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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootssuche wegen Betrug
Hallo liebe Forumleser!
Ich brauche dringend eure Hilfe! Wer kann mir etwas über mein ehem. Boot sagen, oder kennt den neuen Eigner. Es handelt sich um die "NIXE" Hier die Daten: Glastron Laraya csv 171 med., Bj. 1985, Rumpf-Nr. 85578, Motor: Suzuki DF 90 TL, Ser-Nr. 09001F782705, Bj. 2007., Ich habe das Boot zum Verkauf im Kundenauftrag bei einem Händler in Bielefeld untergestellt. Das Boot wurde wohlt verkauft. Wann, zu welchen Preis etc.. weis ich nicht. Das Boot wird komischer Weise im Internet noch angeboten. Ich habe mein Geld nicht bekommen, der Händler ist jetzt insolvent. ich brauche Angaben zum Verkaufsdatum und über den Kaufpreis. Würde mich über jeden noch so kleinen Hinweis freuen..... Im Anhang ein Bild des super Bootes... Vieleln Dank im Voraus Atlantisskipper |
#2
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Kann der Insolventsverwalter da nicht weiter helfen?
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael
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#3
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Strafanzeige stellen, die sollen neue Anmeldungen bei ADAC, WSA, etc. prüfen
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#4
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Wenn noch Angeboten wird gib dich als Käufer aus und schau wo es steht . Dann zur Polizei.
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#5
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Wenn das Boot im Kundenauftrag verkauft wurde, dürfte dein Geld nicht in die Bilanz des Händlers einfließen. Es kann dir also egal sein, ob er pleite ist, da ihm ja nur die Provision zusteht. Lass das mal von einem Anwalt prüfen und erstatte ggfs. Anzeige.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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Welches Bootscenter sollte denn in Bielefeld insolvent sein??
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#7
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#8
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Peter Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand“
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#9
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Hallo, und sorry, das ich mich erst jetzt auf deine/eure Mail (s) melde...war eine mächtig stressige Zeit..
Wengistens mal zur Info... Habe Anzeige erstattet, alles was man so tun kann....Staatsanwaltschaft hat nach ca. 4 Wochen das Verfahren eingestellt, wegen höher zu erwartendem Strafmaß anderer Delikte......Geld ist somit wech...Insolvenzmasse nicht mehr vorhanden.. Natürlich andelte es sich um das BC -Bielefeld.. LG Klaus Geändert von Searayskipper (07.10.2011 um 20:49 Uhr) |
#10
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Hat der Käufer nicht fremdes Eigentum erworben?
Denn das Boot gehörte dem Händler ja nicht, sondern dir und in Deutschland kann man kein Eigentum an unterschlagenen oder geklauten Dingen erwerben....oder irre ich? Willy
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#11
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Zitat:
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#12
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Richtig...., aber da müsste dem neuen Eigner erstmal nachgewiesen werden, dass er das in Kenntnis der Sachlage gekauft...gibt da son speziell rechtlichen Ausdruck für.... Es kann noch ein Titel nach Zivielrecht( Strafrecht wurde ja schon nieder gelegt) eingeklagt werden, die Chance etwas zu bekommen ist gleich 0 und kostet immerhin nochmal ca. schlappe 3.000,00 Euro...Denke die Finger hat der Gute S. G. schon gehoben, d. h. ich zahle dann auch noch die Gerichtskosten für das A...., so ist nun mal unsere Rechtssprechung..
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#13
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Moin,
dem neuen Eigner muss gar nix nachgewiesen werden. Wenn er geklaute oder unterschlagene Sachen kauft, ist das seine Kanne Bier und er hat den Gegenstand an den rechtmässigen Besitzer herauszugeben. Man kann in D zwar unter bestimmten Umständen fremdes Eigentum rechtmässig erwerben, i.d.R. jedoch nie an gestohlenem oder unterschlagenem Gut. Pech für den neuen Eigner. Searayskipper muss bloss rauskriegen wo das Boot ist, sollte es noch in D sein hat er reelle Chancen mit Hilfe der Staatsanwaltschaft es wieder zu bekommen. Viel Glück.
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Gruss Vestus
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#14
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Zitat:
warum sollte es sich um eine Unterschlagung, oder einen Diebstahl des Bootes handeln? Es stand doch zum Verkauf im Kundenauftrag bei einem Händler. Bei soetwas ist es doch das Geld das fehlt, wenn der Käufer ordnungsgemäss gezahlt hat, sollte für ihn alles in Ordnung sein. Ein Händler wäre jetzt in der Pflicht das Geld auszuzahlen. Wenn es sich um Einzelunternehmen handelt wird mit jeglichem Eigentum gehaftet. In meinen Augen sollte man sich bei solchen Fällen schnellstens beim Insolvenzverwalter, oder sonst jemanden der jetzt zuständig ist melden und seine Ansprüche geltend machen. Eine Insolvenz kann übrigens auch von Gläubigern beantragt werden und das ab und zu sogar zu unrecht. Gibt es denn überhaupt eine Insolvenz? Viele Grüsse Danny
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#15
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Zitat:
liebe Grüße Raimund
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#16
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...eine sehr üble Geschichte, aber Danny hat recht: Das Boot wurde dem Händler zum Verkauf übergeben. Wenn der Käufer das Boot von dem Händler ordnungsgemäß erworben hat, kann der Käufer nicht belangt werden. D.h., der eigentliche Bootsbesitzer kann nur Forderungen an den Händler stellen.
Die Frage, die sich hier aber stellt: Wurde das Boot tatsächlich und zu einem marktüblichen Preis vom Händler verkauft, oder wurde es nur "geparkt" oder deutlich unter Marktwert verkauft. Diese Frage wäre dann an den Insolvenzverwalter zu stellen. Würde sich dann herausstellen, dass der Käufer nur ein "Strohmann" ist, kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen den Käufer vorgegangen werden. Wäre das Boot deutlich unter Markwert verkauft worden, könnte vom Käufer ggf. ein Wertausgleich gefordert werden. Gruß vom Kanal...
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#17
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Möchte keine juristische Ableitung starten, aber zwischen "Verkauf im Kundenauftrag" und "Eigengeschäft" bestehen noch ein paar kleine, aber entscheidende Unterschiede.
"Verkauf im Kundenauftrag" bedeutet u.a. der Gegenstand befindet sich Eigentum des Kunden und gehört damit nicht zur Insolvenzmasse. Anders wäre es wenn das Boot an den Händler verkauft wurde, der Kaufpreis noch nicht entrichtet wurde, und der Händler das Boot weiterveräussert hat. Dieses scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Im Zweifelsfall mal ein paar Euros für eine qualifizierte Rechtsberatung investieren. Die Kosten einer Erstberatung orientiert sich nicht am Streitwert und liegt i.d.R. im unteren einstelligen Bereich, ggfs. < 100 €.
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Gruss Vestus
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#18
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Hallo !
Zitat:
Soweit ich weiss kann man in DE kein Eigentum an gestohlen/unterschlagenen usw. Waren oder Gütern erlangen. Warum steht sonst in jedem besseren Kaufvertrag ,,Rechte dritter bestehen nicht '' ??? Ich hatte mal selber einen ähnlichen Fall. Da hat jemand ein Motorrad ''gekauft'' was mir gestohlen wurde, er musste das Motorrad wieder rausrücken und war ''leider'' der doofe. Laut Polizei muss er seine Ansprüche gegen den Dieb geltend machen. MfG Michael
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#19
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Stopp Michael,
zwischen Diebesgut und einer Ware, welche ich einem Händler zum Verkauf gegeben habe, besteht ein gewaltiger Unterschied. Habe ich dem Händler Vollmacht über den Verkauf erteilt, regelt sich selbiger rein zwischen dem Händler und dem Käufer. Eine Ausnahme hierbei wäre der Verkauf einer Immobilie über einen Markler, aber das ist hier nicht gegeben. Gruß Werner
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#20
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Zitat:
da gebe ich Dir recht. Trotzdem sollte man sich da an den womöglich vorhandenen Insolvenzverwalter wenden. Ein Anwalt ist natürlich immer anzuraten, so teuer ist das ja wirklich nicht und es ist ja oft kein Prozess notwendig. Edit: @Michael Das ist doch ein völlig anderer Vorgang. Da ist es natürlich klar. Der Händler sollte das Boot doch verkaufen und dann das Geld an den TE übergeben. Einen Diebstahl kann man da nicht erkennen. Es fehlt das Geld, nicht das Boot. Viele Grüsse Danny
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#21
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Zitat:
Hallo ! Zitat:
Trotzdem ist der Händler nicht der Eigentümer. Es hängt von dem geschlossen(wenn vorhanden) Vertrag ab. Sollte kein Vertrag vorhanden sein, würde ich Anzeige wegen Unterschlagung erstatten. MfG Michael
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#22
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Zitat:
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Gruss Vestus
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#23
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Zitat:
wenn es so ist wie der TE es beschrieben hat, dann wegen Unterschlagung des Verkaufserlös und nicht wegen des Bootes. Damit ist der Käufer aus dem Schneider, wenn alles sauber gelaufen ist. Aber das sollte ein Anwalt klären, meistens reicht ein Brief und alles geht ganz schnell. Viele Grüsse Danny
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#24
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Ärger mit dem "Händler"
Hallo,
erstmal tut es mir wirklich leid was dir passiert ist. Das wünscht man niemandem. Habe mich ebend mal mit einem Campingfreund von mir unterhalten, der kommt nämlich aus Bielefeld.Der hat vor einigen Jahren bei Heku Trailer gearbeitet und erzählt das dein besagter Händler gelegentlich Trailer nicht bezahlt hat. Hat der Chef von Heku dann in einer Nacht und Nebelaktion zurückgeholt. Wenn es sein musste wohl auch mit Boot drauf. Ich vermute nun einfach mal der "Sportsfreund" das alles schon nahezu gewerbsmäßig macht. Ist natürlich nur eine Vermutung aber die Polizei ist immer offen für derartige Argumente! P.S.: Ist doch der Händler mit dem halben Boot.... oder? Viel Erfolg Schau René
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#25
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Ich hatte mit der genannten Fa anfangs sehr gute Erfahrungen gemacht.später wurden sie dann eher lustlos und kümmerten sich nur noch um ihr Projekt ! Ein Angelboot selbst zu fertigen..ich glaube das diese Fa noch einen Sitz an der Ostsee hat ,evtl unter Zweitnamen und dort eine Angelbootvermietung betreibt. Vielleicht ist dort etwas zu holen oder gar untergestellt und Dein Boot noch garnicht verkauft !
Meist wird doch vorher alles irgendwo versteckt um es später doch noch irgendwie zu verschachern. guckst Du hier.. http://www.bootscenter-bielefeld.de/...harter_web.pdf
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