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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.08.2011, 15:04
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nasowas66 nasowas66 ist offline
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Standard Malzbier ab 16

Meine Tochter und ich waren heut morgen einkaufen.Jeder so für sich...
An der Kasse schaute die Kassiererin meine Tochter fragend an und sagte zu Ihr...Sie wissen aber das Malzbier erst ab 16 erlaubt ist ?

Ich musste laut lachen,denn meine Tochter ist schon 27...
Dann aber kam ich ins schmunzeln...

Malzbier ab 16 ??
Das haben wir doch schon als Kinder getrunken...
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Gruß Andrea
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  #2  
Alt 27.08.2011, 15:14
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hallo Andrea,

das ist Quatsch, Malzbier ist auch nur umgangssprachlich und darf aufgrund
des Reinheitsgebots gar nicht Bier genannt werden.

Es gibt dabei aber Ausnahmen, diese "Malzbiere" enthalten Alkohol und dann gilt die
Regelung ab 16 Jahren. Das müsste aber auf der Flasche gekennzeichnet sein.

Malzbier ist (bis auf den Zucker, aber was solls) auch für Kinder ein gutes Getränk und
erlaubt. Wenn die Regelung so wäre, dürften Kinder auch keine Fruchtsäfte erwerben.


Viele Grüsse

Danny
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  #3  
Alt 27.08.2011, 15:57
Wohnbusfahrer
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Hier gibt's schon lange nur noch Malztrunk, auch wenn ich es immer noch Malzbier nenne ...
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  #4  
Alt 27.08.2011, 16:01
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Moin Dany

Es war das Gute alte Vita-Malz. Auf der Flasche steht Alkoholfrei...

Die Kassiererin konnte mir auch nicht sagen wieso das erst ab 16 sein soll...aber Sie hat die Anweisung es erst ab dem Alter verkaufen zu dürfen...

In meinen Augen völliger Blödsinn
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Gruß Andrea
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  #5  
Alt 27.08.2011, 16:03
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hier gibt's schon lange nur noch Malztrunk, auch wenn ich es immer noch Malzbier nenne ...
Trotzdem bekommt man es wohl erst ab 16...
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Gruß Andrea
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  #6  
Alt 27.08.2011, 16:13
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hallo Andrea,

war es denn ein echtes Malzbier? Dann ist es richtig, dann muss aber auf der Flasche
stehen das Alkohol enthalten ist.

Was Du als Kind getrunken hast ist Malztrunk (umgangssprachlich Malzbier), das ist für
Kinder erlaubt.

Vgl. http://www.malzgetränk.de/News-file-article-sid-1.html

Edit: Interessant finde ich die Antwort von "Braumeisters Malz", hier sass wohl eine Mutter
an der Tastatur. Absolut top.

Edit: Sorry, habe Deine Antwort überlesen. Dann hat die Verkäuferin definitiv Mist geredet.
Aber besser zu vorsichtig, als andersrum.


Viele Grüsse

Danny

Geändert von doggeldoggel (27.08.2011 um 21:32 Uhr)
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  #7  
Alt 27.08.2011, 16:28
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Red Bull ist auch ab 16, hab ich letztens mitbekommen
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  #8  
Alt 27.08.2011, 16:34
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Zitat:
Zitat von wasserraser92 Beitrag anzeigen
Red Bull ist auch ab 16, hab ich letztens mitbekommen
Hallo Tim,

auch das ist Quatsch - wie Du sicherlich weisst. Viele Leute denken aber,
das Red Bull eines der "bösen" Alcopops ist.

Trotzdem mag ich dieses Zeug nicht und würde es Kindern auch nicht geben.


Viele Grüsse

Danny
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  #9  
Alt 27.08.2011, 16:37
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also kenne das Prob auch bei Vitamalz ist ein sehr geringer Restalkohol vorhanden,deswegen verkauf ab 16 obwohl Alkoholfrei drauf steht
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Gruß Dave
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  #10  
Alt 27.08.2011, 16:40
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo Tim,

auch das ist Quatsch - wie Du sicherlich weisst. Viele Leute denken aber,
das Red Bull eines der "bösen" Alcopops ist.

Trotzdem mag ich dieses Zeug nicht und würde es Kindern auch nicht geben.


Viele Grüsse

Danny
Ja, aber ist jetzt ab 16 trotzdem
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  #11  
Alt 27.08.2011, 16:40
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Zitat:
Zitat von drave110 Beitrag anzeigen
also kenne das Prob auch bei Vitamalz ist ein sehr geringer Restalkohol vorhanden,deswegen verkauf ab 16 obwohl Alkoholfrei drauf steht
Hallo Dave,

dann sage den Leuten an der Kasse mal, das Orangensaft diesselbe Menge
Alkohol enthält und nahezu alle andere Säfte auch.

@Tim: Wo steht das?


Viele Grüsse

Danny
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  #12  
Alt 27.08.2011, 16:56
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ach mir ist das doch total egal,..das war damals die nette aussage der Kassiererin als ich mit 22 oder so Vitamalz kaufen wollte
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Gruß Dave
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  #13  
Alt 27.08.2011, 20:54
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
das Orangensaft diesselbe Menge
Alkohol enthält und nahezu alle andere Säfte auch.
Nicht richtig. Richtig ist: enthalten kann.
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  #14  
Alt 27.08.2011, 21:02
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Nicht richtig. Richtig ist: enthalten kann.
Hallo Wohnbusfahrer,

darum möchte ich nicht diskutieren.

Nur ein Link: http://www.forum-alkoholiker.de/ftopic2667.html


Viele Grüsse

Danny
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  #15  
Alt 28.08.2011, 08:21
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Falsch bleibt falsch, egal wer es verbreitet Wenn man das hinterfragt, bekommt man die Auskunft, dass es nicht um fixe Mengen geht, wie der Beitrag suggeriert, sondern um Mengen, die auf natürlichem Weg entstehen können.
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  #16  
Alt 28.08.2011, 09:32
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Milchschnitten (früher "Kindermilchschnitten") enthalten auch
Alkohol. Sind die denn auch erst ab 16 verkäuflich? Und darf
Schwarzwälder Kirschtorte auch nur von Erwachsenen gegessen werden?
Ganz zu schweigen vom Rumkugeln.......
__________________

Wenn der klügere immer nachgibt, führt das zwangsläufig zur Diktatur der Idioten

Grüße aus Wesel am Niederrhein
Uli
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  #17  
Alt 28.08.2011, 16:41
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29 Danke in 15 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Alane Beitrag anzeigen
Ganz zu schweigen vom Rumkugeln.......

Dazu kann ich sagen das ich mit ca. 14 Jahren mal Mon Cheri kaufen wollte und diese nicht bekommen habe !!!

Weil halt Alkohol drin ist...
__________________
mit freundlichen...
Sven & Steffi

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Mut ist wenn man mit Durchfall trotzdem pupst!
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  #18  
Alt 29.08.2011, 08:15
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Eigentlich müsste man doch sagen, dass alles was gärt auch Alkohol enthält..wenn auch in minimalen Mengen.

Aber Malzbier erst ab 16 Jahren zu verkaufen ist natürlich völliger Unsinn.....

...wir habens früher immer "Kinderbier" genannt...
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  #19  
Alt 29.08.2011, 10:43
KäptnM KäptnM ist offline
 
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Ganz sicher enthält auch Malzbier Alkohol, wenn auch, wie im post oben schon gesagt, in geringen Mengen (entsprechend ist auch bei Clausthaler die Angabe "alkoholfrei" irreführend - es ist eher "alkoholarm").
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  #20  
Alt 29.08.2011, 10:48
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oh Gott darf jetzt meine Nichte keine Weintrauben mehr essen ???

Klar ist wie oben beschrieben das Alle Fruchtsäfte und auch Malzbier Alkohol enthalten. Dies aber nur in geringen bis geringsten mengen.

Früher wurde mal gerechnet das ein 10 jähriges Kind ca. 2 Kästen Karamalz binnen 1h drinken müsste um einen Messbaren Alkoholgehalt zu bekommen.
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  #21  
Alt 29.08.2011, 11:03
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Ich kann mich da nur anschließen...
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  #22  
Alt 29.08.2011, 11:11
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Leute, sperrt die Obstwiesen ab!

Also ich würde mein Malzbier zukünftig nicht mehr in dem Saftladen kaufen.
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Liebe Grüße,

Jörg


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  #23  
Alt 29.08.2011, 11:16
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Ein alkoholisches Getränk i.S.d. §9 Jugendschutzgesetz meint Getränke, die mehr als 1,2 Volumen% Alk enthalten.

Das trifft weder auf Clausthaler, Malzbier oder Fruchtsäfte zu.
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  #24  
Alt 29.08.2011, 12:07
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Ein alkoholisches Getränk i.S.d. §9 Jugendschutzgesetz meint Getränke, die mehr als 1,2 Volumen% Alk enthalten.

Das trifft weder auf Clausthaler, Malzbier oder Fruchtsäfte zu.
juhu dann kann ich meiner Nichte nen Asbach/Cola geben muss halt nur aufs Mischungsverhältnis achten. und brauch beim nächsten Geburtstag keine Apfelschorle mehr holen...
(2cl Asbach bei 50% Alcohol und 0,8l Cola = 1,25% Alc.)


Duck und weg

:mrgr een:
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  #25  
Alt 29.08.2011, 12:08
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Nee, da ist Branntwein drin. Bei Branntwein gibt es keine Grenze.

Hier ist mal was gut beschrieben:

Zitat:
Welche Regeln gelten für Branntwein, Alkopops und branntweinhaltige Lebensmittel?

Unter die Bezeichnung "Branntwein" fallen alle alkoholhaltigen Getränke, die gegärt und anschließend destilliert worden sind. Dazu gehören Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör, Magenbitter etc. Als branntweinhaltige Getränke gelten auch Spirituosen, die nur zu einem kleinen Teil Branntwein enthalten, wie zum Beispiel Longdrinks. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Art des Alkohols.
Alkoholhaltig können auch Lebensmittel wie Pralinen, Rumkugeln, Eisbecher oder Kuchen sein, jugendschutzrelevant sind sie, wenn sie "Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten". Das ist dann der Fall, wenn ihr Alkoholgehalt einen Wert von 1 Prozent überschreitet.
Auch die Form des Produktes spielt keine Rolle. Selbst wenn das Produkt aus Eis oder Pulver besteht, ist es ein branntweinhaltiges Getränk. Wenn ein Getränk lediglich Aromen branntweinhaltiger Getränke enthält, gilt es nicht als branntweinhaltig.
Alkopops sind Mischgetränke, die regelmäßig mit Getränken auf Branntweinbasis (Spirituosen) hergestellt werden. Alkopops müssen folgende Kennzeichnung tragen: "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz". Der Alkoholgehalt ist nicht entscheidend. Auch wenn ein Alkopop weniger Alkohol enthält als ein Bier, fällt das Getränk unter eine spezielle Regelung. Weitere Informationen unter Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (s. Art. 1 Alkopopsteuergesetz)
Was sind "andere alkoholische Getränke"?

Wenn das Gesetz von "anderen alkoholischen Getränken" als Branntwein spricht, dann meint es solche, die mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, aber keinen Branntwein enthalten. Das sind vor allem Bier, Wein und Sekt und damit hergestellte Mischgetränke. Alkoholfreies Bier ist kein alkoholisches Getränk im Sinne des Jugendschutzgesetzes.
http://www.jugendschutzaktiv.de/info...hol/dok/33.php
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