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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Im benachbarten Runkel gabe es vor einigen Jahren mal die Bell Werft (Später Martin Werft).
Um von dort ans Wasser (Lahn) zu kommen mußten ca. 5 km über die Landstrasse gefahren werden, sogar teilweise 14 Meter lange Schiffe. Auch die Anhänger waren stellenweise recht Abenteurlich anzusehen. Ein PKW mit gelbem Blinklicht hinterher und das war´s. Es lagen im Laufe der Jahre schon einige Boote infolge geplatzen Uraltreifen oder Achs bzw. Eigenkonstruktion - Trailerbrüchen Boote mitten auf der Strasse. Wurde aber immer schnell und beherzt durch einen Kran und den Einsatz aller im Umfeld Beteiligten geregelt. Wir leben hier allerdings auf dem Land, wahrscheinlich ist die Rennleitung in Ballungsgebieten nicht so nachsichtig und verständnisvoll. Wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter. Es ist sicher richtig, das die Haftung wenn denn was passiert fatale Folgen haben kann. Wenn man als braver Bürger alles 100 % genau nehmen würde, dürfte man morgens erst gar nicht mehr aufstehen.
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de
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#27
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![]() Zitat:
Oh mann mal wieder dieser blöde Spruch. ![]() Wann raffen es manche endlich mal dass es einen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich gibt? ![]()
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#28
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Und genau so ist es, Andreas. Es wäre (wie bereits in #20 gemutmaßt) allenfalls fahrlässig, kaum grob fahrlässig und schon garnicht vorsätzlich, wenn bei dieser Aktion ein Dritter zu Schaden käme. Also zahlt die private Haftpflicht, die hoffentlich jeder hat.
Das ist meine subjektive Meinung, es soll keine Aufforderung darstellen und ich lassen mich jederzeit durch Links (nicht jedoch durch ![]() ![]() ...wundert mich, dass hier niemand die genaue "Gesetzeslage" kennt... ![]() ![]() Ungeklärt wäre in diesem Thread u.a. auch noch, wo die "Grenze" liegt : Schubkarre und Handwagen sind erlaubt, das Bootsmodell eines Mitglieds unseres Modellbauvereins (4m, 200kg, auf Kinderwagenrädern) ja sicher auch noch ... wo soll dazwischen die Grenze sein, ab der aus dem Schieben eines nicht zugelassenen Anhängers eine Stzraftat wird ? Bitte um Info. Geändert von xtw (21.06.2011 um 13:01 Uhr) |
#29
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Ohne dir auf die Füsse treten zu wollen und bitte, bitte nicht falsch verstehen: Grundsätzlich hast du ja in allen Punkten zu 100 % recht. Mir stellt sich nur die Frage ob du ganz höfflich angefragt Beamter bist?
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Mit Wassersportlichen Grüßen Michael Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen! Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de |
#30
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siehst Du irgendeine Alternative? Ich kenne nur eine (Eigenzitat) Zitat:
Michael |
#31
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Zitat:
![]() Zitat:
![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#32
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Moin Moin,
eigentlich ist die Sache doch ganz einfach: Telefon in die HAnd nehmen, die Nummer vom zuständigen Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt wählen und Auskunft erbeten. Gruß Stefan |
#33
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Hier dürfen die ganz "Schlauen" mal lesen.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html http://dejure.org/gesetze/StVO/22.html http://www.polizei.rlp.de/internet/n...ageSize=50.htm Gruß Werner Geändert von Schnuffi (21.06.2011 um 14:31 Uhr) |
#34
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in Deutschland eine rechtssichere Auskunft per Telefon? Ich kann mir als einzige Antwort nur vorstellen: "Beauftragen Sie ein entsprechendes Transportunternehmen". Erwartest Du wirklich sinnvolle Hilfe von einer Behörde? Wach auf! Gib denen am Besten noch Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit des Rechtsverstoßes, dann haste gleich schlafende Hunde geweckt, die wieder mal prima nur Ordnungsgelder generieren wollen. @ Schnuffi: was willst Du uns sagen? Es gibt eine Pflicht zur Ladungssicherung und eine Straßenverkehrsordnung - aber wie transportiert man Hafentrailer auf öffentlichen Straßen? Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#35
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@ Schnuffi: was willst Du uns sagen? Es gibt eine Pflicht zur Ladungssicherung und eine Straßenverkehrsordnung - aber wie transportiert man Hafentrailer auf öffentlichen Straßen?
Gruß Michael Mit einem entsprechendem Zugfahrzeug, Michael. Gruß Werner |
#36
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Und dieser hat schon manchem vor Gericht das Genick gebrochen. Die Haftpflicht ist dann ebenso aussen vor... Das fettgedruckte kann man prima googlen.. ![]()
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#37
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Kennst Du keinen mit einem Mähdrescher?
der ist doch auch Überbreit. laß den doch hinter dem geschobenen Boot her fahren als Sicherung ![]() Was sollte da noch passieren ![]() Frag mal beim ADAC nach evtl weiss da jemand etwas genaueres über die Rechtslage von geschobenen Fahrzeugen.
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#38
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Moin,
der "gesunde Männchenverstand"; ist der ganz wech?
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#39
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Moin moin,
Nun seid doch nicht so einfallslos ![]() "DALLI DALLI" soll doch wieder ins Pogramm kommen ![]() dat wäre doch voll die kuhle Nummer ![]() Wetten das wir mit .....Personen den Dampfer samt Rollgestell über die Straße kriegen ![]() ![]() ![]() ....und das bitte "dalli dalli" und das kommt das war "SPITZE" ![]() ![]() ![]()
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt ![]() ![]() |
#40
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Gruß Katja u. Boris ___________________ " Es ist ja wie es ist" ----------------------- Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt ![]() ![]() |
#41
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Ja, vor allem bei den Ordnungsgeldgenerierern.
Ich möchte keinesfalls die "alten Zeiten" wiederhaben, aber ich kenne inzwischen keine Behörde mehr, welche nicht kleinlichst jede Möglichkeit ausnutzt, Gelder einzunehmen. Das ist wie im Kindergarten: Wenn man jemanden beim Naschen erwischt, muss sofort die ganz große Erziehungskeule herausgekramt werden und der "pöhse Bürger" mit maximalen Ordnungsstrafen gemaßregelt werden. Wenn es denn Pädagogen wären, die da einfühlsam ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen, aber nein - Geld-Geld-Geld! Der anzuerziehende Kadavergehorsam hat schon mal zu schlimmsten Zeiten geführt. Wenn jemand wirklich über die Stränge schlägt - dazu sind die Behörden da. Wenn garnicht mehr kontrolliert/überwacht wird, verrohen die Sitten. Ich kann z.B. solche Boulevard-Fernsehformate, wie z.B. "Kontolleure im Einsatz" nicht mehr sehen, ohne dass mir die Hutschnur hochgeht. Da werden wahllos "Verbrecher" gejagt, nur um die eigene Wichtigkeit darzustellen und erwachsene gestandene Menschen zu erziehen und verlieren dabei jedes Augenmaß. Ob nun jemand tagsüber vor ner Schule zu schnell ist oder nachts auf einer 6-spurigen Autobahn - da sollte doch ein Unterschied bestehen, zumal einige Restriktionen schwer bis garnicht nachvollziehbar sind. Auch das gemeinsame Feindbild, wie z.B. die LKW-Kutscher auszunehmen, erscheint mir sinnlos. Da setzen sich die "Fachleute", die bestimmt noch nie so eine Kutsche fuhren, an einen Laptop und berechnen die Anzahl der Zurrgurte, nur um dem armen Polen-Kutscher seinen Monatsverdienst abzuziehen. Ich hab auch schon mal ne Palette "abgeworfen", damals habe ich das mit 70.- DM abgebügelt bekommen, wäre mir auch ohne Ordnungsgeld eine Lehre gewesen, da mein Chef größeres Theater machte(nur der eigene Sachschaden über 12TDM). Genug dazu.... Hat schon mal ein Verein versucht, rechtskonform z.B. anläßlich eines Slipaktion o.ä. nicht zulassungsfähiges Rollmaterial über öffentliches Straßenland zu bewegen? Welche Auflagen wurden da gemacht? Augen zu und durch erscheint mir auf die Dauer etwas riskant. Beim Schieben mit "Masse Mensch" könnte es evtl. am zahlungspflichtigen Verantwortlichen mangeln ![]() Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#42
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Dasliegt aber eben auch daran, dass bei vielen ein pädagogisches Wort links rein und rechts wieder raus geht.
Viele lernen es eben erst durch Fahrverbote und hohe Bußgelder.
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#43
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Zurück zum Topic :
Nach wie vor erkenne ich hier keine eindeutigen Hinweise, die auf ein Verbot eines solchen Transports hinweisen (unter o.g. Prämissen). Für mich ist §25(2) tragend :Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. Steht auch nicht im Gegensatz zu Uwes §32(1), da eine Kenntlichmachung erfolgt und der Gegenstand (Boot auf Rollen) unverzüglich in Richtung Ziel bewegt wird. Ich warte wie gesagt gerne und geduldig auf einen Widerspruch, gerne mit Link. Die ganzen Sachen mit Vorsatz, billigend usw. kommen m.E. nach wie vor nicht zum Tragen, da die hypothetischen Schäden (wie und welcher Art auch immer) nicht die Intension der Bootsschieber war, sondern nur der Transport. Beispiel : Ich trage einen dicken Stein über einen wackeligen Steg, er rutscht mir weg und erschlägt einen Schwimmer unter dem Steg. Dieser Unfall wäre evtl fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (und selbst das ist unwahrscheinlich und setzt mehrere Fehler meinerseits voraus), niemals aber vorsätzlicher Mord. Geändert von xtw (24.06.2011 um 10:34 Uhr)
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#44
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Echt? Zu was für welchen denn, erzähl' mal ...
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