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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.07.2011, 11:31
simonela80 simonela80 ist offline
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Standard EU-Führerschein

Habe da mal eine Frage über den EU-Führerschein,
wenn ich nach Kroatien fahre, brauche ich da einen EU-Führerschein fürs Auto oder reicht mein alter Österreichischer Führerschein,
habe nun schon öfter von Bekannten gehört, dass man einen EU-Führerschein braucht in Kroatien

hoffe ihr könnt mir helfen


vielen Dank
Peter
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  #2  
Alt 21.07.2011, 11:35
Benutzerbild von Stralsunder
Stralsunder Stralsunder ist offline
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Das sagt der ADAC dazu:

"In den meisten europäischen Staaten besteht für ausländische Kraftfahrer keine Pflicht mehr zum Mitführen eines Internationalen Führerscheins.
Dringend empfohlen wird seine Mitnahme jedoch weiterhin insbesondere bei Reisen nach Albanien, Russland, Ukraine und Weißrussland.

Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben, einen Internationalen Führerschein dabei zu haben.
Deutsche Internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt.
Mehr als 50 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses Abkommen ratifiziert und stellen auf seiner Grundlage mehrsprachige Internationale Führerscheine aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten. (...)

Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.

Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass die Fahrerlaubnisbehörden verpflichtet sind, die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins im zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt zu speichern.
Dieses Zentralregister soll vollständige Auskunft über die erteilten Führerscheindokumente erteilen.
Der Eintrag eines Internationalen Führerscheins setzt die Zuteilung der Führerscheinnummer einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis voraus.
Diese Nummer wird bei der Beantragung der Scheckkarte vergeben.

Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 24 (für den Kartenführerschein); beim Ausstellen des Internationalen Führerscheins fallen ohnehin Gebühren von ca. € 15 an."

Hier auch noch was zum Thema
http://www.auto-reise-welt.de/intern...ropa.8.177.htm

Für Östereich als EU-Land dürfte somit das Selbe gelten
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Beste Grüße aus HST vom Andreas

Geändert von Stralsunder (21.07.2011 um 11:40 Uhr)
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  #3  
Alt 21.07.2011, 11:40
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dieter dieter ist offline
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ich habe die Fragestellung so verstanden, dass er mit EU Führeschein, den neuen Scheckkarten-Führerschein meint... ??

Die Antwort auf die Frage ist :

Nein, er ist nicht vorgeschrieben, und
JA - es kann Probleme geben


(ich kenne zwei Fälle die Diskussionen und Zeit kosteten - dies war jeweils in Italien bei Kontrollen auf der Autostrada - gehört habe ich es schon öfters...)
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #4  
Alt 21.07.2011, 11:45
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gerade aktuell bei uns in der Zeitung

http://www.20min.ch/news/schweiz/sto...weise-27706008
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #5  
Alt 21.07.2011, 12:22
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Gummiente Gummiente ist offline
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Also ich bin sowohl früher mit dem Österreichischen rosa Lappen als auch mit dem Kartenführerschein in KRO kontrolliert worden. Beides war nie ein Problem. Das einzige was mehrfach zusätzlich verlangt wurde, war die grüne Versicherungskarte.
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Liebe Grüße
Willi
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  #6  
Alt 21.07.2011, 12:45
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die nationale Fahrerlaubnis ist kein Personenausweis. In Deutschland muss der Familienname, die Anschrift oder das Jugendfoto nicht geändert werden. Selbst alte Führerscheine aus der DDR oder sogar mit sonst verbotenen Runenzeichen sind gültig. Kein ausländischer Staat darf den nationalen Führerschein beanstanden oder sogar einziehen. Nach Straftaten sind befristete Sperrvermerke erlaubt. Mietwagenunternehmer die kein Geld verdienen wollen können allerdings Probleme bereiten, denn sie kennen unsere Bedingungen und Führerscheinmodelle nicht unbedingt.
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Andreas
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  #7  
Alt 21.07.2011, 13:06
simonela80 simonela80 ist offline
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also hier gibt es verschiedene Meinungen dazu,
um sicher zu gehen werde ich mir den neuen EU-FS holen
haben mich zwar noch nie kontrolliert in Kroatien, aber man weiss ja nie

Danke mal für die Auskünfte

Peter
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  #8  
Alt 21.07.2011, 13:10
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Schadet nicht und du darfst dadurch Mehrachshänger ziehen.

Achte bei der Umschreibung aber drauf, dass du den CE79 eingetragen bekommst!!!

Übrigends ist ja sowieso die Zwangsumschreibung ein Thema, der man dadurch entkommt.
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