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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 22.08.2011, 19:00
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 08.07.2010
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Standard 24-Monats-Vertrag kündigen

Guten Abend, liebe Rechts-Spezis hier im Forum. Am Ende eine Frage.

Ich zitiere aus einem Entsorgungsvertrag:
AGB, Punkt 6: Vertragsdauer...: "Der Vertrag hat eine aufzeit von 2 Jahren ab Vertragsabschluss. Er verlängert sich jeweisl um zwei weitere Jahre, wenn er nicht drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird".

Ich zitiere fürderhin § 309 BGB:

"Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:"


Punkt 9: Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen:

b: "eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr..."



Jetzt die Frage: zu wann kann ich diesen Vertrag frühestmöglich kündigen: mit sofortiger Wirkung oder mit Ablauf von drei Monaten? Jemand eine fundierte Meinung?

Heißen Dank schon im Voraus.
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  #2  
Alt 22.08.2011, 19:11
makana makana ist offline
Captain
 
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Du kannst den Vertrag fristlos kündigen.

>> "Verlängerungen sind dann unwirksam, wenn sie sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängern und diese ein Jahr beträgt (LG Düsseldorf).<<

Das bedeutet, der Vertrag kann nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit (bei monatlicher Beitragszahlung) in der Regel zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.

Eine automatische Verlängerung um 6 Monate wäre allerdings wirksam.(BGH-Urteil (XII ZR 193/95)
Da aber 24 Monate und nicht 6 Monate vereinbart worden sind ist das hinfällig.
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  #3  
Alt 22.08.2011, 19:16
PassatoProssimo PassatoProssimo ist offline
Commander
 
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Das wollte ich am liebsten hören. Also mach ich das so.
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  #4  
Alt 22.08.2011, 20:17
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...am einfachsten "kündigt" man Versorgungsverträge durch Wegfall bzw. Wechsel der Versorgungsstelle. Du bist einfach umgezogen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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