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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 18.04.2011, 23:48
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von OnTo Beitrag anzeigen
Ich sage JA, JA und nochmals JA.
die Herren in Blau werden dir was anderes sagen

ich habe es so gelernt und hier wurden in einigen Tröts schon entsprechende Links gepostet.
Wenn an Bord ein funktionsfähiges Funkgerät ist, das nur durch einschalten in Betrieb gesetzt werden kann, brauch man einen Schein
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #52  
Alt 19.04.2011, 06:58
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

wir haben beim Kurs gelernt, dass es sich so verhält: Sobald ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist, gilt folgendes:
Zitat:

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz.
.....


D.h. wenn ein Kumpel ohne Funkschein das Boot nutzen möchte, dann darf das Funkgerät nicht in Betrieb genommen werden können. Sobald das Funkgerät betriebsbereit ist und eingeschaltet werden kann, kann es nach obiger Definition auch bedient oder beaufsichtigt werden.

Gruß Axel
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  #53  
Alt 19.04.2011, 10:21
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
die Herren in Blau werden dir was anderes sagen

ich habe es so gelernt und hier wurden in einigen Tröts schon entsprechende Links gepostet.
Wenn an Bord ein funktionsfähiges Funkgerät ist, das nur durch einschalten in Betrieb gesetzt werden kann, brauch man einen Schein
"Ich habe es so gelernt" und "wurden hier schon Links zu gepostet" überzeugt mich nicht. Und Gesetzestexte und/oder Verordnungen, aus denen das hervorgeht, habe ich noch nicht darunter gefunden.

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

wir haben beim Kurs gelernt, dass es sich so verhält: Sobald ein betriebsbereites Funkgerät an Bord ist, gilt folgendes:

D.h. wenn ein Kumpel ohne Funkschein das Boot nutzen möchte, dann darf das Funkgerät nicht in Betrieb genommen werden können. Sobald das Funkgerät betriebsbereit ist und eingeschaltet werden kann, kann es nach obiger Definition auch bedient oder beaufsichtigt werden.

Gruß Axel
Ok, dann mal folgender konkreter Sachverhalt:
Wir haben ein Funkgerät an Bord. Nehmen wir an, ich installiere einen Schlüsselschalter in der Stromversorgung.
Das Funkgerät ist angemeldet, hat ein Rufzeichen und ich eine Frequenzzuteilungsurkunde.
Ich habe UBI und SRC, meine Frau keinerlei Funkzeugnisse. Das Boot ist natürlich nicht ausrüstungspflichtig. Revier: binnen (i.d.R. Rhein & Ruhr)

Jetzt gibt es folgende Szenarien:

1. Ich bin Schiffsführer, Funkgerät ist an. Alles prima.

2. Ich bin Schiffsführer, Funkgerät ist aus. Darf das? Darf ein (freiwillig) funkausgerüstetes Boot binnen mit ausgeschaltetem Funkgerät fahren? Wenn nein: welcher Tatbestand?

3. Meine Frau ist Schiffsführer, Funkgerät an. Das ist Beaufsichtigen / Bedienen einer Funkanlage ohne Zeugnis und gibt Ärger. Welcher Tatbestand genau? Mögliche Strafe?

4. Meine Frau ist Schiffsführer, Funkgerät aus, durch einfaches Einschalten in Betrieb zu nehmen. Ist das bereits Beaufsichtigen einer Funkanlage ohne Zeugnis?

5. Meine Frau ist Schiffsführer, Funkgerät aus, per Schlüsselschalter (Schlüssel nicht an Bord) ausgeschaltet. Nicht durch einfaches Schalten in Betrieb zu nehmen. Ist das wie 2.) ?

Das alles jetzt mal für nicht-unübersichtliche Stellen am Tag auf a) Rhein und b) Ruhr. Und bitte nur Quellen, keine Meinungen (die hatten wir schon genug und habe ich selbst auch dazu).
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #54  
Alt 19.04.2011, 15:08
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Ok, dann mal folgender konkreter Sachverhalt:
Wir haben ein Funkgerät an Bord.
In diesem Fall besteht auch für Euch eine Funkbenutzungspflicht im Verkehrskreis Schiff-Schiff.
Es kann also gar nicht vorkommen, dass das Funkgerät ausgeschaltet ist...

Quelle: Handbuch Binnenschiffahrtfunk - Regionaler Teil Deutschland - Ausgabe 2010 (Seite 116)

Daraus ergibt sich dann folgerichtig, dass man ohne Funkzeugnis mit dem Boot gar nicht fahren darf.

Ob, und wie Verstösse geahndet werden, kann ich Dir allerdings auch nicht sagen...
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Gruß, Mike

Es geht nicht um die Wahrheit, es geht um's Recht haben...
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  #55  
Alt 19.04.2011, 15:20
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Balu Beitrag anzeigen
In diesem Fall besteht auch für Euch eine Funkbenutzungspflicht im Verkehrskreis Schiff-Schiff.
Es kann also gar nicht vorkommen, dass das Funkgerät ausgeschaltet ist...

Quelle: Handbuch Binnenschiffahrtfunk - Regionaler Teil Deutschland - Ausgabe 2010 (Seite 116)

Daraus ergibt sich dann folgerichtig, dass man ohne Funkzeugnis mit dem Boot gar nicht fahren darf.

Ob, und wie Verstösse geahndet werden, kann ich Dir allerdings auch nicht sagen...
Wunderbar, danke! Damit ist meine Theorie auch wieder schlüssig:

Ein Boot, das sich freiwillig mit einem Funkgerät ausrüstet, unterliegt der Benutzungspflicht. Daraus folgt, dass der Schiffsführer das UBI-Zeugnis haben muss - sonst dürfte er das ja nicht.

Bleibt die Frage, welchen Tatbestand es erfüllt, wenn ein solches Boot das Funkgerät abbaut, ohne die Frequenzzuteilung zu kündigen. Es würde weiterhin als "mit Funk ausgerüstet" geführt. Darf es dann auch ohne Funk in Betrieb genommen werden, bspw. wenn das Funkgerät kaputt ist?
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Andreas
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  #56  
Alt 19.04.2011, 16:51
almdudi almdudi ist offline
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Aus der Benutzungspflicht ergibt sich nicht automatisch, daß der Bootsführer das UBI-Zeugnis haben muß.
Das wurde auf See explizit so gesetzlich geregelt, aber binnen ist mir nicht bekannt (okay, das sagt nicht viel), daß es der Schiffsführer sein muß und daß nicht auch ein Mitfahrer mit UBI ausreicht. War auf See früher ja auch ausreichend.
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  #57  
Alt 19.04.2011, 17:03
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Ganz einfach, Frau fahren lassen, Funk an, WSp kontrollieren lassen, Anzeige kassieren (dann weiß man den Tatbestand), Wiederspruch einlegen, von Gericht zu Gericht ziehen, gewinnen


Dann sind alle glücklich und wir wissen was Aber leider gelten Präzedenzfälle in D net ...

Ich bin aber auch der Meinung, wenn das Funkgerät nicht an ist, kann die WSP nur die Frquenzzuteilung erfragen, weil eben eine sehr schwammige Rechtslage besteht
__________________
gruß Martin

Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht


Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz
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  #58  
Alt 19.04.2011, 18:50
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Moin,

die deutsche Sprache ist doch gar nicht so schwierig: §4: Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis...

Das heisst im Umkehrschluss: wer nicht bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf keiner Erlaubnis.

Handbücher sind zwar eine feine Sache, im Zweifelsfall schaut der Richter aber doch im Gesetz oder in der Verordnung nach.
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Gruss Vestus
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  #59  
Alt 19.04.2011, 21:15
almdudi almdudi ist offline
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Nicht mitbekommen, daß es auch darum geht, ob eine vorhandene Schiffsfunkstelle auch eingeschaltet sein muß?
Daß zum Bedienen ein Schein vorhanden sein muß, ist ja unbestritten.
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  #60  
Alt 19.04.2011, 21:25
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alaska alaska ist offline
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Vielleicht helfen die Seiten 47 u. 48 weiter.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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  #61  
Alt 19.04.2011, 21:39
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Nicht mitbekommen, daß es auch darum geht, ob eine vorhandene Schiffsfunkstelle auch eingeschaltet sein muß?
Daß zum Bedienen ein Schein vorhanden sein muß, ist ja unbestritten.
Doch, habe ich mitbekommen. Aber ein Handbuch hat keine Gesetzeskraft. Hast Du einen § wo drinsteht dass die Schiffsfunkstelle eingeschaltet sein muss?

P.S.: Bitte nicht Sonderfall Rhein.

1. Der Rhein ist nicht der Nabel der Welt.
2. Es gibt noch andere Binnenwasserstrassen in D.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (19.04.2011 um 21:54 Uhr) Grund: P.S.:
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  #62  
Alt 19.06.2021, 22:55
Benutzerbild von MacMicha
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Ein freiwillig ausgerüstetes Kleinfahrzeug darf im Gegensatz zu ausrüstungspflichtigen Fahrzeugen auch mit nur einem Funkgerät fahren (wie eine Fähre oder ein schwimmendes Gerät). Das bedeutet, dass die Hörbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff auf Kanal 10 kurzzeitig für die Benutzung des NIF / Schleusenfunk unterbrochen werden darf. Mit der Zustellung der für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlichen Nummernzuteilungsurkunde d.h. mit der Zuteilung des Rufzeichens und der MMSI-Nummer (binnen für aktive AIS-Nutzung erforderlich) wird jedoch auch das Kleinfahrzeug wie jedes andere Fahrzeug zur Schiffsfunkstelle und fällt unter die Benutzungspflicht nach § 4.05 Abs. 2 BiSchStrO sowie die Funkzeugnispflicht.

Damit darf das Boot als angemeldete Schiffsfunkstelle ohne betriebsbereite und eingeschaltete Funkanlage bzw. ohne den erforderlichen UBI-Inhaber an Bord nicht mehr betrieben werden. D.h. kaputtes oder ausgebautes Funkgerät führt zum Gesetzesverstoß. Ebenso wie der Betrieb ohne UBI-Inhaber an Bord. Wird die Nummernzuteilungsurkunde mit dem Rufzeichen an die BNetzA zurückgegeben, muss die Funkanlage ausgebaut werden.

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...4-05-node.html


P.S.: alle See- und Schiffsfunkstellen werden von der BNetzA weitergemeldet sind bei der ITU registriert: https://www.itu.int/mmsapp/ShipStation/list
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Geändert von MacMicha (20.06.2021 um 00:28 Uhr)
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  #63  
Alt 20.06.2021, 07:22
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Kurze Frage mal: Was veranlasst einen eigentlich dazu, irgendwo eine zehn Jahre alte Diskussion auszugraben, um dann ein paar Allgemeinaussagen hineinzusetzen? Sowas machen doch an sich nur neu angemeldete Spammer, die ihren Beitragszähler hochtreiben wollen, aber Du bist doch seit Ewigkeiten dabei.

Ist übrigens nicht böse gemeint, interessiert mich wirklich!

Matthias
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  #64  
Alt 20.06.2021, 07:57
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MacMicha MacMicha ist offline
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Hoppla, gar nicht gesehen, dass der Thread seit Ewigkeiten schon tot ist! 😬 Nix für ungut… 😆
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  #65  
Alt 20.06.2021, 09:04
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Die Forensoftware zeigt bei jedem Tröt auch ähnliche, schlagwortverwandte Themen an. Da klickt man schnell mal drauf, ohne zu merken das der Tröt antik ist.
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  #66  
Alt 21.06.2021, 15:59
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die Forensoftware zeigt bei jedem Tröt auch ähnliche, schlagwortverwandte Themen an. Da klickt man schnell mal drauf, ohne zu merken das der Tröt antik ist.
besonders gemein, wenn der letzte Beitrag vom gleichen oder fast gleichen Datum wie der aktuelle Tag ist. Nur halt leider ein paar Jahre in der Vergangenheit.

Außerdem gab es das Thema (so oder ähnlich) neulich auch mal wieder aktuell.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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