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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.07.2011, 18:40
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Standard Steganlage - Bestimmungen

Unser Gartenverein hat nun endlich die Steganlage (ca. 10 Boote) beim WSA
neu beantragt. Da durch das DDR Recht mehr offen blieb als wirklich geklärt war (durch die BUGA besteht Gefahr die ganze Anlage stillgelegt zu bekommen)

Die Gartensparte befindet sich auf Pachtland von der Stadt.

Wie sieht es mit der Kennzeichung aus ??

Klar, Schild muß ran- nach Vorlage vom WSA
Die Stangen/Dalben ... bekommen nen gelben Kopf

Lageplan ist abgegeben.


Aaaaber und jetzt kommts:Mir hat ein Kunde letztens erzählt das die Begrenzungspfähle nen bestimmten Durchmesser haben müssen.

Weiß das jemand ??


Es wurde ein verantwortlicher Gewählt - nun ratet mal
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  #2  
Alt 12.07.2011, 18:44
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Wenn der Verantwortliche ein Telefon hat,sollte er bei der WSA anrufen,
um ganz Sicher zu gehen.
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Servus Willi
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  #3  
Alt 12.07.2011, 18:50
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Wenn der Verantwortliche ein Telefon hat,sollte er bei der WSA anrufen,
um ganz Sicher zu gehen.

um schlafende Hunde zu wecken ??


Dieser Vorschlag wurde von der Steggemeinschaft aus Angst vor weiteren Maßnahmen erstma vertagt - ich mache da keine Alleingänge

auch wenn du noch so viele ranknallst ....
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  #4  
Alt 12.07.2011, 18:52
JohnB JohnB ist offline
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Warte bis die WSA-Genehmigung da ist; dann kannst Du diese Details bequem klären.
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 12.07.2011, 18:56
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Warte bis die WSA-Genehmigung da ist; dann kannst Du diese Details bequem klären.

ich habe keine Frist gefunden bis wann die Pfähle im Wasser sein müssen ... ich glaube das wird mit der Genehmigung gekoppelt ...


Anmerkung: hier bei uns gibt es noch viele Private Stege total Idylisch, vor vielen vielen Jahren ins Wasser gebaut wo es niemanden Interessiert hat ... seit 2-3 Jahren fährt die WSP oder auch das WSA rum und Fotografiert solche letzten Stellen der tollen Ursprünglichkeit ...

die Steggemeinschaft (meistens betagte Rentner) haben wirklich Angst dieses Einod zu verlieren (Die Buga steht vor der Tür und es wurden Uferbebauungen angedroht und mittlerweile auch schon Brücken gebaut an anderen Stellen)
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  #6  
Alt 12.07.2011, 21:31
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Superpapa Superpapa ist offline
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Hi,
kleiner Tipp noch am Rande: Wenn das WSA ein fischereirechtliches Gutachten verlangen sollte, das muss der Fischer machen. Eine Fischereipachtentschädigung oder was auch immer an regelmäßigen Zahlungen verlangt werden sollte - dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das Gutachten muss natürlich bezahlt werden, aber kein "Abo" oder sonstiger Vertrag mit irgendwelchen unendlichen Laufzeiten abgeschlossen werden.
Wenns natürlich schon passiert ist - Verträge müssen eingehalten werden... no Chance!
Gruß
Michael
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  #7  
Alt 12.07.2011, 22:03
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
, oder was auch immer an regelmäßigen Zahlungen verlangt werden sollte - dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. ,Gruß
Michael
Wir zahlen bei uns eine Art Pacht für die Wasserfläche die durch die Steeganlagen genutzt wird. Lageplan und Antrag stellen. Der Rest wird schon werden. Nutze das Gespräch mit den Verantwortlichen das Regelt viel mehr als ein Wisch auf dem Schreibtisch

Gruß Rene
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  #8  
Alt 13.07.2011, 06:21
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Hi,
kleiner Tipp noch am Rande: Wenn das WSA ein fischereirechtliches Gutachten verlangen sollte, das muss der Fischer machen. Eine Fischereipachtentschädigung oder was auch immer an regelmäßigen Zahlungen verlangt werden sollte - dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Das Gutachten muss natürlich bezahlt werden, aber kein "Abo" oder sonstiger Vertrag mit irgendwelchen unendlichen Laufzeiten abgeschlossen werden.
Wenns natürlich schon passiert ist - Verträge müssen eingehalten werden... no Chance!
Gruß
Michael

wie ?

wir zahlen für unseren Privatensteg (angemeldet) an den Fischer Jährlich so ne Nutzungsausfallsumme - nicht hoch aber dafür jährlich.

Das ist nicht rechtens ??
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  #9  
Alt 13.07.2011, 09:14
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
wie ?

wir zahlen für unseren Privatensteg (angemeldet) an den Fischer Jährlich so ne Nutzungsausfallsumme - nicht hoch aber dafür jährlich.

Das ist nicht rechtens ??
Wenn Du das mit dem Fischer so vereinbart hast, ist es schon rechtens. Wenn Du das nicht vereinbart hättest, bräuchtest Du nicht zahlen.
Der Fischer hat m.W. keinen Rechtsanspruch, dass Du einen solchen Vertrag eingehst, noch herrscht Vertragsautonomie. Nach welchem Gesetz ist denn welche Fischer-Entschädigung geregelt? Wenn es eins gäbe, bedürfte es keines Vertrages.
Nebenbei bemerkt entstehen dem Fischer durch Stege keine Nachteile, eher im Gegenteil, weil in diesen Bereichen die Fische "brüten". Dem gehört das Wasser i.d.R. nicht, er hat meist nur die Fischereirechte und nichtmal die Wasserfläche gepachtet.
Vielleicht kann mal ein Kundiger (bitte kein Fischer!) das mal besser aufklären, bei mir ists gefährliches Halbwissen!
Ich kenne das nur so, dass der Fischer sagt: Für das fischereirechtliche Gutachten müssen Sie diesen Vertrag abschließen.... Dann kann er vielleicht das Gutachten verzögern - in der Hoffnung dass der Stegbauer in Zeitdruck kommt und doch unterschreibt.....
Gruß
Michael
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  #10  
Alt 13.07.2011, 09:17
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Wenn Du das mit dem Fischer so vereinbart hast, ist es schon rechtens. Wenn Du das nicht vereinbart hättest, bräuchtest Du nicht zahlen.
Der Fischer hat m.W. keinen Rechtsanspruch, dass Du einen solchen Vertrag eingehst, noch herrscht Vertragsautonomie. Nach welchem Gesetz ist denn welche Fischer-Entschädigung geregelt? Wenn es eins gäbe, bedürfte es keines Vertrages.
Nebenbei bemerkt entstehen dem Fischer durch Stege keine Nachteile, eher im Gegenteil, weil in diesen Bereichen die Fische "brüten". Dem gehört das Wasser i.d.R. nicht, er hat meist nur die Fischereirechte und nichtmal die Wasserfläche gepachtet.
Vielleicht kann mal ein Kundiger (bitte kein Fischer!) das mal besser aufklären, bei mir ists gefährliches Halbwissen!
Ich kenne das nur so, dass der Fischer sagt: Für das fischereirechtliche Gutachten müssen Sie diesen Vertrag abschließen.... Dann kann er vielleicht das Gutachten verzögern - in der Hoffnung dass der Stegbauer in Zeitdruck kommt und doch unterschreibt.....
Gruß
Michael
mhm, das kam automatisch ....

ich guck mir mal die Unterlagen an
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