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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2011, 17:21
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Fred Fred ist offline
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Standard Keine Brückentage !

Fall :

Filialleiterin einer Modefiliale bekommt Urlaubsverbot für alle Brückentage 2011.
Mitarbeiterinnen dürfen Brückentage in Anspruch nehmen.

Ist das Rechtskonform ?
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Gruß Fred
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  #2  
Alt 04.01.2011, 17:24
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Klar, wenn es die betrieblichen Belange erfordern hat sich der Arbeitnehmer danach zu richten, wann der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt.

Urlaub ist IMMER eine Ansprachesache und dazu gehören nunmal 2 Parteien.

Ein Recht auf bestimmte freie Tage hat man nicht und in einer leitenden Position ist man idR weniger abkömmlich als ne Verkäuferin.

Das sind so die Gründe warum leitende Angestellte auch meist mehr verdienen wie kleine Lämpchen die ansonsten fast die gleiche Arbeit erledigen.

Man könnte zwar auf Gleichheit pochen, jedoch ist das lächerlich, denn entweder man ist Mitarbeiter und damit gleich den anderen Mitarbeitern oder eben Fillialleitung, dann ist man nicht mehr gleich.

Geändert von Stralsunder (04.01.2011 um 17:29 Uhr)
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  #3  
Alt 04.01.2011, 17:24
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Aussertarifliche Bezahlung? Dann könnte ich mir so etwas vorstellen.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #4  
Alt 04.01.2011, 17:32
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Petermännchen Petermännchen ist offline
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Unter Punkt 7 steht die Lösung

Gruß

Peter
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  #5  
Alt 04.01.2011, 17:38
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
...Das sind so die Gründe warum leitende Angestellte auch meist mehr verdienen wie kleine Lämpchen die ansonsten fast die gleiche Arbeit erledigen...
Sorry, da muß ich beim Einzelhandel etwas lachen! Ab 50 oder 60 T€ könnte das Argument gelten, aber bei den Gehältern im Einzelhandel?

Ich würde mich sofort auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen - die Loyalität dem AN gegenüber hat der AG bei solchen "Urlaubsregelungen" aufgekündigt!
__________________
Gruß
Stefan
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  #6  
Alt 04.01.2011, 17:46
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Es zwingt einen doch keiner die Fillialleitung zu übernehmen, damit sind nunmal auch Pflichten verbunden.
Wer das dann nicht zu Gehaltsverhandlungen nutzt ist selber schuld.
Selbst 100,-€ mehr im Monat als die Anderen im Laden verdienen brauchen hre Berechtigung.

50-60T€ wir reden hier von einer Fillialleitung und nicht von einer Gebiets-Leitung oder einem Manager
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  #7  
Alt 04.01.2011, 18:19
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
...50-60T€ wir reden hier von einer Fillialleitung und nicht von einer Gebiets-Leitung oder einem Manager
Wir reden hier von einer Tätigkeit mit extrem bescheidenen Arbeitszeiten und hier dem Verlust des letzten Quentchens Lebensqualität - für ein Taschengeld!
__________________
Gruß
Stefan
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  #8  
Alt 04.01.2011, 18:24
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noch mal, es zwingt einen keiner in die leitende Tätigkeit

jedoch übernimmt man damit eben auch gewisse Pflichten, wenn man diesen Job übernimmt.

Die Gehaltsdiskussion geht aber auch am Thema vorbei. Fakt ist und bleibt, Urlaub ist Absprache gemäß betrieblichen Belangen.
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  #9  
Alt 04.01.2011, 18:28
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@Stralsunder

Magst du mal meinen Link nachlesen?

Gruß

Peter
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  #10  
Alt 04.01.2011, 18:30
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Aussertarifliche Bezahlung? Dann könnte ich mir so etwas vorstellen.
Nein - keine außertarifliche Bezahlung.
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 04.01.2011, 18:30
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
.. Fakt ist und bleibt, Urlaub ist Absprache gemäß betrieblichen Belangen.
Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
..Urlaub ist IMMER eine Ansprachesache und dazu gehören nunmal 2 Parteien.
Das hätte ich gern mal erklärt bekommen

Gruß

Peter
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  #12  
Alt 04.01.2011, 18:35
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Ich würde mich sofort auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen - die Loyalität dem AN gegenüber hat der AG bei solchen "Urlaubsregelungen" aufgekündigt!
Das ist bei einer 56-jährigen Frau nach 12,5 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht einfach !
Und das weiß der Arbeitgeber sehr genau ......
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Gruß Fred
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  #13  
Alt 04.01.2011, 18:36
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Ein Anrecht auf Brückentage wäre mir auch neu.

Die Frage ist nur, wie lange bleibt eine Fachkraft motiviert, wenn man als AG solche Grundsätze zementiert.
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Gruß Karsten
Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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  #14  
Alt 04.01.2011, 18:36
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Wir reden hier von einer Tätigkeit mit extrem bescheidenen Arbeitszeiten und hier dem Verlust des letzten Quentchens Lebensqualität - für ein Taschengeld!
alles ein Frage der Anspruchshaltung....

Weder wird jemand gezwungen eine leitende Funktion ( sei sie noch so bescheiden) noch jemand gezwungen überhaupt zu arbeiten. Jeder kann sich seinen Job oder seine kostenlose Ausbildung in diesem Lande aussuchen.

Ob das grundsätzliche Verbot des Urlaubs an Brückentagen zielführend ist steht auf einem anderen Blatt. Wahrscheinlich stört es massiv auch nur einen kleinen Teil . Aber diese Minderheit regt sich sicher besonders laut auf.

Ich muß auch einen ganzen Tag Urlaub für Weihnachten UND einen ganzen Tag für Sylvester nehmen. Da ärgert mich auch seit Jahren,.... dennoch stimmt das Gesamtpacket.

Und über den "Verlust des letzten Qentchens Lebenqualität" in diesem ZUsammenhang zu sprechen ist wirklich lächerlich und entbehrt jeglicher Grundlage. Wir haben in Westeuropa die kürzesten Wochenarbeitszeiten und am meisten Urlaubstage. Anstatt zu meckern freue ich mich über den zusätzlichen Tag frei und nicht über den möglichen Brückentag.
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #15  
Alt 04.01.2011, 18:36
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BundesUrlaubsGesetz §7
Punkt 1
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Dazu kommt, dass gemäß des Gesetzes Urlaub zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren ist, das ist bei Brückentagen nunmal nicht der Fall.
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  #16  
Alt 04.01.2011, 18:40
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
Und über den "Verlust des letzten Qentchens Lebenqualität" in diesem ZUsammenhang zu sprechen ist wirklich lächerlich und entbehrt jeglicher Grundlage. Wir haben in Westeuropa die kürzesten Wochenarbeitszeiten und am meisten Urlaubstage. Anstatt zu meckern freue ich mich über den zusätzlichen Tag frei und nicht über den möglichen Brückentag.
Ich frage mich, wie gut oder schlecht Du die Verhältnisse im Einzelhandel kennst !?

Deinen Äußerungen nach hast Du recht wenig Kenntnisse davon !
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Gruß Fred
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  #17  
Alt 04.01.2011, 18:42
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Dazu kommt, dass gemäß des Gesetzes Urlaub zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren ist, das ist bei Brückentagen nunmal nicht der Fall.
Das wäre noch gekommen ! Im vorliegenden Fall dürfen lediglich 14 Tage zusammenhängend Urlaub genommen werden - von allen Mitarbeitern !
Dringende betriebliche Bedürfnisse können nicht nachgewiesen werden.
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Gruß Fred
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  #18  
Alt 04.01.2011, 18:46
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Das sagst du.
Der Chef sieht dies anscheinend so, dass eben eine leitende Person an diesen Tagen vor Ort sein muss.
An diesen Tagen ist mit erhöhtem Kundenansturm zu rechnen, somit kann es auch zu vermehrten Problemen kommen mit denen eben eher die Fillialleitung umgehen kann als irgendwelche Mitarbeiter.

Dies entscheidet nunmal auch nicht der Mitarbeiter.
Beleg das Gegenteil und geh vor Gericht, dann bist du aber auch den Job früher oder später los.

Zusammenhängend bedeutet auch nicht 24-30 Tage am Stück, sondern im Sinne des Gesetzes 12 aufeinander folgende Tage (wenn ich mich nicht irre)
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  #19  
Alt 04.01.2011, 18:51
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen

Dazu kommt, dass gemäß des Gesetzes Urlaub zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren ist, das ist bei Brückentagen nunmal nicht der Fall.
Das ist meines Wissen nach falsch. Mindestens 14 Tage müssen zusammenhängend gewährt bzw. genommen werden. Also 12 bzw. 10 Urlaubstage. Bei 20 bzw. 24 Tagen lt. Gesetz bleibt mehr als genug für Brückentage.

Urlaub ist grundsätzlich zu gewähren. Ausnahmen sind möglich. Organisatorische Probleme allerdings sind keine Ausnahme. Schon gar nicht ein Jahr im Voraus!

Gesetze sind das eine, Durchführungsverordnungen und ähnliches die Praxis.

Gruß

Peter
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  #20  
Alt 04.01.2011, 18:51
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
BundesUrlaubsGesetz §7
Punkt 1
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Dazu kommt, dass gemäß des Gesetzes Urlaub zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren ist, das ist bei Brückentagen nunmal nicht der Fall.
Ach, Du nimmst Deinen Dir zustehenden Urlaub in einem Rutsch zusammenhängend ??

Ich muss bis Ende Februar 3 Wochen fest verplanen und mit 2 Kollegen abstimmen, über den Rest kann ich ziehmlich frei verfügen, solange der Laden läuft, sprich keine betrieblichen Belange berührt werden.

Ausserdem gibts bei uns einen Betriebsrat..........

Aber zurück zum Thema.

Meine Tochter arbeitet im Einzelhandel, unter anderem als Erstvertretungskraft.
Da werden sich die Brückentage gerecht in der Filiale geteilt, geht also auch anders, da rührt die Bezirksleitung nicht drin rum.

Die Filialleitung wird ja wohl ne Vertretung haben, oder wie macht die sonst Urlaub?

Gruß
Martin
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  #21  
Alt 04.01.2011, 18:58
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Bezugnehmend auf den Urlaub klagen wir auf recht hohen niveao.

20 Gesetzliche Urlaubstage
+ ca. 10 Feiertage
+ 52 Sonnabende
+ 52 Sonntage
= 132 Tage oder 3168 Stunden
dazu kommen noch 365 - 132 = 233 Tage a 16 Stunden Frei = 3728 Stunden
Macht zusammen 6896 Stunden Freizeit pro Jahr

In den verbleibenden 233 Arbeitstagen schaffen wir bei 8 Stunden Arbeitszeit 1856 Arbeitsstunden.

Oder auf unsere Lebensarbeitszeit hochgerechnet:

50 Arbeitsjahre x 1856 Stunden = 92800 Arbeitsstunden
Jetzt noch Kinder und Schulzeit dazurechnen
65 Lebensjahre bis zur Rente x 365 Tage x 24 Stunden = 569400 Stunden Freizeit

Also arbeiten wir nur ca. ein sechstel unseres Lebens oder anders ausgedrückt arbeiten wir nur ca 4 Stunden am Tag

Und da regt sich einer über ein paar Brückentage auf



__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #22  
Alt 04.01.2011, 18:58
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Burmi,

nein das sage ich nicht.
Ich habe danach bereits geschrieben, dass "Zusammenhängend" nicht 24 - 30 Tage am Stück bedeutet.

Ich habs im selben § wie oben genannt aber auch gefunden:
mindestens 1 Urlaub muss 12 Tage am Stück betragen
Zum Rest ist nichts weiter gesagt.
" hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen."
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  #23  
Alt 04.01.2011, 18:59
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Petermännchen Petermännchen ist offline
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Die Filialleitung wird ja wohl ne Vertretung haben, oder wie macht die sonst Urlaub?

Gruß
Martin
Genau das ist der Punkt, warum es nicht möglich ist, ALLE Brückentage des Jahres für eine Person zu unterbinden!

Ein organisatorischer Fauxpax, welcher zu keinerlei Beschneidungsrecht für den Chef (wer immer das ist) führt. Nicht im Einzelhandel und auch nicht in Gastro, Hotellerie oder anderen ähnlichen Unternehmen.

Gruß

Peter
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  #24  
Alt 04.01.2011, 19:03
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Nicht jeder Fillialleiter hat einen Vertreter im eigenen Laden.

Oft genug ist es der Fall, dass wenn der Fillialleiter ausfällt ein Bereichsleiter einspringen muss und nicht ein anderer Mitarbeiter vor Ort.

Ausfall ist dabei aber nicht gleichzusetzen mit Urlaub.
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  #25  
Alt 04.01.2011, 19:04
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich frage mich, wie gut oder schlecht Du die Verhältnisse im Einzelhandel kennst !?

Deinen Äußerungen nach hast Du recht wenig Kenntnisse davon !

Das stimmt, kaum von der Ladenseite! ...... nur als Lieferant und Kunde.

Allerdings ist doch Deine Frau oder Bekannte tariflich beschäftigt , mit den entsprechenden Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen und Bezahlung. D.h doch 5-6 Wochen Urlaub, im Normalfall nicht mehr als 40 Std. die Woche, Krankenversicherung........ Ihre Tätigkeit hat Sie doch gewählt im Einzelhandel. Schau doch mal in die USA, nach Osteuropa, von Asien oder Afrika will ich gar nicht sprechen.

Es ist mir durchaus bekannt unter anderem vom Textildiscounter Kick, dass dort das eine oder andere Mal es nicht so genau mit den AN- rechten genommen wird. Dann komme ich wider zurück zu meinem erstem Beitrag. Wenn das Gesamtpacket stimmt würde ich mich nicht aufregen und versuchen im Einzelgespräch mit dem Vorgesetzten zu erarbeiten. Meist geht da dann doch was .

Und wenn alles blöd ist, blöd war und blöd bleibt und die persönliche Schmerzgrenze überschritten ist, Konsequenen ziehen. Und wenn man sagt "das kann ich nicht" stimmt es nicht, denn man ist nur nicht bereit die möglichen Konsequenzen zu tragen (zugegebenermaßen ist man mit zunehmenden Alter auch nicht besonders flexibel).
__________________
Fortune

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Gruß aus Hamburg
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