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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin an alle Mitleser vom Deckschrubber bis zum Admiral!
wir hat da Erfahrungen hinsichtlich Kauf, Umbau und vorallem Anmeldung und Unterhalte von dieser Art von Schiffen, wie Fischkutter oder ähnliches?? einen maritimen Gruß ![]() |
#2
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Was möchtest Du gerne wissen???
Gruss Peter |
#3
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Hallo Peter - mich interessiert zur Zeit alles, was mit dem Kauf und Erwerb sowie späteren Unterhalt zu tun hat.
Insbesondere: 1.......Zulassung, wenn keine Sportbootzulassung vorliegt 2.......Umflaggen? 3.......Versicherung? 4.......Unterhalt Diese Punkte sind gerade aktuell, da ich vor einer Kaufentscheidung stehe Gruß Jochen |
#4
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![]() Zitat:
![]() Lass uns doch bitte mehr wissen ![]() Aber denk an eine gute Versicherung, denn der Kauf eines Beruflers kann auch nach hinten los gehen... http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=124226
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#5
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Hallo Jochen, ich befasse mich seit 25 Jahren mit dem Thema und will Dir gerne helfen. Eins vorweg: Die Restauration eines alten Berufsschiffs und sein Betrieb als Sportboot ist die teuereste und aufwendigste Alternative Wassersport zu betreiben. Soll das Projekt vernünftig werden, erfordert dies regelmäßig einen enormen finanziellen und persönlichen Aufwand. Viele Begeisterte erhoffen sich genau das Gegenteil! Deswegen sieht man an der Küste fast in jedem Hafen die sog. Jahrtausendprojekte. Also alte Fischkutter, Minensuchboote oder Schlepper etc., die seit Jahre auf eine sachverständige Restauration warten und an denen Generationen von Hoffnungsträger rumbasteln aber nie zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Finger weg von solchen Objekten!!! In Holland sieht das etwas besser aus. Da gibt es die FONV. Grundsätzlich kann ich Dir empfehlen, nur unter sachkundiger Begleitung zu kaufen. Entweder Du kennst jemanden der das Thema BEHERRSCHT oder Du mußt Dir einen Profi dazu nehmen. Zum Beispiel den Gutachter einer Versicherung. Ansprechpartner dazu findest Du eigentlich nur bei den holländischen Versicherern. Gibt der sein grundsätzliches OK, dann hast Du zumindest die Chance bzw. Gewissheit, dass Dein Schiff überhaupt versichert wird. Das sollte man nicht unterschätzen. Bewährt hat sich auch das Modell des Aunkaufgutachten. Beide Seiten legen vor der Begutachtung fest, welche Qualität das Schiff haben soll (z.B. Stahlstärken usw.). Danach wird der Kaufvertrag bedingt abgeschlossen. Gibt der Gutachter sein ok. Bezahlt der Käufer das Gutachten und alles ist gut. Bestätigen sich die Angaben nicht, wird der Vertrag aufgelöst. Gutachter und Hellingkosten usw. trägt der Verkäufer. Wer sich darauf als Verkäufer nicht einläßt ist mit Mißtrauen zu betrachten. Als nächstes stellt sich die Frage nach dem Liegeplatz. Auch nicht banal. Kein Yachthafen wird Dich begeistert aufnehmen. Weiter geht es ums Fahrgebiet. Insofern sind verschiedene behördliche Erfordernisse zu erfüllen. Am schwierigsten Binnen!!! Dann kommen die Registergeschichten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kann man nicht global beantworten. Soviel erst mal dazu. Du merkst aber sicher, dass schon der Kauf über den Kaufpreis hinaus finanziellen Aufwand bedeutet. Schreib doch mal was Du vorhast... GrüßePeter P.S. Sorry, im Büro funktioniert die Absatzfunktion nicht. Keine Ahnung warum.
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#6
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Hallo Jochen, hallo Peter,
ich sehe das ganze als nicht so kritisch, wie es Peter dargestellt hat. Grundsätzlich hat Peter aber recht, daß der Aufwand ein ex-Berufsschiff zu unterhalten bzw. umzubauen unterschätzt wird, das ging mir genauso ..., aber das ist eher eine Sache der größe des Schiffes, insbesondere Binnen > 20m, wenn die SUK ins Spiel kommt, dann wird es aufwendig, abgesehen von der Patentpflicht > 15m. Die Zulassung als Sportboot selber inkl. Eichung ist wiederum kein großes Problem. Es gibt genug Beispiele bzw. fahrende Ex-Berufsschiffe bei denen es funktioniert hat. Die Deutsche Traditionsmotorboot Vereinigung hat da einige schöne Schiffe. Ich selber habe meinen Langhans ohne Gutachten gekauft und darauf vertraut, daß meine eigener Sachverstand ausreicht. Für den technischen Zusatnd war das auch so. Interesanterweise hat der Gutachter bei der Schallung des Rumpfes auch Schwachstellen nicht gesehen, die dann erst bei der sowieso geplanten Erneuerung des UW-Anstrich aufgefallen sind. Das ganze war aber nicht dramatisch, wesentlich problematischer dagegen war der Eintrag ins Binnenschiffsregister. Das hat fast ein dreiviertel Jahr gedauert ! Mein Fazit ist, daß Zeit der entscheidende Faktor ist, man muß sich im klaren darüber sein, daß der Umbau sehr lange dauert und dann auch der Unterhalt zeitaufwendig ist. Auch weil man vieles selber machen kann und muß. Also Jochen, wenn Du keinen unbedingt festen Fertigstellungstermin hast und der Weg das Ziel sein kann, dann los. Das beste Verfahren zum Kauf ist wie von Peter beschrieben ! Grüße Detlef |
#7
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@ Detlef ... Ich wollte keine schlechte Stimmung machen nur auf die grundsätzlichen Gefahren und Denkfehler hinweisen. Im übrigen stimme ich Dir absolut zu ... Binnen ist ein echtes Problem ... SUK ist absolut vom Teufel (und ständig wieder) ... Grüsse Peter
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#8
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Hallo zusammen,
nicht nur ab 20m Länge ist man binnen abnahmepflichtig, auch bei über 100m³ aus L X B X Tg sind schnell mit deutlich weniger als 20m L überschritten u. dann ist es ebenfalls kein Kleinfahrzeug mehr u. SUK-abhängig . Mein Tip : Auch ein Seeschiff darf binnen fahren . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#9
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na na na...
![]() Ich bin froh,die SUK zu haben...sonst würden hier ganz andere Sachen ablaufen,vor allem bei den Tankern..(Bin ja Tnkerfahrer) Aber für "zivile" Zwecke geb ich Dir recht... Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . |
#10
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Sorry für OT
![]() Was ist :SUK ? Tüv für Boote oder so ähnlich? ![]() Klärt einen Dummen bitte auf.
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#11
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Hallo Andreas,
hast es ja getroffen, hier genauer : http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dien...inz/index.html Alles weitere zu finden in www.ELWIS.de Hier bekommt man z.B. eine technische Abnahme mit dann später immer wiederholenden Kontrollprüfungen . (Ähnlich TÜV bei Räderfahrzeugen ) . Ich finde es ebenfalls gut, dass es sie gibt, allerdings für kleine Privatprojekte zu aufwendig . Grüße : TOMMI
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#12
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Und glücklicherweise sind das diejenigen,die den Werften,aber auch den Reedereien bzw.Auftragsgebern (Partikulieren/Eignern) etwas genauer auf die Finger schauen,wenn etwas mal "zu schnell" gebaut / repariert wird... - womit ich jetzt niemanden konkret verdächtigen oder beschuldigen würde,aber ist nun mal wie überall,wo sich Kosten und Nutzen gegenüber stehen..
Ich find die Jungs von der Schiffsuntersuchungskommision völlig okay... Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . . |
#13
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@ TOMMI ... aber auch ein Seeschiff braucht binnen SUK ... ... @ Tido ... klar ist die SUK wichtig und die Jungs sind im wesentlichen auch wirklich ok, aber als Eigner kannste Dich nicht soooo richtig freuen, wenns wieder so weit ist
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#14
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@ TOMMI ... aber auch ein Seeschiff braucht binnen SUK ... ...
Seit wann das denn ??? Wer hat Dir so etwas gesagt Peter ? Wir reden hier von privaten Sportbooten . Als Seeschiff registriert, kommst Du nicht mit der SUK zusammen, auch wenn binnen gefahren wird . Oder gibt es wieder eine aktuelle Gesetzesänderung ? Ich muß es aber etwas einschränken . Mein Wissen umfasst den privaten Selbstbau eines Sportbootes über 20m L . Mit Änderungen o. Ummeldungen kenne ich mich nicht aus . Aber das kann ich ebenfalls bestätigen : Die Mitarbeiter der z.B. Z-SUK in Mainz waren immer freundlich und sehr hilfsbereit . Ich würde auch in diesem Fall dort nachfragen, vielleicht gibt es hier auch einfache Lösungen . (Privates Seeschiff) Grüße : TOMMI
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#15
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@ Tommi ... Die Schiffuntersuchungsordnung gilt unabhängig davon ob ein Schiff vom Eigner als See- oder Binnenschiff deklariert wird für jedes Schiff über den gesetzlichen Abmessungen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es ein Sportboot oder ein gewerbliches genutztes Schiff ist. ... Die von Dir vermutlich gemeinte Ausnahme in § 1 Abs. 7 hilft nur seeeeehr beschränkt weiter ... 7) Diese Verordnung gilt nicht für Seeschiffe, einschließlich Seeschleppboote und Seeschubboote, dieauf Seeschifffahrtsstraßen, einschließlich der Elbe im Hamburger Hafen, verkehren oder sich dort befinden;vorübergehend auf Wasserstraßen außerhalb des Rheins verkehren und ... Gruß Peter
Geändert von ALCYON (13.04.2011 um 12:17 Uhr) |
#16
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Hallo Peter,
ich kann es nur genau für mein Projekt sagen . D.h. : Ein privater Eigenbau von 24 m - Länge (23,99) . Bauen möchte ich nach den Sportbootrichtlinien . Deshalb max. 24 m Für mich gelten dann auch Vorgaben, wie 5 Jahre Verkaufssperre o. Besitzerwechsel . Ist das Objekt schwimmfähig, auch wenn es noch trocken liegt, sende ich dem BSH Zeichnungen, Fotos, Rechnungsbelege von Bauteilen, sowie Gebühr, Antrag u. Ausweis zu . Nun wendet das BSH die vereinfachte Messung an, bedeutet, stellen nur den Messbrief aus . Dann sind die Unterlagen vollständig und dem Eintrag in ein Seeschiffregister steht der Weg frei . Also nichts mit SUK . Der Bernd mit seiner 20 m MARLIN hat es auch nicht anders gemacht . Und wie ich schon sagte : Mit Ummeldungen o. Umschreibungen kenne ich mich nicht aus . Grüße : TOMMI
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#17
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Moin moin,
jedes grosse "Sportfahrzeug" im Binnenbereich, also nach Verlassen der Seeschifffahrtsstrasse muß eine SUK Zulassung haben. Über 20 Meter Länge und nach der Berechnung Länge mal Breite mal Tiefgang mehr als 100 ergibt = Schiffsattest von der Zentralen Schiffsuntersuchungskommision Mainz, die ist in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mainz. Seeschiffe dürfen mit einem vorläufigen Schiffsattest Überführungsfahrten durchführen. Das bedeutet ein Sachverständiger der SUK besichtigt das "Sportfahrzeug" zum Beispiel in Gorcum für die Weiterfahrt auf dem Rhein. Fahrtziel Richtung Donau, Mittelmeer oder zur Messe nach Düsseldorf. Das Besondere ist dabei eine blaue Tafel auf einer Superyacht aufzubauen... Natürlich fahren auch Yachten einfach weiter ohne Attest, aber meistens kommt die WSP zur Kontrolle an Bord. Über 15 Meter kommt dann auch noch die Frage nach dem Patent. Was wir immer sagen: Bis 15 Meter ist alles viel Spaß, aber dann muß man sich kümmern und kann nicht der Gerüchteküche an der Theke glauben schenken. Allzeit "Gute Fahrt" Atlas
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#18
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Hallo ohne Namen (Atlas),
ich kann Deinen Ausführungen nicht zustimmen, vor allem weil Du "jedes große Sportfahrzeug" schreibst . Bitte belege Deine Ausführungen u. o. die amtlichen Quellen, so wie ich es tat ! Nochmals gesagt : Gewerblich kann ich nicht mitreden, meinen Fall kennst Du ja nun und ich informierte mich 2010 bei allen entsprechenden Behörden . Ich brauche später keine weitere Abnahme, wenn ich binnen auf Tour gehe ! Das wäre ja fast so, als ob ich mit dem Auto erst nach z.B. Östereich rein darf, wenn ich dort vorab eine örtliche TÜV-Abnahme vornehmen lasse . Und allgemein, grundsätzlich, Binnen-Schiffsuntersuchungen müssen auch nicht zwingend von der Z-SUK durchgeführt werden, die SUK-Außenstellen mit ihren Mitarbeitern können das auch . Des weiteren Deine Aussage über die blaue Tafel, die nach meiner Info nichts mit der SUK zu tun hat . Das ist ein Bestandteil der Ausrüstung u. zeigt dem entgegenkommenden Schiff an, das man steuerbordseits passieren will . Die Ausrüstung u.a. auch die Beleuchtung wird z.B. Rhein , von der Rheinpolizeiverordnung vorgeschrieben . In meinem Beispiel (24m See-Sportschiff) ausgestattet nach BSH, wird man hier keine Probleme bekommen . Die Tafel muß ich aber führen . Erfüllt man den hohen Rhein-Standard, dann ja gegeben, ist es EU-weit binnen hoch anerkannt . Fahrberechtigung : Nun, das hat wirklich nichts mit dem Schiff u.o. Abnahmen zu tun . Aber das Sportpatent mit einer bestimmten Rheinstrecke benötige ich dann . Gilt bis 25 m Länge, hat einen top Niveau, ebenfalls EU- u. sogar Weltweit . Auf See genügt der SBF-See, eine weitere Ausbildung ist immer ratsam, aber kein muß . Manchmal ändern sich Dinge (Gesetze), sage mir bitte wo ich vielleicht heute falsch liege, aber lege auch die Fakten auf den Tisch, von dem, was Du schreibst . Grüße : TOMMI
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#19
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Hallo Tommi,
hinter dem Usernamen Atlas verbirgt sich Rolf Karmineke, u.a. der Autor des Rhein-Radar-Atlas und Ausbilder "aller Berufs- und Sport-Patente für die Rheinschifffahrt". Guckst Du auch hier: http://www.atlas-schiffahrt.de/ ![]() ![]() ![]()
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Gruß Hendrik ![]()
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#20
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-Eben..kannst Rolf ruhigen Gewissens trauen.Wenn er nicht weiß,wovon er spricht,wer dann....
![]() ![]() Gruß Tido (Habe mein Rheinpatent - für die Berufsschiffahrt - und Radarpatent sowie meine Gefahrgtuscheine ADN und ADN "C" bei ihm gemacht!)
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Ich will einfach Meer . . . . |
#21
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Das sagt mir natürlich was Hendrik,
mit den Patenten kennt er sich mit bestimmt top aus, das würde ich auch nicht anzweifeln . Aber wann baut sich, auch ein Fahr-Ausbilder, selber so ein Boot und schlug sich, so wie ich mit diesen ganzen Behörden-Dingen herum ? Sportbootrichtlinien, SUK-Außendienstler, Z-SUK in Mainz, BSH in HH, Amtsgericht (Schiffsregister HH) , WSA, WSP, ... Jeder Bereich hat seine Vorschriften, Bedingungen und manchmal hatte ich den Eindruck, dass selbst im eigenen Club verschieden gerührt wird . Sind halt alles Menschen . Das ich für Binnenfahrten auch ein SUK-Atest benötige, wurde mir ebenfalls schon einmal gesagt . Und ein Eichdokument, da ja über 10 m³ , würde ich auch erhalten . Zuletzt, noch auf der BOOT-2011 in D, befrug ich mehrere WSP-Beamte, was mich bei einer Binnenkontrolle erwarten würde . Keiner fragte nach einem Binnen-Atest . Licht nach BSH, ... muß sein ... . Wohl gemerkt, ich nannte immer mein späteres Seeschiff ! Und das was Rolf sagt, hörte ich auch öfters . (BOOTE übern Rhein zur Messe) . Da wurden sogar einige von der WSP schon mal festgesetzt . Nun, mal schauen, was Rolf sagt . Vielleicht kennt er ja auch Fachleute, die ein so speziell übergreifendes Wissen haben, was bestimmt äußerst selten ist . Dafür wäre ich sehr dankbar . Grundsätzlich habe ich aber keinerlei Sorgen vor einer zusätzlichen SUK-Abnahme . Einen Festigkeitsnachweis z.B. kann ich später auch erbringen . Wäre aber wieder zusätzliche Lauferei, ............. . Viele Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! Geändert von T-Technik (14.04.2011 um 15:16 Uhr) Grund: Tippnixe |
#22
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Moin moin,
hallo Tommi, § 1.01 Begriffsbestimmungen = Fahrzeugarten Nr. 23 "Sportfahrzeug" § 1.02 Geltungsbereich 1. Dieser Anhang gilt a. für Schiffe mit einer Länge von 20 m und mehr, b. für Schiffe, deren Produkt aus L x B X T ein Volumen von 100 m³ oder mehr ergibt. Das Schiffsattest kann bis 10 Jahre gültig sein. Die Z SUK bestimmt welcher Sachverständige zum Schiff kommt. Einteilung obliegt nur der Z SUK in Mainz. Jede Woche ruft mindestens ein "Umbauer" an wie er die Vorschriften umgehen kann. Da kann ich doch auch nicht weiterhelfen. Natürlich kontrolliert die WSP nicht immer alles, aber wenn etwas passiert sind diese Beamter sehr genau und verstehen keinen Spaß!!! Mit einem "Sportfahrzeug" über 20 Meter wird man schon mal in einer Woche 3 mal kontrolliert. Mit der 100 m³ Regelung hat die WSP Düsseldorf ganz oft Sportfahrzeuge stillgelegt. Die Pfeil Yachten waren immer unter 20 Meter aber dann Grenzwertig... Also nicht traurig sein, die Vorschriften sind nun mal da. Mit freundlichen Grüßen Rolf Karmineke Ausbilder für das "Grosses Patent", Rheinsportschifferpatent, Sportpatent E, Radarpatent, Sachkunde Fahrgastschifffahrt, ADN Gefahrgut. Autor "Rhein - Radar Atlas" usw. Damit ist alles erklärt!!!
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#23
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Hallo Rolf,
das ist schon wirklich ein sehr weit überspannendes Thema, gerade für mein Projekt . Und unser Rhein hat ja sowieso den höchsten Anspruch, was aber EU-weit große Anerkennung findet . Nach meinem Kenntnisstand gilt so ein "Rhein" -attest für alle Zonen, außer 2 , die kann man aber als Seeschiff ebenfalls befahren . Und die Sportfahrzeuge genießen einen sehr hohen Außschluß vieler Bestimmungen in der BinSchiffUO . Aber das die Mainzer bestimmen, wer prüfen kommt ist mir neu . Ich konnte es mir aussuchen, Mainz, Mannheim o. Duisburg, was halt näher liegt oder zu wem man einen guten Draht entwickelt, der das Projekt begleitet . Jede Woche ruft mindestens ein "Umbauer" an wie er die Vorschriften umgehen kann. Da kann ich doch auch nicht weiterhelfen. Ja, das finde ich schade, wenn nur Schlupflöscher das Ziel sind . Ich finde die baulich- technischen Freiheiten für die private Selbstfertigung wirklich großzügig genug . Für mich ist die Sicherheit u. eine techn. hohe Qualität das Ziel . Deswegen mache ich mir keine Sorgen, wegen eines vielleicht bevorstehenden Binnen-Attest . Aber erspart hätte diesen Aufwand mir gerne, mal schauen . Wenn man darüber nachdenkt, als Kleinfahrzeug hat man fast absolute baul. Narrenfreiheit . Hoffendlich wird das nicht missbraucht, so das die Gesetzgeber auch irgendwann mal zu machen . Natürlich kontrolliert die WSP nicht immer alles, aber wenn etwas passiert sind diese Beamter sehr genau und verstehen keinen Spaß!!! Ist ja auch richtig so . Mit einem "Sportfahrzeug" über 20 Meter wird man schon mal in einer Woche 3 mal kontrolliert. Mit der 100 m³ Regelung hat die WSP Düsseldorf ganz oft Sportfahrzeuge stillgelegt. Die Pfeil Yachten waren immer unter 20 Meter aber dann Grenzwertig... So oft erlebte ich das noch nicht . Und 20 m ist das Eine, meistens stößt man viel eher auf die magischen 100 m³ . Z.B. : 17 m lang X 5 m breit = 85 Mit dann wenigen 1,2 m Tg ist man schon drüber ! ================================================== === Was mich aber am meisten verwundert, sind die vielen Aussagen der persönlich kennen gelernten WSP-Beamte . Genau mit den exakten Daten meines Projektes, stellte ich die wichtige Frage : "Ich fahre nun binnen (Rhein) mit einem knapp 24 m langen Deutschen, privaten, selbst hergestelltem, Seeschiff (Sportboot) und Sie kontrollieren mich nun . Was erwartet mich dann ? Welche Unterlagen wollen Sie sehen ? " Jetzt kommt's . Ich fragte in 2010 bestimmt über 3 verschiedene Polizisten . Zuletzt auf der Boot-2011 in D-dorf , auf dem WSP Messestand, wo das neue Polizeiboot (ich glaube WSP-1) vorgestellt wurde, nochmals gemeinsam mit 4 Beamten in einer Runde . Fast alle wollten dann das Sportpatent, vom Boot die Registrierung sehen, des weiteren, ob z.B. die Beleuchtung dem BSH genügt . Alle sagten mir darüber hinaus einstimmig, die Kombination aus größerem Sportboot u. Seeschiff kommt schon so selten vor, aber dann noch Eigenbau, kaum . Einer Weiterfahrt stände dann nichts mehr im Weg . Nur ein Polizist meinte, weil er nicht sofort die rechtliche Zuständigkeit erkennt, würde er bei weiteren Behörden Infos einholen (u.a. bei der Z-SUK z.B.) Da sagte ich aus Spaß : "Na dann kann man ja nur hoffen, dass Sie keine Zeit haben!" ![]() ![]() Nein, im Ernst, ich persönlich würde immer sicher gehen wollen . Was ist denn z.B., im Falle eines Unfalls mit Personenschäden, auch wenn man nicht einmal selber schuld ist ? Definitiv ein sehr interessantes Thema . Und das muß ich wirklich zugeben, als Kleinfahrzeug u. dann noch unter 15 m Länge, welches man folglich mit dem SBF-Binnen fahren darf, ergibt Freiheiten ohne Ende . Viele Grüße : TOMMI
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