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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.06.2011, 17:07
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard BG Bau - privates Bauvorhaben

Hat schon mal jemand bei der BG Bau ein privates Bauvorhaben versichert und weiß wie sowas geht? Ich lese mich nun schon seit einer Stunde durch die Seite und weiß immer noch nicht ob die nun zuständig sind oder nicht.

Für Leute, die im Garten oder Haus helfen, ist eine Unfallversicherung bei der Unfallkasse vorhanden, die läuft aber für einen Pauschalbetrag das ganze Jahr über.

Hier muß man anscheinend Helferstunden angeben, aber erstmal muß ich doch wissen wieviel das kostet und ob die überhaupt zuständig sind. Ein Anruf letzte Woche hat ergeben, daß man sich nur über die Website anmelden kann. Ja toll. Bei sowas redet man doch lieber mit lebendigen Menschen.

http://www.bgbau.de/d/pages/versiche...fer/index.html

http://www.bgbau.de/d/pages/mitglied...herr/merkb.pdf

Hat jemand Erfahrung damit? Bitte PN, sonst kommen die üblichen Verdächtigen hier wieder und spammen los.

Anneke
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  #2  
Alt 30.06.2011, 07:14
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timonolte timonolte ist offline
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Das Schreiben kommt automatisch wenn du bei der Stadt/Gemeinde nen Bauantrag gestellt hast. Die geben die Daten an die BG Bau weiter! Mit der privaten UV Kasse ist es in diesem Fall egal. Die BG Bau möchte auch gerne Beiträge von dir haben
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  #3  
Alt 30.06.2011, 09:40
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Hallo Anke,

Du kommst um die BG Bau nicht herum. Es gibt Kontrollen und teilweise drakonische Strafen. Leider.

VG Thilo
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"Im Winter boarden, im Sommer waken!"
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  #4  
Alt 30.06.2011, 10:05
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Flybridge Flybridge ist gerade online
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Die Mitgliedspflicht beginnt mit Erteilung der Baugenehmigung.

Die Herrschaften melden sich ungefragt; ohne Datenschutz.

Also schön jeden Helfer melden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 30.06.2011, 11:13
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Erposs Erposs ist offline
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Vorsicht! Auch bei nicht genehmigungspflichtigen Umbau- oder Modernisierungsvorhaben muß die Baustelle der BG gemeldet werden, auch wenn nur Bauherr/frau arbeiten. Die Außendienstler von denen bekommen Provision, d.h. die fahren regelmäßig Wohnsiedlungen ab und schauen, wo sie verdienen können.
__________________
Gruß, Jörg!
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  #6  
Alt 30.06.2011, 14:15
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Vorsicht! Auch bei nicht genehmigungspflichtigen Umbau- oder Modernisierungsvorhaben muß die Baustelle der BG gemeldet werden, auch wenn nur Bauherr/frau arbeiten.
Wenn nur Bauherr(-in) und Lebenspartner tätig sind, gibt es weder Versicherungs- noch Meldepflicht. Sie haben aber auf Verlangen Auskunft über die Baumaßnahme zu geben.

Ralf


EDIT: Das klingt gut, ist so aber falsch. Meldepflicht besteht.

Geändert von Schärenkreuzer-Liebhaber (30.06.2011 um 17:31 Uhr) Grund: Fehler
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  #7  
Alt 30.06.2011, 14:26
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timonolte timonolte ist offline
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Ja, die Bau BG ist genau wie die GEZ ein ganz toller Verein!!!!!
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  #8  
Alt 30.06.2011, 15:01
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Erposs Erposs ist offline
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Wenn nur Bauherr(-in) und Lebenspartner tätig sind, gibt es weder Versicherungs- noch Meldepflicht. Sie haben aber auf Verlangen Auskunft über die Baumaßnahme zu geben.

Ralf
Das ist ein Irrtum. Die Baumaßnahme muß auch gemeldet werden, wenn keine Unternehmen oder Helfer beschäftigt werden. Bei Verstößen können Bußgelder bis ca. 2500,-Euro verhängt werden.(Dran denken, die Geier sind auf Provisionsbasis unterwegs!) Und nach Abschluß unbedingt den Eigenbaunachweis der BGBau zusenden, sonst liegt plötzlich ein Gebührenbescheid über 192.000,-Euro im Briefkasten. War ein schöner Schreck für mich.
Quelle:
http://www.bgbau.de/d/pages/mitglied...err/pflichten/
__________________
Gruß, Jörg!
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  #9  
Alt 30.06.2011, 17:26
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Das ist ein Irrtum. Die Baumaßnahme muß auch gemeldet werden, wenn keine Unternehmen oder Helfer beschäftigt werden.
Ich schreibe es ja nicht gerne :
Da liegst du doch richtig, wie ich jetzt nach längerem Lesen/Suchen feststellen musste. Wer als Bauherr selbst tätig wird, ist "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten", also Unternehmer und deshalb auch meldepflichtig.
Findet sich alles im Siebten Sozialgesetzbuch.
(zum Nachlesen, wenn es einer, so wie ich, nicht glauben wollte/will)


Ralf
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  #10  
Alt 30.06.2011, 17:36
mobomike mobomike ist offline
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Über die BG Bau meckere ich auch.
Muss ca 3000 EUR im Jahr für meine Mitarbeiter bezahlen.
Dafür bin ich auch noch voll in der Haftung schon für fahrlässige Unfälle.
Die Strafen für Vergehen sind mir eigentlich zu Niedrig.
Überall wird am Wochenende SCHWARZ auf den Baustellen gearbeitet und ich bezahle als Unternehmer für diese auch noch die Unfallkosten.
mfg
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  #11  
Alt 30.06.2011, 17:43
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Fourwinnzler Fourwinnzler ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Die Mitgliedspflicht beginnt mit Erteilung der Baugenehmigung.

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Also schön jeden Helfer melden.
Das kenne ich anders. Meldepflichtig bist du nach einer erteilten Baugenehmigung. Mitglied erst, wenn du Aufträge nicht selbst ausführst oder dir von Leuten helfen lässt.

Einmal "Mitglied" kommst du nicht wieder raus Ist aber auch nicht so tragisch.. Ich habe für unser 200m² EFH 120 Taler berappen müssen. Im Falle eines Falles ist der Helfer versichert. Was mich nur gewundert hat: idie Namen und Std mußten rückwirkend angegeben werden

Gruß Rene
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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