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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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ähhh.... vor Wut!
2010 hat sich meine Tochter, süß und leicht unbedarft von einem angeblichen Gewinnspiel phishen lassen. Nein!!! Kein Zeitschriftenvertrag, man braucht die Unterschrift nur, um eventuelle Gewinne zuzuordnen. Pfft, es kam ohne Zusendung oder Aushändigung eines Vertrages die Mitteilung, das einer (ein Vertrag) bestünde, das man sich freue (klar doch) und bald gehts los. Meine Frau (die Beste!!) ruft an (0900xx ![]() Kommt nüscht, aber ne Zeitschrift!! Jetzt kommt das Petermännchen in Wallung, verbeisst alles und jeden und schreibt Faxe. (Familie in Standby, aber sauer ![]() 1. Widerspruch (Haustürgeschäft) Dem Widerspruch wird widersprochen, da Frist abgelaufen (Datum der Unterschrift) Und neue Zeitschrift 2. Hinweis auf Haustürgeschäft ohne Vertrag und erneuter Widerspruch Und neue Zeitschrift 3. Hinweis auf Vorherige Widersprüche und jetzt "warten wir auf den Versuch die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen" Und neue Zeitschrift Das kotzt mich an, können die denn nicht korrekt die Stirn bieten? Ach ja, wen es interessiert, die Zeitschrift Grazia vom Klempt Verlag find ich äußerst schwach. Gruß Peter Geändert von Petermännchen (10.03.2011 um 19:29 Uhr)
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#2
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Sorry, kein Wassersportthema
![]() Vielleicht, weil mir vor Wut die Tränen in Bächen fliessen ![]() Peter |
#3
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Den Vertrag habt ihr aber mit Fremddienstleistern abgeschlossen und nicht mit dem Verlag. Wie heißt denn der Vertrieb`?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#4
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Hat Sie nicht, sonst würde nicht der Verlag diesen "Vertrag" beitreiben wollen.
Gruß Peter
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#5
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#6
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Alle Mahnungen/Erinnerungen/Kündigungen/Schreiben die von dir gesendet wurden aufbewahren...und dann das Thema gaaaaanz locker aussitzen.
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#7
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Einmal widersprechen, und zwar mit einem unabhängigen Zeugen den Brief einwerfen (!) und nie wieder um Rechnungen usw kümmern.
Ggf einem gerichtlichem Mahnbescheid (nur dem) fristgerecht widersprechen. Ich glaube in diesem Fall übrigens nicht an böse Machenschaften dieses Verlages !
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#8
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Kommen die Zeitungen per Post?
Dann zurück an die Post mit dem Vermerk Annahme verweigert. (Natürlich Unfrankiert) Wie alt ist deine Tochter ? Die darf solche Geschäfte garnicht tätigen bis zu einem bestimmten Alter. (12 Jahre? ![]() Die Unterschrift müssten die ja haben ,die ist nicht von einem Erziehungsberechtigten geleistet und somit nichtig. Anzeige bei der Polizei wegen Betruges einreichen. Oder gleich zur Verbraucherberatung und beraten lassen. ![]() Die Verlage sind nicht Böse,das sind die Drückerkollonnen . Sind Haustürgeschäfte nicht eh Verboten worden?
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#9
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Wenn das "Geschäft" durch ein Vertrieb zustande gekommen ist, empfehle ich dir die erste Rechnung nicht zu bezahlen und auf ne Mahnung zu warten. So erfährst du Anschrift und Kontaktdaten zum Vertrieb da die das Geld einziehen und nicht der Verlag
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Beste Grüsse Jeremy ![]() ![]() |
#10
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Meiner Meinung nach hast du eventuell ein Sonderkündigungsrecht, weil dir nicht die Vertragsunterlagen ausgehändigt werden.
Ansonsten hast du erstmal ein 12 Monatsabo an der Backe. Im schlimmsten Fall.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#11
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Wie kommst Du darauf, Ingo ?
Evtl habe ich was überlesen, aber es ist doch zu keiner Zeit ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Wie gesagt... |
#12
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Zitat:
Unabhängig davon, daß ich diese Methode bzw. dieses Geschäftsgebaren nicht begrüße ![]() ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#13
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Kann man so rauslesen, stimmt, aber sowas (wie von Peter beschrieben) wäre unzulässig und damit unwirksam.
Wie alt ist denn die Tochter ? Wichtig, Peter : keine Informationen preisgeben ! Der Verlag braucht nicht zu wissen, dass wirklich irgendwas unterschrieben wurde. Wie gesagt einmalig schriftlich mit nem Nachbarn/Freund als Zeuge widersprechen und (ergänzend zu #7) eine Kopie der angeblichen (!) Unterschrift unter dem angeblichen (!) Vertrag einfordern. Wenn es dick kommt, kann man immer noch das Alter der Tochter anführen... ...oder zahlen, wenn sich bei der Antwort des Verlages dann doch herausstellt, dass es nix mit Phishing zu tun hat, sondern die Kleine schlicht und ergreifend einen gültigen Vertrag im Rahmen des Taschengeldes unterschrieben hat ! Für Konkreteres fehlt Konkretes... ![]() |
#14
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Mein Tip ist aussitzen. Musst nichts zurücksenden, aber aufheben! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#15
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Hallo beisammen,
vielen Dank für eure Unterstützung! Töchterchen ist 19, trotzdem süß ![]() ![]() Der Vertrieb reagiert immer nur mit kostenpflichtigen Nummern. Ich faxe immer nur an den Verlag direkt. Ist auch die einzige Kontaktnummer (neben Telefon) im Internet ![]() Da darauf reagiert wurde (Ablehnung Widerspruch) scheint das in Ordnung. Rechnung kam schon, Ablehnung Widerspruch auch. Rückgabe oder Ablehnung der Annahme klappt nicht, da keine Exklusivsendung. Wird einfach eingeworfen. Wir warten jetzt auf eine gerichtliche Beitreibung. Vermutlich wird aber erstmal ein Inkasso kommen. Darauf bin ich vorbereitet ![]() Klar ist Verlag böse. Nimmt mindestens billigend in Kauf. Ist aber unmittelbare Triebfeder, da ja die Anwerbung direkt entlohnt wird. Und vermutlich nicht mit Bohrmaschine, Kaffeeautomat, Wolldecke oder ähnlichem. Gruß Peter |
#16
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genau das wird gemacht: aussitzen ![]() Aufheben muß ich auch nichts. Erste Zusendung ging per Einwurfeinschreiben zurück. Rest ist ja unverlangt zugesendet. Gruß Peter |
#17
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Hab diesen Müll grad hinter mir, hatte ja berichtet.
Willy |
#18
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Hast du mal nen Link?
Danke Dir! Gruß Peter |
#19
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Es tut mir leid für Deine Tochter, aber wer als Volljähriger auf der Strasse einen Vertrag unterschreibt und nicht die Rücktrittsfrist nutzt, hat schlechte Karten. Was man ihr erzählt hat, spielt dabei keine rolle, weil sie auf dem Zettel gleich mit Unterschrift bestätigt hat, daß nebenabsprachen oder mündliche Vereinbarungen keine Gültigkeit haben und sie den Empfang der Durchschrift bestätigt. Versäume nicht das Abo fristgerecht zu kündigen, sonst habt Ihr noch ein Jahr Freude daran.
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#20
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#21
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![]() Zitat:
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