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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe aus Östereich noch einen verspäteten Urlaubsgruß erhalten. Zunächst wollte ich ja gleich bezahlen, sind ja nur 30 Euro. Als ich jedoch überweisen wollte fand ich in dem Schreiben keine Daten für eine Auslandsüberweisung. Dann habe ich das Knöllchen nochmals genauer angesehen und festgestellt, daß darin das Kennzeichen meines Trailers steht. Das heißt ja, daß die kein Frontfoto haben. Ich habe die nun mal angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten. Ist hier jemand im Forum, der sich mit dem REcht in Österreich auskennt? Gibt es da Halterhaftung? Wie ist dort die Verjährung? Was kommt, wenn man nicht bezahlt? Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#2
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![]() Zitat:
Österreichische Anlage fotografiert worden ![]() um die Organspende (Bußgeld) zu erhalten ![]() Ich bin auf der Tauer Autobahn geknipst worden und man konnte mich gut erkennen ![]() Den Vorteil, den du jetzt hast, die deutsche Behörde kann/wird nicht Amtshilfe leisten, da diese ein Foto vom Übeltäter benötigen ![]() Aus dem Grund werden jetzt die meisten Anlagen in Österreich umgerüstet. Jedoch ich würde zahlen, bevor man unnötigen Ärcher bekommt. Ich meine, Ralf (Alaska) hatte diesbezüglich Big Ärger mit der Österreichischen Behörde. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Von der Schuldfrage mal abgesehen...Bußgelder von den Ösis werden auch ohne wenn und aber in D vollstreckt. ![]()
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#4
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Man man man immer das gleiche.......UNGESETZLICH verhalten und dann nicht Zahlen wollen
![]() ![]() ![]() ![]() Sei ein Kerl und Zahl den Sch....ss!!!!
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#5
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Habe ich auch bekommen, hatte das Blitzlicht (von hinten) auch bemerkt. Hab mir natürlich nichts dabei gedacht
![]() € 30 waren es bei mir auch, dann überwiesen und nochmal € 26 Bankbearbeitungsgebühren bezahlt ![]()
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#6
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![]() Zitat:
1. Wenn du der Meinung bist, die Messung war nicht Rechtens, kannst du wegen den 30 Euro in Österreich vor Gericht ziehen. 2. Du kannst einfach gar nicht reagieren, dann werden aus den 30 Euro noch ein paar mehr und irgendwann steht ein deutscher Vollstreckungsbeamter vor deiner Haustür. 3. Du zahlst die 30 Euro und die Sache ist erledigt. |
#7
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Es waren richtige und nicht ganz richtige Antworten dabei.
Da auch andere User außer den BF ![]() werde ich keine konkreten Angaben machen. Dort kann man nachlesen. http://www.adac.de/infotestrat/ratge...g/default.aspx Gruß Werner |
#8
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![]() Das Vollstreckungsabkommen mit Österreich besteht übrigens schon länger, als in dem ADAC Link angegeben... |
#9
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Nach deutschen Recht muss bei Geschwindigkeitsverstössen der [Halter=falsch] Fahrer ermittelt werden. Ist dies wie im vorliegenden Fall nicht möglich, leisten deutsche Behörden keine Amtshilfe. Er müsste deshalb nicht bezahlen. Aber...sollte er irgendwann mit dem Trailer und Kennzeichen nach Österreich einreisen und ein unglücklicher Zufall spielt ihn der A-Polzei in die Hände, wird die Strafe nebst Zinsen an Ort und Stelle fällig. Im Zweifel beginnt der Urlaub dann in Haft in Salzburg. ![]() Ich hab das Spiel durch, da es damals um eine weit höhere Summe ging und einige andere Faktoren gegen das Verhalten der Österreicher sprachen. Wurde so damals auch vom ADAC bestätigt. Also...ich würde die 30 € bezahlen. Abhilfe, Tempomat genauestens einstellen und darauf vertrauen, dass die Angaben der Automobilclubs stimmen und die Össis entsprechend beschildern. ...und wenn dies dann alle tun und keine Strafeinnahmen mehr kommen, dann denken die sich eben wieder etwas neues aus. ![]() Die Österreicher sind auf unsere "Spenden" angewiesen. ![]() Österreich ist doch ein tolles Transitland! ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() Geändert von alaska (20.12.2011 um 15:27 Uhr)
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#10
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![]() Zitat:
![]() Ok, dann mal so: Amtshilfe ist, dass die Kennzeichen Anfrage beantwortet wird. Weitere gibt es nur bei Parkverstößen oder wenn der Fahrer bekannt ist bzw. es ein Frontfoto gibt und der Fahrer ermittelt werden kann. In Österreich gibt es die Halterhaftung. In Deutschland nicht. Deshalb werden Strafen, bei denen der Fahrer unbekannt ist, auch nicht in Deutschland vollstreckt. Ich muss KEINE Angaben machen. Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#11
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@ Ralf
Lese doch mal deinen ersten Satz durch. Wie soll er denn Post bekommen haben, wenn der Halter nicht ermittelt worden ist. Und wer hat den Halter ermittelt ??? Richtig die deu.... Beh. Gruß Werner Geändert von Schnuffi (20.12.2011 um 15:29 Uhr)
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#12
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Hallo Mario, nützt Dir jetzt nichts mehr, aber BiC und Iban kann man berechnen. Einfach mal googeln, gibt viele Rechner. Dann ist es kostenlos, bzw. kostet soviel wie Deine Bank für Inlandsüberweisungen berechnet. Viele Grüsse Danny
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#13
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#14
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Ich meine, unter 70.-€ wird nicht vollstreckt (kann mich aber auch irren)
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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#16
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![]() Natürlich muss der Fahrer bei Geschwindigkeitsverstössen ermittelt werden.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#17
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Es wird auch bei 50€ Strafe plus 25€ Gebühr vollstreckt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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![]() Zitat:
![]() Aber ok, wie schon geschrieben, wird in Deutschland nicht vollstreckt, wenn der Fahrer nicht fest steht. Allerdings kann es dann Probleme geben, wenn man irgendwann mal wieder in Österreich ist und dort auffällt. Ich weiss allerdings nicht, wie es dort mit Verjährung und ähnlichem aussieht. |
#19
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Eine interessante Diskussion, aber sind es 30 Euro wirklich
wert jedesmal mit "voller Buxxe" in Österreich einzufahren? ![]() Viele Grüsse Danny
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#20
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In Deutschland gilt die Halterhaftung nur für Parkverstöße, noch. Gruß Werner |
#21
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Aber geringfügige Vergehen werden nach 10 Jahren aus den Zentralcomputern gelöscht. Wo die Grenze für geringfügig liegt ist mir nicht bekannt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#22
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Und wenn ich beim nächsten mal einen anderen Trailer habe?
Oder ist es generell so das die den ursprünglichen Halter zur Kasse bitten? In dem Fall ist ja der Fahrer ja nicht geblitz worden. Und ich als Halter bin nicht verpflichtet den Fahrer zu benennen.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#23
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![]() Zitat:
Also mir hatte man eine Nacht angeboten! Besser gesagt 12 Std Zelle wenn ich die Rechnung nicht in Öster hätte zahlen können … war erst am überlegen ob ich bei der nächsten Urlaubsfahrt nicht gleich hinter der grenze das Hotel Sparen könnte und mich dort freiwillig stellen sollte aber dann hatte ich gesehen das es auch zur Zwangsvorstellung bei der Deutschen Trachtengruppe kommen könnte... also habe ich den schund bezahlt und gut war !
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Gruß Björn |
#24
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![]() Zitat:
da geht es um Dich als Person - da Halterhaftung. Auf österreichischen Boden gelten die Gesetze Österreichs. Selbst wenn Du in Wien zu Fuss kontrolliert wirst und die Beamten stellen Dein offenes Knöllchen fest, wirst Du zahlen müssen. Viele Grüsse Danny
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#25
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Mal aus Ö-Sicht:
Das mit der angeblichen "Halterhaftung" ist ein wenig anders: Auch bei uns wird fürs Schnellfahren der Fahrer bestraft und nicht der Halter. Kann ja auch nicht anders sein. Zuerst kommt mal eine sogenannte "Anonymverfügung" an den Halter des geblitzten Kennzeichens. Die Idee dahinter ist "Verwaltungsvereinfachung": Der Halter soll bezahlen und sich das Geld selber vom Fahrer holen, falls er nicht selbst gefahren ist. Diese Anonymverfügung ist daher vergleichsweise "günstig". Wenn bezahlt wird, ist die Sache damit erledigt. Kein Register und so. Wenn der Halter meint, er kann oder möchte sich das Geld vom Fahrer nicht holen (zB Leihwagen oder Ersatzfahrzeug von der Werkstätte), dann muss er den "Lenkererhebungsbogen" ausfüllen, also den Lenker bekannt geben. Dann wendet sich die Behörde direkt an den Lenker. Die Strafe (bei Euch sagt man wohl "Bußgeld") ist dann um einiges höher, weil mit mehr Arbeit verbunden. Normalerweise kann man solche Aussagen ("wer hat ein Delikt begangen") dann verweigern, wenn man dabei sich selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Das ist in D so, in der CH ist das so und auch in Ö ist das so. Allerdings wurde in unserem Grundgesetz (heißt hier "Verfassung") wurde extra eine Ausnahme für Verkehrsdelikte geschaffen (eine echte österreichische "Schlawinerei"): Bei Verkehrsdelikten muss man Auskunft geben, auch wenn man sich selbst belastet. Wenn man also die Anonymverfügung nicht bezahlt und den Lenker nicht nennt, dann kommt erst die "richtige" Strafe wegen Aussageverweigerung. Und dafür verweigern die dt. Behörden nun die Amtshilfe falls der deutsche Halter sich selbst belasten müsste (oder nahe Angehörige), weil das dt. Grundgesetz höher zu werten ist als ein ausländisches Gesetz. Im Übrigen gilt die 70 EUR-Grenze nicht für D und Ö, die schon lange ein Abkommen zur gegenseitigen Hilfe ab 25 EUR haben und dies auch umsetzen. Häufig wird vom dt. Halter die Auskunft erteilt, weil hier nicht wenige Österreicher mit dt. Kennzeichen unterwegs sind, weil das in manchen Leasing-Fällen mit einer dt. Leasing-Bank steuerliche Vorteile bringen kann. Und eine dt. Leasingbank füllt den Zettel üblicherweise aus und schickt in nach Ö. Fertig. Der Ö Lenker mit D Kennzeichen wird somit zur Kasse gebeten. Nicht reagieren ist schlecht: der zu zahlende Betrag wird immer höher, die Strafen werden durch Nicht-Reaktion in Ö rechtskräftig, der Rest mühsam (von wegen Zufallskontrolle bei einem späteren Aufenthalt hier). "Ich weiß nicht, wer gefahren ist", ist auch schlecht. Sogar nach dt. Recht, denn das widerspricht der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Der Halter muss wissen, wem er sein Fahrzeug überlässt. Schließlich muss er sich sogar vergewissern, ob die betreffende Person einen Führerschein besitzt etc. Angemessene Reaktion: Zurückschreiben, dass man sich unter Berufung auf das D Grundgesetz der Aussage, wer denn mit dem Auto gefahren sei, entschlägt, weil man damit sich oder nahe Angehörige belasten würde (es könnte ja die eigene Frau am Steuer gesessen haben). Das ist zulässig, das Verfahren wird in Ö üblicherweise eingestellt, Falsche Annahme: Man muss nicht zahlen. Richtig ist: Die dt. Behörden dürfen nach dt. Recht nicht helfen. Weder durch Auskunft noch durch Eintreibung nach der EU-Richtlinie "RBGeld". Die verhängte Strafe bleibt aber aufrecht. Verjährung gibts, weiß nun aber die Fristen nicht. Eher länger, sobald die Behörden mal aktiv wurden. Die Behörden in Ö wissen selbstverständlich, wie die Rechtslage in D ist, und dass sie bei "Foto von hinten" nicht auf Hilfe der dt. Behörden hoffen dürfen. In der Regel wird die Angelegenheit von Amts wegen zurückgelegt. Aber immerhin zeigt das Zusenden der Anonymverfügung auch, dass die Ö Behörden unsere dt. Brüder für immerhin sportlich halten: "Zu schnell gefahren - dann steh dazu!" Dafür sind bei uns die POIs für die Navis, wo die Radarboxen angegeben werden, erlaubt. ![]() Weil aber die Sportlichkeit - so wie die guten Sitten und das Wetter - immer schlechter wird, hat man nun eben extra für Euch begonnen, die Radarboxen auf "Foto von vorne" umzurüsten. ![]() Interessanterweise sind sie bei uns kaum in der Lage das umzusetzen, was bei Euch seit Jahrzehnten funktioniert: die ersten Tests und Pilotanlagen mit "Foto von vorne" sind jämmerlich verlaufen. Funktioniert alles nicht so recht. Warum, weiß kein Mensch.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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