und Besteuerung zwei verschiedene Dinge sind.
Das Finanzamt kann auch bei LKW Zulassung die Besteuerung als PKW festlegen.
Da kannst du dann dagegen klagen. Bis die Klage durch ist, zahlst du erstmal die PKW Steuer.
Danach kommt es darauf an, ob du gewonnen oder verloren hast.

Genau da soll es eine einheitliche Änderung gegeben haben.
Die Finanzbehörde will wohl nur noch die Steuerklausel "LKW" anwenden, wenn der Fahrzeughalter diesen Wagen gewerblich nutzt-sprich Gewerbeschein besitzt.
Darauf hin gewiesen wurde ich auch vom KFZ Händler wo ich mir verschiedene Transporter angesehen habe.
Der Eintrag "LKW" ist kein Freifahrtschein, dass das Fahrzeug von der Finanzbehörde auch so versteuert wird.
Da muss man abwägen.Ein Transporter mit PKW Zulassung kann -Versicherungstechnisch-viel billiger sein als das vergleichbare Fahrzeug mit LKW Zulassung - denn auch wenn die KFZ Steuer nicht nach der LKW Formel berrechnet wird obwohl z.B. "LKW geschlosseer Kasten " im KFZ Brief steht , verlangt die Versicherung die Prämien für einen LKW !
Da muss man abwägen was man sich zu legt...
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  #22  
Alt 19.01.2012, 14:08
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
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Genau da soll es eine einheitliche Änderung gegeben haben.
Die Finanzbehörde will wohl nur noch die Steuerklausel "LKW" anwenden, wenn der Fahrzeughalter diesen Wagen gewerblich nutzt-sprich Gewerbeschein besitzt.
Darauf hin gewiesen wurde ich auch vom KFZ Händler wo ich mir verschiedene Transporter angesehen habe.
Der Eintrag "LKW" ist kein Freifahrtschein, dass das Fahrzeug von der Finanzbehörde auch so versteuert wird.
Da muss man abwägen.Ein Transporter mit PKW Zulassung kann -Versicherungstechnisch-viel billiger sein als das vergleichbare Fahrzeug mit LKW Zulassung - denn auch wenn die KFZ Steuer nicht nach der LKW Formel berrechnet wird obwohl z.B. "LKW geschlosseer Kasten " im KFZ Brief steht , verlangt die Versicherung die Prämien für einen LKW !
Da muss man abwägen was man sich zu legt...
das war doch alles bisher schon so. das einzig neue wäre, dass bei Privatpersonen statt einer Willkürentscheidung einheitlich gegen den Steuerzahler entschieden wird.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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