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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Heute bin ich in einen kurzen aber heftigen Sturm gekommen! Er heulte durchs Gebälk das mir Angst und Bange wurde, Brocken knallten gegen den Rumpf und es schaukelte wie wild!
![]() ![]() ![]() Willy
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#2
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Bist ja nen echter Seemann
![]() hast das erste Schietwetter im Boot aufm Trailer abgeritten ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#3
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ich mach mich hier gleich nass
![]() ![]() das Bild bekomm ich so schnell nich mehr ausm Kopp ![]()
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Und auf vorgeschriebnen Bahnen Zieht die Menge durch die Flur; Den entrollten Lügenfahnen Folgen alle. – Schafsnatur! Johann Wolfgang von Goethe
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#4
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Ich hoffe ja, du hattest wenigstens eine Schwimmweste an
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#5
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![]() Wenigstens war die Rettungsinsel gewartet ![]() ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#6
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Willy, du bist mein Tages-Held.... scheiß dagegen auf die pictons....
![]() ![]() http://www.youtube.com/watch?v=cqw7l...eature=related
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#7
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Willy,
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![]() Grün lebt ![]() ![]() Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... ![]() |
#8
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Willi, das neue Boot tut dir echt gut!
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gregor ![]()
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#9
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Hallo Willy,
die Fahreigenschaften deines neuen Bootes werden sich dramatisch verbessern, wenn nach dem slippen der Trailer an Land steht und nicht unterm Boot hängt!
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#10
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Hätte ich das gewusst, ich bin gestern 2 X an Unna vorbeigekommen..
Ich hätte auch Händchen gehalten ! ![]()
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Viele Grüße Dieter |
#11
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Grinst nur,
immerhin hätte der Blitz in meinen Mast einschlagen oder ein Dachziegel auf`s Boot fallen können! ![]() Willy, sturmerprobter Landmann Geändert von Giligan (20.02.2012 um 21:14 Uhr) |
#12
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Hättest du bescheid gesagt, hätte ich dir beim Anlegen geholfen...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#13
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Ist so dunkel das Bild - hatteste aufm Boot geschlafen?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#14
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Wir hätten ja auch als perfekte Simulationscrew noch zusätzlich wackeln können.
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gregor ![]() |
#15
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Moin Willy,
ich habe mir das Bild gerade noch mal genau angesehen, ![]() ![]() Das ist ist ein Flachwurzler und kippt bei Stürmen gerne um, wen da dein Bötchen drunter liegt ![]() ![]()
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![]() Grün lebt ![]() ![]() Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... ![]() |
#16
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Hi,
der Baum ist, behördlich durch "Inaugenscheinnahme" festgestellt, ein außerordentlich standfestes Exemplar und bekommt daher keine Genehmigung zum Umfallen! Weder Sturm und Wind, noch die Hand des Besitzers sind berechtigt, ihn zu erlegen. Das Ding steht wirklich so schief, wie es auf dem Bild aussieht und ist zudem meiner Frau ein heftiger Dorn, besser gesagt, Nadel im Auge. Dieses Wunder der Natur wirft mit Nadeln und Harz heftig um sich, dadruch klebt es auch dem Lack, die Nadeln verstopfen die Anläufe und bringen die Seibenwischer zum Schlieren. Die Nadeln fliegen bis in meinem Teich, 25m entfernt. Ich mag ja Bäume ja gut leiden und nehme auch ihre unangenehmen Eigenschaften in kauf, denn sie ärgern mich ja nicht absichtlich. Aber ohne das Teil könnte ich meine Einfahrt so ändern, das ich mit dem Boot gerade raus und reinfahren kann.....darum gab ich meine Zustimmung, ihn zu legen....aber, siehe oben, die Behörde kam, sah und verbot. Im fernen Dortmund, ca 800m weiter, da darf man Nadelbäume ohne weiteres umhacken. Willy |
#17
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Willy,
in dem Fall ![]() ![]() ![]()
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![]() Grün lebt ![]() ![]() Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... ![]() |
#18
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Gibt es in Unna nicht auch die Möglichkeit, gegen eine klitzekleine "Spende" eine "Umlegegenehmigung" zu bekommen ?
Für eine Hainbuchenhecke zahlst du in Bochum nur lächerliche 1600,- Euro (in Worten: Eintausendsechshundert). ![]()
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Grüße Jens ![]() ![]() |
#19
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Wenn ich diesem Wunsch, den auch meine Frau hegt, nachkomme und das Ding schlägt aus irgendwelchen Gründen in mein Dach ein, beiße ich mich in den Hintern!
"Kleine Spenden" um behördliche Dinge zu beschleunigen oder zu ermöglichen, kann ich hassen. Auch wenn es in der heutigen blauäugig und weltfrend erscheint, bin ich doch jemand, der sich an die bestehende Ordnung hält. Gruß Willy
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#20
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![]() Zitat:
da hatte ich doch soon Bericht Richtung "Hurricane Willy glimpflich überstanden" erwartet. Köstlich, v.A. in Anbetracht der Tatsache, daß in diesem Fall wohl die größte Gefahr von Ziegeln, Bäumen und Trailern ausging. Trotzdem herrlich!
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Gruß, Micha. "Kennen Sie Schnipp-Schnapp?" (Loriot) |
#21
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Hi Willy,
welchen Umfang hat denn der Baumstamm 1 m über dem Boden?
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Charly |
#22
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![]() Plantest du nicht eine Garage/Terrasse/Anbau/eine andere nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung am Baumstandort?? Aus der Baumschutzsatzung der Stadt Unna! § 6 Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen zu Verboten des § 4 sind zu genehmigen, wenn (a) der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Bäume zu entfernen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, und er sich nicht in anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann, (b) eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann, (c) von dem geschützten Baum Gefahren ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können, (d) der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, (e) die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist. Soweit notwendig, sind die Erlaubnisvoraussetzungen vom Antragsteller nachzuweisen. (2) Von den Verboten des § 4 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. § 7 Verfahren bei Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen oder Befreiungen sind bei der Stadt Unna, Umweltamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, schriftlich unter Darlegung der Gründe zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Im Lageplan sind die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume mit ihrem Standort unter der Angabe der Art, des Stammumfanges und des Kronendurchmessers einzutragen. Im Einzelfall kann die Stadt Unna den Maßstab des Lageplanes bestimmen oder die Vorlage zusätzlicher Unterlagen, z. B. Gutachten, fordern. (2) Die Entscheidung über Ausnahmen oder Befreiungen sowie Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen trifft der Bürgermeister*. Sie ist im Ausschuss für Um weltangelegenheiten und Agenda 21* in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu geben. (3) Die Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen bei stadteigenen Bäumen und in Fällen des Widerspruchs gegen einen Bescheid gemäß Absatz 2 trifft der Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Agenda 21*. (4) Ist aufgrund zwingender, nicht abweisbarer Gründe eine Beschlussfassung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten und Agenda 21* notwendig, so kann der Bürgermeister mit einem weiteren dem Rat der Stadt Unna angehörigen Mitglied des Ausschusses entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten und Agenda 21* in der nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorzulegen. (5) Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteilt. Sie ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. § 8 Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen (1) Wird auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 Buchstabe b) eine Ausnahme erteilt, Ausnahmen zugelassen werden.so hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstückes auf seine Kosten für jeden entfernten geschützten Baum Ersatz auf einem Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zu pflanzen und zu erhalten ( Ersatzpflanzung). Ist ein anderer Antragsteller, so tritt er an die Stelle des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten. (2) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich, so ist eine Ausgleichszahlung zu leisten. Unmöglich ist eine Ersatzpflanzung, wenn ihr rechtliche oder tatsächliche Gründe (fachliche Gesichtspunkte eingeschlossen) entgegenstehen. (3) Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Beträgt der Stammumfang des entfernten Baumes, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden bis zu 150 cm, ist als Ersatz ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden zu pflanzen. Beträgt der Umfang mehr als 150 cm, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. Wachsen die zu pflanzenden Bäume nicht an, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. (4) Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste (Abs.1 bis 3) zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale von 30 % des Nettoerwerbspreises. (5) Von der Regelung der Absätze 1 und 2 können in besonders begründeten Fällen Gruß H1 |
#23
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Ich hätte da auch noch zwei interessante Links:
![]() ![]() http://www.derwesten.de/staedte/unna...id4772996.html http://www.unna.de/kreisstadt+unna/k...aumschutz.html
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#24
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Gilt das nun auch bei Nadelbäumen...
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gregor ![]() |
#25
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Hi Charlie,
ist auf jeden Fall zuviel. Dagmar hat das schriftlich eingereicht, die Experten waren vor Ort und dann haben wir eine schriftliche Ablehnung des Antrages erhalten. Zitat:
![]() Willy |
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