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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.12.2011, 14:39
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jessig1 jessig1 ist offline
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Standard Ösi-Knöllchen?????

Hallo,

ich habe aus Östereich noch einen verspäteten Urlaubsgruß erhalten.

Zunächst wollte ich ja gleich bezahlen, sind ja nur 30 Euro. Als ich jedoch überweisen wollte fand ich in dem Schreiben keine Daten für eine Auslandsüberweisung.

Dann habe ich das Knöllchen nochmals genauer angesehen und festgestellt, daß darin das Kennzeichen meines Trailers steht. Das heißt ja, daß die kein Frontfoto haben.

Ich habe die nun mal angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten.

Ist hier jemand im Forum, der sich mit dem REcht in Österreich auskennt?

Gibt es da Halterhaftung?
Wie ist dort die Verjährung?
Was kommt, wenn man nicht bezahlt?


Gruß Jürgen
__________________
Gruß Jürgen


Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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  #2  
Alt 20.12.2011, 14:49
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe aus Östereich noch einen verspäteten Urlaubsgruß erhalten.

Zunächst wollte ich ja gleich bezahlen, sind ja nur 30 Euro. Als ich jedoch überweisen wollte fand ich in dem Schreiben keine Daten für eine Auslandsüberweisung.

Dann habe ich das Knöllchen nochmals genauer angesehen und festgestellt, daß darin das Kennzeichen meines Trailers steht. Das heißt ja, daß die kein Frontfoto haben.

Ich habe die nun mal angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten.

Ist hier jemand im Forum, der sich mit dem REcht in Österreich auskennt?

Gibt es da Halterhaftung?
Wie ist dort die Verjährung?
Was kommt, wenn man nicht bezahlt?


Gruß Jürgen
Dann hast du noch einmal Glück gehabt und bist von einer reinrassiger
Österreichische Anlage fotografiert worden Die benötigen kein Profilfoto
um die Organspende (Bußgeld) zu erhalten
Ich bin auf der Tauer Autobahn geknipst worden und man konnte
mich gut erkennen

Den Vorteil, den du jetzt hast, die deutsche Behörde kann/wird nicht
Amtshilfe leisten, da diese ein Foto vom Übeltäter benötigen
Aus dem Grund werden jetzt die meisten Anlagen in
Österreich umgerüstet.

Jedoch ich würde zahlen, bevor man unnötigen Ärcher bekommt.

Ich meine, Ralf (Alaska) hatte diesbezüglich Big Ärger mit der
Österreichischen Behörde.

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 20.12.2011, 14:57
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen

Den Vorteil, den du jetzt hast, die deutsche Behörde kann/wird nicht
Amtshilfe leisten, da diese ein Foto vom Übeltäter benötigen
Ist nicht ganz richtig. Wenn die Ösis ihren Anhörbogen nicht zurück bekommen, wird die für den Wohnort zuständige Polizei, bzw. Ordnungsamt kontaktiert, um ggf. örtliche Ermittlungen durchzuführen.

Von der Schuldfrage mal abgesehen...Bußgelder von den Ösis werden auch ohne wenn und aber in D vollstreckt.
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  #4  
Alt 20.12.2011, 15:04
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Man man man immer das gleiche.......UNGESETZLICH verhalten und dann nicht Zahlen wollen
Sei ein Kerl und Zahl den Sch....ss!!!!
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #5  
Alt 20.12.2011, 15:04
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe aus Östereich noch einen verspäteten Urlaubsgruß erhalten.
Habe ich auch bekommen, hatte das Blitzlicht (von hinten) auch bemerkt. Hab mir natürlich nichts dabei gedacht

€ 30 waren es bei mir auch, dann überwiesen und nochmal € 26 Bankbearbeitungsgebühren bezahlt Super, da hab ich sicher was falsch gemacht...
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Gruß vom Mario

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  #6  
Alt 20.12.2011, 15:10
lifeofmyown lifeofmyown ist offline
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe aus Östereich noch einen verspäteten Urlaubsgruß erhalten.

Zunächst wollte ich ja gleich bezahlen, sind ja nur 30 Euro. Als ich jedoch überweisen wollte fand ich in dem Schreiben keine Daten für eine Auslandsüberweisung.

Dann habe ich das Knöllchen nochmals genauer angesehen und festgestellt, daß darin das Kennzeichen meines Trailers steht. Das heißt ja, daß die kein Frontfoto haben.

Ich habe die nun mal angeschrieben und um Akteneinsicht gebeten.

Ist hier jemand im Forum, der sich mit dem REcht in Österreich auskennt?

Gibt es da Halterhaftung?
Wie ist dort die Verjährung?
Was kommt, wenn man nicht bezahlt?


Gruß Jürgen
Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Wenn du der Meinung bist, die Messung war nicht Rechtens, kannst du wegen den 30 Euro in Österreich vor Gericht ziehen.

2. Du kannst einfach gar nicht reagieren, dann werden aus den 30 Euro noch ein paar mehr und irgendwann steht ein deutscher Vollstreckungsbeamter vor deiner Haustür.

3. Du zahlst die 30 Euro und die Sache ist erledigt.
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  #7  
Alt 20.12.2011, 15:13
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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Es waren richtige und nicht ganz richtige Antworten dabei.

Da auch andere User außer den BF hier lesen,
werde ich keine konkreten Angaben machen.

Dort kann man nachlesen.

http://www.adac.de/infotestrat/ratge...g/default.aspx

Gruß Werner
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  #8  
Alt 20.12.2011, 15:15
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Es waren richtige und nicht ganz richtige Antworten dabei.

Da auch andere User außer den BF hier lesen,
werde ich keine konkreten Angaben machen.

Dort kann man nachlesen.

http://www.adac.de/infotestrat/ratge...g/default.aspx

Gruß Werner
Also meine Antworten waren auf jeden Fall richtig!

Das Vollstreckungsabkommen mit Österreich besteht übrigens schon länger, als in dem ADAC Link angegeben...
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  #9  
Alt 20.12.2011, 15:17
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Ist nicht ganz richtig. Wenn die Ösis ihren Anhörbogen nicht zurück bekommen, wird die für den Wohnort zuständige Polizei, bzw. Ordnungsamt kontaktiert, um ggf. örtliche Ermittlungen durchzuführen.

Von der Schuldfrage mal abgesehen...Bußgelder von den Ösis werden auch ohne wenn und aber in D vollstreckt.
Falsch!
Nach deutschen Recht muss bei Geschwindigkeitsverstössen der [Halter=falsch] Fahrer ermittelt werden. Ist dies wie im vorliegenden Fall nicht möglich, leisten
deutsche Behörden keine Amtshilfe.

Er müsste deshalb nicht bezahlen.

Aber...sollte er irgendwann mit dem Trailer und Kennzeichen nach Österreich einreisen und ein unglücklicher Zufall spielt ihn der A-Polzei
in die Hände, wird die Strafe nebst Zinsen an Ort und Stelle fällig.
Im Zweifel beginnt der Urlaub dann in Haft in Salzburg.

Ich hab das Spiel durch, da es damals um eine weit höhere Summe ging
und einige andere Faktoren gegen das Verhalten der Österreicher sprachen. Wurde so damals auch vom ADAC bestätigt.

Also...ich würde die 30 € bezahlen.

Abhilfe, Tempomat genauestens einstellen und darauf vertrauen, dass die
Angaben der Automobilclubs stimmen und die Össis entsprechend beschildern.
...und wenn dies dann alle tun und keine Strafeinnahmen mehr kommen,
dann denken die sich eben wieder etwas neues aus.
Die Österreicher sind auf unsere "Spenden" angewiesen.
Österreich ist doch ein tolles Transitland!
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Gruß vom Oberrhein.

Geändert von alaska (20.12.2011 um 15:27 Uhr)
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  #10  
Alt 20.12.2011, 15:23
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Ist nicht ganz richtig. Wenn die Ösis ihren Anhörbogen nicht zurück bekommen, wird die für den Wohnort zuständige Polizei, bzw. Ordnungsamt kontaktiert, um ggf. örtliche Ermittlungen durchzuführen.

Von der Schuldfrage mal abgesehen...Bußgelder von den Ösis werden auch ohne wenn und aber in D vollstreckt.
Und du bist der Überzeugung, deine Aussage stimmt

Ok, dann mal so:
Amtshilfe ist, dass die Kennzeichen Anfrage beantwortet wird.
Weitere gibt es nur bei Parkverstößen oder wenn der Fahrer bekannt
ist bzw. es ein Frontfoto gibt und der Fahrer ermittelt werden kann
.


In Österreich gibt es die Halterhaftung. In Deutschland nicht.
Deshalb werden Strafen, bei denen der Fahrer unbekannt ist,
auch nicht in Deutschland vollstreckt. Ich muss KEINE Angaben
machen. Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht.


Gruß
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #11  
Alt 20.12.2011, 15:23
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@ Ralf

Lese doch mal deinen ersten Satz durch.
Wie soll er denn Post bekommen haben, wenn der Halter nicht ermittelt worden ist.
Und wer hat den Halter ermittelt ???

Richtig die deu.... Beh.

Gruß Werner

Geändert von Schnuffi (20.12.2011 um 15:29 Uhr)
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  #12  
Alt 20.12.2011, 15:23
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Habe ich auch bekommen, hatte das Blitzlicht (von hinten) auch bemerkt. Hab mir natürlich nichts dabei gedacht

€ 30 waren es bei mir auch, dann überwiesen und nochmal € 26 Bankbearbeitungsgebühren bezahlt Super, da hab ich sicher was falsch gemacht...

Hallo Mario,

nützt Dir jetzt nichts mehr, aber BiC und Iban kann man
berechnen. Einfach mal googeln, gibt viele Rechner.

Dann ist es kostenlos, bzw. kostet soviel wie Deine
Bank für Inlandsüberweisungen berechnet.


Viele Grüsse

Danny
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  #13  
Alt 20.12.2011, 15:25
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Also meine Antworten waren auf jeden Fall richtig!

Das Vollstreckungsabkommen mit Österreich besteht übrigens schon länger, als in dem ADAC Link angegeben...
Dann lies dir den Link zum ADAC nochmals ganz genau durch, insbesondere den Absatz zur Amtshilfe.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #14  
Alt 20.12.2011, 15:25
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
2. Du kannst einfach gar nicht reagieren, dann werden aus den 30 Euro noch ein paar mehr und irgendwann steht ein deutscher Vollstreckungsbeamter vor deiner Haustür.
Gibt es da nicht eine Mindestsummer der Strafe.
Ich meine, unter 70.-€ wird nicht vollstreckt (kann mich aber auch irren)
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 20.12.2011, 15:26
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Und du bist der Überzeugung, deine Aussage stimmt

Ok, dann mal so:
Amtshilfe ist, dass die Kennzeichen Anfrage beantwortet wird.
Weitere gibt es nur bei Parkverstößen oder wenn der Fahrer bekannt
ist bzw. es ein Frontfoto gibt und der Fahrer ermittelt werden kann
.


In Österreich gibt es die Halterhaftung. In Deutschland nicht.
Deshalb werden Strafen, bei denen der Fahrer unbekannt ist,
auch nicht in Deutschland vollstreckt. Ich muss KEINE Angaben
machen. Stichwort Zeugnisverweigerungsrecht.


Gruß
UWE
Wir haben etwas aneinander vorbei geschrieben... Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, läuft das ins Leere, klar.
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  #16  
Alt 20.12.2011, 15:27
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@ Ralf

Lese doch mal deinen ersten Satz durch.
Wie soll er denn Post bekommen haben, wenn der Halter nicht ermittelt worden ist.
Und wer hat den Halter ermittelt ???

Richtig die d.B

Gruß Werner
Danke, habs verbessert.
Natürlich muss der Fahrer bei Geschwindigkeitsverstössen ermittelt werden.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #17  
Alt 20.12.2011, 15:28
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Gibt es da nicht eine Mindestsummer der Strafe.
Ich meine, unter 70.-€ wird nicht vollstreckt (kann mich aber auch irren)
Es wird auch bei 50€ Strafe plus 25€ Gebühr vollstreckt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 20.12.2011, 15:29
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Gibt es da nicht eine Mindestsummer der Strafe.
Ich meine, unter 70.-€ wird nicht vollstreckt (kann mich aber auch irren)
Aus 30 Euro Verwarngeld werden schnell 75 Euro Bußgeld...

Aber ok, wie schon geschrieben, wird in Deutschland nicht vollstreckt, wenn der Fahrer nicht fest steht.

Allerdings kann es dann Probleme geben, wenn man irgendwann mal wieder in Österreich ist und dort auffällt. Ich weiss allerdings nicht, wie es dort mit Verjährung und ähnlichem aussieht.
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  #19  
Alt 20.12.2011, 15:29
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Eine interessante Diskussion, aber sind es 30 Euro wirklich
wert jedesmal mit "voller Buxxe" in Österreich einzufahren?


Viele Grüsse

Danny
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  #20  
Alt 20.12.2011, 15:31
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Danke, habs verbessert.
Natürlich muss der Fahrer bei Geschwindigkeitsverstössen ermittelt werden.
Nicht bei den Österreichern, Halterhaftung.

In Deutschland gilt die Halterhaftung nur für Parkverstöße, noch.

Gruß Werner
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  #21  
Alt 20.12.2011, 15:32
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Zitat:
Ich weiss allerdings nicht, wie es dort mit Verjährung und ähnlichem aussieht
Verjähren tut das in A nie.
Aber geringfügige Vergehen werden nach 10 Jahren aus den Zentralcomputern gelöscht. Wo die Grenze für geringfügig liegt ist mir nicht bekannt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #22  
Alt 20.12.2011, 15:48
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Und wenn ich beim nächsten mal einen anderen Trailer habe?
Oder ist es generell so das die den ursprünglichen Halter zur Kasse bitten?
In dem Fall ist ja der Fahrer ja nicht geblitz worden. Und ich als Halter bin nicht verpflichtet den Fahrer zu benennen.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #23  
Alt 20.12.2011, 16:04
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Also meine Antworten waren auf jeden Fall richtig!

Das Vollstreckungsabkommen mit Österreich besteht übrigens schon länger, als in dem ADAC Link angegeben...


Also mir hatte man eine Nacht angeboten! Besser gesagt 12 Std Zelle wenn ich die Rechnung nicht in Öster hätte zahlen können … war erst am überlegen ob ich bei der nächsten Urlaubsfahrt nicht gleich hinter der grenze das Hotel Sparen könnte und mich dort freiwillig stellen sollte aber dann hatte ich gesehen das es auch zur Zwangsvorstellung bei der Deutschen Trachtengruppe kommen könnte... also habe ich den schund bezahlt und gut war !
__________________
Gruß
Björn
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  #24  
Alt 20.12.2011, 16:08
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Und wenn ich beim nächsten mal einen anderen Trailer habe?
Oder ist es generell so das die den ursprünglichen Halter zur Kasse bitten?
In dem Fall ist ja der Fahrer ja nicht geblitz worden. Und ich als Halter bin nicht verpflichtet den Fahrer zu benennen.
Hallo Harry,

da geht es um Dich als Person - da Halterhaftung. Auf österreichischen
Boden gelten die Gesetze Österreichs.

Selbst wenn Du in Wien zu Fuss kontrolliert wirst und die Beamten
stellen Dein offenes Knöllchen fest, wirst Du zahlen müssen.


Viele Grüsse

Danny
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  #25  
Alt 20.12.2011, 18:23
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Mal aus Ö-Sicht:
Das mit der angeblichen "Halterhaftung" ist ein wenig anders: Auch bei uns wird fürs Schnellfahren der Fahrer bestraft und nicht der Halter. Kann ja auch nicht anders sein.

Zuerst kommt mal eine sogenannte "Anonymverfügung" an den Halter des geblitzten Kennzeichens. Die Idee dahinter ist "Verwaltungsvereinfachung": Der Halter soll bezahlen und sich das Geld selber vom Fahrer holen, falls er nicht selbst gefahren ist. Diese Anonymverfügung ist daher vergleichsweise "günstig". Wenn bezahlt wird, ist die Sache damit erledigt. Kein Register und so.

Wenn der Halter meint, er kann oder möchte sich das Geld vom Fahrer nicht holen (zB Leihwagen oder Ersatzfahrzeug von der Werkstätte), dann muss er den "Lenkererhebungsbogen" ausfüllen, also den Lenker bekannt geben. Dann wendet sich die Behörde direkt an den Lenker. Die Strafe (bei Euch sagt man wohl "Bußgeld") ist dann um einiges höher, weil mit mehr Arbeit verbunden.

Normalerweise kann man solche Aussagen ("wer hat ein Delikt begangen") dann verweigern, wenn man dabei sich selbst oder nahe Angehörige belasten würde. Das ist in D so, in der CH ist das so und auch in Ö ist das so. Allerdings wurde in unserem Grundgesetz (heißt hier "Verfassung") wurde extra eine Ausnahme für Verkehrsdelikte geschaffen (eine echte österreichische "Schlawinerei"): Bei Verkehrsdelikten muss man Auskunft geben, auch wenn man sich selbst belastet.

Wenn man also die Anonymverfügung nicht bezahlt und den Lenker nicht nennt, dann kommt erst die "richtige" Strafe wegen Aussageverweigerung. Und dafür verweigern die dt. Behörden nun die Amtshilfe falls der deutsche Halter sich selbst belasten müsste (oder nahe Angehörige), weil das dt. Grundgesetz höher zu werten ist als ein ausländisches Gesetz.

Im Übrigen gilt die 70 EUR-Grenze nicht für D und Ö, die schon lange ein Abkommen zur gegenseitigen Hilfe ab 25 EUR haben und dies auch umsetzen.

Häufig wird vom dt. Halter die Auskunft erteilt, weil hier nicht wenige Österreicher mit dt. Kennzeichen unterwegs sind, weil das in manchen Leasing-Fällen mit einer dt. Leasing-Bank steuerliche Vorteile bringen kann. Und eine dt. Leasingbank füllt den Zettel üblicherweise aus und schickt in nach Ö. Fertig. Der Ö Lenker mit D Kennzeichen wird somit zur Kasse gebeten.

Nicht reagieren ist schlecht: der zu zahlende Betrag wird immer höher, die Strafen werden durch Nicht-Reaktion in Ö rechtskräftig, der Rest mühsam (von wegen Zufallskontrolle bei einem späteren Aufenthalt hier).

"Ich weiß nicht, wer gefahren ist", ist auch schlecht. Sogar nach dt. Recht, denn das widerspricht der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Der Halter muss wissen, wem er sein Fahrzeug überlässt. Schließlich muss er sich sogar vergewissern, ob die betreffende Person einen Führerschein besitzt etc.

Angemessene Reaktion: Zurückschreiben, dass man sich unter Berufung auf das D Grundgesetz der Aussage, wer denn mit dem Auto gefahren sei, entschlägt, weil man damit sich oder nahe Angehörige belasten würde (es könnte ja die eigene Frau am Steuer gesessen haben). Das ist zulässig, das Verfahren wird in Ö üblicherweise eingestellt,

Falsche Annahme: Man muss nicht zahlen.
Richtig ist: Die dt. Behörden dürfen nach dt. Recht nicht helfen. Weder durch Auskunft noch durch Eintreibung nach der EU-Richtlinie "RBGeld". Die verhängte Strafe bleibt aber aufrecht. Verjährung gibts, weiß nun aber die Fristen nicht. Eher länger, sobald die Behörden mal aktiv wurden.

Die Behörden in Ö wissen selbstverständlich, wie die Rechtslage in D ist, und dass sie bei "Foto von hinten" nicht auf Hilfe der dt. Behörden hoffen dürfen. In der Regel wird die Angelegenheit von Amts wegen zurückgelegt.

Aber immerhin zeigt das Zusenden der Anonymverfügung auch, dass die Ö Behörden unsere dt. Brüder für immerhin sportlich halten: "Zu schnell gefahren - dann steh dazu!"
Dafür sind bei uns die POIs für die Navis, wo die Radarboxen angegeben werden, erlaubt.

Weil aber die Sportlichkeit - so wie die guten Sitten und das Wetter - immer schlechter wird, hat man nun eben extra für Euch begonnen, die Radarboxen auf "Foto von vorne" umzurüsten.

Interessanterweise sind sie bei uns kaum in der Lage das umzusetzen, was bei Euch seit Jahrzehnten funktioniert: die ersten Tests und Pilotanlagen mit "Foto von vorne" sind jämmerlich verlaufen. Funktioniert alles nicht so recht.
Warum, weiß kein Mensch.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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