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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Da ja hier in BF so einige fachkundige sich tummeln stelle ich euch mal ein frage die mich(uns) beschäftigt.
Ein Kumpel von mir hat sich vor 7 Jahren Selbständig gemacht und wie jedes Kind seinen Namen hat, hat seiner Firma auch einen Namen verpasst. Nun hat er festgestellt das es diesen Firmennamen in genau der selben Zusammensetzung schon in Österreich gibt. Auch macht die Ö-Firma das gleiche wie er nur im (sehr) großen Stil. Die Ö-Firma gibt es auch schon länger und agiert in ganz Österreich. Da er seine Firma aber mit diesem Namen aufgebaut hat und sie auch läuft möchte er auf Nummer sicher gehen und den Firmennamen schützen lassen. Nicht das Logo das ist auch verschieden. Nicht das plötzlich die Ö-Firma kommt und das macht dann hätte er keine Chance dagegen vorzugehen. Das würde aber bedeuten das die Ö-Firma ihn nicht nutzten dürfte bzw nur gegen Lizenzgebühr? Kennt sich da wer aus ob das sinnvoll und aussichtsreich wäre und wo kann er den Namensschutz beantragen? Muss ein Notar das machen oder kann er selbst zb zu Gericht gehen und das beantragen? Kosten? Ich sage schon mal auch im Namen meines Kumpels danke! ![]()
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#2
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Dein Kumpel sollte sich an einen Patentanwalt wenden, da ist die Expertise für Marken- und Namensschutz gesichert.
Selber rumdilettieren bringt nur Probleme und macht die Sache i.d.R. nachher nur teurer.
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Beste Grüße John
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#3
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Hallo,
unbedingt vorher nach den Kosten erkundigen, Patentanwälte kosten richtig Geld!
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#4
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Da hat John sicher Recht. Nur als Einstieg: Ist die Firma des Kumpels in D oder in A? Ist sie unter dieser Bezeichnung im Handelsregister/Firmenbuch (für A) eingetragen? Sind sie in den gleichen Produkt-Dienstleistungsbereichen tätig? Wie bekannt war die österreichische Firma als Dein Kumpel mit seiner anfing? Davon hängt letztlich ab wie die Sache ausgeht.
Beste Grüße Jürgen
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#5
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Wenn die Ösi-Bude so groß ist, dann kann man 100%ig davon ausgehen, dass die ihren Namen schon eingetragen und somit geschützt haben. Wie oben geschrieben, würde ich mich durch einen Fachanwalt beraten lassen, bzw. das prüfen lassen. Kostet natürlich Geld.
Eine Abmahnung und evtl. Schadenersatzansprüche des Rechteinhabers sind aber deutlich teurer. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#6
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Mein persönliches Empfinden ist: Er hat keine Chance.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#7
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Harry,
Mit halben Informationen gibt es natürlich nur ein Viertel Auskunft. Die Materie ist nicht besonders komplex, aber es kommt auf die Details an. Ob da der richtige Ort ist, das zu erläutern, ist eine andere Frage. Wenn die Firma deines Freundes ganz normal protokolliert ist, dann braucht es keinen "Namensschutz". Wenn also die Firma zB eingetragen ist als "Il Espresso Kaffeezubehör Max Müller GmbH", dann kann sich keine andere Firma unter dem gleichen oder zum Verwechseln ähnlichen Namen eintragen lassen und das gleiche Geschäft betreiben. Wenn eine Firma zB heißt: "ABM" (Abkürzung für "Automatische Betten-Manufaktur GmbH") und eine andere hieße ebenfalls "ABM" (Abkürzung für "Altenbetreuung Mannheim"), dann besteht nicht notwendigerweise Verwechslungsgefahr, und beide dürften möglicherweise dieselbe Abkürzung verwenden. Das Logo oder die Wortbildmarke ist eine andere Baustelle und bedarf eines besonderen Schutzes. Markenschutz und Patentrecht sind unterschiedliche Rechtsmaterien. Im Allgemeinen gilt bei Firmennamen aber auch so etwas wie "Bestandschutz". Wenn meine Firma "XY GmbH" heißt, muss ich nichts schützen lassen. Es kann nicht einfach einer kommen und nach mir seine Firma auch "XY GmbH" nennen und zum "Patentamt" rennen und den Namen schützen lassen. Es wäre auch ein Irrglaube, dass man den Firmennamen völlig beliebig wählen kann. Wenn zB eine Backwaren-Firma ihre Firma einfach "Brot & Co." nennen möchte, dann braucht es einen Gesellschafter, der "Brot" heißt, weil diese Form des Firmennamens ("XY & Co.) Personen und ihren Compagnons vorbehalten ist. etc.etc.etc. (Und das bisher Gesagte ist schon schlampig, unvollständig und nur teilrichtig ...) Also mit den gegebenen Infos lässt sich gar nichts anfangen. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#8
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vieleicht ist es sogar besser,das nicht an die große glocke zu hängen,sondern stillschweigend seine firma umzubenennen.das kann richtig viel ärger und geld kosten.
gruß lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith |
#9
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Zum Thema David gegen Goliath:
Sprich doch mal mit dem BF-Namenslizensanwalt Cyrus K. aus H. Stichwort "marine.de" ![]() ![]()
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#10
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Ich würde hergehen und ein Geschmacksmuster eintragen lassen.
Kostet nicht viel Geld und wird nicht geprüft, hilft aber hinterher bei einem Rechtstreit ungemein.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#11
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wobei rechthaben nicht gleichbedeutend ist mit rechtbekommen!
gruß lothar
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mitglied www.neptunclub-neustrelitz.de Wenn alles andere scheitert,kann man sich immer noch durch einen grandiosen Fehler unsterblich machen! J.K.Galbraith |
#12
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![]() Zitat:
Ein Geschmacksmuster schützt Designs.
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Beste Grüße John |
#13
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![]() Zitat:
2. Man kann sehr wohl eine Marke eintragen lassen, deren Zeichen mit einer älteren Firma identisch ist (btw Firma = Name, wird umgangssprachlich fälschlich oft mit "Unternehmen" gleichgesetzt). Bei der Markeneintragung werden ältere Rechte nämlich vom Amt nicht berücksichtigt. Sowas kann richtig Ärger machen. Ein Beispiel wäre es, daß das Namenrecht aus einer Firma erst einmal nur lokal gilt, eine Marke aber deutschlandweit. Will das Unternehmen nun seine Tätigkeit ausdehnen, kann es schwierig werden, wenn die Koexistenz schon länger dauerte. Die Materie ist durchaus komplex. Hier ist Fachkunde gefragt. Weiteres gerne per PN.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (02.02.2011 um 10:03 Uhr)
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#14
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![]() Zitat:
Das Blöde ist nur, wenn es ein erheblich größeres Unternehmen gibt und dieses auch schon erheblich länger auf dem Markt ist, könnten Gerichte auf dumme Gedanken kommen... ![]() Ich würde einfach still weiter machen und hoffen, dass mich das größere Unternehmen nie belangt, oder mir ganz langsam mal einen anderen Namen überlegen, den ich von Anfang an wasserdicht kriege.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#15
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In Deutschland gilt das Geschmacksmustergesetz, und das regelt in §1:
"Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Muster die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt;" Still weiterzumachen KANN eine Strategie sein. Man muß aber ganz genau wissen, was man da tut.
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Beste Grüße John |
#16
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Und eben dies kann auch ein Schriftzug sein.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#17
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![]() Dann ist aber nur dessen Design geschützt, nicht der Namen. Und bei einer Kollision mit einem Namens- oder Markenrecht hilft das dann gar nichts, egal ob das Namens- oder Markenrecht älter oder jünger ist. ![]() Das Thema ist ausdiskutiert.
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Beste Grüße John |
#18
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![]() Der beste Rat ist in der Tat einen Fachmann zu fragen und auch zu bezahlen. Das erhöht die Sicherheit, selbst wenn man am Ende mit dessen Haftpflichtversicherung streiten muss ![]() Gruß Jürgen
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#19
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Also erst einmal danke für die Infos.
Ja er möchte seinen Namen nicht nennen denn schlafende Hunde soll man nicht wecken. Die Firma in A ist im selben Berufszweig tätig wie mein Kumpel. Er ist jedoch nur in seiner Umgebung tätig, die aus A Weltweit und ist eine GmbH & Co KG. seit fast 2 Jahrzehnten im Geschäft. (laut ihrer HP) Die Internetpräsenz unterscheidet sich Namentlich auch nur zwischen .de und .com Ein ® ist in dem Namen aus A nicht zu finden. Ich gebe ihn die Infos von euch mal weiter und mal schauen was er machen will.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
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