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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Übernahme Leasingfahrzeug
Hallo,
bei meinem Auto läuft demnächst der Leasingvertrag aus. Bisher habe ich die Fahrzeuge in diesem Fall dem Händler auf den Hof gestellt und mir ein neues ausgesucht. Nun habe ich aber keine Idee, was ich mir als neues aussuchen sollte. Auch bei anderen Marken hab ich nichts passendes endeckt, bzw. was mir gefällt kann ich wegen unseren Hund nicht nehmen. Da mir mein Wagen immernoch gut gefällt, war meine Idee, das Fahrzeug einfach zu übernehmen. Also zum Händler, und mit ihm darüber gesprochen, da er ja das Vorkaufrecht hat und somit mein Ansprechpartner ist. So wurde mir das von der Leasingfirma mitgeteilt. Die Aussage des Händlers war dann:"Ja, das geht. Da werden wir uns schon einig. Am Ende der Vertragslaufzeit würde er das Fahrzeug bewerten, und dann kann er mir den Preis nennen." Auch die Leasing nennt keinen Preis, dabei müsste der Restwert doch bereits von Anfang der Vertragslaufzeit feststehen. Nun will ich mich aber nicht am Laufzeitende überraschen lassen. Sollten wir uns dann doch nicht einig werden, muss ja schnell was neues her und die haben ja dann meist eine gewisse Lieferzeit. Ist das normal, dass da so ein Geheimnis um den Ablösewert gemacht wird. Bei dem Händler bin ich schon seit ewigen Zeiten bekannt und hab da schon zig Fahrzeuge gekauft. Das der sich so ziert, kann ich nicht verstehen. Hat jemand mit so einer Übernahme schon Erfahrung gemacht? Der Vertrag ist ein Kilometervertrag. Achim |
#2
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Der Restkaufwert muss festgeschrieben sein,
weil sich danach die Leasingrate richtet Auf wie viel Jahre hast du das Fahrzeug geleast Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#3
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Ich hab das schon mehrmals gemacht und das Fahrzeug beim Händler
zum Restwert lt. Vertrag übernommen. Einmal gab es Probleme, da mein Auto 25 000km weniger hatte und ein sehr gefragtes Modell war. Da wollte der Händler natürlich "seinen" Deal machen. Wir wurden uns dann aber schnell einig und er konnte mir seither wieder vier neue verkaufen. Grundsätzlich hast du natürlich kein Kaufrecht, kannst aber einen Käufer benennen. Was ich nicht verstehe ist das Rumgezicke des Leasinggebers. Eigenlich sollte der seinen Restwert kalkulieren und froh sein wenn das Auto so früh "vorverkauft" ist.
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Bald wieder vom Oberrhein.
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#4
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Hallo
Zeige noch mehr Interesse beim Händler, dann wird es vielleicht noch teurer. Aber Du wirst bestimmt vorher schon den Marktwert ermittelt haben. MvG Gert
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Was i mog is mei Boot und der Unimog |
#5
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Als ich nach 2 Jahren Leasing unseren VW übernommen habe, bekam ich das Übernahmeangebot auch erst etwa 8 Wochen vorm Laufzeitende. Dabei hatte kein Händler, sondern ich das Vorkaufrecht.
Ansonsten normales Prozedur, unabhängiger Gutachter zum Laufzeitende, falls ich den Wagen nicht erwerben wollte. Danach kam dann der Kaufvertrag, so dass ich das Auto kaufen konnte.
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Gruß Birgit
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#6
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Zitat:
Laufzeit war 3 Jahre. |
#7
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Mach ich auch immer so, hohe Leasingraten und geringen Restwert vereinbart und noch nie ein Problem bei der Übernahme gehabt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#8
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IMHO, du hast die Möglichkeit auf 4 Jahre zu verlängern
Habe ich schon mal gemacht, weiß es aber nicht mehr genau, ob von 2 auf 3 oder 3 auf 4 Jahre Danach das Auto sehr günstig gekauft Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#9
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Das Problem ist aber, dass ich nicht bis zum Ende der Laufzeit warten kann, da ich auf ein Auto angewiesen bin. Ein neuer hat dann 3-4 Monate Lieferzeit. Ich müsste dann nehmen, was auf dem Hof steht.
Hab bisher noch nie ein Problem bei der Rückgabe gehabt, hab mich aber mit den Kilometern immer im vereinbartem Bereich aufgehalten. Minderkilometer wurden auch immer anstandlos erstattet. Achim |
#10
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Moin,
klar hat der Leasinggeber einen kalkulatorischen Restwert kalkuliert, nur wird dieser beim Kilomtervetrag nicht im Vertrag offen gelegt, darum ja Kilometervertrag und nicht Retswertvertrag. Wenn Du eine Privatperson bist, dann wird die Leasinggesellschaft Dir das Fahrzeug nicht direkt, sondern nur über den Umweg über den Händler verkaufen, dass hat den Hintergrund, dass der Leasinggeber bei Privatpersonen aufgrund der Schuldrechtsreform die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliessen kann, da er heir rein rechtlich der Lieferant, also gewerblicher Verkäufer ist. Der Händler hat Vorkaufsrecht, dass ist mittlerweile normal. Der Händler möchte jetzt eine Fahrzeugbewertung machen, um den Zeitwert zu ermitteln, dann kann er seine Zusatzkosten kalkulieren die er aufwenden muss um z.B. die Gebrauchtwagengewährleistung über eine externe Versicherung abzudecken usw. Ausserdem muss er dann den aktuellen Ablösewert beachten, da er natürlich keinen Verlust machen möchte. Im Prinzip ein ganz normales Abwicklungsverhalten des Händlers, da er die volle Gewährleistung trägt. Ausserdem muss lt Leasingerlass von 1972???? eine deutliche Abgrenzung zwischen Absatzfinanzierung (Kredit) und Miete (Leasing) geschaffen werden, daher darf man als "Mieter" eigentlich das Fahrzeug nicht selber kaufen. Hierbei würde der Gesetzgeber dann von einem versteckten Absatzkredit ausgehen. Meistens steht in den AGB ein Passus, das Du eine dritte gewerbliche Person benennen kannst, die das Fahrzeug kaufen kann (Gewährleistungsausschluss usw.) Fazit: Ist rein vertraglich normal, nur unter der Prämisse der Kundenbindung eher kontraproduktiv.
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#11
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Zitat:
Achim |
#12
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Liegst du bei den km drüber oder drunter?
Der Händler ging bestimmt wieder davon aus, eine neues Auto an dich "loszuwerden". Jetzt merkt er, dass er das knicken kann. Das beeinflußt den Preis nicht wirklich zu deinen Gunsten, aber... Dein Vorteil: Werdet ihr euch nicht einig, weil er den Restwert zu hoch schraubt, kommen wenigstens keine Nachzahlungen (Wiederaufbereitungskosten) wegen "nicht normalen Abnutzungserscheinungen" auf dich zu, die würden ja eigentlich den Restwert drücken und kommen oft ins Feld, wenn man einen Leasingwagen zurückgeben will, ohne gleichzeitig einen Neuen zu ordern. Aber der Restwert, den er dann aufruft steht ja dann als tatsächlicher Restwert ohne Wiederaufbereitung im Raum. Wäre halt ein Vorteil, wenn du dann ggf. Händler und Marke wechseln willst. Oftmals bekommt man für den aufgerufenen Restwert auch einen Gebrauchten gleichen Modells mit weitaus weniger km oder besserer Ausstattung auf dem freien Markt, auch dahingehend würde ich mal die Augen kreisen lassen. So gut läuft der Kfz-Markt in Bereich junger Leasingfahrzeuge nun auch nicht. Bleibst du flexibel, kannst du so schon irgendwo für dich günstig agieren. Lass dir nur nicht in die Karten gucken.
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gregor
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#13
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Ist ein gewerbliches Leasing. Auf Gewährleistung würde isch selbstverständlich verzichten.
Ist ja ein gepflegtes Fahrzeug Achim |
#15
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Mit den Kilometern liege ich drunter.
Achim |
#16
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Zitat:
Achim |
#17
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Zitat:
der Leasinggesellschaft informiert worden bin und danach mit dem Händler verlängert habe Ein kleiner Hinweis, dass ich mich ansonsten anderweitig umschauen würde, war sicherlich hilfreich Du hast doch nix zu verlieren, noch bist du Kunde und kein Bittsteller Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#18
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Oki, das ist nun nicht unser Verein, sondern ein Mitbewerber.
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#19
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#20
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Zitat:
vom ausliefernden Händler samt Nennung des Restwertes bestätigen. Kanzler |
#21
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Zitat:
viele grüße Gerd
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Ich klagte, dass ich keine Schuhe hätte, bis ich einen Mann traf, der keine Füße hatte. |
#22
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bei der BMW Bank lohnt sich in der Regel ein Anschlussleasing nicht , da nur Neuwagenverträge subventioniert werden. Dadurch kann die Rate bei einem Vertrag für das 4-5 Jahr sogar teuerer werden als die aktuelle Rate. Mir wäre nach dem 3 Jahr auch das Reparaturkostenrisiko bei einem modernen Auto zu hoch
Eine gute Übersicht welche Leasingraten bei BMW zur Zeit möglich sind liefert die folgende Seite : www.gute-rate.de ( alles BMW Bank Leasingverträge ohne Vermittlungsgebühr oder andere Nebenkosten, meist sind es wenige Monate Alte Geschäftswagen der BMW AG ) Lass dich bei der Rückgabe nicht übers Ohr hauen . Die Händler versuchen immer alle Kleinstschäden abzurechen. Kleine Dellen und Kratzer sind aber normale Verschleißschäden die auch bei vertragsgemäßer ( 0 normaler ) Nutzung nicht vermeidbar sind
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Gruß Olli
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#23
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Wenn du von Anfang an einen Restwert wissen willst, musst du einen entsprechenden Vertrag machen. Früher dachte ich auch, bei allen Leasingverträgen sei der Restwert fest, aber da hat mich meine Freundin, die Kundenservice für solche Verträge (und deren Endabrechnung) macht, eines Besseren belehrt
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#24
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Zitat:
Bei einem Vertrag mit Kilometerabrechnung habe ich kein Risiko. Am Ende der Laufzeit werden Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet. Das Vermarktungsrisiko trägt die Leasing. Achim |
#25
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Man kann nicht alles haben ...
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