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  #26  
Alt 17.03.2011, 22:54
Benutzerbild von diver_guido
diver_guido diver_guido ist offline
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Zitat:
Zitat von Lotti Beitrag anzeigen
Moin,
BW-Kanister und Schüttelschlauch geht auch bei durstigen 5,7Ltr und ca. 180Ltr. Tank-Kapazität.
Da freut man sich beim Schleppen schon auf den entspannten Nachmittag auf dem Wasser. Freue mich schon auf den Saisonstart, wenn ich direkt an der Tanke den Kutter vollmache.

Siehe auch meine Signatur

Viele Grüße
Thomas
Hallo,
leider habe ich da Pech, das der Tank fast leer ist.
Mein Tank fasst 512L. Zum Glück habe ich 2x30l u. 3x20l Kannister.
Mit dem PKW kann ich bis am Steg fahren, lade die Kannister in einen Handwagen und abdafür.

Gruß
Guido
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  #27  
Alt 17.03.2011, 23:30
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Siehe auch hier


http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=73253#
__________________
Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #28  
Alt 19.03.2011, 12:53
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chris24 chris24 ist offline
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Schüttelschlauch ist wunderbar, ca. 2min für 20l.
Wenn du den Kanister rechtzeitig kippst, kannst du ihn bis auf den letzten Tropfen leer machen.
__________________
Gruß
Chris24

Never change a running system -->

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  #29  
Alt 19.03.2011, 14:39
surfer11833 surfer11833 ist offline
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Zitat:
Zitat von recycler Beitrag anzeigen
An Board nehm die die Kannister nicht. Ich dachte an eine Sackkarre, 1-2 BW-Kannister mit Spanngurt befestigt und dann vom Auto zum Bootssteg und betanken.

So einen Schüttelschlauch hab ich noch, aber weiß nicht, ob der Benzinfest ist.

Vielen Dank für die Tipps.

Michael
Vielleicht wäre dann so was ja was für Dich, wenn Du bei Dir damit bis ans Boot fahren kannst?!
Gibts bei Ebäh.com mit unter so ab 99 Dollar, musst mal gucken!

http://cgi.ebay.de/NEW-DuraMax-Fluid...31953327255246 (PaidLink)

Achtung: Ich glaube lt. ADR (Gefahrgut Strasse) Darf man max 50 Liter in Kanistern mit führen, diese müssen dann aber auch sicher bzw. fest verstaut sein!
Und weiterhin wichtig, Du darfst es NUR für Dich transportieren, dürftest also nach nem Unfall z.B. nie sagen dass Du nem Kumpel noch nen Kanister mit bringst, auch das wäre nach den Gefahrgut Regularien nicht erlaubt!

Gruß Volker
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  #30  
Alt 19.03.2011, 14:54
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Wir haben mit dem Schüttelschlauch auch gute Erfahrungen gemacht. Unser Nachbar in HR hatte den mit dem doppelten Durchmesser das ging echt sau schnell
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Gruß Micha
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  #31  
Alt 19.03.2011, 14:56
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von surfer11833 Beitrag anzeigen
Achtung: Ich glaube lt. ADR (Gefahrgut Strasse) Darf man max 50 Liter in Kanistern mit führen, diese müssen dann aber auch sicher bzw. fest verstaut sein!
Wieviel das wirklich ist,
findet man hier.
http://www.arbeit-und-gesundheit.de/...TransportB.pdf
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #32  
Alt 19.03.2011, 15:18
surfer11833 surfer11833 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Wieviel das wirklich ist,
findet man hier.
http://www.arbeit-und-gesundheit.de/...TransportB.pdf

Dem nach dürften es dann aber immer nur Kanister mit max 10L sein oder?

Es gibt aber in der ADR noch einen etwas detailierter beschriebenen Punkt,
speziel wenn man etwas nur für den Eigenbdarf Transporttiert!
Was Du da hast ist ja n Auszug aus der Bauwirtschaft!
Bekomme es jetzt aber leider nicht mehr so 100% zusammen!

Volker
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  #33  
Alt 19.03.2011, 15:31
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Habe gerade etwas Interessantes gefunden, leider von 2006...
http://www.wsfr.de/Benzintransport.pdf
__________________
MfG Thorsten

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  #34  
Alt 19.03.2011, 15:33
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Klarer wird es mE in dem Strang hier
http://www.boote-forum.de/showthread...transportieren
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #35  
Alt 19.03.2011, 15:58
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Toddy123 Toddy123 ist offline
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Also nach meiner letzten Recherche bin ich bei 240l bzw. 300l angekommen !

Zitat:
Claudi (Veteranin) 15/05/2009 12:02
Re: Benzintransport im Auto???
*hust* der Thread ist aber angestaubt...

1.1.3.3 behandelt flüssige Kraftstoffe, die zum Betrieb von Fahrzeuge dienen (entweder in Tanks oder Reservekanister), mit denen gerade eine Beförderung durchgeführt wird. Als Reservekraftstoff sind 60 Liter erlaubt.

Wenn Kraftstoffe in 1.1.3.1 a) ausgeschlossen wären, hätte man das schon dazu schreiben müssen. Welche entzündbaren flüssigen Stoffe transportiert man sonst in wiederbefüllbaren Behältern? Im Gegensatz zum Reservekanister (den man ggf. immer dabei hat) transportiert man eine Ladung eigentlich von A nach B und lädt bei B aus. Für diese Zwecke sind eben 240 l erlaubt, auch von Ethanolgemischen. Es ist unerheblich, um welche entzündbare Flüssigkeit es sich handelt.

In Summe sind aus den beiden Freistellungen 1.1.3.1 a) + 1.1.3.3 a) 300 Liter erlaubt:
-240 l (ein Kanister max. 60 l) als Ladung zu privaten Zwecken
-60 l als Reservekraftstoff für das Fahrzeug, welchen z.b. die 240 l als Ladung transportiert. in diesem Fall muss der Kraftstoff natürlich dem Betriebskraftstoff des Fahrzeugs entsprechen.

Beispiel: Ich fahre mit meinem Benzin-PKW 240 l Ethanolgemisch von A nach B, weil ich immer vergesse zu tanken, habe ich zusätzlich noch 1 x 60 l Benzin in einem weiteren Kanister dabei - alles regelkonform. Natürlich hab ich alle Kanister ordnungsgemäß gesichert.
Quelle: http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthr...86&type=thread

Die Transportmengen sollen in der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) geregelt sein...
__________________
MfG Thorsten

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Geändert von Toddy123 (19.03.2011 um 16:20 Uhr)
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  #36  
Alt 20.03.2011, 06:04
surfer11833 surfer11833 ist offline
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Zitat:
Zitat von Toddy123 Beitrag anzeigen
Also nach meiner letzten Recherche bin ich bei 240l bzw. 300l angekommen !




Die Transportmengen sollen in der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) geregelt sein...
Also Gefahrgut für die Strasse ist in der ADR geregelt!
Ich werde die Woche mal auf der Arbeit gucken ob die 2011 Er dort haben, und sehen ob ich den entsp. Absatz finde, dann Kopiere ich ihn mal und stelle ihn hier ein!
Auch wenn mir klar ist, dass die meisten hier Ihren Sprit weiterhin so transportieren wie sie möchten, aber dann weiß mann zumindest ob man sich an dem Tag die lustigen Sprüche gegenüber der Rennleitung lieber erspart!

Ich bin das jetzt nicht im Detail durchgegangen, aber 300 Liter kommt mir schon seeeehr viel vor

Gruß Volker
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  #37  
Alt 20.03.2011, 08:10
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Es sind für Privatleute aufgrund der Befreiung der ADR-Vorschriften definitiv 240 Liter je Transporteinheit in geeigneten Transportbehältern von je max. 60 Litern erlaubt. Der Reservekraftstoff des Fahrzeugs bleibt unberücksichtigt. (Gilt nicht im Grenzüberschreitenden Verkehr und Verkehr in Freihandelszonen wie Freihafen etc.)

Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, es gab eine offizielle Anfrage und ein offizielles Statement. Dieses kann man mitführen (vermeidet evt. unfruchtbare Diskussionen) und der darin enthaltene Sachverhalt ist rechtssicher.

http://www.avionis.de/Boot/Treibstoff.pdf

Man sollte aber dieses Schreiben genau lesen und die Ladungssicherung sowie die Verwendungsdauer der Behälter sehr ernst nehmen.

Einen vernünftigen und geeigneten Feuerlöscher würde ich bei diesem Transport, ebenso wie Gummihandschuhe und Augenspülflasche aus Eigenschutzgründen (nicht vorgeschrieben) mitnehmen. Ebenso würde ich für eine gute Belüftung sorgen und das Fahrzeug nicht mit dieser Ladung mehrere Stunden in der prallen Sonne parken. Für eine transportbedingte Lagerung ist ein Pkw nämlich nicht geeignet.

Nach der Punkteregelung wären es übrigens max. 333 Liter die man unterhalb der 1000 P.- Regel fahren darf, aber dann bewegen wir uns in der ADR und es gelten wieder andere Voraussetzungen. (Z.B. Begleitpapiere, Unfallmerkblätter, Transportbehälter, PSA, etc.) Günstiger fährt man mit der "Privatregelung".
__________________
gregor

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  #38  
Alt 20.03.2011, 08:31
surfer11833 surfer11833 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Nach der Punkteregelung wären es übrigens max. 333 Liter die man unterhalb der 1000 P.- Regel fahren darf, aber dann bewegen wir uns in der ADR und es gelten wieder andere Voraussetzungen. (Z.B. Begleitpapiere, Unfallmerkblätter, Transportbehälter, PSA, etc.) Günstiger fährt man mit der "Privatregelung".
Nur noch mal zur Ergänzung, in der ADR bewegen wir uns so oder so, aber über 1000 Punkten benötigt man zusätzlich zu dem
was Du richtig geschrieben hast, noch einen Gefahrgut Schein und muss die Warntafeln aufklappen!

Gruß Volker
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  #39  
Alt 20.03.2011, 08:32
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Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
-Wieso das?1,5 liter Colaflaschen könnte man zumindest so ausschütten ..ohne Schüttelschlauch....

GrußTido
Bei einem 180-Liter-Tank bringt das bestimmt Freude!
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Gruß Birgit


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  #40  
Alt 20.03.2011, 08:56
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von surfer11833 Beitrag anzeigen
Nur noch mal zur Ergänzung, in der ADR bewegen wir uns so oder so, aber über 1000 Punkten benötigt man zusätzlich zu dem
was Du richtig geschrieben hast, noch einen Gefahrgut Schein und muss die Warntafeln aufklappen!
Als Privatmann bewegen wir uns dem rechtlichen Rahmen "der Befreiung von den Vorschriften der ADR", eben wegen dem "privat".

Als Privater mit aufgeklappten Warntafeln, vorschriftsmäßiger Ausrüstung, Papiere und sogar einem ADR-Scheins beim Fahrer bekomme ich dennoch etliche Probleme.

Ich muss offiziell als Transportteur d.h. Frachtführer auftreten, ich bin auch Fahrzeugführer, und die Tankstelle ist Verlader. Ebenso muss die Tankstelle die richtigen Transportpapiere und Begleitpapiere ausstellen.

Der Clou aber ist, da du ja einen kennzeichnungspflichtigen Transport durchführst, musst du einen Gefahrgutbeauftragten nachweisen. Aber der lässt sich ja auch extern bestellen..., da kommen dann ohnehin noch so ein paar Nettigkeiten dazu....

Die meisten Fa. versuchen daher einen kennzeichnungspflichtigen Transport, (nötigenfalls mit 2 oder 3 Fahrten), auf jeden Fall zu vermeiden, warum sollte ich mich als Privater dann einem solchen Transport aussetzen? Deswegen denken wir hier doch gar nicht bis zu kennzeichnungspflichtigen Transporten, sondern bleiben auf jeden Fall unter den 1000 Pkt....

Wozu auch, ich bleibe im "privaten Rahmen"! Reichen mir die 240 Liter aber nicht, oder ist eine mehrfache Fahrt nicht möglich, dann kaufe ich die komplette Menge ein und lasse das eben zum Boot liefern, der Preisunterschied dürfte minimal ausfallen.
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gregor

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  #41  
Alt 20.03.2011, 15:23
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Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Wie den Sprit ohne Sauerei aus dem Kanister bekommen. Hab mir für den Kanister einen zweiten Deckel besorgt, zwei Löcher reingebohrt, eines so groß, dass ein Schlauch gut drin klemmte und abdichtete, das zweite Loch so groß, dass die Düse von `ner kleinen Luftballonpumpe das Loch gut verschloss. Kanister hochgestellt, Deckel ausgetauscht, zwei drei Hübe mit der Pumpe reingegeben (damit einen leichten Überdruck im Kanister erzeugt), und der Spritt floss munter in den drunterliegenden Tank. Ende der Geschichte. Nix ansaugen, nix Schüttelpumpe, nix mit Akkuschrauber, nix kompliziertes, nix mit Strom oder Kernkraft oder Erdgas angetriebenes, aber verblüffend einfach, billig und absolut haltbar weil total simpel und funktional. Und wenn die Luftballonpumpe doch mal das Zeitliche segnen sollte weil Chinaware, tut`s auch ein banales Stück Schlauch, der ins Loch gesteckt wird. Nur dicht muss es alles sein, damit die Luft nicht entweicht, wenn man reinbläst.
Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #42  
Alt 23.03.2011, 07:05
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Es sind für Privatleute aufgrund der Befreiung der ADR-Vorschriften definitiv 240 Liter je Transporteinheit in geeigneten Transportbehältern von je max. 60 Litern erlaubt. Der Reservekraftstoff des Fahrzeugs bleibt unberücksichtigt. (Gilt nicht im Grenzüberschreitenden Verkehr und Verkehr in Freihandelszonen wie Freihafen etc.)

Man muss das Rad nicht immer neu erfinden, es gab eine offizielle Anfrage und ein offizielles Statement. Dieses kann man mitführen (vermeidet evt. unfruchtbare Diskussionen) und der darin enthaltene Sachverhalt ist rechtssicher.

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Jup,
Gregor hat recht!
ich habe heute noch mal nachgesehen, und genau so wie Du es geschrieben hast, steht es auch in der ADR, ich lag falsch mit meinen 50 Litern!!
Scheiß Alkohol

Gruß Volker
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  #43  
Alt 23.03.2011, 08:00
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Physik? Mal ne andere Frage.... Schüttelschlauch finde ich auch prima. Wie sieht es aber aus, wenn der Tank voll wird. Hört der Benzinfluss dann auch sofort auf oder besteht die Gefahr das die Suppe überläuft?
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  #44  
Alt 23.03.2011, 08:17
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von glastron70 Beitrag anzeigen
Physik? Mal ne andere Frage.... Schüttelschlauch finde ich auch prima. Wie sieht es aber aus, wenn der Tank voll wird. Hört der Benzinfluss dann auch sofort auf oder besteht die Gefahr das die Suppe überläuft?
die Suppe läuft über. da das Niveu des Im Kanister Befindlichen Sprits höher ist als das im Einfüllstutzen.
Wenn man schnell ist gibts aber nur wenig sauerrei.

Ich lasse immer die Zündung an dan kann ich anhend der Benzinanzeige sehen wenn der Tank voll ist (bei mir passen bei voller Anzeige noch genau 20l rein).

Ich halte beim Tanken auch immer eine Flasche verdünntes Spüli bereit da wird jeder Film auf dem Wasser sofort gebunden.
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Gruß Volker
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  #45  
Alt 23.03.2011, 08:23
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Zitat:
Zitat von glastron70 Beitrag anzeigen
Physik? ...Hört der Benzinfluss dann auch sofort auf oder besteht die Gefahr das die Suppe überläuft?
Das sind kommunizierende Röhren, ist eine zu "kurz" läuft sie auch über.

Der Rüssel hat ja keine Abschaltung, wie eine Zapfpistole an der Tanke.

Aber man weiß doch zumindest grob wieviel in den Tank reingeht. Ich wußte immer anhand der Tankuhr, ob noch ein 10er oder ein 20er reinpasst. Bevor der zu befüllende Tank voll ist, zieht man den Ansaugstutzen langsam raus, der zieht Luft und man lässt den Schlauch nur noch leerlaufen.

Bei festen Tanks werden auch gerne Tankpfeifen eingesetzt, es gibt aber auch elektronische Signale.

Wenn man sich nicht blöd anstellt, kann man mit dem Schüttelschlauch absolut "trocken" umfüllen, ein Tuch verhindert dabei auch nur den kleinsten Tropfen.

Jedenfalls habe ich noch bei keinem Umfüllvorgang mit Schüttelschlauch jemanden mit Pril/Fit rumsauen sehen. Das war bei den Trichter-Jungs oft anders, da stand es immer schon bereit....

Edit, da haben wir gleichzeitig geschrieben. Und fast ähnlich :

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Ich halte beim Tanken auch immer eine Flasche verdünntes Spüli bereit da wird jeder Film auf dem Wasser sofort gebunden.
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gregor

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Alt 23.03.2011, 08:33
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bei meinem Aleten Boot gabs mit dem Schüttelschlauch auch keine Sauerrei. Komischerweise gabs diese wenn ich an der Tanke getankt habe mit der Pistole.
Die Brühe lief scheinbar nicht schnell genug in den Tank und so kam es vor das mir die Plörre wieder aus dem Einfüllstuzen entgegenkam. Ich habe natürlich die entlüftung überprüft und idese war in Ordnung und frei.

wenn ich bei der Pistole nicht Vollgas gab hats geklappt ohne Sauerrei.

Noch zur Anmerkung: Benzin Gibt zwar einen großen Film auf dem Wasser. Vedampft aber nach einiger zeit rückstandsfrei. Diesel gibt ne Richtige Sauerrei
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Alt 23.03.2011, 08:39
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Ich habe einen 90 L PE Tank. Wenn ich die Luke zur Plicht auf lasse, kann ich den Stand sehen, so sollte ich keinen Bammel haben.

Danke für die kurze Analyse...
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  #48  
Alt 23.03.2011, 08:45
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Zitat:
Zitat von glastron70 Beitrag anzeigen
...
Noch zur Anmerkung: Benzin Gibt zwar einen großen Film auf dem Wasser. Vedampft aber nach einiger zeit rückstandsfrei.
Aber nur, wenn man nicht mit Spüli rummacht...
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Alt 23.03.2011, 15:16
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
... Hab mir für den Kanister einen zweiten Deckel besorgt, zwei Löcher reingebohrt, eines so groß, dass ein Schlauch gut drin klemmte und abdichtete, das zweite Loch so groß, dass die Düse von `ner kleinen Luftballonpumpe das Loch gut verschloss. ... Und wenn die Luftballonpumpe doch mal das Zeitliche segnen sollte weil Chinaware, tut`s auch ein banales Stück Schlauch...
Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
... nix kompliziertes ...
Also meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist EIN Schüttelschlauch unkomplizierter in der Handhabung, als
EIN zweiter Deckel, EINE Luftballonpumpe und EIN Ersatzschlauch .

Bevor das ganze Geraffel kampfbereit ist fließt bei der Schüttelpumpe -zack,zack - schon der Sprit .

Gruß Lutz
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Alt 24.03.2011, 19:29
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Aber nur, wenn man nicht mit Spüli rummacht...
Au weia! Ganz böse Sache...Umweltverschmutzung ist eine Sache - Vertuschung einer Straftat aber ne ganz andere! (Zumindest in meinem Job!)

Gruß Tido
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Ich will einfach Meer . . . .
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