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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.01.2012, 09:05
Benutzerbild von Pseudonymloser
Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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Standard Parken auf Privatgelände kann teuer werden

da haben sicher viele drauf gewartet
bei uns haben freundliche, umsichtige ...., sogar öfter die nebentür dichtgeparkt

llegales Parken auf Privatgrundstücken kann empfindlich teuer werden: Grundstückseigner dürfen bei einem entsprechenden Warnhinweis Autos abschleppen lassen und müssen sie erst herausgeben, wenn der Fahrzeughalter die Kosten dafür bezahlt hat.

Druck bei Zahlung machen ist rechtens

Demnach ist das sogenannte Zurückbehaltungsrecht des Grundstücksbesitzers verhältnismäßig, weil es dazu diene, auf den Autohalter "Druck" zur Zahlung der Kosten auszuüben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 30/11).
Supermarkt lässt Falschparker abschleppen

Im entschiedenen Fall hatte ein Berliner Supermarkt ein Auto abschleppen lassen, das auf dessen Gelände trotz eines Hinweisschildes illegal geparkt hatte. Der Markt forderte dafür rund 220 Euro und wollte den Standort des umgeparkten Autos erst nach Zahlung der Kosten bekanntgeben.


Halter pochte auf "Nutzungsentschädigung"

Der Autohalter weigerte sich jedoch und machte vor Gericht eine "Nutzungsentschädigung" in Höhe von mehr als 3700 Euro geltend.
BGH: Schaden für Supermarktbetreiber

Zu Unrecht, wie der BGH nun entschied: Dem Supermarktbetreiber sei aus dem eigenmächtigen Parken ein Schaden entstanden, dessen Ersatz er vom Autohalter verlangen dürfe.
Zusätzliche Gebühren dürfen nicht sein

Allerdings nur in Höhe der tatsächlichen Kosten wie etwa der Halterfeststellung oder der Auswahl eines geeigneten Abschleppfahrzeugs. Zusätzliche "Grundgebühren" seien unzulässig.



Quelle: http://auto.t-online.de/eigenmaechti...53204898/index


Falschparker muss mit Abschleppen rechnen

Der Kläger hätte im Übrigen damit rechnen müssen, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werde, da ein Schild deutlich darauf hinweise. Zudem wäre es ihm auch leicht möglich gewesen, den Betrag als Sicherheit zu hinterlegen und damit die Auslösung des Fahrzeugs zu erreichen.
__________________

"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf



Geändert von Pseudonymloser (17.01.2012 um 13:08 Uhr) Grund: absatz angefügt - zusätzlich aus der genannten quelle
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  #2  
Alt 17.01.2012, 09:24
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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na endlich
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #3  
Alt 17.01.2012, 09:30
Winglet Winglet ist offline
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Gilt das auch für Boote?
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Viele Grüße
Michael
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  #4  
Alt 17.01.2012, 09:40
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
Halter pochte auf "Nutzungsentschädigung"

Der Autohalter weigerte sich jedoch und machte vor Gericht eine "Nutzungsentschädigung" in Höhe von mehr als 3700 Euro geltend.
Ganz schön dämlich !!
__________________
Gruß Fred
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  #5  
Alt 17.01.2012, 09:56
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Das sollte noch ausgeweitet werden auf:

"Illegales Parken VOR privaten Garagen/Hofausfahrten"

Einer der "ich-kann-nicht-parken" Fraktion hat mir in letzten Jahr ein WE auf dem Wasser versaut.
Eines der wenigen Wochenenden an denen es nicht geregnet hatte.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 17.01.2012, 10:09
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das sollte noch ausgeweitet werden auf:

"Illegales Parken VOR privaten Garagen/Hofausfahrten"

Einer der "ich-kann-nicht-parken" Fraktion hat mir in letzten Jahr ein WE auf dem Wasser versaut.
Eines der wenigen Wochenenden an denen es nicht geregnet hatte.
ich würde sagen....der anfang ist gemacht
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Gruß Ralf


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  #7  
Alt 17.01.2012, 11:44
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Na dann werd ich nun mal einen Termin mit einem Abschleppunternehmen machen. Habe zwar das Schild montiert aber bis heute keinen Gebrauch davon gemacht.
Meine Nachbarschaft bzw deren Besuch befinden meine Privatparkplätze
( nur für Firmenkunden) als die Ihren.
Einparken bzw blockieren wurde mit einer Nötigungsanzeige Quittiert.
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 17.01.2012, 11:46
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das sollte noch ausgeweitet werden auf:

"Illegales Parken VOR privaten Garagen/Hofausfahrten"

Einer der "ich-kann-nicht-parken" Fraktion hat mir in letzten Jahr ein WE auf dem Wasser versaut.
Eines der wenigen Wochenenden an denen es nicht geregnet hatte.

Das ist öffentlicher Strassenraum und da hilft ein kurzer Anruf bei der Polizei.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #9  
Alt 17.01.2012, 11:49
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Zitat:
Zitat von Tischler Beitrag anzeigen
Einparken bzw blockieren wurde mit einer Nötigungsanzeige Quittiert.
Rein rechtlich betrachtet ist das auch Nötigung, auch wenn Dich das noch so geärgert hat.
Umgekehrt wäre das aber wohl ebenfalls Nötigung .....
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 17.01.2012, 11:53
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das sollte noch ausgeweitet werden auf:

"Illegales Parken VOR privaten Garagen/Hofausfahrten"

Einer der "ich-kann-nicht-parken" Fraktion hat mir in letzten Jahr ein WE auf dem Wasser versaut.
Eines der wenigen Wochenenden an denen es nicht geregnet hatte.

Warum hast Du ihn nicht einfach körperlich ermahnt nicht in Deiner Einfahrt zu parken...
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  #11  
Alt 17.01.2012, 11:53
Tischler Tischler ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Rein rechtlich betrachtet ist das auch Nötigung, auch wenn Dich das noch so geärgert hat.
Umgekehrt wäre das aber wohl ebenfalls Nötigung .....
Fred es ist so habe das nach langem Hin - Her auggegeben Versuch mit einer
Absperrkette war nur von kurzer dauer.
Der Abschlepper meinte ich muss erst in Vorkasse gehen und ob ich das Geld der Verursacher wieder sehe ist fraglich.
Nun tun sich neue Wege auf. lt. BGH Adresse nur gegen Kohle
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Gruß Volker
Nur Tischler können Frauen glücklich machen

Geändert von Tischler (17.01.2012 um 11:59 Uhr)
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  #12  
Alt 17.01.2012, 12:00
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Tischler Beitrag anzeigen
Fred es ist so habe das langem Hin - Her auggegeben Versuch mit einer
Absperrkette war nur von kurzer dauer.
Ich hatte bei mir auch ein Paerkproblem, allerdings gegenüber meiner Einfahrt. Nach langem hin- und her wurde dort von der Gemeinde eine Zickzacklinie auf dem Boden aufgebracht = Parkverbot. Somit kann ich die Polizei rufen und die müssen dann abschleppen !

Hast Du diesbezüglich schon einmal Überlegungen bzw. Anstrengungen angestellt ?
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Gruß Fred
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  #13  
Alt 17.01.2012, 12:13
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Akki Akki ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich hatte bei mir auch ein Paerkproblem, allerdings gegenüber meiner Einfahrt. Nach langem hin- und her wurde dort von der Gemeinde eine Zickzacklinie auf dem Boden aufgebracht = Parkverbot....

wäre garnicht nötig gewesen...


Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln
§12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  2. im Bereich von scharfen Kurven,
  3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
  4. auf Bahnübergängen,
  5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
(4b) (aufgehoben)
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #14  
Alt 17.01.2012, 12:26
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
wäre garnicht nötig gewesen...
OK - dann muss ja die Polizei abschleppen und der Grundstückeigentümer muss auch für die Kosten nicht in Vorlage treten !
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 17.01.2012, 12:35
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen

Allerdings nur in Höhe der tatsächlichen Kosten wie etwa der Halterfeststellung oder der Auswahl eines geeigneten Abschleppfahrzeugs.
Der Parkplatzeigentümer hat ja in jedem Fall auch die Schadensminderungspflicht, d.h. er darf den entstandenen Schaden nicht weiter vergrössern.
Liegt also eine Handynummer sichtbar im falsch geparkten Fahrzeug und geht der Falschparker bei Anruf ans Handy und fährt dann den Wagen weg, so dürfte das Abschleppen eigentlich nicht mehr angemessen sein, oder?
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #16  
Alt 17.01.2012, 12:37
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das ist öffentlicher Strassenraum und da hilft ein kurzer Anruf bei der Polizei.
Wegen so etwas fahren die nicht mal mehr raus.
Bleibt nur sich selbst zu helfen und da geht das genannte Urteil schon
mal in die richtige Richtung.
Unsere Straßen verkommen immer mehr zu Parkraum und sind zum
Fahren immer weniger zu gebrauchen.
In Neubaugebieten ist der Baugrund so teuer, dass häufig gerade mal noch
ein Stellplatz Platz findet. Wenn dann Sohn, Tochter, Mutter ein Auto
haben, stehn die eben auf der Straße.
In den Ortskernen sieht es kaum besser aus.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 17.01.2012, 12:44
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Werde gleich mal einen Abschleppwagen kaufen .
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Wilfried
Ich mag keine Knoten
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  #18  
Alt 17.01.2012, 12:59
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wegen so etwas fahren die nicht mal mehr raus.
Dann hilft oft nur noch:


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Akki

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  #19  
Alt 17.01.2012, 13:12
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Der Parkplatzeigentümer hat ja in jedem Fall auch die Schadensminderungspflicht, d.h. er darf den entstandenen Schaden nicht weiter vergrössern.
Liegt also eine Handynummer sichtbar im falsch geparkten Fahrzeug und geht der Falschparker bei Anruf ans Handy und fährt dann den Wagen weg, so dürfte das Abschleppen eigentlich nicht mehr angemessen sein, oder?
machst du es häuffig so kommt bei mir auch mal vor

ich hatte die quelle oben genannt daraus noch ein absatz

Zitat:
Falschparker muss mit Abschleppen rechnen

Der Kläger hätte im Übrigen damit rechnen müssen, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werde, da ein Schild deutlich darauf hinweise. Zudem wäre es ihm auch leicht möglich gewesen, den Betrag als Sicherheit zu hinterlegen und damit die Auslösung des Fahrzeugs zu erreichen.
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Gruß Ralf


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  #20  
Alt 17.01.2012, 13:14
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Dann hilft oft nur noch:


bist du öfter in hamburch und berlin unnerwechs
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Gruß Ralf


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  #21  
Alt 17.01.2012, 13:16
mattiju mattiju ist offline
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Das Problem ist doch, dass sich gerade in Berlin eine regelrechte Abschleppmafia herausgebildet hat. Firmen übernehmen das Abschleppen und verlangen dafür unglaubliche Gebühren. D.h. 350 Euro pro Vorgang. Das tatsächliche Abschleppen kostet in der Regel nicht mehr als 120-150 Euro. Diese Firmen patroullieren dann am Supermarkt und notieren genau wer wie lange wo steht. Und wenn Du die Höchstparkdauer überschritten hast, kannst Du Dein Auto gegen 350 Euro wieder haben. Das Gerichte dieser Abzocke zustimmen ist unverständlich...
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  #22  
Alt 17.01.2012, 13:50
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Pfrommer Peter Pfrommer Peter ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Dann hilft oft nur noch:


Weist Du auch wo die am Effektivsten platziert werden , Einer reicht in der Regel aus und dann kommt Tatü tata die Feuerwehr!!
__________________
Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #23  
Alt 17.01.2012, 13:57
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hinten "drauf" links oder rechts... jenachdem wo der Schnorchel ist
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Akki

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  #24  
Alt 17.01.2012, 14:19
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Zitat:
Zitat von mattiju Beitrag anzeigen
Das Problem ist doch, dass sich gerade in Berlin eine regelrechte Abschleppmafia herausgebildet hat. Firmen übernehmen das Abschleppen und verlangen dafür unglaubliche Gebühren. D.h. 350 Euro pro Vorgang. Das tatsächliche Abschleppen kostet in der Regel nicht mehr als 120-150 Euro. Diese Firmen patroullieren dann am Supermarkt und notieren genau wer wie lange wo steht. Und wenn Du die Höchstparkdauer überschritten hast, kannst Du Dein Auto gegen 350 Euro wieder haben. Das Gerichte dieser Abzocke zustimmen ist unverständlich...
OT: Wenn auf dem Parkplatz ein Schild steht, dass es sich um Privatgrund handelt und 2 h nach Geschäftsschluss die Autos abegschleppt werden, weil man z.B. das Tor schließen möchte, sollte der Abschleppvorgang von mir aus 700 EUR kosten.

Ich muss regelmäßig zu einem Kumepl in die Stadtmitte, der drei Privatparkplätze hat, die immer von Fremdparkern belegt sind. Ich darf dann wegen diesen Säcken ins Parkhaus fahren; Geld für 's Parken bezahlen und noch 10 Minuten zu Fuß laufen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #25  
Alt 17.01.2012, 14:24
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Zitat:
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OT: Wenn auf dem Parkplatz ein Schild steht, dass es sich um Privatgrund handelt und 2 h nach Geschäftsschluss die Autos abegschleppt werden, weil man z.B. das Tor schließen möchte, sollte der Abschleppvorgang von mir aus 700 EUR kosten.

Ich muss regelmäßig zu einem Kumepl in die Stadtmitte, der drei Privatparkplätze hat, die immer von Fremdparkern belegt sind. Ich darf dann wegen diesen Säcken ins Parkhaus fahren; Geld für 's Parken bezahlen und noch 10 Minuten zu Fuß laufen.
Ich finde das Abschleppen ok. Aber Abzocke ist nicht gerechtfertigt.
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