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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 21.06.2011, 10:56
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Magellan Magellan ist offline
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Im benachbarten Runkel gabe es vor einigen Jahren mal die Bell Werft (Später Martin Werft).
Um von dort ans Wasser (Lahn) zu kommen mußten ca. 5 km über die Landstrasse gefahren werden, sogar teilweise 14 Meter lange Schiffe.
Auch die Anhänger waren stellenweise recht Abenteurlich anzusehen.
Ein PKW mit gelbem Blinklicht hinterher und das war´s.
Es lagen im Laufe der Jahre schon einige Boote infolge geplatzen Uraltreifen oder Achs bzw. Eigenkonstruktion - Trailerbrüchen Boote mitten auf der Strasse.
Wurde aber immer schnell und beherzt durch einen Kran und den Einsatz aller im Umfeld Beteiligten geregelt.
Wir leben hier allerdings auf dem Land, wahrscheinlich ist die Rennleitung in Ballungsgebieten nicht so nachsichtig und verständnisvoll.
Wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter.
Es ist sicher richtig, das die Haftung wenn denn was passiert fatale Folgen haben kann.
Wenn man als braver Bürger alles 100 % genau nehmen würde, dürfte man morgens erst gar nicht mehr aufstehen.
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Mit Wassersportlichen Grüßen
Michael
Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen!
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  #27  
Alt 21.06.2011, 12:24
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Zitat:
Zitat von Magellan Beitrag anzeigen
Wenn man als braver Bürger alles 100 % genau nehmen würde, dürfte man morgens erst gar nicht mehr aufstehen.

Oh mann mal wieder dieser blöde Spruch.

Wann raffen es manche endlich mal dass es einen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich gibt?
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Beste Grüße aus HST vom Andreas
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  #28  
Alt 21.06.2011, 12:56
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Und genau so ist es, Andreas. Es wäre (wie bereits in #20 gemutmaßt) allenfalls fahrlässig, kaum grob fahrlässig und schon garnicht vorsätzlich, wenn bei dieser Aktion ein Dritter zu Schaden käme. Also zahlt die private Haftpflicht, die hoffentlich jeder hat.

Das ist meine subjektive Meinung, es soll keine Aufforderung darstellen und ich lassen mich jederzeit durch Links (nicht jedoch durch ) eines besseren belehren.

...wundert mich, dass hier niemand die genaue "Gesetzeslage" kennt...

Ungeklärt wäre in diesem Thread u.a. auch noch, wo die "Grenze" liegt : Schubkarre und Handwagen sind erlaubt, das Bootsmodell eines Mitglieds unseres Modellbauvereins (4m, 200kg, auf Kinderwagenrädern) ja sicher auch noch ... wo soll dazwischen die Grenze sein, ab der aus dem Schieben eines nicht zugelassenen Anhängers eine Stzraftat wird ? Bitte um Info.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (21.06.2011 um 13:01 Uhr)
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  #29  
Alt 21.06.2011, 12:58
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Oh mann mal wieder dieser blöde Spruch.

Wann raffen es manche endlich mal dass es einen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich gibt?

Ohne dir auf die Füsse treten zu wollen und bitte, bitte nicht falsch verstehen:

Grundsätzlich hast du ja in allen Punkten zu 100 % recht.
Mir stellt sich nur die Frage ob du ganz höfflich angefragt Beamter bist?
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Mit Wassersportlichen Grüßen
Michael
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  #30  
Alt 21.06.2011, 13:26
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Oh mann mal wieder dieser blöde Spruch.

Wann raffen es manche endlich mal dass es einen Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich gibt?
Hi Andreas,
siehst Du irgendeine Alternative? Ich kenne nur eine (Eigenzitat)
Zitat:
Einen eigenen zum Boot passenden Tieflader mit Zulassung, Versicherung, Steuer, regelmäßigem TÜV(ab 12 to. zul. Gesamtmasse halbjährlich), bei Überbreite auch noch Sondergenehmigungen, um 2 x im Jahr 20 Meter über ne öffentliche Straße zu kommen????
Gruß
Michael
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  #31  
Alt 21.06.2011, 13:44
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
..........
Ungeklärt wäre in diesem Thread u.a. auch noch, wo die "Grenze" liegt : Schubkarre und Handwagen sind erlaubt, das Bootsmodell eines Mitglieds unseres Modellbauvereins (4m, 200kg, auf Kinderwagenrädern) ja sicher auch noch ... wo soll dazwischen die Grenze sein, ab der aus dem Schieben eines nicht zugelassenen Anhängers eine Stzraftat wird ? Bitte um Info.
Ich zitiere mich einmal

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Da wird dir der § 32 StVO eine Strich durch dein Denken machen
Er verbietet das Verbringen von Gegenständen auf die Straße,
wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
.............
Schau mal was in § 32 StVO steht

Zitat:
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder
Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen,
wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich
zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
Verkehrshindernisse sind, wenn nötig, mit eigener Lichtquelle zu beleuchten
oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
IMHO, ein Gummi-Paragraph, kann man auslegen wie es gerade passt

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #32  
Alt 21.06.2011, 14:01
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Moin Moin,

eigentlich ist die Sache doch ganz einfach: Telefon in die HAnd nehmen, die Nummer vom zuständigen Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt wählen und Auskunft erbeten.

Gruß
Stefan
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  #33  
Alt 21.06.2011, 14:12
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Hier dürfen die ganz "Schlauen" mal lesen.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html

http://dejure.org/gesetze/StVO/22.html

http://www.polizei.rlp.de/internet/n...ageSize=50.htm


Gruß Werner

Geändert von Schnuffi (21.06.2011 um 14:31 Uhr)
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  #34  
Alt 21.06.2011, 14:25
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von lancelot65 Beitrag anzeigen
Moin Moin,

eigentlich ist die Sache doch ganz einfach: Telefon in die HAnd nehmen, die Nummer vom zuständigen Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt wählen und Auskunft erbeten.

Gruß
Stefan
Hi Stefan,
in Deutschland eine rechtssichere Auskunft per Telefon? Ich kann mir als einzige Antwort nur vorstellen: "Beauftragen Sie ein entsprechendes Transportunternehmen". Erwartest Du wirklich sinnvolle Hilfe von einer Behörde? Wach auf! Gib denen am Besten noch Datum, Uhrzeit und Örtlichkeit des Rechtsverstoßes, dann haste gleich schlafende Hunde geweckt, die wieder mal prima nur Ordnungsgelder generieren wollen.

@ Schnuffi: was willst Du uns sagen? Es gibt eine Pflicht zur Ladungssicherung und eine Straßenverkehrsordnung - aber wie transportiert man Hafentrailer auf öffentlichen Straßen?
Gruß
Michael
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  #35  
Alt 21.06.2011, 14:33
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Schnuffi Schnuffi ist offline
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@ Schnuffi: was willst Du uns sagen? Es gibt eine Pflicht zur Ladungssicherung und eine Straßenverkehrsordnung - aber wie transportiert man Hafentrailer auf öffentlichen Straßen?
Gruß
Michael


Mit einem entsprechendem Zugfahrzeug, Michael.

Gruß Werner
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  #36  
Alt 21.06.2011, 17:13
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Und genau so ist es, Andreas. Es wäre (wie bereits in #20 gemutmaßt) allenfalls fahrlässig, kaum grob fahrlässig und schon garnicht vorsätzlich, wenn bei dieser Aktion ein Dritter zu Schaden käme. Also zahlt die private Haftpflicht, die hoffentlich jeder hat.

Das ist meine subjektive Meinung, es soll keine Aufforderung darstellen und ich lassen mich jederzeit durch Links (nicht jedoch durch ) eines besseren belehren.

...wundert mich, dass hier niemand die genaue "Gesetzeslage" kennt...
Ich möchte Dir ja nicht zu Nahe treten, aber Du hast den dritten Passus- Einen Schaden billigend in Kauf nehmen- vergessen.

Und dieser hat schon manchem vor Gericht das Genick gebrochen.

Die Haftpflicht ist dann ebenso aussen vor...

Das fettgedruckte kann man prima googlen..
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #37  
Alt 21.06.2011, 19:43
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Kennst Du keinen mit einem Mähdrescher?
der ist doch auch Überbreit.
laß den doch hinter dem geschobenen Boot her fahren als Sicherung
Was sollte da noch passieren?
Frag mal beim ADAC nach evtl weiss da jemand etwas genaueres über die Rechtslage von geschobenen Fahrzeugen.
__________________
§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #38  
Alt 21.06.2011, 20:05
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Moin,
der "gesunde Männchenverstand"; ist der ganz wech?
__________________
Gruß, Micha.
"Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot)
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  #39  
Alt 24.06.2011, 07:42
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Moin moin,

Nun seid doch nicht so einfallslos
"DALLI DALLI" soll doch wieder ins Pogramm kommen
dat wäre doch voll die kuhle Nummer

Wetten das wir mit .....Personen den Dampfer samt Rollgestell über die Straße kriegen
....und das bitte "dalli dalli" und das kommt das war "SPITZE"
__________________
Gruß Katja u. Boris
___________________
" Es ist ja wie es ist"
-----------------------
Boot fahren ist,als ob man unter der kalten Dusche steht und 100€-scheine zerreißt
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  #40  
Alt 24.06.2011, 07:47
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KatjaB KatjaB ist offline
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Zitat:
Zitat von KatjaB Beitrag anzeigen
Moin moin,

Nun seid doch nicht so einfallslos
"DALLI DALLI" soll doch wieder ins Pogramm kommen
dat wäre doch voll die kuhle Nummer

Wetten das wir mit .....Personen den Dampfer samt Rollgestell über die Straße kriegen
....und das bitte "dalli dalli" und das kommt das war "SPITZE"
und brauchst Dir auch keine Gedanken machen ob man darf oder nicht
__________________
Gruß Katja u. Boris
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  #41  
Alt 24.06.2011, 08:26
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von Micha° Beitrag anzeigen
Moin,
der "gesunde Männchenverstand"; ist der ganz wech?
Ja, vor allem bei den Ordnungsgeldgenerierern.

Ich möchte keinesfalls die "alten Zeiten" wiederhaben, aber ich kenne inzwischen keine Behörde mehr, welche nicht kleinlichst jede Möglichkeit ausnutzt, Gelder einzunehmen.
Das ist wie im Kindergarten: Wenn man jemanden beim Naschen erwischt, muss sofort die ganz große Erziehungskeule herausgekramt werden und der "pöhse Bürger" mit maximalen Ordnungsstrafen gemaßregelt werden. Wenn es denn Pädagogen wären, die da einfühlsam ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen, aber nein - Geld-Geld-Geld!
Der anzuerziehende Kadavergehorsam hat schon mal zu schlimmsten Zeiten geführt.
Wenn jemand wirklich über die Stränge schlägt - dazu sind die Behörden da. Wenn garnicht mehr kontrolliert/überwacht wird, verrohen die Sitten.
Ich kann z.B. solche Boulevard-Fernsehformate, wie z.B. "Kontolleure im Einsatz" nicht mehr sehen, ohne dass mir die Hutschnur hochgeht. Da werden wahllos "Verbrecher" gejagt, nur um die eigene Wichtigkeit darzustellen und erwachsene gestandene Menschen zu erziehen und verlieren dabei jedes Augenmaß. Ob nun jemand tagsüber vor ner Schule zu schnell ist oder nachts auf einer 6-spurigen Autobahn - da sollte doch ein Unterschied bestehen, zumal einige Restriktionen schwer bis garnicht nachvollziehbar sind. Auch das gemeinsame Feindbild, wie z.B. die LKW-Kutscher auszunehmen, erscheint mir sinnlos. Da setzen sich die "Fachleute", die bestimmt noch nie so eine Kutsche fuhren, an einen Laptop und berechnen die Anzahl der Zurrgurte, nur um dem armen Polen-Kutscher seinen Monatsverdienst abzuziehen.
Ich hab auch schon mal ne Palette "abgeworfen", damals habe ich das mit 70.- DM abgebügelt bekommen, wäre mir auch ohne Ordnungsgeld eine Lehre gewesen, da mein Chef größeres Theater machte(nur der eigene Sachschaden über 12TDM). Genug dazu....

Hat schon mal ein Verein versucht, rechtskonform z.B. anläßlich eines Slipaktion o.ä. nicht zulassungsfähiges Rollmaterial über öffentliches Straßenland zu bewegen? Welche Auflagen wurden da gemacht? Augen zu und durch erscheint mir auf die Dauer etwas riskant. Beim Schieben mit "Masse Mensch" könnte es evtl. am zahlungspflichtigen Verantwortlichen mangeln, aber sowie ein Fahrzeug vorgespannt ist, ist auch der bestimmbar.
Gruß
Michael
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  #42  
Alt 24.06.2011, 09:07
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Dasliegt aber eben auch daran, dass bei vielen ein pädagogisches Wort links rein und rechts wieder raus geht.

Viele lernen es eben erst durch Fahrverbote und hohe Bußgelder.
__________________
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  #43  
Alt 24.06.2011, 10:29
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Zurück zum Topic :

Nach wie vor erkenne ich hier keine eindeutigen Hinweise, die auf ein Verbot eines solchen Transports hinweisen (unter o.g. Prämissen).

Für mich ist §25(2) tragend :Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

Steht auch nicht im Gegensatz zu Uwes §32(1), da eine Kenntlichmachung erfolgt und der Gegenstand (Boot auf Rollen) unverzüglich in Richtung Ziel bewegt wird.

Ich warte wie gesagt gerne und geduldig auf einen Widerspruch, gerne mit Link. Die ganzen Sachen mit Vorsatz, billigend usw. kommen m.E. nach wie vor nicht zum Tragen, da die hypothetischen Schäden (wie und welcher Art auch immer) nicht die Intension der Bootsschieber war, sondern nur der Transport.

Beispiel : Ich trage einen dicken Stein über einen wackeligen Steg, er rutscht mir weg und erschlägt einen Schwimmer unter dem Steg. Dieser Unfall wäre evtl fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (und selbst das ist unwahrscheinlich und setzt mehrere Fehler meinerseits voraus), niemals aber vorsätzlicher Mord.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (24.06.2011 um 10:34 Uhr)
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  #44  
Alt 24.06.2011, 16:35
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Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Der anzuerziehende Kadavergehorsam hat schon mal zu schlimmsten Zeiten geführt.
Echt? Zu was für welchen denn, erzähl' mal ...
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