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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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24-Monats-Vertrag kündigen
Guten Abend, liebe Rechts-Spezis hier im Forum. Am Ende eine Frage.
Ich zitiere aus einem Entsorgungsvertrag: AGB, Punkt 6: Vertragsdauer...: "Der Vertrag hat eine aufzeit von 2 Jahren ab Vertragsabschluss. Er verlängert sich jeweisl um zwei weitere Jahre, wenn er nicht drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird". Ich zitiere fürderhin § 309 BGB: "Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:" Punkt 9: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen: b: "eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr..." Jetzt die Frage: zu wann kann ich diesen Vertrag frühestmöglich kündigen: mit sofortiger Wirkung oder mit Ablauf von drei Monaten? Jemand eine fundierte Meinung? Heißen Dank schon im Voraus. |
#2
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Du kannst den Vertrag fristlos kündigen.
>> "Verlängerungen sind dann unwirksam, wenn sie sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängern und diese ein Jahr beträgt (LG Düsseldorf).<< Das bedeutet, der Vertrag kann nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit (bei monatlicher Beitragszahlung) in der Regel zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um 6 Monate wäre allerdings wirksam.(BGH-Urteil (XII ZR 193/95) Da aber 24 Monate und nicht 6 Monate vereinbart worden sind ist das hinfällig.
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#3
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Das wollte ich am liebsten hören. Also mach ich das so.
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#4
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...am einfachsten "kündigt" man Versorgungsverträge durch Wegfall bzw. Wechsel der Versorgungsstelle. Du bist einfach umgezogen...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
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