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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 29.04.2011, 13:37
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Standard Schadensregulierungsservice durch gegnerische Versicherung

Hallo,

hat schon mal jemand negative Erfahrungen mit dem Schadensregulierungsservice der gegnerischen Unvallversicherung machen müssen?

Im Konkreten geht es um einen KFZ-Blechschaden, den die gegnerische Unfallversicherung in einem "All Inklusive" Verfahren zu reparieren verspricht. Sie wollen das Auto abholen, ggf Leihwagen stellen, reparieren und wieder vor die Tür stellen.

Kann man siuch auf so einen Deal einlassen, oder ist das Risiko, dass nur eine Husch Husch Reperatur durchgeführt wird zu groß?
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Gruß
Christian
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  #2  
Alt 29.04.2011, 13:53
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Denke da greift das Vertragsrecht.

Hast Du mit der gegnerischen Versicherung irgendeinen Vertrag abgeschlossen, in dem diese Art der Schadensregulierung geregelt ist?
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  #3  
Alt 29.04.2011, 14:18
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renn-harry renn-harry ist offline
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Ich hatte erst so einen Fall.
Aber ich war der der den Unfall verursacht hat.
Meine Versicherung hat dem Gegner das wie oben genannt zugesagt und es wurde auch so gemacht.
Nach einer Woche hatte er seinen Wagen wieder vor der Tür stehen.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #4  
Alt 29.04.2011, 14:24
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mue mue ist offline
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Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich hatte erst so einen Fall.
Aber ich war der der den Unfall verursacht hat.
Meine Versicherung hat dem Gegner das wie oben genannt zugesagt und es wurde auch so gemacht.
Nach einer Woche hatte er seinen Wagen wieder vor der Tür stehen.

weißt du denn, ob die Andere Partei mit dem Ergebnis zufrieden war?
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Gruß
Christian
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  #5  
Alt 29.04.2011, 14:30
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Flybridge Flybridge ist offline
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Warum nicht?

Die Rechtssprechung spricht vond er fach- und sachgerechten Reparatur. Je nach dem, wie hoch der Schaden ist, und wie hoch der Zeitwert des Fahrzeuges ist, können auch alternative Reparaturmethoden zum Erfolg führen. Hätte z.B. den Vorteil, dass es keine oder weniger Abzüge "Alt für Neu gibt".

Evtl. Wertminderung nicht vergessen.

Lass dir vorher erklären, was genau gemacht wird.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 29.04.2011, 15:16
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hmigor hmigor ist offline
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
...

oder ist das Risiko, dass nur eine Husch Husch Reperatur durchgeführt wird zu groß?

Dieses Risiko hast du immer. Egal was für ein Emblem auf dem Dach ist.

Partnerwerkstätten der Versicherungsindustrie müssen diverse Qualifikationen und Infrastrukturen nachweisen sowie sehr umfangreiche Garantien geben.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #7  
Alt 29.04.2011, 15:18
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Barracuda Barracuda ist offline
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Ich würds nicht machen. Geh dahin, wo Du Dein Auto auch sonst zur Reparatur hinbringst.
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #8  
Alt 29.04.2011, 16:09
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mue mue ist offline
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Dieses Risiko hast du immer. Egal was für ein Emblem auf dem Dach ist.
richtig, daher lassen wir mal das "allgemeine " Risiko außen vor.

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Partnerwerkstätten der Versicherungsindustrie müssen diverse Qualifikationen und Infrastrukturen nachweisen sowie sehr umfangreiche Garantien geben.
nur, die Garantien werden gegenüber der gegnerischen Versicherung abgegeben, die ein Interesse daran hat möglichst wenig zu zahlen,
daher ja meine Skepsis.
Mir geht es einzig um den "Deal": Wir (die gegnerische Versicherung), kümmern uns um alles, dafür bestimmen wir Art und Umfang der Reperatur.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Auto so repariert wird, dass es dem Ursprungswert entspricht?
__________________
Gruß
Christian
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  #9  
Alt 29.04.2011, 16:26
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
richtig, daher lassen wir mal das "allgemeine " Risiko außen vor.



nur, die Garantien werden gegenüber der gegnerischen Versicherung abgegeben, die ein Interesse daran hat möglichst wenig zu zahlen,
daher ja meine Skepsis.
Mir geht es einzig um den "Deal": Wir (die gegnerische Versicherung), kümmern uns um alles, dafür bestimmen wir Art und Umfang der Reperatur.
Wie wahrscheinlich ist es, dass das Auto so repariert wird, dass es dem Ursprungswert entspricht?
In der Regel muß Dir die Partnerwerkstatt kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellen-wo wird der wohl eingespart
__________________

Ciao
Barracuda

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  #10  
Alt 29.04.2011, 16:35
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
In der Regel muß Dir die Partnerwerkstatt kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellen-wo wird der wohl eingespart

nein, von einem Leihwagen war auch die Rede. Daher frage ich mich ja wo sie sparen wollen ;)
__________________
Gruß
Christian
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  #11  
Alt 29.04.2011, 16:37
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
nein, von einem Leihwagen war auch die Rede. Daher frage ich mich ja wo sie sparen wollen ;)
Wo liegt denn der Vorteil für Dich bei besagter Regelung?
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Ciao
Barracuda

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  #12  
Alt 29.04.2011, 16:39
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ich muss mich um nichts kümmern. Die "Versicherung" bringt einen Leihwagen, repariert den Schaden und stellt das Auto gewaschen wieder vor meine Tür.

Ich habe aber keinerlei Einfluß auf Werkstatt und Art der Reperaturausführung...
__________________
Gruß
Christian
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  #13  
Alt 29.04.2011, 16:45
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Einen Mietwagen kannst Du auch nehmen, wenn Du die Werkstatt Deines
Vertrauens beauftragst. Die Versicherung muß also das Ersatzfahrzeugangebot
nicht "anderweitig" reinsparen

Wenn Du keinen Ersatzwagen brauchst, kannst Du Dir den Nutzungsausfall
erstatten lassen.

Ich bin immer gut damit gefahren (leider ist im Wagen meiner Frau ein Magnet;
viermal mit Schmackes auf's stehende Auto), zu meiner Werkstätte zu gehen,
dort nach der Bewertung meines Gutachters reparieren zu lassen und mir den
Nutzungsausfall und die Wertminderung erstatten zu lassen, die mein Gutachter
festgestellt hat.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 29.04.2011, 16:49
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Zitat:
Zitat von mue Beitrag anzeigen
ich muss mich um nichts kümmern. Die "Versicherung" bringt einen Leihwagen, repariert den Schaden und stellt das Auto gewaschen wieder vor meine Tür.

Ich habe aber keinerlei Einfluß auf Werkstatt und Art der Reperaturausführung...
Also nur mal als Beispiel: Wenn ein Kunde zu mir mit einem Unfallschaden (Haftpflichtfall-der andere ist schuld) kommt, geht es so ab.

1. Bestellung eines unabhängigen Gutachters (Schadenshöhe beachten).
2. Stellen eines Mietwagens/falls gewünscht
3. Einschalten eines spezialisierten Anwalts
4. Reparatur
5. Abtrittserklärung durch den Kunden
6. Reparaturrechnung an den Anwalt durch die Werkstatt
7. Anwalt macht seinen Job. Evtl noch Wertminderung

All das ist Dein Recht und keine Abzocke oder Bereicherung. Auf der einen Seite steht ein großer und erfahrener Versicherer-auf der anderen Seite Du. Nun sag selbst-um was mußt Du Dich bei der Lösung kümmern.
__________________

Ciao
Barracuda

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  #15  
Alt 29.04.2011, 17:44
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
1. Bestellung eines unabhängigen Gutachters (Schadenshöhe beachten).
2. Stellen eines Mietwagens/falls gewünscht
3. Einschalten eines spezialisierten Anwalts
4. Reparatur
5. Abtrittserklärung durch den Kunden
6. Reparaturrechnung an den Anwalt durch die Werkstatt
7. Anwalt macht seinen Job. Evtl noch Wertminderung
So und nicht anders würde ich das handhaben.
Es geht nicht darum was für die Versicherung das beste.
Für die ist mit dem Schadensausgleich die Sache erledigt.
Es geht um mein Auto und Geld.

Mit evtl. Mängel die erst nach Jahren beim Verkauf spürbar sind hat der
Versicherer dann nichts mehr am Hut.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 30.04.2011, 08:56
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Zitat:
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weißt du denn, ob die Andere Partei mit dem Ergebnis zufrieden war?
Ja weis ich!
Der "Gegner" hat sich bei mir gemeldet und bedankt für den Reibungslosen ablauf.
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Gruß Harry .......


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  #17  
Alt 30.04.2011, 10:06
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Hör auf deinen Bauch. Sonst hast du hinterher jahrelang Alpträume.
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...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #18  
Alt 30.04.2011, 12:25
swath swath ist offline
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Zitat:
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Also nur mal als Beispiel: Wenn ein Kunde zu mir mit einem Unfallschaden (Haftpflichtfall-der andere ist schuld) kommt, geht es so ab.

3. Einschalten eines spezialisierten Anwalts
Frage: wird grundsaetzlich ein RA eingeschaltet ?
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  #19  
Alt 01.05.2011, 10:06
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Frage: wird grundsaetzlich ein RA eingeschaltet ?
Ich empfehle es inzwischen jedem Kunden. Früher war das noch problemloser ohne RW möglich. Ich habe die Erfahrungen gemacht, daß inzwischen bei beinahe jeder Abrechnung von der Versicherung nachgekartet wird. Richtig unangenehm wird es dann, wenn auf Wunsch der Versicherung (um Kosten zu sparen)auf einen Gutachter verzichtet wurde und das Fahrzeug inzwischen repariert ist. Die Abwicklung dauert zwar mit einem RA in der Regel länger, aber es schont die Nerven von mir und meinem Kunden.
__________________

Ciao
Barracuda

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  #20  
Alt 01.05.2011, 10:52
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Ich empfehle es inzwischen jedem Kunden. Früher war das noch problemloser ohne RW möglich. Ich habe die Erfahrungen gemacht, daß inzwischen bei beinahe jeder Abrechnung von der Versicherung nachgekartet wird. Richtig unangenehm wird es dann, wenn auf Wunsch der Versicherung (um Kosten zu sparen)auf einen Gutachter verzichtet wurde und das Fahrzeug inzwischen repariert ist. Die Abwicklung dauert zwar mit einem RA in der Regel länger, aber es schont die Nerven von mir und meinem Kunden.

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genauso ists leider, kostet nur Nerven, viel Zeit, und wahrscheinlich: Geld.
Oft: meldet der andere Versicherungsnehmer: verspätet, oder was ganz anderes.
Meine paar unverschuldeten Unfälle: alle per Rechtsanwalt, auch kleine Schäden.

Ich sehe es nicht mehr ein: da umfangreiche Fragebögen, etc selber zu bearbeiten..
Es gibt immer mehr üble Gesellschaften: da kriegst nen eindeutigen, kleinen Schaden nicht mehr abgewickelt..
(hatte erst mein Bruder: Parkplatz-rempler, Zeugen vorhanden..
Dellen Tür, Seitenteil.
Plötzlich: der Verursacher: „Wars doch nicht…….“
Versich. Schickt ungefragt Gutachter: soll in von Versicherung: Bestimmter! Werkstatt rep. Werden!
Sollte paar 100 € Schaden sein………….

Ok, dann wird’s immer teuerer, (und die Prämien: müssen eh die Versicherten zahlen……)

Also: Rechtsanwalt: eigener Gutachter../ Rep. In org. BMW-Werkstatt, Kfz- neuwertig…

Schaden: zwischen 4-5000.-€…….. incl. RA, Gutachter…
Die Versicherung hats trotzdem: auf über ½ Jahr rausgezögert……
…geht ja auch ums Geld: wenn man das selber erstmal vorstreckt…

(ein RA für Verkehrsrecht: kennt seine Pappenheimer Versicherungen: ziemlich genau, welche da noch ordentlich regulieren, und welche Ärger machen..)
__________________
Grüße von Herbert
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  #21  
Alt 01.05.2011, 15:29
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jamhotld jamhotld ist offline
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Ort: Landkreis Friesland
Beiträge: 20
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Ich habe das letztes Jahr gemacht. Ein anderer Autofahrer wollte auf meine Spur wechseln und hat mich übersehen. Resultat war ein defekter Aussenspiegel und ein kleiner Kratzer auf der Beifahrerseite.

Die gegnerische Versicherung bat mir an, den Wagen in einer Werkstatt ihrer Wahl zu reparieren. Ich brauchte mich wirklich um nichts kümmern. Ich war zur Zeit der Abholung für ein paar Wochen unterwegs. Meine Frau hat dem Werkstattmitarbeiter lediglich den Schlüssel und die Papiere gegeben. Die Werkstatt hat dann den Spiegel repariert und die ganze rechte Seite neu lackiert. Somit war auch gleich mein Parkrempler weg. Anschliessend haben die den Wagen wieder bei meiner Frau abgegeben. Da ich keinen Leihwagen wollte, habe ich kich anschliessend noch über 12 Tage Nutzungsausfall gefreut.

Nach ein paar Wochen musste ich feststellen, dass das Rücklicht jetzt von innen feucht ist. Haben die wohl beim Lackieren ausgebaut gehabt. Ist aber kein Problem. Auf die Reparatur gibt es 5 Jahre Garantie. Also wieder zur Werkstatt und jetzt ist alles bestens.

Da habe ich mit meiner Vertrags-Markenwerkstatt schon viel schlechtere Erfahrungen gemacht. Ich würde das jederzeit wieder machen!
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