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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo
![]() mein Bekannter erzählte mir eine Geschichte, die ich fast nicht glauben kann: • Es wird gerade ein 6-Familienhaus gebaut. • Alle Wohnungen haben eine Fußbodenheizung. • In einer Wohnung wurden Fliesen verlegt, dazu wurde die Fußbodenheizung in dieser Wohnung vom Fliesenleger zugedreht. • Der Fliesenleger hat weder einen Hinweis, noch ein Schild angebracht, dass die Heizung nicht angedreht werden darf. Die Fliesen waren halt noch nicht verfugt (das kommt sicherlich häufiger vor, dass erst alle Fliesen verlegt und dann erst verfugt werden). • Es gab auch keinen anderen Hinweis (Besen in die Tür reingestellt oder Tape über Kreuz in die Tür geklebt). • Jetzt kommt ein Monteur, baut einen Wärmezähler ein und dreht natürlich die Heizung anschließend wieder auf (das muß er: Dichtheitskontrolle, Funktion). Und: Draussen ist Winter! Jetzt kommts: Der Fliesenleger behauptet, alle Fliesen müßten wieder herausgerissen und erneuert werden! Schaden an die € 5.000,-. Ein Gutachter soll die Sachlage fachlich klären. Aus meinem Bauchgefühl heraus muß ich sagen: Wenn der Fliesenleger zu dämlich ist, sein Gewerk abzusichern, hat er selber Schuld! Für Alles gibt es Schilder: "Frisch gestrichen", "Rutschgefahr", "Maschine nicht in Betrieb setzen" oder einen Streifen Tape + Edding. Hat hier vieleicht jemand einen ähnlichen Fall gehabt? ![]() Gibt es hierzu etws in der VOB? ![]() Danke im Voraus! ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#2
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Wer hatte denn die Bauaufsicht?
![]() Bevor wir beim Kunden etwas in Betrieb nehmen, fragen wir ob dies uneingeschränkt möglich ist.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#3
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![]() Zitat:
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Gruß Stefan ![]() |
#4
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Moin.
Wenn nach VOB/B beauftragt wurde, ist der Auftragnehmer zum Schutz seiner ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme seines Gewerkes verpflichtet - das sollte VOB/B §4 Nr. 5 sein. Wenn das nicht geschieht, und seine ausgeführten Leistungen beschädigt werden, dann hat er erst mal Pech gehabt und muss die Leistungen auf eigene Kosten neu ausführen. Wenn er aber mit dem Schutz seiner Leistungen vom z.B. Auftraggeber behindert wird und dieses entsprechend rechtzeitig anzeigt, kann er sich evtl. noch rauswinden. Gruss, Timo
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Ich lasse mir meine Freunde nicht vorschreiben! Google ist und wird NIE mein Freund sein! ![]() Geändert von TBraun (09.12.2010 um 08:43 Uhr)
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#5
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![]() Zitat:
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Gruß Stefan ![]() |
#6
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wo ist den jetzt der Schaden entstanden?
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#7
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Das frage ich mich auch gerade ... Sind denn Fliesen abgesprungen oder kaputt gegangen?
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#8
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Korrigiert mich: Abgedeht? Ich dachte bei Fußbodenheizung aufdrehen, sonst gibt es Spannungen und die Fliesenglasur platzt.
Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#9
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Her der Text der aktuellen VOB/B §4. Gruss, Timo
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Ich lasse mir meine Freunde nicht vorschreiben! Google ist und wird NIE mein Freund sein! ![]() |
#10
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Sind die Fliesen auf Estrich geklebt worden, oder wurden diese im frischem Mörtelbett verlegt?
Ich denke zwar, daß ein frisch gefliester Fußboden , der noch nicht mal gefugt wurde, für jeden Knallkopf erkennbar sein sollte. Allerdings haben meine Jungs immer ein Pappschild auf den Boden geklebt, wann der Boden wieder betreten werden darf.
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() Geändert von bootsmann (09.12.2010 um 11:50 Uhr) |
#11
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Man befürchtet einen späteren Schaden. Ob tatsächlich ein Schaden entstanden oder zu befürchten ist, soll heute der Gutachter klären.
Zitat:
Zitat:
![]() - entweder durfte man schon über die Fliesen laufen, oder - der geflieste Bereich befand sich in Nebenräumen. ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#12
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Stefan, was heißt gerade ? Die Frage stellt sich für mich eventuell so dar:
Durften die Fliesen überhaupt schon verlegt werden ? Nur interessehalber, nach welchem Zeitraum wurde die Heizung angestellt ?
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger |
#13
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ich bin ja kein Hellseher,
aber wenn die Fliesen mit 2 K-Kleber verklebt wurden, der Estrich entspreched dem Fliesenbelag hergestellt wurde, sehe ich i.M. kein Problem, gerade weil noch nicht verfugt war. Wo wurde den die Heizung aufgedreht? Im Raum selber ja wohl nicht, eher am Verteiler. Wenn der Fliesenleger Angst um seine Fliesen hat, hätte er das ganz klar zum Ausdruck bringen müssen, dass die Heizung nicht vor dem .......... aufgedreht werden darf. Tür zu, Flatterband usw. hat hier nichts zu bedeuten. Gem.VOB hat jeder Handwerker seine Arbeit bis zur Abnahme durch den Bauleiter o. Bauherren vor Beschädigungen - egal ob Wetter oder Dritter - zu schützen. Ich sehe hier eher eine Ppanikmache vom Fliesenleger. 2 tage warten, Fliesen per Klopfen kontrollieren- Klang - und gut ist.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#14
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![]() Zitat:
frühestens nach 28 Tagen
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#15
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Hallo,
Ich hoffe nur für den Fliesenleger wenn der Gutachter kommt das er diesem das Aufheizprotokoll vom Heizungsbauer sowie die von Ihm gemachte Restfeuchtemessung präsentieren kann ![]() ![]() ![]()
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Gruß Axel
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#16
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Richtig, das ist auch die Empfehlung lt. ZDM-Merkblatt „Beläge auf Zementestrich“
Es gibt aber bereits Hersteller von Flexkleber, welche ein Zeitfenster von nur 7 Tagen einräumen. Wo ich eigentlich hin wollte,... haben vor Beginn der Fliesenlegearbeiten die entsprechenden Aufheiz- und CM Protokolle vorgelegen ? Man könnte sonst vermuten, das Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche bereits im Vorfeld abgeschoben werden.
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger
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#17
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OK, Axel war schneller !
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Viele liebe Grüße aus dem Unstrut- und Geiseltal Holger |
#18
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Ich vermute, dass der Bau in den letzten Zügen liegt und demnächst eingezogen werden soll.
Vielleicht sucht der Fliesenleger einen Doofen, dem er die Folgen seines Verzugs aufdrücken kann. Mal sehen, was der Gutachter herausfindet. ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#19
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Ob die Fliesen halten oder nicht, kann man ganz leicht feststellen:
Stahlkugel über den Boden laufen lassen. Hohler Klang: Fliese lose, Dunkler/Voller klang: Fliese fest Bei einem 2K Kleber à la Strasser FK90 oder PCI sollte eine Fliese, die einmal fest ist, die nächsten Hundert Jahre auch halten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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