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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 25.03.2011, 14:58
volkerma volkerma ist offline
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Standard Fiat Punto Van LKW

Hallo,

eine Frage zu o.g. Fahrzeug.

Im Netz kursieren viele, teils widersprüchliche Aussagen.

Dieses o.g Auto habe ich gekauft (Italienimport), nun liegt das Datenblatt der DEKRA vor mir.

Unter 5: Fz.z.Gü.bef.b. 3,5t Lastkraftwagen

Da es ein Diesel ist, möchte ich auf der Basis die Steuer zahlen.
Mein Finanzamt hat das auf Anfrage abgelehnt.

Bei Anderen wiederum geht das, angeblich.
Kann mir da mal jemand mit konkreten Quellen auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank!

Grüße

Volker

Geändert von volkerma (25.03.2011 um 14:58 Uhr) Grund: Buchstabe entfernt
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  #2  
Alt 25.03.2011, 15:33
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Dein FA handelt Richtig!

Wenn das Verhältnis Ladefläche (2/3) - Fahrgastraum (1/3) nicht stimmt, wirds keine "Neu"-zulassung mehr als LKW in D. Das Gilt auch für Importfahrzeuge. Ebenso wenn gewisse Umbauten fehlen, welche die Ladefläche für die Personennutzung unmöglich machen.

Alles Andere ist Bestand, der aber auch nicht mehr unbefristet gilt.
Gibts ne Prüfung schlägt der Fiskus zu - auch Rückwirkend.

In den Papieren kann sonst was drin stehen, das FA muss den Nutzen anerkennen für die Vergünstigung.

Deswegen haben viele Geländewagen und Postgolf ihre LKW-Steuer verloren.
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  #3  
Alt 25.03.2011, 15:36
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Deswegen haben viele Geländewagen und Postgolf ihre LKW-Steuer verloren.
.... und davor hat sie nicht einmal der Bestandschutz bewahrt - entgegen Deiner Meinung !
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Gruß Fred
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  #4  
Alt 25.03.2011, 15:43
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
.... und davor hat sie nicht einmal der Bestandschutz bewahrt - entgegen Deiner Meinung !
Hängt auch heute noch vom Sachbearbeiter ab
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  #5  
Alt 25.03.2011, 15:59
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Hängt auch heute noch vom Sachbearbeiter ab
Und Du glaubst allen Ernstes, dass ein kleiner FA-Mitarbeiter darüber entscheiden kann ???

Naja, demnach ist die Erde eine Scheibe ........
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  #6  
Alt 25.03.2011, 16:00
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nunja, wenn der "kleine" Mitarbeiter es einfach so durchlaufen lässt, dann ist das erst mal so. Das kann aber wie gesagt bei einer Prüfung dann wieder revidiert werden.

Oder glaubst du, dass jede/r Anmeldung/Antrag gleich beim Vorgesetzten zur Prüfung landet?
Dann bräuchts keine "kleinen" Mitarbeiter mehr
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Alt 25.03.2011, 16:02
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Ob ein Fahrzeug zb ein VW T4 als LKW eingestuft wird hängt vom jeweiligen FA ab.
Es kann also durchaus sein das hier ein KFZ hier als LKW gilt und im Nachbarort (anderes FA) wird es als solches nicht anerkannt.
Hier bei uns müssen zb die hinteren Seitenscheiben mit Blech verschlossen werden.
Auch fahren hier noch einige Post Golf als LKW herum.
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Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #8  
Alt 25.03.2011, 16:14
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Das kann aber wie gesagt bei einer Prüfung dann wieder revidiert werden.
Klar - und dann wird rückwirkend gelöhnt .....
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  #9  
Alt 25.03.2011, 16:18
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Klar - und dann wird rückwirkend gelöhnt .....
hab ich doch oben bereits so geschrieben
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