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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 02.02.2011, 07:52
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
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Standard Namen schützen lassen

Da ja hier in BF so einige fachkundige sich tummeln stelle ich euch mal ein frage die mich(uns) beschäftigt.
Ein Kumpel von mir hat sich vor 7 Jahren Selbständig gemacht und wie jedes Kind seinen Namen hat, hat seiner Firma auch einen Namen verpasst.
Nun hat er festgestellt das es diesen Firmennamen in genau der selben Zusammensetzung schon in Österreich gibt.
Auch macht die Ö-Firma das gleiche wie er nur im (sehr) großen Stil.
Die Ö-Firma gibt es auch schon länger und agiert in ganz Österreich.

Da er seine Firma aber mit diesem Namen aufgebaut hat und sie auch läuft möchte er auf Nummer sicher gehen und den Firmennamen schützen lassen.
Nicht das Logo das ist auch verschieden. Nicht das plötzlich die Ö-Firma kommt und das macht dann hätte er keine Chance dagegen vorzugehen.
Das würde aber bedeuten das die Ö-Firma ihn nicht nutzten dürfte bzw nur gegen Lizenzgebühr?
Kennt sich da wer aus ob das sinnvoll und aussichtsreich wäre und wo kann er den Namensschutz beantragen?
Muss ein Notar das machen oder kann er selbst zb zu Gericht gehen und das beantragen?
Kosten?

Ich sage schon mal auch im Namen meines Kumpels danke!
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #2  
Alt 02.02.2011, 08:03
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Dein Kumpel sollte sich an einen Patentanwalt wenden, da ist die Expertise für Marken- und Namensschutz gesichert.

Selber rumdilettieren bringt nur Probleme und macht die Sache i.d.R. nachher nur teurer.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 02.02.2011, 08:20
motordobi motordobi ist offline
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Hallo,
unbedingt vorher nach den Kosten erkundigen, Patentanwälte kosten richtig Geld!
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  #4  
Alt 02.02.2011, 08:27
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ramsey ramsey ist offline
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Da hat John sicher Recht. Nur als Einstieg: Ist die Firma des Kumpels in D oder in A? Ist sie unter dieser Bezeichnung im Handelsregister/Firmenbuch (für A) eingetragen? Sind sie in den gleichen Produkt-Dienstleistungsbereichen tätig? Wie bekannt war die österreichische Firma als Dein Kumpel mit seiner anfing? Davon hängt letztlich ab wie die Sache ausgeht.
Beste Grüße
Jürgen
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  #5  
Alt 02.02.2011, 08:29
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Flybridge Flybridge ist offline
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Wenn die Ösi-Bude so groß ist, dann kann man 100%ig davon ausgehen, dass die ihren Namen schon eingetragen und somit geschützt haben. Wie oben geschrieben, würde ich mich durch einen Fachanwalt beraten lassen, bzw. das prüfen lassen. Kostet natürlich Geld.

Eine Abmahnung und evtl. Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers sind aber deutlich teurer. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #6  
Alt 02.02.2011, 08:29
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Akki Akki ist gerade online
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Mein persönliches Empfinden ist: Er hat keine Chance.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #7  
Alt 02.02.2011, 08:40
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ghaffy ghaffy ist offline
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Harry,

Mit halben Informationen gibt es natürlich nur ein Viertel Auskunft. Die Materie ist nicht besonders komplex, aber es kommt auf die Details an. Ob da der richtige Ort ist, das zu erläutern, ist eine andere Frage.

Wenn die Firma deines Freundes ganz normal protokolliert ist, dann braucht es keinen "Namensschutz". Wenn also die Firma zB eingetragen ist als "Il Espresso Kaffeezubehör Max Müller GmbH", dann kann sich keine andere Firma unter dem gleichen oder zum Verwechseln ähnlichen Namen eintragen lassen und das gleiche Geschäft betreiben.

Wenn eine Firma zB heißt: "ABM" (Abkürzung für "Automatische Betten-Manufaktur GmbH") und eine andere hieße ebenfalls "ABM" (Abkürzung für "Altenbetreuung Mannheim"), dann besteht nicht notwendigerweise Verwechslungsgefahr, und beide dürften möglicherweise dieselbe Abkürzung verwenden.

Das Logo oder die Wortbildmarke ist eine andere Baustelle und bedarf eines besonderen Schutzes. Markenschutz und Patentrecht sind unterschiedliche Rechtsmaterien.

Im Allgemeinen gilt bei Firmennamen aber auch so etwas wie "Bestandschutz". Wenn meine Firma "XY GmbH" heißt, muss ich nichts schützen lassen. Es kann nicht einfach einer kommen und nach mir seine Firma auch "XY GmbH" nennen und zum "Patentamt" rennen und den Namen schützen lassen.

Es wäre auch ein Irrglaube, dass man den Firmennamen völlig beliebig wählen kann. Wenn zB eine Backwaren-Firma ihre Firma einfach "Brot & Co." nennen möchte, dann braucht es einen Gesellschafter, der "Brot" heißt, weil diese Form des Firmennamens ("XY & Co.) Personen und ihren Compagnons vorbehalten ist. etc.etc.etc.
(Und das bisher Gesagte ist schon schlampig, unvollständig und nur teilrichtig ...)

Also mit den gegebenen Infos lässt sich gar nichts anfangen.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #8  
Alt 02.02.2011, 08:42
mäcki51 mäcki51 ist offline
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vieleicht ist es sogar besser,das nicht an die große glocke zu hängen,sondern stillschweigend seine firma umzubenennen.das kann richtig viel ärger und geld kosten.
gruß
lothar
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Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith
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  #9  
Alt 02.02.2011, 09:03
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Zum Thema David gegen Goliath:

Sprich doch mal mit dem BF-Namenslizensanwalt Cyrus K. aus H.
Stichwort "marine.de"
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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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Alt 02.02.2011, 09:04
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Ich würde hergehen und ein Geschmacksmuster eintragen lassen.
Kostet nicht viel Geld und wird nicht geprüft, hilft aber hinterher
bei einem Rechtstreit ungemein.
__________________
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #11  
Alt 02.02.2011, 09:17
mäcki51 mäcki51 ist offline
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wobei rechthaben nicht gleichbedeutend ist mit rechtbekommen!
gruß
lothar
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  #12  
Alt 02.02.2011, 09:49
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Ich würde hergehen und ein Geschmacksmuster eintragen lassen.
Kostet nicht viel Geld und[..]
.... hilft im vorliegenden Fall gar nichts.

Ein Geschmacksmuster schützt Designs.
__________________
Beste Grüße

John
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  #13  
Alt 02.02.2011, 09:55
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
[..] Es kann nicht einfach einer kommen und nach mir seine Firma auch "XY GmbH" nennen und zum "Patentamt" rennen und den Namen schützen lassen.
1. Markenschutz wird durchaus beim Patentamt registriert (auch wenn es seit ein paar Jahren Deutsches Patent- und Markenamt heißt).

2. Man kann sehr wohl eine Marke eintragen lassen, deren Zeichen mit einer älteren Firma identisch ist (btw Firma = Name, wird umgangssprachlich fälschlich oft mit "Unternehmen" gleichgesetzt). Bei der Markeneintragung werden ältere Rechte nämlich vom Amt nicht berücksichtigt. Sowas kann richtig Ärger machen. Ein Beispiel wäre es, daß das Namenrecht aus einer Firma erst einmal nur lokal gilt, eine Marke aber deutschlandweit. Will das Unternehmen nun seine Tätigkeit ausdehnen, kann es schwierig werden, wenn die Koexistenz schon länger dauerte.

Die Materie ist durchaus komplex. Hier ist Fachkunde gefragt. Weiteres gerne per PN.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (02.02.2011 um 10:03 Uhr)
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  #14  
Alt 02.02.2011, 09:56
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
.... hilft im vorliegenden Fall gar nichts.

Ein Geschmacksmuster schützt Designs.
Das ist nur bedingt richtig. Dafür hab ich zuviel von den Dingern gehabt.

Das Blöde ist nur, wenn es ein erheblich größeres Unternehmen gibt
und dieses auch schon erheblich länger auf dem Markt ist, könnten
Gerichte auf dumme Gedanken kommen...

Ich würde einfach still weiter machen und hoffen, dass mich das größere
Unternehmen nie belangt, oder mir ganz langsam mal einen anderen Namen
überlegen, den ich von Anfang an wasserdicht kriege.
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Akki

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  #15  
Alt 02.02.2011, 10:09
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
[Geschmacksmuster schützt nur Design] Das ist nur bedingt richtig. [..]
In Deutschland gilt das Geschmacksmustergesetz, und das regelt in §1:

"Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Muster die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;"

Still weiterzumachen KANN eine Strategie sein. Man muß aber ganz genau wissen, was man da tut.
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 02.02.2011, 10:11
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Und eben dies kann auch ein Schriftzug sein.
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Akki

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  #17  
Alt 02.02.2011, 10:15
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Und eben dies kann auch ein Schriftzug sein.

Dann ist aber nur dessen Design geschützt, nicht der Namen. Und bei einer Kollision mit einem Namens- oder Markenrecht hilft das dann gar nichts, egal ob das Namens- oder Markenrecht älter oder jünger ist.

Das Thema ist ausdiskutiert.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 02.02.2011, 11:34
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dann ist aber nur dessen Design geschützt, nicht der Namen. Und bei einer Kollision mit einem Namens- oder Markenrecht hilft das dann gar nichts, egal ob das Namens- oder Markenrecht älter oder jünger ist.

Das Thema ist ausdiskutiert.
... zur Steigerung der Verwirrung könnten wir jetzt auch noch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach EU-Recht diskutieren

Der beste Rat ist in der Tat einen Fachmann zu fragen und auch zu bezahlen. Das erhöht die Sicherheit, selbst wenn man am Ende mit dessen Haftpflichtversicherung streiten muss

Gruß
Jürgen
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  #19  
Alt 02.02.2011, 11:35
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renn-harry renn-harry ist offline
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Also erst einmal danke für die Infos.

Ja er möchte seinen Namen nicht nennen denn schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Die Firma in A ist im selben Berufszweig tätig wie mein Kumpel.
Er ist jedoch nur in seiner Umgebung tätig, die aus A Weltweit und ist eine GmbH & Co KG. seit fast 2 Jahrzehnten im Geschäft. (laut ihrer HP)

Die Internetpräsenz unterscheidet sich Namentlich auch nur zwischen .de und .com
Ein ® ist in dem Namen aus A nicht zu finden.
Ich gebe ihn die Infos von euch mal weiter und mal schauen was er machen will.







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Gruß Harry .......


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