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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.11.2011, 09:51
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Standard Grundschuldeintragung

Hallo alle mitand,
ich haette da auch eine Frage:

mal angenommen ich habe einen Schuldschein i.d.H.v. 5 Teus, moechte den Betrag aber nicht einklagen, sondern lediglich einen Grundschuldeintrag - wie geht man da am besten vor, wenn der Schuldner(=Grundeigentuemer) nicht "kooperiert" ?

Vielen Dank im voraus
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  #2  
Alt 16.11.2011, 09:57
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Gar nicht. Du kannst niemanden zwingen einen Schuldschein in eine Grundschuld "umzutauschen".

Im Zweifel kannst du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben und den GV darüber informieren, dass Grundeigentum vorliegt.
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  #3  
Alt 16.11.2011, 10:10
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Im Zweifel kannst du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben und den GV darüber informieren, dass Grundeigentum vorliegt.
d.h. es wird eine Zwangsversteigerung angestrebt, oder ? - das wuerde ich gerne vermeiden


Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Gar nicht. Du kannst niemanden zwingen einen Schuldschein in eine Grundschuld "umzutauschen".
genau das hatte ich vor
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  #4  
Alt 16.11.2011, 11:03
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Die Verbindlichkeit/ forderung muss Tituliert werden. Dann kann eine Zwangseintragung ins Grundbuch erfolgen. Das Verfahren ist m.E. nur mit Anwalt möglich.
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #5  
Alt 16.11.2011, 23:30
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Mork Mork ist offline
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Du kannst, wie Stephan es schon schreibt, eine Sicherungshypothek auch zwangsweise eintragen lassen - wenn alle anderen Forderungsbeitreibungen Versuche bleiben.

Einfach mal so hingehen und sagen "ich will" is nich.

Davor steht Titulierung, Beauftragung GV bis hin zur eidesstattlichen Versicherung, erst dann kannst Du das anleiern.

Wenn an irgendeinem Punkt in der Kette bezahlt wird hat es sich eh erledigt - oder bist Du gar nicht auf die Mücken, sondern auf das Grundstück scharf?

Dann gäbe es auch andere Herangehensweisen, käme aber auf den speziellen Fall an.
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...::: Gruß, Erik :::...

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Es muss nicht immer alles Sinn machen.
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