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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
wir haben nun endlich nach langem Suchen, einen sehr schön Motor zum Superpreis gefunden. Die Schaltung samt, Kabeln (T-Flex) war auch dabei, sowie eine neue Schraube und eine Pinne. Diese brauchen wir aber nicht, da der motor ja mit schaltung läuft. Nun meine eigentliche Frage, handelt es sich um einen Führerscheinfreien-Motor? Ich habe schon gegoogelt und in der BSH-Liste geschaut, aber ich bin nicht fündig geworden. Motordaten: 6CM - 6H6 mit 6ps Ich denke eigentlich, dass er frührerscheinfrei sein müsste! Vielleich könnt ihr mir helfen? Vielen Dank im Voraus! grz |
#2
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Ich bin ja noch ganz neu hier, aber ich meine hier gelesen zu haben, nur bis 5 PS wäre führerscheinfrei!
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#3
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Der Sechser ist nur führerscheinfrei,
wenn er gedrosselt ist. (max. 3,68kW/5 PS am Prop) Diese Drosselung sollte dokumentiert sein und die Führerscheinbefreihung auch möglichst in die Bootspapiere eingetragen werden.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#4
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Hallo
Das führerscheinfreie Modell ist der 6 D (Deutschland) Der 6 C hat echte 6 PS und ist deshalb nicht führerscheinfrei, bei uns in Deutschland. Gruß Möpsel |
#5
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hi,
danke für eure Antworten. In der BSH-Liste (führerscheinfreie-Motorliste) sind eine Menge 6ps Motoren, auch von Yamaha, die an der Schraube nur 5ps leisten, daher auch meine Frage. Der 6C scheint allg. recht selten zu sein! Wenn ich bei der Zulassung 5PS in die Papiere eintragen lasse, dann hat er ja eigentlich ein Dokument indem er mit 5ps dokumentiert ist und keiner kann etwas sagen, oder?? grz Jan |
#6
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Oft sind die Motoren die der der Hersteller mit 6PS kennzeichnet in der Tat
nur 5PS Motoren, die lediglich 3,68 kW an der Propwelle haben, das sind dann meist 2-Zylinder die sich halt durch die Modellbezeichnung vom 1-Zylinder abheben. Die sind "stärker" = nicht mehr Leistung, aber mehr Hubraum und Drehmoment im unteren Drehzahlbereich. Andere müssen gedrosselt werden, wie checki schon schrieb.
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (12.06.2011 um 05:59 Uhr) |
#7
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Ja, dass ist wie gesagt, klar! Ich habe übrigens auch einen 2-Zylinder. Aber wenn ich bei der Zulassung 5PS in die Papiere eintragen lasse, dann hat er ja eigentlich ein Dokument indem er mit 5ps dokumentiert ist und keiner kann etwas sagen, oder??
grz Jan |
#8
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Hallo jayson,
solange keiner auf das Typenschild schaut könnte das gehen richtig schwierig wird es erst wenn du in einen Unfall verwickelt wirst ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#9
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Hi
wenn die 5PS in der Bootszulassung eingetragen werden, dann kann eigentlich keiner was sagen, ist doch dann wie beim Auto. Wenn der Tüv'er dir die Felgen einträgt und man das in den Papieren eintragen lässt, kann auch keiner mehr sagen, die sind nicht zugelassen und die Versicherung kann dann auch nichts sagen.. So müsste ich den Motor nicht extra drosseln lassen, zumal es sowie max. 1ps mehr hat, als erlaubt.. oder sehe ich das falsch! grz |
#10
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#11
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![]() Zitat:
Zitat:
falsch ist bist du verantwortlich und hast falsche Angaben gemacht, Gott behüte, dass du dies auch noch nachweislich wissentlich gemacht hast. Nur als Tipp: Seppl ist bei dieser Kontrolle fast über Bord gegangen ![]() Vergleich vom Motor laut verlesen musste, "...denn der Motor (15PS) sah so klein aus und das Boot fuhr ja so schnell..." Man sollte die Jungs nicht für blöd halten, haben sie einen Verdacht, dann klären sie das... ![]() ![]()
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gregor ![]()
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#12
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Hi
Wir haben den Motor nun in einer Fachwerkstatt drosseln lassen und müssen den Nachweis dafür laut Wasserschutzpolizei mit uns führen... Nun kann er in die papiere als gedrosselter Motor eingetragen werden.. so gibt es keine Probleme.. grz Jan
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#13
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Das ist der rechte Weg!
Spätestens in 2 Wochen bist du dann hoffnungslos infiziert und der SBF kommt.... ![]()
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gregor ![]() |
#14
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![]() Zitat:
seit wann werden "Führerscheinbefreiungen" in die Bootspapiere eingetragen? Habe ich was verpasst?
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Gruss Vestus |
#15
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Ich glaube man muss die Drosselung nicht in die Papiere eintragen lassen, wichtig ist der Nachweis der Fachwerkstatt für die Drosselung. aber so ist man halt auf der sicheren Seite, in Papieren steht dann soweit ich weiß "laut technisch glaubhaft gemachten Daten hat der Motor 5ps", also einfach nochmal abgesichert.
grz jan |
#16
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Moin,
wenn der Motor nachträglich gedrosselt wird musst Du auch die Papiere bzgl. der Kw-Leistung umändern lassen. Und immer schön den Nachweis der Werkstatt mitführen. Die Freunde vom Entenschutz sind sehr flexibel wenn es um das Kassieren von OWI´s geht.
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Gruss Vestus |
#17
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Hoffe nur er wurde wirklich gedrosselt und nicht mal für 5 Euro Papiere erstellt
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#18
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![]() Zitat:
Mit der Kaufbescheinung eines gedrosselten Motors oder der schriftlichen Bestätigung über eine nachträgliche Drosselung einer autorisierten Werkstatt, trägt das zB. das WSA in den Registrierschein ein.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
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