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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Der andere hat angemessen eines aufs Dach bekommen. Aber dabei sollte es auch bleiben. Führerscheinpflicht hin oder her, wenn ich mir ansehe, was die Leute mit den 'Charterscheinen', also die Motorbootfahrer ohne Führerschein für Sportboot binnen, alles so anstellen, frage ich mich, warum in vielen Revieren überhaupt eine Führerscheinpflicht besteht. Da wird mit zweierlei Maß geurteilt. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de
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#27
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Zitat:
Schon mal daran gedacht, dass der auf den Wasserskiern offenbar der Bootseigner war und den anderen ohne Fahrerlaubnis hat das Boot fahren lassen ?? Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#28
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Und wo war der zweite "Mann" im Boot?
Auch gebührenpflichtig
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Gruß Ewald |
#29
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Der Mann im Boot ohne Führerschein sollte sich glücklich schätzen, dass er ohne Anzeige davongekommen ist. Das hätte schlimmer kommen können. Und falls der Wasserskiläufer der Bootseigner war, hat auch er Glück gehabt.
Gruß Wepi
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#31
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Okay, ich streiche es, allerdings bleibe ich bei meiner Aussage, am Wasser ist die STVO -ohne Z- nicht massgeblich.
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#32
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Zitat:
laut der kurzen Story waren die beiden aufgefallen, weil der Skiläufer keine Schwimmweste trug. Ansonsten schien, soweit sich das aus den wenigen Zeilen erkennen läßt, keine Gefahr in Verzug gewesen zu sein. Wahrscheinlich fahren die beiden häufiger zusammen und haben aufgrund ihrer Erfahrung Vertrauen in die Fahrkünste des anderen. Sonst würde es wohl nicht zu der angenommenen Konstellation kommen. Berufsschiffe und andere werden in einem ausgewiesenen Wasserskigebiet nicht unterwegs sein. Das alles ist kein Grund, jemanden ohne Führerschein davonkommen zu lassen, ich finde aber das 2x 180 € viel Geld für so einen Vorfall sind. Der Mann am Ruder wird seine Lektion gelernt haben und würde im Wiederholungsfall sicherlich nicht so 'billig' davonkommen. Sinnvoll wäre die zusätzliche Auflage, den Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist zu machen, um Folgeverfahren zu vermeiden. Ich möchte nicht wissen, wieviele Sportbootskipper ein Buch lesen, nach einem oder zwei Bierchen ein Nickerchen oder etwas anderes machen während die angetraute 'Rudergängerin' ohne Führerschein eine langweilige Strecke auf einem Kanal abtuckert und gekonnt einem entgegenkommenden Charterschiff mit unerfahrener Besatzung, aber im Besitz eines schnell erhaltenen 'Charterscheins', ausweicht. Last but not least, wie häufig fragen wir denn andere Leute, ob die einen Führerschein haben, wenn wir uns von denen im Auto oder im Boot mitnehmen lassen? Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (15.07.2011 um 10:56 Uhr) |
#33
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Wasserski ohne Schwimmweste, kein zweiter Mann an Bord und ein Schiffsführer ohne Führerschein?
In dem Fall hätte die WASP bei einem Mangel an Gefahr für andere fast schon bewußt weggucken müssen, in der Hoffnung, dass sich das Problem von selbst löst. Vielleicht hat der zweite Mann an Bord kein Geld bezahlen müssen, weil tatsächlich keiner da war. Sicherlich ist es im Ermessen des WASP, ob sie einer nichtanwesenden Person für Abwesenheit ein Bußgeld auferlegt oder nicht. Wer durchblickt schon die Wassersport-Zahlmodalitäten? Seitdem ein Bekannter, der seine Brille ohne ein Sicherungsbändchen trug, 20 € löhnen musste, obwohl er zwei Ersatzbrillen griffbereit dabei hatte, halte ich alles für möglich. So haben wir es gerne. Die WASP macht irgendwo fest und hält ein Päuschen abseits der Sportschifffahrt: Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (15.07.2011 um 10:49 Uhr)
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#34
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Zitat:
auf dem Rhein sind viele ausgewiesenen Wasserskistrecken und da ist auch immer Berufschiffahrt unterwegs. Dort muss man halt dopplet vorsichtig sein. und einen gefallenen Wasserskiläufer schnell aufnehmen bzw. das ziehen sicherheitshalber abbrechen wenn ein Berufsschiff kommt. |
#35
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Zitat:
ich wußte nicht, dass die Berufsschiffe in Wasserskistrecken fahren dürfen. Ansonsten ist der Rhein ein besonderes Kaliber, wie jeder schnell fließende Fluss. Vor kurzem war ich in Basel und sah dort im Rhein diverse Leute schwimmen. Die ließen sich von der Strömung mitziehen. Das sah für mich sehr gefährlich aus, ist aber für die Leute dort nichts Besonderes. Manche sind eben so mutig, naiv oder verrückt. Da hilft auch keine Wasserschutzpolizei mehr. Tom
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#36
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Zitat:
bei uns in Germersheim beginnt eine 2 km lange Wasserskistrecke. da sind halt ein paar Kilometer freigegeben zum Wasserskifahren. Das ist eine stark befahrene Strecke. Aber generell ist das halt mal auf Flüssen so das Berufsschiffe fahren. Hier bei uns ist das Fahrwasser auch nicht wirklich breit wenn da 2 berufschiffe aneinander vorbeifahren ist da nicht mehr viel platz für ein Sportboot. |
#37
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Also nochmals vielen Dank für die vielen Antworten. Und nochmal zur Erinnerung, ich war derjeinige der ausserhalb der zeitlichen Begrenzung einen Wakeboarder hinterherhezogen hat, 2. Mann war auch an Bord.
Mit dem Vorfall "kein Führerschein, keine Schwimmweste" habe ich nix zu schaffen Um kurz auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen: Meine Frage bezog sich darauf, wo schriftlich niedergelegt ist, dass bei einem solchen "Vergehen" (alles beim Wakeboarden in Ordnung, nur ausserhalb der richtigen Uhrzeit gefahren) der Bootsführer und der hinterhergezogene Wassersportler jeweils 20 Euro zahlen müssen und nicht nur das fahrende Boot. Wünsch euch ein schönes WE! |
#38
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Ist doch eigentlich logisch: BEIDE haben gegen die Vorschrift verstoßen - der Fahrer und der gezogene.
Der Beifahrer im Auto zahlt ja auch, wenn er keinen Gurt anlegt.
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Gruß Ewald
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#39
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Bußgeldkatalog
Hier ist der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog für das Bundesland Brandenburg.
http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf Es bleibt bei folgenden Grundsätzen: 1. Niemand muss in Deutschland Geld mitführen, deshalb eine angebotene gebührenpflichtige Verwarnung nicht ablehnen, aber auch nicht bar zahlen. Zahlkarte geben lassen und dann hat man eine Woche Zeit zur Prüfung und evtl. Beratung. Erst danach kann es durch ein Bußgeldverfahren teurer werden. 2. Niemand muss in Deutschland eine Uhr haben. Wassersportler brauchen auch keine Taucheruhr.
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Andreas
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#40
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Zitat:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nur weil du nicht weißt wie spät es ist, werden für dich keine Regeln außer Kraft gesetzt. greeetz Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe |
#41
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Sicherungsbändchen? Wo steht denn das?
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#42
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Eintrag im Führerschein bei Brillenträgern - aber nur bei neueren
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Gruß Ewald
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#43
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Stimmt, darüber sprachen wir schon mal ... Bei mir steht's nicht drin
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#44
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Zitat:
während bei anderen vergehen bei Betroffener "Schiffsführer" steht . .
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Gruß Stefan |
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