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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Grundschuldeintragung
Hallo alle mitand,
ich haette da auch eine Frage: mal angenommen ich habe einen Schuldschein i.d.H.v. 5 Teus, moechte den Betrag aber nicht einklagen, sondern lediglich einen Grundschuldeintrag - wie geht man da am besten vor, wenn der Schuldner(=Grundeigentuemer) nicht "kooperiert" ? Vielen Dank im voraus
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#2
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Gar nicht. Du kannst niemanden zwingen einen Schuldschein in eine Grundschuld "umzutauschen".
Im Zweifel kannst du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben und den GV darüber informieren, dass Grundeigentum vorliegt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Zitat:
genau das hatte ich vor
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#4
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Die Verbindlichkeit/ forderung muss Tituliert werden. Dann kann eine Zwangseintragung ins Grundbuch erfolgen. Das Verfahren ist m.E. nur mit Anwalt möglich.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#5
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Du kannst, wie Stephan es schon schreibt, eine Sicherungshypothek auch zwangsweise eintragen lassen - wenn alle anderen Forderungsbeitreibungen Versuche bleiben.
Einfach mal so hingehen und sagen "ich will" is nich. Davor steht Titulierung, Beauftragung GV bis hin zur eidesstattlichen Versicherung, erst dann kannst Du das anleiern. Wenn an irgendeinem Punkt in der Kette bezahlt wird hat es sich eh erledigt - oder bist Du gar nicht auf die Mücken, sondern auf das Grundstück scharf? Dann gäbe es auch andere Herangehensweisen, käme aber auf den speziellen Fall an.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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