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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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...jetzt möchte ich gern zurückärgern
![]() ![]() es geht um einen dienstleister, der einen anschluss mit einer übergabe an unserem reihenhaus hat. dieser anschluss ist gekündigt, ich werde diesen anschluss sicher auch nie wieder brauchen, aus diesem grund möchte ich den anschluss des dienstleisters von "meinem" grundstück entfernen lassen. irgendwie sieht so ein kabel in der erde unschön aus ![]() ich habe nie einen vertrag unterschrieben, im grundbuch gibt es kein überwegungsrecht.... ...das kabel gehört bis zum übergang am haus dem dienstleister, das ist sicher. also rückbau verlangen oder ![]() ![]() wie gesagt "die" haben mich geärgert ![]() ![]() ![]()
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() |
#2
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ich glaub ich habe vergessen die direkte frage an EUCH zu stellen
![]() kann ein solcher dienstleister, trotzdem ein recht haben sein kabel auf/über mein grundstück zu führen ![]()
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() |
#3
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Das ist knifflig.
Grundsätzlich hast Du als Eigentümer ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu. Manche Leitungen muß man aber dulden. Guck mal in § 1004 II BGB. Weiter gibt es, soweit ich weiß, ein Grundbuchbereinigungsgesetz, welches eine nachträgliche Eintragung einer Dienstbarkeit gegen Entgeltzahlung ermöglicht. Bist Du so sauer, weil der "Dienstleister" Dir Deine Shifttaste geklaut hat?
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Beste Grüße John
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#4
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Es kann ja nur ums Kabelfernsehen oder das Telefon gehen.
Für die Verlegung hast du (oder Vorbesitzer) ja irgendwann, und sei es beim Neubau, einen Auftrag erteilt. Da Die Entfernungskosten den Wert der "Belästigung" bei weitem Überschreitet muss du die Leitung wahrscheinlich dulden oder auf eigene Kosten entfernen lassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Schöne Grüße Jan |
#6
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![]() Zitat:
![]() § 1004 II BGB hab in meinem fall leider nichts gefunden ![]()
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() Geändert von Pseudonymloser (28.09.2011 um 15:53 Uhr) |
#7
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So ein Mist beschäftigt am Ende die Gerichte und keiner, außer den Anwälten hat wirklich einen Nutzen.
Ich kenne das aus langen Jahren im Service. Da ist eine Zechenhaus oder Hoesch-Siedlung, über viele Jahre war dort Sonnenschein, man grillte zusammen und war glücklich. Dann wurden die Buden für kleinen Totto an die Mieter verkauft, die fortan Grundbesitzer und Hauseigentümer waren. Nun wurde wir vor Ort zitiert und man verlangte, die Kabel "von denen da drüben", die über die eigene Hauswand liefen, umgehend zu entfernen! ![]() Für solche Leute habe ich nicht viel übrig. Willy
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#8
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![]() Zitat:
Die Duldungspflicht kann sich aus anderen Gesetzen ergeben. Bei Dir käme das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Frage. Warum benutzt Du Deine Shifttaste nicht? Zu Faul?
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Beste Grüße John
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#9
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![]() Zitat:
![]() ich habe wirklich nicht vor erbsen zu zählen, lasse mir aber nicht gern auf den füssen rumtrampeln, auf meinem grundstück schon garnicht ![]()
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf ![]() |
#10
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Wahrscheinlich hat ihn der Tastaturhersteller geärgert, da hat er die Shift-Taste kostenpflichtig ausbauen lassen...
![]() *duckundwech*
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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