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  #1  
Alt 04.01.2011, 12:21
Stranger1980 Stranger1980 ist offline
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Standard Hafenkosten

Wenn ich in einem Urlaubsort mit meinem an anderer Stelle ins Wasser gelassenem Sportboot einen Hafen ansteuer, muss ich dort Gebühren fürs Anlegen bezahlen?

Muss man sich dort anmelden oder kann man einfach da wo Platz ist anlegen?
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  #2  
Alt 04.01.2011, 12:25
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Die meisten Häfen haben Gästeliegeplätze. Dann sollte man sich beim Hafenmeister melden. In der Schweiz ist es oft so, dass am morgen der Hafenmeister eine Runde dreht und bei den Gästeliegern dann die Gebühren für die Übernachtung direkt einzieht.

Einfach vor Ort fragen.

Gruss Marcel
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  #3  
Alt 04.01.2011, 12:25
Benutzerbild von Honda1000cbx
Honda1000cbx Honda1000cbx ist offline
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Hi,

also wenn ich an einem anderen Hafen oder Steg anlege schau ich als Erstes ob es besonders ausgewiesene Plätze für Gastlieger gibt. Dann melde ich mich sofort beim zuständigen Hafenmeiser oder Platzwart an. Ist der nicht da, spreche ich Kollegen an und frage nach den Gepflogenheiten am Steg bzw. im Hafen. Ob Du bezahlen musst oder nicht ist pauschal nicht zu beantworten.

Grüsse

Stefan
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  #4  
Alt 04.01.2011, 12:27
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Na die Liegeplatzinhaber werden sich bedanken wenn du dich einfach dort hinstellst wo es grade frei ist.

Ja du musst dich beim Hafenmeister anmelden und ja meist/immer kostet es Geld, wenn es nicht ein Kostenloser Gastliegeplatz ist, der aber als solcher ausgewiesen ist.
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  #5  
Alt 04.01.2011, 12:37
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Unsere Erfahrungen entsprechen etwa dem Straßenverkehr:
Häfen = Parkplätze kosten immer, man sollte sich nach dem Anlegen beim Hafenmeister melden, der weist uns einen Platz zu. Wenn ich nur zum Einkaufen, Tanken o.ä. kurze Zeit bleibe und die Hafeneinrichtungen nicht benutze, kann das auch umsonst sein, aber fragen sollte man immer. Das Festmachen am Kanalufer = Straßenrand ist in der Regel kostenfrei, aber immer darauf achten, ob es nicht durch ein Schild o.ä. verboten ist. Das Gleiche gilt wohl auch für Buchten und freie Ankerplätze auf Seen und dem Meer.
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  #6  
Alt 04.01.2011, 12:39
Stranger1980 Stranger1980 ist offline
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Aha .. also einfach nach Möglichkeit direkt beim Hafenmeister durchfragen.

Beim Slippen wird es vermutlich auch so sein, dass es an den "öffentlichen" Rampen gratis ist und direkt im Hafen eine Gebühr verlangt wird oder?
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  #7  
Alt 04.01.2011, 12:46
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Zitat:
Zitat von Stranger1980 Beitrag anzeigen
Aha .. also einfach nach Möglichkeit direkt beim Hafenmeister durchfragen.

Beim Slippen wird es vermutlich auch so sein, dass es an den "öffentlichen" Rampen gratis ist und direkt im Hafen eine Gebühr verlangt wird oder?
2 mal Richtig
bei den "öffentlichen" Slipstellen musst du jedoch trotzdem aufpassen, nicht alles was "öffentlich" ausschaut ist auch öffentlich zur Nutzung frei
Militärrampen z.B.
Bei den Häfen oder in Clubs zahlst du entweder eine tagespauschale oder pro Vorgang oder wie es der Verein eben für Richtig hält
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  #8  
Alt 04.01.2011, 12:53
Stranger1980 Stranger1980 ist offline
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Aber wenn z.B. am Mittellandkanal eine "öffentliche" Rampe ohne irgenwelche Schilderhinweise ist darf ich doch mein Boot dort zu Wasser lassen ohne mir irgendwas grünes Licht zu holen oder?

Prinzipiell muesste doch jede Rampe zu einem für den Bootsverkehr freigegebenem Gewässer durch Schilder gekennzeichnet sein, wenn man dort nicht kostenlos slippen dürfte.
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  #9  
Alt 04.01.2011, 12:56
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Wir rufen immer vorher an die tel Nr stehen in jedem Revierführer. Dann weiß Du meistens schon dein Platz und wo du zahlen mußt. Brötchen kannst du dann schon mitbestellen.
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Heinz
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  #10  
Alt 04.01.2011, 13:00
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da gehts z.B. schon mal mit der Beschilderung der Zuwegung los, ob du da überhaupt in die Straße zur Rampe hättest fahren dürfen. Die Schilder alla "Durchfahrt verboten", "landwirtschaftlicher Verkehr frei", "Anlieger frei" etc. werden nur zu Gerne einfach ignoriert / übersehen
Ob dann was an der Rampe steht spielt überhaupt keine Rolle wenn du da eben einfach nicht sein darfst.

Wenn aber ganz und garnichts da steht kann man idR davon ausgehen, dass man dort auch hin darf. Was aber noch nicht heist, dass man dort auch z.B. am Straßenrand parken darf.
Sicherheit verschafft aber immer ein kurzer Anruf beim zuständigen WSA.
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  #11  
Alt 06.01.2011, 01:04
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kann mir Jemand sagen wie lange ich irgendwo anlegen darf?z.b MLK ganz normal beschilderter Anlegeplatz ?
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Gruß Dave
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  #12  
Alt 06.01.2011, 06:55
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Zitat:
Zitat von Stranger1980 Beitrag anzeigen
Muss man sich dort anmelden oder kann man einfach da wo Platz ist anlegen?

Suche dir erst mal einen Platz vor eine grüne Tafel hängt und dann ab zum Hafenmeister.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Siehe auch www.kegel.de
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  #13  
Alt 06.01.2011, 07:22
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Zitat:
Zitat von drave110 Beitrag anzeigen
kann mir Jemand sagen wie lange ich irgendwo anlegen darf?z.b MLK ganz normal beschilderter Anlegeplatz ?
Auf dem MLK gibt es zwei Möglichkeiten von Liegeplätzen.
Sportboothäfen und Sportbootliegestellen.
Sportboothäfen sind abseits des Kanals und dem Schwel der Schifffahrt weniger ausgesetzt. Hier kostet das Liegen Geld. Der freie Liegeplatz ist entweder mit einer grünen Tafel gekennzeichnet oder beim Hafenmeister zu erfragen. Die Liegedauer ist mit dem Hafenmeister zu vereinbaren.
Sportbootliegestellen befinden sich in Ausbuchtungen unmittelbar am Kanal und sind tagsüber dem Schwel der Schifffahrt ausgesetzt. Da nachts kaum Verkehr auf dem Kanal ist lieg das Boot nachts ebenfalls ruhig. Ab 6.00 Uhr wird es meistens wieder ungemütlich. Die Liegdauer ist meistens in 12 oder 24 Stunden ausgeschildert. Wenn die Liegedauer nicht ausgeschildert ist, sind eben auch längere Liegezeiten möglich.
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Alt 06.01.2011, 10:36
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... am Kanalufer = Straßenrand ist in der Regel kostenfrei, aber immer darauf achten, ob es nicht durch ein Schild o.ä. verboten ist. ...
Stimmt so nicht und kann zu unangenehm hohen "Liegegebühren" führen.

Festmachen, also Stillliegen am Kanalufer ist immer verboten, wenn nicht durch Tafelzeichen E5 bis E7 ausdrücklich erlaubt.
Siehe BinSchStrO § 7.02 1.a. bzw 2..

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 06.01.2011, 10:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt so nicht und kann zu unangenehm hohen "Liegegebühren" führen.

Festmachen, also Stillliegen am Kanalufer ist immer verboten, wenn nicht durch Tafelzeichen E5 bis E7 ausdrücklich erlaubt.
Siehe BinSchStrO § 7.02 1.a. bzw 2..

Gruß Lutz
Du hast recht, ich habe dabei auch eher an die Niederlande und Frankreich gedacht.
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  #16  
Alt 06.01.2011, 16:18
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also wie es am MLK aussieht weiß ich ,wohne nur 100 weg hab halt noch nie ein Schild gesehen auf dem irgendwelche Zeiten stehen,..

Fazit wenn nix steht darf ich solange Festmachen wie ich möchte?
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Gruß Dave
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  #17  
Alt 06.01.2011, 20:57
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Ihr macht das aber kompliziert .

In jeder guten Karte sind Marinas eingezeichnet. Am besten auf das Schild mit der gelben Welle achten und/oder vorher hier nachsehen.
Selbstverständlich kostet es Liegeplatzgebühren, eine Dienstleistung muss eben bezahlt werden. In der Regel verlangen die Häfen 1€/m lfd. Bootslänge. Deswegen sind Schiffe im Hafen meistens kürzer als in der Kneipe .

Und sorry - im MLK am Ufer irgendwo festzumachen, ist einfach eine Schnapsidee. Hast Du mal gesehen, mit welchen Affenzahn die Schuber in der stockfinsteren Nacht da durchbrettern? Da ist die Entenpolizei schon das kleinere Übel.

Gruß
Jan
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  #18  
Alt 07.01.2011, 02:01
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ach ich fands gar nicht so schlimm ,..einmal wurde ich mitten in der nacht auf dem Boot geweckt als 5 m hinter mir im strömenden Regen ein Schubverband festgemacht hat
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Gruß Dave
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  #19  
Alt 07.01.2011, 09:09
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Na gut, ich fand's nicht so prickelnd. Ich habe den Eindruck, dass die nur auf ihren Radarbildschirm gucken, und da bin ich nicht drauf (denke ich zumindest .

Gruß
Jan
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  #20  
Alt 07.01.2011, 11:43
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Es geht ja hier auch ums Melden und Bezahlen, nicht um Bequemlichkeit!
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