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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.01.2011, 12:00
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Standard zulässige Leistung AB und Boot - Abhängigkeit???

Hallo,
welche Rolle spielt die max. Leistung des AB im Verhältnis zum Boot. Konkret, wenn mein Boot max. für 15 PS Langschaft vorgesehen (zugelassen) ist, ich aber gerne 20 PS hinterhängen möchte, um schneller ins gleiten zu kommen, was kann dann passieren? Andere Boote mit der gleichen Länge und Breite haben eine Zulassung bis z. B. 40 PS! Woran liegt das?
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  #2  
Alt 05.01.2011, 12:14
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Entscheidend ist der Spiegel, an welchem der AB an deinem Boot befestigt wird. Je nach dicke und Materialart können verschiedene ABs, die unterschiedl. Schubeigenschaften und Gewicht haben, verwendet werden.
__________________
Gruß
Chris24

Never change a running system -->

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  #3  
Alt 05.01.2011, 12:45
Diesel_Wiesel Diesel_Wiesel ist offline
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Um was für ein Boot handelt es sich?

ich sag mal bei einem kleinen RIB Schlauchboot, das für 8 bis 10 PS zugelassen ist, kannst du bedenkenlos, soweit es deine Fähigkeiten nicht übersteigt, 25ps dran hängen, das hält der Spiegel und zaubert ein breites grinsen
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  #4  
Alt 05.01.2011, 12:46
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... von 15 auf 20 PS dürften dann m.E. keine große Rolle spielen. Der Hubraum ist der gleiche, das Gewicht auch, nur die Leistung um 5 PS höher. Ob der Spiegel das aushält, kann ich natürlich nicht sagen. Ohne Not wird ja nicht die Leistung am AB begrenzt. Ich will ja aber auch nicht einen 90 PS AB hinterhängen.
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  #5  
Alt 05.01.2011, 12:47
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Das Boot ist eine Cremo Crescent 434 mit Konsole ... und der Motor ein Honda BF 15 mit Fernschaltung und E-Starter.
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  #6  
Alt 06.01.2011, 23:25
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Zitat:
Zitat von MJohny1 Beitrag anzeigen
Hallo,
welche Rolle spielt die max. Leistung des AB im Verhältnis zum Boot. Konkret, wenn mein Boot max. für 15 PS Langschaft vorgesehen (zugelassen) ist, ich aber gerne 20 PS hinterhängen möchte, um schneller ins gleiten zu kommen, was kann dann passieren? Andere Boote mit der gleichen Länge und Breite haben eine Zulassung bis z. B. 40 PS! Woran liegt das?
Hallo MJohny1,
wegen 5 PS mehr würde ich mir keine große Gedanken machen,
solange du nicht neben bei noch von 2 Takt auf 4 Takt wechselst
dann könnte dir das Motorgewicht das Genick brechen

bei Überlast könnte der Spiegel brechen, oder die Verklebung an den Schläuchen könnte reißen

an Booten die für 40 PS zugelassen sind, sind die Spiegel deutlich dicker und aufwendiger mit der Bodengruppe verbunden und die verklebung mit den Schläuchen den größeren Lasten angepaßt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 07.01.2011, 00:10
Diesel_Wiesel Diesel_Wiesel ist offline
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Hey Ralf, ich glaub du bist im falschen Film ^^

Um http://www.boatshop24.com/images/boo...3/2179320b.jpg
Boot handelt es sich, und nicht um ein Schlauchi.

An solch ein Boot würde ich persönlich sogar einen 30ps 4t hängen!, das würde auch ohne Probleme gehen!!
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  #8  
Alt 07.01.2011, 00:48
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Zitat:
Zitat von Diesel_Wiesel Beitrag anzeigen
Hey Ralf, ich glaub du bist im falschen Film An solch ein Boot würde ich persönlich sogar einen 30ps 4t hängen!, das würde auch ohne Probleme gehen!!
30 PS 4 Takt,
ich glaube dir ist echt nicht zu helfen
__________________
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Bertrand Russell
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  #9  
Alt 07.01.2011, 03:28
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Also in der Schweiz wird das ganz genau genommen.
Wir wollten an unser Ex-Armee Boot einen 100PS Yamaha ran hängen, weil wir gerade ein gutes Angebot hatten. Jetzt habe ich dem Schiffahrtsamt telifoniert und nachgefragt.
Dort hies es, dass das Boot nur bis 95PS zugelassen ist. Mit der Begründung von zu kleinem Freibord, sonst hat er nix dazu gesagt. Na gut, dann habe ich mir nochmals paar gedanken dazu gemacht.
1. Die Schweizer Armee hatte an den Booten 105PS Motoren, zum Teil sogar doppelt motorisiert. Gut das waren 2-Takter und es ist Armee...( immer extra Würstchen). Weiter was mich genervt hat, ein 80PS Yamaha darf ich ran hängen, obwohl der genau gleich schwer ist wie der 100PS (soviel zum mangelnden Freibord).
Naja jetzt kommt halt ein 90PS Honda ran. Völlig legal, weil der einfach keine 95 PS hat...obwohl der Spiegel das locker aushalten würde (siehe oben, 2x 105 PS im Schubbetrieb!!! )...
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Gruss Roman
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 07.01.2011, 07:14
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Danke für die Zuschriften. Neben der grundsätzlichen Frage, ob es Sinn macht, nur von 15 PS auf 20 PS zu wechseln, lese ich jetzt aus den Beiträgen raus, dass diese 5 PS mehr die Stabilität des Bootes wohl nicht beeinträchtigen dürften. Die Frage die sich mir stellt ist, ob die 5 PS mehr es tatsächlich bringen oder ob ich ein besseres Gleitverhalten nicht durch Trimmklappen (zu Lasten der Leistung/Geschwindigkeit) oder durch Umverteilung von Gewicht von hinten nach vorne erreiche. 15 PS sind 15 PS und nunmal schnell ausgereizt ... Wenn gibt es auch einen Honda mit hoffentlich der gleichen Bohrung, denn noch mehr Löcher im GFK möchte ich nicht wirklich bohren.

Gruß MJohny1

Geändert von MJohny1 (07.01.2011 um 07:20 Uhr)
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  #11  
Alt 05.05.2011, 21:15
supernick supernick ist offline
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Hallo,

mich beschäftigt bei der Frage die Möglichkeit der Zulassung....

Schaut beim Amt jemand danach was zugelassen ist und schickt mich mit zu großem Motor wieder heim?

Dachte an eine Quicksilver 430 (o.ä.) mit max 50PS und würd gern meinen 65PS Selva 2t dran machen...
(Keine Bodenseeambitionen)

MfG
Nick
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MfG
Nick
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  #12  
Alt 05.05.2011, 21:29
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Bei meinem Schlauchi hat es die WSA nicht interessiert.


Interessieren tut das die Versicherer, die freuen sich ja, wenn sie einen Grund finden Leistungen zu verweigern...
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gregor

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  #13  
Alt 06.05.2011, 10:13
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Morgen,

wohl nicht ganz.

In Berlin kontrolliert angeblich die WSP wohl auch die zulässige Leistung am Heckspiegel - anlassunabhängig. Habe ich noch nicht erlebt, jedoch wurde in der Marina davon erzählt.
Wenn was passiert werden natürlich die Möglichkeiten der Leistungsversagung seitens des Versicherers bei der Sachlage geprüft. Leistungsversagung aber nur dann, wenn Abweichung ursächlich (kausal) zum schädigenden Ereignis geführt hat. Kommt auf den Einzelfall an.
Der Bootshersteller wird sich was gedacht haben, wenn er die Leistung am Heckspiegel begrenzt (Haftungsausschluss). Nur teilweise stammen diese Begrenzungen aus den "jungen Jahren" der Herstellung - inzwischen haben sich die Motoren und das Gewicht verändert. Hilft nichts, Begrenzung besteht, solange alles gut geht wird es niemanden interessieren. Bei der Zulassung/Anmeldung spielt es keine Rolle.
Gruß

MJohn1
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