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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 23.01.2011, 23:38
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Standard Hättet ihr gelöscht ?

Feuerwehr kommt garantiert für nur 55,- Euro pro Jahr

http://www.wpsdlocal6.com/news/local...104052668.html
__________________
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #2  
Alt 23.01.2011, 23:48
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Glaubst du, das das hier kostenfrei ist?

Die Komunen erhalten von deinen Steuern einen Teil als Feuerwehrsteuer
zu Finanzierung der Feuerwehren.

Alles was nicht zur direkten Schadenfeuerabwehr gehört, wird dir sowiso in Rechnung gestellt.

So billig ( preiswert) wie du glaubst ist Feuerwehr nicht.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 24.01.2011, 00:08
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Ich weiß wohl. Ein Löschfahrzeug kostet bei uns so ca. 230,-/Std.
Aber der Löscheinsatz bei einem Schadenfeuer ist kostenlos.

Die machen es aber anders. Wenn ich es richtig verstanden habe,
zahlt halt jeder Hausbesitzer eine feste Summe pro Jahr und bekommt
den Löscheinsatz dafür zugesichert. Ist doch eine überschaubare Summe.

Ich weiß nicht, ob die Feuerwehren in anderen Ländern von der Steuer profitieren

Ein Haus abbrennen zu lassen, ist hart, aber sicherlich hat so manchen danach
seine 75 Dollar nachgezahlt...
__________________
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #4  
Alt 24.01.2011, 00:51
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Ich hatte bereits geschrieben, das du das auch mit deinen Steuern bezahlst.(Verdienstabhängig)

Meines Wissens giebt es in Baden Würtemberg Gemeinden wo eine extra
Feuerwehrsteuer erhoben wird, die du als aktiver Feuerwehrmann sparen kannst.
Es wird sicherlich auch woanders noch ähnliche Modelle geben.

Kostenfrei wird nur ein normales Schadenfeuer sein.
Wenn du aus dem Betrieb von Maschienen oder Fahrzeugen
heraus ein Feuer hast, zahlst du auch extra.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #5  
Alt 24.01.2011, 01:02
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Hättet ihr gelöscht ?
Nö, ich nicht.

Eine Gemeinde leistet sich eine Feurerwehr indem jeder seinen Beitrag zahlt. Einer sagt, brauch ich nicht und es steht ihm frei nicht zu zahlen .......

Das ist eben dort das System mit allen Vor- und Nachteilen.
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  #6  
Alt 24.01.2011, 01:16
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ClemensDerAhnungslose ClemensDerAhnungslose ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Nö, ich nicht.

Eine Gemeinde leistet sich eine Feurerwehr indem jeder seinen Beitrag zahlt. Einer sagt, brauch ich nicht und es steht ihm frei nicht zu zahlen .......

Das ist eben dort das System mit allen Vor- und Nachteilen.
Sehe ich wie Wolf.

Er hat sich - sicher ganz bewusst - entschieden diesen Beitrag nicht zu zahlen, also muss er mit den Konsequenzen leben. Wieso oder weshalb das in der Gemeinde, bzw. der Stadt, das so geregelt ist, weiß ich nicht, bekannt war es aber sicher.

Auch nachträglich zahlen wäre m.E. nicht unbedingt sinnvoll, wenn man bedenkt, wie oft die Menschen dort übersiedeln - so ließe sich sicher keine Feuerwehr am Leben erhalten.
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Mit sonnigen Grüßen,
Clemens
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  #7  
Alt 24.01.2011, 01:28
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Meines Wissens giebt es in Baden Würtemberg Gemeinden wo eine extra
Feuerwehrsteuer erhoben wird, die du als aktiver Feuerwehrmann sparen kannst.
Es wird sicherlich auch woanders noch ähnliche Modelle geben.
die Feuerwehr-Abgabe für alle männlichen Bürger über 18 Jahren in Baden-Württemberg, die nicht aktive Feuerwehrmänner sind, wurde vom Verfassungsgericht gekippt, war tatsächlich geplant bzw. wurde wohl schon teilweise erhoben. Liegt aber auch schon wieder einige Jahre zurück, 1994 oder 95 wurde dies höchstrichterlich aufgehoben, meine ich....

Geändert von georgk (24.01.2011 um 01:36 Uhr)
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  #8  
Alt 24.01.2011, 06:31
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jup die in Baden-Würtemberg erhobenen Feuerwehrabgaben sind Verfassungswidrig.
In Deutschland ist laut gesetz jede Gemeinde verpflichtet eine Feuerwehr zu unterhalten. Wie und wann sie kosten an die Bürger abwälzt ist auch genau geregelt. Bei gefahr für leib und Leben darf keine Kosten gestellt werden.
Ist dies nicht der Fall werden Teilweise richtig saftige Rechnungen gestellt.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 24.01.2011, 06:43
YJeeper YJeeper ist offline
 
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Ihr habt einen großen Denkfehler: Wir leben hier in Deutschland! und hier gehört das somit zur "Grundversorgung".
In Amiland ist es halt wie immer: Wer die Kohle hat kann kaufen! Meint ihr ernsthaft wer hier von Hartz 4 mit der Hand im Mund lebt kann sich 1 x im Jahr die 75 Tacken aus den Rippen schneiden? Die sind auch nur froh das sie was zu fressen haben.

Ich finde das schon reichlich Naiv und Egoistisch so zu reagieren! Nur weil wir die Kohle haben, heist das noch lange nicht, das andere die auch haben.
Man muss hier klar trotzdem löschen und den Einsatz dann komplett in Rechnung stellen......wem man das Rechnung stellt in DE oder US ist dann eine seperate Frage, aber hier wahrscheinlich dem Amt wenn es sich um einen Hartzi handelt. In den US dem Hauseigentümer, wenn man diesem nachweisen kann das er die 75$ gehabt hätte, aber zu geizig war............dem Amt kann man in den US wohl nichts in Rechnung stellen, soziale gegenseitige Verantwortung kennen die ja nicht.
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  #10  
Alt 24.01.2011, 08:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei gefahr für leib und Leben darf keine Kosten gestellt werden.
Das stimmt so auch nicht.

Grundsätzlich wird ein Schadenfeuer (durch Defekte, Brandstiftung etc)

das nicht aus einem Betrieb einer Sache entstanden ist kostenfrei gelöscht.

Alles Andere ist in der Satzung der jeweiligen Gemeinde festgeschrieben.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Menschenleben gerettet wurden oder nicht.

Kleines Beispiel, wenn die Wehr nach einem Verkehrsunfall einen
Eingeklemmten aus einem Fahrzeug (von mir aus auch brennend) rettet,
Wirst du dich wundern wie hoch die Rechnung sein kann
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Gruß Klaus



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  #11  
Alt 24.01.2011, 08:54
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Das ist auch Jokus. Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz des jeweiligen Landes regelt, was wann wo gemacht wird.

I.d.R. kosten Einsätze, die nicht unbedingt zur Gefahrenabwehr dienen Geld. Das kann z.B. das Wegmachen von Wespennester betreffen. Oder die Brandwache im Schützenzelt.

Ein Teil der Feuerversicheurngssteuer und ein Teil der Feuerversicheurngsprämien werden über eine Umlage an die Kommunen, die ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen müssen, umgelegt. Natürlich verwendet die Kommune auch andere Steuerquellen, wie z.B. ihren Anteil der Einkommenssteuer.

In anderen Ländern wird keine oder wenig Versicherungsteuer erhoben. Z.B. in den USA. Also muss die Kommune, soweit sie eine Feuerwehr unterhalten möchte, auf andere Finazierungswege zurück greifen. Ein ähnlicher Artikel wurde bereits im Forum diskutiert.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #12  
Alt 24.01.2011, 08:55
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Wenn jede Gemeinde gezwungen ist eine Feuerwehr zu haben, kann man auch zwagsverpfichtet werden.
Gruß
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  #13  
Alt 24.01.2011, 08:56
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Zitat:
Zitat von YJeeper Beitrag anzeigen
Ihr habt einen großen Denkfehler: Wir leben hier in Deutschland! und hier gehört das somit zur "Grundversorgung".
Wo liegt der Denkfehler?
Das hat sich in den USA abgespielt?

Deswegen auch
Zitat:
Das ist eben dort das System mit allen Vor- und Nachteilen.
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  #14  
Alt 24.01.2011, 09:02
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Wie und wo auch immer,
ein Haus bewusst ohne techn. Grund abrennen zu lassen find ich unmöglich.
Ich übertrage das gerade gedanklich auf das Gesundheitswesen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #15  
Alt 24.01.2011, 09:05
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Die Frage "hättet ihr gelöscht" bezieht sich auf Deutschland.

Und unterlassene Hilfeleistung wäre in DE ein Thema!
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 24.01.2011, 09:15
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ich übertrage das gerade gedanklich auf das Gesundheitswesen.
Das musst du nur nicht gedanklich machen, sondern darfst es auch praktisch erleben, was die USA angeht.

Es gibt in den USA sehr skurile Auswüchse des dortigen Gesundheitswesens. Ein Mann hat sich an der Kreissäge zwei Finger abgeschnitten. Einer hätte für 10.000 USD angenäht werden können, der andere für 20.000 USD. Da er nur 10.000 USD aufbringen konnte, wurde nur ein Finger wieder angenäht (Beträge von mir als Beispiel angeführt).

Eine Bekannte hatte sich am Swimmingpool den Fuß gebrochen. Behandlung erst nachdem klar war, wer bezahlt. Aber solche Dinge kann man schon auf Malle erleben.
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Micha


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  #17  
Alt 24.01.2011, 09:20
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das musst du nur nicht gedanklich machen, sondern darfst es auch praktisch erleben, was die USA angeht.

Es gibt in den USA sehr skurile Auswüchse des dortigen Gesundheitswesens. Ein Mann hat sich an der Kreissäge zwei Finger abgeschnitten. Einer hätte für 10.000 USD angenäht werden können, der andere für 20.000 USD. Da er nur 10.000 USD aufbringen konnte, wurde nur ein Finger wieder angenäht (Beträge von mir als Beispiel angeführt).

Eine Bekannte hatte sich am Swimmingpool den Fuß gebrochen. Behandlung erst nachdem klar war, wer bezahlt. Aber solche Dinge kann man schon auf Malle erleben.
Ich weiß Micha, stand selbst schon nachts in Miami vor verschlossener Krankenhaustür, die sich nur mit einer Kreditkarte "öffnen" ließ.
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Gruß aus Berlin
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  #18  
Alt 24.01.2011, 10:31
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In NRW ist alles was die Feuerwehr betrifft im Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) geregelt.

Auch der Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr. Dies ist allerdings eine kann Bestimmung. Reiche Gemeinden können auf den Kostenersatz vrzichten, arme Gemeinden in der Regel nicht.

Nachzulesen im § 41 FSHG NRW
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Charly
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  #19  
Alt 24.01.2011, 12:02
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Was spräche dagegen, trotzdem zu löschen und hinterher eine Rechnung zu schicken?
Der Hausbesitzer hat ja gesagt, er würde den Einsatz bezahlen.

Von daher finde ich den Fall absolut skandalös.
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  #20  
Alt 24.01.2011, 12:45
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Was spräche dagegen, trotzdem zu löschen und hinterher eine Rechnung zu schicken?
Der Hausbesitzer hat ja gesagt, er würde den Einsatz bezahlen.

Von daher finde ich den Fall absolut skandalös.

so ist das halt im gelobten Land der (un)begrenzten Möglichkeiten
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Charly
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  #21  
Alt 24.01.2011, 14:57
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die Frage "hättet ihr gelöscht" bezieht sich auf Deutschland.

Und unterlassene Hilfeleistung wäre in DE ein Thema!
Hallo John,

so verschieden kann man die Fragestellung verstehen.

Für mich ist und war klar, Axel frägt wie wir das anstelle des Feuerwehrmannes gehandhabt hätten.
Also weder hier in D, noch dort als Privatmann.
Und da ist meine Antwort eindeutig wie oben geschrieben.

Als Privatmann kommt die nicht gezahlte Gebühr gar nicht ins Spiel, ebenso in D, da wir das glücklicherweise anders geregelt haben.
Mir steht es nicht zu über die dortige Regelung zu urteilen, ich nehme an die Entscheidung wurde demokratisch gefällt.

Der Feuerwehrmann hat seine Vorgaben zu befolgen und die lauten eben anscheinend nur zu löschen wenn die Abgabe entrichtet wird.

Als nicht an solche Vorgaben gebundener Privatmann hätte ich auch dort natürlich geholfen, aber das war nach meinem Verständnis nicht die Fragestellung.

Unterlassene Hilfeleistung greift imho nur wenn Personen in Gefahr sind und nicht bei Sachwerten.

Geändert von wolf b. (24.01.2011 um 15:06 Uhr) Grund: Rechtschreibung
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  #22  
Alt 24.01.2011, 15:06
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Ich finde es ja auch nicht gut, zuerst nicht zu bezahlen um danach zu sagen: "ich dachte die kommen trotzdem". Aber genauso idiotisch finde ich es von der Feuerwehr/Gemeinde einfach danebenzustehen wenn da Werte vernichtet werden. Sollen sie doch $ 10.000 (immerhin der Gegenwert von über 133 jahresbeiträgen) aufrufen für jeden "nicht versichterten" Einsatz, dann haben sie doch ihre Erziehungsmaßnahme und das Brandopfer vielleicht wenigstens noch ein halbes Haus.
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vg
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  #23  
Alt 24.01.2011, 16:23
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Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
Sollen sie doch $ 10.000 (immerhin der Gegenwert von über 133 jahresbeiträgen) aufrufen für jeden "nicht versichterten" Einsatz, dann haben sie doch ihre Erziehungsmaßnahme und das Brandopfer vielleicht wenigstens noch ein halbes Haus.

Da vergisst du aber die Amerikanisch Löschmethode
Die benutzen die 2 Thermometer-Methode.
1. Thermometer am Strahlrohr
2. THermometer am Wasser das Herausfließt aus dem Brandobjekt
Wenn beide Temperaturen gleich sind ist das Feuer aus.
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Gruß Volker
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  #24  
Alt 24.01.2011, 18:08
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
[..]
Unterlassene Hilfeleistung greift imho nur wenn Personen in Gefahr sind und nicht bei Sachwerten.
§323c StGB: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wiki: Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #25  
Alt 24.01.2011, 18:16
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Gilt dieser § auch auf der anderen Seite des großen Teichs?
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Gruß
Ewald
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