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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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gewerblich Schifffahren
Hallo,
Ich habe eine Frage: Welche Scheine muss ich haben, um für eine lokale Reederei hier auf dem Ammersee zu fahren und dafür Geld zu verdienen? Wohlgemerkt keine großen Boote lediglich kleine Motorboote mit denen man Besorgungsfahrten erledigt. Viele Grüße nyman |
#2
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dann frag doch mal die Reederei ... oder das Landratsamt oder Gewerbeamt
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By Karsten
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#3
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Oder beim entsprechenden WSA, die sollten verbindliche Auskunft geben können.
Aber wie Karlson schon schreibt sollte auch die Reederei bescheid wissen, setzen die sich doch mit in die Nesseln jemanden mit mangelnden Scheinen fahren zu lassen. |
#4
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Zitat:
Auf dem Ammersee ist das WSA nicht zuständig und wird deshalb kaum verbindliche Auskunft geben können. |
#5
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Da wird Dir geholfen ...
Landratsamt Landsberg am Lech Naturschutz und Wasserrecht http://www.lra-ll.de/landratsamt/abt...ngIntranet.php Wasserschutzpolizeilicher Dienst bei der Polizeiinspektion Dießen am Ammersee http://www.polizei.bayern.de/content...0/ammersee.pdf Gruß Ralph |
#6
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Oh oh oh...
Ruf NIE bei der PI in Dießen an, wenn Du echt was wissen willst... Das LRA ist ganz okay, mit denen rumple ich zwar seit rund 20 Jahren immer wieder mal zusammen, aber man kann sich trotzdem in die Augen sehen Viel neugieriger macht mich eines: In jungen Jahren war die "Ammerseerunde", beginnend und endend in Dießen am Campingplatz, eine Art von *hüstel* - najaaa, Referenz. Auf kürzestem Weg waren das unter 35km, auf schnellstem etwas über 37km. Auf meiner RG500 Gamma (war das ein geiles Teil) hab' ich die in unter 20min abgeritten. Rundherum. Was zum Henker sollen denn das für "Besorgungsfahrten" sein?? Mit dem Boot? Aufm Ammersee??
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#7
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Nach §5 der bayrischen SchO gilt die Führerscheinpflicht nur für Fahrgastschiffe, Güterschiffe und schwimmendes Gerät mit eigenem Antrieb.
Alles anderer, also auch Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (§2 2.), sind demnach Führerescheinfrei. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
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Vielen Dank B4-Skipper das war genau das was ich wissen wollte!
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#9
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Bitte, keine Ursache.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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